Nach dieser Pause kam der federführende Ausschuss erneut zusammen, um die vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dazu lag ihm ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der allerdings schon vor der Anhörung eingereicht worden war. Mit diesem Antrag sollte § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Familienförderung unter anderem dahingehend geändert werden, dass zumindest der Anteil des Landes an der Gesamtförderung die jeweils aktuellen Entwicklungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst berücksichtigen soll. Der Antrag wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Ebenso bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt wurde auch ein ähnlich lautender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der zusätzlich einen Inflationsausgleich im Verhältnis zum vorvergangenen Jahr vorsah.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte des Weiteren, § 20 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Familienförderung dahingehend zu ändern, dass die in dem jeweiligen Bereich beschlossene Jugendhilfe- und Sozialplanung erstmalig zum 1. Oktober 2016 bei dem für Familienhilfe und Familienförderung zuständigen Ministerium einzureichen ist. Der Gesetzentwurf sieht hierfür das Datum 31. Oktober 2015 vor. Der Änderungsantrag wurde vom Ausschuss abgelehnt.
Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Artikel 1 § 20 Abs. 5 die Passage „im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung“ einzufügen, wurde dagegen einstimmig gefolgt.
Zu § 31 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beantragte die Fraktion DIE LINKE, einen Flächenfaktor für die Berechnung der Zuweisungen
an die Landkreise und kreisfreien Städte aufzunehmen. Dieser Antrag wurde wie auch der ähnlich lautende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von den Fraktionen zunächst zurückgezogen. Der Ausschuss kam überein, diesbezüglich einen Prüfauftrag an die Landesregierung zu richten.
Einstimmig zugestimmt hat der Ausschuss dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, in § 31 Abs. 3 den Stichtag für die Einreichung der im jeweiligen Bereich beschlossenen Jugendhilfeplanung auf den 31. Oktober 2016 zu ändern, um Einheitlichkeit herzustellen. Darüber hinaus wurde mit dem Antrag eine Begriffsänderung in § 31 Abs. 4 vorgenommen.
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Einfügung eines neuen Artikels 5 - Evaluation - beantragt. Danach soll das Gesetz fünf Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert werden. Der Ausschuss nahm diesen Antrag auf Einfügung eines weiteren Artikels einstimmig an. Über den konkreten Inhalt des Artikels hat man sich jedoch noch nicht verständigt.
Der mündlich eingebrachte Antrag der Koalitionsfraktionen, einen neuen Artikel 6 mit der Überschrift „Übergangsvorschriften“ einzufügen, wurde mehrheitlich angenommen. Über den konkreten Inhalt dieses Artikels wollte sich der Ausschuss in der abschließenden Beratung verständigen.
Der so geänderte Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales als vorläufige Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 5 Stimmen verabschiedet und an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 65. Sitzung am 2. Juli 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Dazu lag ihm ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Artikel 1 vor. Es wurde beantragt, in § 14 Abs. 1 - Förderung der Leistungen von Familienzentren - die Höhe der Förderung festzuschreiben und eine Dynamisierung vorzusehen. Dieser Antrag wurde bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Des Weiteren beantragte die Fraktion DIE LINKE zu Artikel 1, in § 20 Abs. 1 die Berücksichtigung der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst vorzusehen. Auch diesem Antrag wurde bei 4 : 7 : 0 Stimmen nicht gefolgt.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat zu der Sitzung des Ausschusses für Finanzen Formulierungsvorschläge für die Übergangsvorschriften zu Artikel 1 und Artikel 4 vorgelegt. Diesen Vorschlägen wurde jeweils mit 6 : 0 : 5 Stimmen gefolgt.
derung bei den Übergangsvorschriften in Artikel 1 und unter Berücksichtigung der inhaltlichen Formulierung für die Übergangsvorschriften in Artikel 4 mit 6 : 0 : 5 Stimmen zu und empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung.
Er empfahl weiterhin, die Bedenken des Landesrechnungshofs hinsichtlich dessen Prüfungsrechten zu berücksichtigen. Diese Bedenken sind dem Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Schreiben des Landesrechnungshofs vom 7. Juli 2014 mitgeteilt worden.
Der Landesrechnungshof merkte an, dass durch die Umwandlung der bisherigen Zuwendungsfinanzierung in eine Anspruchsfinanzierung in mehreren Bereichen seine Prüfungsrechte eingeschränkt würden, da das Prüfungsrecht bei einer Anspruchsfinanzierung gegenüber den Empfängern der Mittel, den Landkreisen und kreisfreien Städten, gegeben ist, nicht aber bei Dritten, wenn also die Mittel weitergereicht werden. Der Landesrechnungshof hat hierbei Regelungsbedarf gesehen und deshalb dem Ausschuss für Arbeit und Soziales entsprechende Formulierungsvorschläge unterbreitet.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 49. Sitzung am 3. Juli 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Zu dieser Beratung wurden der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt eingeladen, die dieser Einladung auch gefolgt sind.
Dem Ausschuss für Inneres und Sport lag zu seiner Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der vorsah, in Artikel 1 bei § 20 Abs. 1 die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen. Dieser Antrag wurde bei 4 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich im Ergebnis seiner Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 8 : 0 : 4 Stimmen angeschlossen.
Die abschließende Beratung zum Gesetzentwurf führte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 43. Sitzung am 9. Juli 2014 durch. Dazu lag ihm eine mit Schreiben vom 3. Juli 2014 übersandte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt die bereits in der ersten Beratung vorgenommenen Änderungen sowie Formulierungsvorschläge zu Übergangsvorschriften und zur Evaluation des Gesetzes.
In die Beratungen eingeflossen sind des Weiteren die Beschlussempfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse und das erwähnte Schreiben des Landesrechnungshofs. Außerdem hat die Landesregierung den Prüfauftrag des Ausschusses erfüllt und ihm Berechnungsvarianten für die Ermittlung der Höhe der Zuweisungen für Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm vorgelegt.
Zur Beratungsgrundlage wurde die vom GBD vorgelegte Synopse erhoben, in der die im Finanzausschuss beschlossenen Formulierungen zu den Übergangsvorschriften enthalten waren. Schriftliche Änderungsanträge von Fraktionen lagen dem federführenden Ausschuss nicht vor.
Im Zuge der Beratung beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Artikel 1 - Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt - § 14 Abs. 1 dahingehend zu ändern, dass die Förderung für die Familienzentren in der Höhe festgeschrieben wird und eine Dynamisierung vorgesehen wird. Dieser Antrag wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt. Das Ansinnen der Landesrechnungshofes - -
Entschuldigung, Herr Kollege. Sie lassen uns wirklich sehr detailliert an sämtlichen Beratungen und Abstimmungsverfahren in den Ausschüssen teilhaben. Gestatten Sie daher die Frage: Wie viele Blätter haben Sie noch? Denn das Ende Ihrer Redezeit naht.
Herr Präsident, ich bin gleich fertig. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir haben innerhalb der kurzen Zeit wirklich sehr intensiv beraten. Dass die Berichterstattung darüber jetzt etwas länger ausfällt, ist auch dem Regelungsinhalt und der Regelungstiefe geschuldet und zeugt doch nicht minder von der intensiven Arbeit, die im Ausschuss geleistet wurde.
Herr Präsident, ich darf kurz fortfahren. - Das Ansinnen des Landesrechnungshofs, in Artikel 1 und in Artikel 4 eine Regelung hinsichtlich seiner Prüfungsrechte aufzunehmen, wurde von der Fraktion DIE LINKE zum Antrag erhoben. Es wurde jedoch jeweils abgelehnt, bei Artikel 1 bei 4 : 9 : 0 Stimmen und bei Artikel 4 bei 3 : 8 : 1 Stimmen.
Schließlich wurde über die in der ersten Beratung zunächst zurückgezogenen Anträge der Oppositionsfraktionen, die vorsahen, bei Artikel 4 in § 31 Abs. 1 einen Flächenfaktor zur Ermittlung der Zuweisungen aufzunehmen, abgestimmt. Diese Anträge wurden jeweils bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wurde somit in der Fassung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten Synopse vom 3. Juli 2014 mit 8 : 5 : 0 Stimmen ohne weitere Änderungen beschlossen.
ziales in der Drs. 6/3266 zu folgen und dem geänderten Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD die Zustimmung zu geben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, obwohl ich sie über Gebühr strapaziert habe.
Herr Präsident, gestatten Sie mir, dass ich am Schluss meiner Ausführungen noch ein ganz herzliches Dankeschön an alle an dieser Gesetzesberatung Beteiligten zum Ausdruck bringe. Ich möchte niemanden namentlich nennen, weil ich sonst Gefahr laufe, jemanden zu vergessen. Aber ich glaube, diese intensive Arbeit in der Kürze der Zeit bedarf doch eines Dankes, den ich hiermit aussprechen möchte: Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die Berichterstattung eben lang war, kann ich verstehen. Ich habe genau zugehört, weil ich bei den Beratungen nicht dabei sein konnte. Aufgrund der ausführlichen Berichterstattung kann ich mir jetzt vielleicht auch manche Dinge ersparen.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hat mein Kollege Stefan Dorgerloh meinen Part übernommen, da ich bei der Verbraucherschutzministerkonferenz war. Ich möchte an dieser Stelle auf zwei Dinge eingehen. Das betrifft den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch den Änderungsantrag der LINKEN, in denen es unter anderem um die Frage der künftigen Verteilung der Landesmittel geht.
Vielleicht noch eine kurze Bemerkung, Herr Rotter. Ich habe in der Landtagsdebatte nachgelesen, in der es um die Landesplanung geht. Von den Oppositionsfraktionen wurde kritisiert, dass die kreisfreien Städte an dem Gesamtfördervolumen nach Artikel 4 des Gesetzentwurfs von knapp 7,4 Millionen € künftig einen um 380 000 € größeren Anteil haben sollen als bisher und die Landkreise entsprechend weniger. - So steht es jedenfalls sinngemäß in dem Änderungsantrag.
Meine Damen und Herren! Der Maßstab für die Verteilung dieser Mittel soll nach dem Gesetzentwurf ab dem Jahr 2016 die Zahl der jungen Menschen zwischen zehn und 27 Jahren im jeweiligen Landkreis und in der jeweiligen kreisfreien Stadt sein. Für die Mittel des Fachkräfteprogramms gilt dieser Verteilungsschlüssel bisher schon. Daran ändert sich jedenfalls nichts.
Die Mittel der Jugendpauschale dagegen werden bislang nach einem zweistufigen Schlüssel verteilt, der noch aus der Zeit stammt, als die Jugendpau
schale im Finanzausgleichsgesetz als sogenannte besondere Ergänzungszuweisung geregelt war. In der ersten Stufe sah das Finanzausgleichsgesetz die Bildung zweier getrennter Finanzierungstöpfe für die kreisfreien Städte einerseits und für die Landkreise andererseits vor, aus denen dann in der zweiten Stufe die Mittel nach der Zahl der Einwohner verteilt werden.
Die Festbeträge in den beiden Töpfen wurden - von der proportionalen Kürzung um 1 Million € in diesem Jahr einmal abgesehen - über viele Jahre hinweg nicht verändert. Eine Anpassung der beiden Beträge an die unterschiedliche demografische Entwicklung in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen erfolgte nicht.
Deshalb haben wir im Haushaltsjahr 2014 die Situation, dass die kreisfreien Städte pro Einwohner eine Jugendpauschale in Höhe von 1,99 € erhalten, während sie bei den Landkreisen 2,43 € beträgt. Der jetzige Verteilungsschlüssel benachteiligt also die kreisfreien Städte erheblich, offenbar ohne dass das ursprünglich irgendjemand so gewollt hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Verteilungsschlüssel für diese Mittel also nicht nur von einem Einwohnerschlüssel auf einen JungeMenschen-Schlüssel umgestellt; vielmehr wird gleichzeitig die eben beschriebene ungerechtfertigte Benachteiligung der kreisfreien Städte bei der bisherigen Jugendpauschale beseitigt. Dafür mein ausdrücklicher Dank!
Eine Verteilung nach der Zahl der jungen Menschen zwischen zehn und 27 Jahren halte ich bei Landesmitteln, die der Förderung der Jugendarbeit dienen, im Übrigen für sachlich geboten.
Grundsätzlich könnte man weitere Indikatoren in den Verteilungsschlüssel aufnehmen. Wenn man, wie in beiden vorliegenden Änderungsanträgen, die Fläche besonders berücksichtigen will, darf man nicht unberücksichtigt lassen, dass die mit den Landesmitteln finanzierten Angebote zum Beispiel in den kreisfreien Städten Halle, Magdeburg und Dessau auch von Jugendlichen - und nicht wenigen Jugendlichen - der umliegenden Landkreise in Anspruch genommen werden, die gern in die großen Städte fahren.
Man müsste noch einen weiteren Indikator bilden. Das alles würde den Verteilungsschlüssel erheblich verkomplizieren, ohne dass am Ende wirklich ein Ergebnis stünde, das allen Beteiligten als gerecht erschiene.
Im Übrigen - deshalb gleich ein Beispiel -: Wer sich die Tabellen zur Mittelverteilung, die in der jüngsten Sozialausschusssitzung verteilt worden sind - ich habe sie noch einmal mitgebracht -, genau angesehen hat, konnte bemerken, dass sich die im Gesetzentwurf vorgesehene neue Verteilung auf
So werden zum Beispiel die beiden Altmarkkreise, die bundesweit immer wieder als Paradebeispiel für die demografische Krise herhalten müssen, auch 2016 voraussichtlich Landesmittel in fast unveränderter Höhe erhalten. Das liegt daran, dass in diesen beiden Landkreisen der Anteil der Zehn- bis 27-Jährigen an der Bevölkerung deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt. Ausgerechnet diese beiden typischen Flächenlandkreise brauchen den im Änderungsantrag geforderten Flächenfaktor nicht, um sich bei der Landesförderung den Status quo zu sichern.
Ich will noch auf zwei andere Dinge hinweisen. Es geht um die Sozialplanung. Ich habe das noch einmal in dem Gesetzentwurf und in den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände nachgelesen. Als Sozialminister sage ich ausdrücklich, für mich ist das unverständlich. Ich kann mir überhaupt nicht, auch nicht im geringsten vorstellen, dass Landkreise und kreisfreie Städte in den letzten Jahren überhaupt keine Planung in diesem Bereich gemacht haben, also einfach verteilt haben, wo jemand ja geschrien hat, mal da und dort eine kleine Beratungsstelle. Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.
Ob sie eine abgestimmte oder vergleichbare Planung gemacht haben, ist eine andere Frage. Aber dass wir das für die Jugendhilfeplanung voraussetzen - übrigens bundesgesetzlich gefordert -, halte ich für richtig. Es gibt genügend Landkreise, die dies machen. Das ist im Ausschuss auch vorgestellt worden. Sich ein Jahr Zeit für eine Planung zu nehmen, obwohl wir bisher noch gar nicht gesagt haben, welche verbindlichen Indikatoren wir für alle haben müssen - das müssen wir nicht vorgeben.