Das, was im Konzept momentan steht, finde ich nicht überzeugend. Ich finde die Punkte 2 und 3 Ihres Antrages tatsächlich richtungsweisend. Wir werden uns deswegen bei der Abstimmung über den Alternativantrag der Stimme enthalten; denn ich gehe davon aus, dass sich, wenn wir Punkt 2 durch die Landesregierung erfüllt bekommen, Punkt 1 erledigt haben wird. Diesen Weg werden wir dann mit Sicherheit nicht mehr gehen können.
Frau Pähle, ein Hinweis sei mir noch erlaubt: Ja, Sie haben heute hier als hochschulpolitische Sprecherin geredet. Aber ich sage Ihnen auch ganz klar und deutlich: Aus meiner Sicht stand bei Ihnen heute vor allem Forschung und Lehre im Vordergrund. Was Sie nicht sehen, nicht gesehen haben oder nicht sehen wollten und was Ihnen bei dem Hinweis auf den Sozialausschuss anscheinend nicht so wichtig war, war die Perspektive der Opfer.
Ich möchte den Opfern, die sich in Frauenschutzhäusern befinden, nicht sagen - das war nämlich der Grund, weshalb ich Herrn Harms die Frage gestellt habe -: Ihr müsst das in Zukunft selbst bezahlen bzw. wir als Land ziehen uns daraus zurück. Denn eines ist ganz klar: Dieses Defizit ist hausgemacht. Das - darin stimme ich mit Ihnen überein - müssen und können die Hochschulen nicht bezahlen; das muss jemand anderer bezahlen.
Aber einfach zu sagen, wir als Sozialministerium haben nicht das Geld dafür, das funktioniert nicht. An dieser Stelle ist das Land gefragt. An dieser Stelle ist das Land in der Finanzierungspflicht. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das noch einmal richtigstellen würden; denn das würde ich für ein sehr fatales Signal erachten.
Ich bin immer gern bereit, Unklarheiten aufzuklären. - Frau von Angern, stimmen Sie mit mir darin überein, dass ich bereits in meiner Rede im Februar 2013, als wir über das Thema diskutiert haben, gesagt habe:
Ein wichtiger Aspekt, gerade vor dem Hintergrund des Opferschutzes, ist die gute Ausbildung von Medizinern, damit sie erkennen, wenn Kinder, Männer, Frauen, die in ihrer Praxis sitzen, untersucht werden, Opfer von Gewalt sind, einfach weil sie im Bereich der Lehre gut ausgebildet sind.
Stimmen Sie mit mir auch überein, dass ich gesagt habe, ein weiterer Punkt ist auch die Vorsorge über Kindertagesstätten und Schulen, damit Erzieherinnen, Lehrerinnen und Lehrer erkennen, welches Kind gefährdet ist oder Opfer von Gewalt wird?
Stimmen Sie mit mir darin überein, dass diese Aspekte heute in Ihrer Rede, was den Opferschutz anbetrifft, keine Rolle gespielt haben, aber genauso zu beachten sind?
Frau Pähle, erlauben Sie mir die Einschätzung: Ich fand Ihre Rede im letzten Jahr hinsichtlich der Zielrichtung besser und auch deutlicher. Ich habe heute nicht über Kitas und Lehrerinnen gesprochen und nur ein bisschen über die Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern gesprochen.
Heute ist aber unser Thema die Rechtsmedizin und die Folgen, die sich ergeben, wenn wir tatsächlich nur so einen Wurmfortsatz in Magdeburg beibehalten, welche Folgen das für die Opfer hat und welche Folgen es hat, wenn wir als Land Sachsen-Anhalt nicht gewillt sind, dafür zu bezahlen, dass Opfer gerichtsfest ihre Rechte als Gewaltopfer wahrnehmen können.
Das können weder Kita-Erzieherinnen noch Lehrerinnen noch Medizinerinnen allein. Ich sage Ihnen auch, das ist ein Teil dessen. Das Günstigste wäre, wenn die ganzen Puzzleteile und all die Personen, die Sie soeben genannt haben, gemeinsam qualitativ hochwertig und mutig zusammenarbeiten würden. Das Fatale ist, dass am Ende sehr wohl die Rechtsmedizinerinnen und -mediziner stehen, die dann wieder versuchen müssen, alles zusammenzukehren und irgendwie noch eine Lücke zu finden, um den Opfern die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte vor Gericht wahrzunehmen. Das ist doch das Problem.
Deswegen müssen wir darüber reden, welche Folgen es hat, wenn wir nur über einen Wurmfortsatz der Rechtsmedizin in Magdeburg reden und darüber, ob wir vielleicht 100 000 € einsparen können. Nein, wir haben als Staat zum Schutz von Opfern von Gewalt die Pflicht zu gewährleisten, dass wir hierfür Fachleute haben. Da sind wir von mir aus gern bei der Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner, aber eben auch bis zum letzten Satz, wo sich Rechtsmediziner Opfer angucken müssen.
Damit ist die Aussprache beendet. Wir stimmen jetzt ab. Es geht um eine Direktabstimmung, da keine Überweisung beantragt worden ist. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3262 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand. Damit ist der Ursprungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag in der Drs. 6/3280 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind zwei Abgeordnete aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 23.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt
- Es ist ein bisschen laut. - Die Einbringung des Gesetzentwurfes erfolgte bereits in der 68. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2014. Es kam in dieser Sitzung nicht zu einer Ausschussüberweisung, da die gemäß § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderliche Zustimmung von 24 Mitgliedern des Landtages nicht erreicht wurde. Demnach entfällt auch die Berichterstattung für einen Ausschuss, sodass wir sogleich in die Fünfminutendebatte einsteigen können. Zunächst jedoch spricht für die Landesregierung Herr Minister Möllring. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf beschäftigte den Landtag bereits in der letzten Sitzung im Juni. Es soll im § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt die Regelung gestrichen werden, wonach die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern nicht der allgemeinen Prüfung durch den Landesrechnungshof unterliegt.
Meine Damen und Herren! In der letzten Landtagssitzung habe ich schon ausgeführt, wieso keine Notwendigkeit für die Streichung von § 4 Abs. 3 des entsprechenden Gesetzes besteht. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht wiederholen und darf deshalb auf meine Ausführungen, die im Plenarprotokoll 6/68 des Landtages zur Sitzung vom 19. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 11 niedergeschrieben sind, verweisen, damit wir uns die Zeit sparen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich dachte, ich habe den kürzesten Redebeitrag, aber ich glaube, Herr Minister, ich bekomme Sie heute nicht mehr getoppt. Das will ich schon einmal sagen. Das ging schnell.
Vor nicht einmal einem Monat befassten wir uns das erste Mal mit dem Entwurf der GRÜNEN zu einem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
die Industrie- und Handelskammern in SachsenAnhalt. Geändert hat sich nichts. Nach wie vor steht also die Abschaffung des Ausschlusses der Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofes in Bezug auf die Prüfung der Industrie- und Handelskammern im Fokus der Gesetzesinitiative der GRÜNEN.
Die Argumente haben sich nicht geändert, auch an unserem Standpunkt hat sich nichts geändert. Die Industrie- und Handelskammern verwalten sich selbst. Das ist ein Teil des gesetzlichen Auftrages, den sie haben. Sie sollen und wollen unabhängig von der Politik agieren. Das ist eine Tatsache, die wir nicht bereit sind zu ändern.
Meine Damen und Herren! Die generelle Diskussion über die IHK hier im Land und bundesweit ist äußerst breit. Es gibt Kritik an der Pflichtmitgliedschaft, es gibt Rufe nach mehr Transparenz, es gibt Forderungen nach mehr innerer Demokratie. Das sind alles wichtige Diskussionen, die wir alle, aber insbesondere die IHK intern mit ihren Mitgliedern zu führen haben.
Die Politik führt sie zum Beispiel im Rahmen eines Bund-Länder-Ausschusses „Industrie- und Handelskammern“. Die Kammern führen sie intern. Eine Verlagerung der Rechnungsprüfung auf den Landesrechnungshof verschiebt eine solche Diskussion schlicht in die falsche Richtung und verengt die auch für die Kammern selbst notwendige Debatte auf einen Aspekt, der nicht zur zukünftigen Gestaltung der IHK beiträgt.
Meine Damen und Herren! Die IHK leisten Großartiges in unserem Land. Denken Sie an die Ausbildung von jungen Menschen, die die IHK gemeinsam mit den Unternehmern in unserem Land realisieren. Denken Sie an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Denken Sie an die Organisation und Durchführung von Prüfungen. Denken Sie auch an die vielen Beratungsleistungen für die Mitglieder. Das sollte man nicht durch einen solchen Gesetzentwurf mal so eben herunterfallen lassen.
Meine Damen und Herren! Da wir das Thema vor genau vier Wochen das erste Mal diskutierten, brauche ich sicherlich meine Redezeit nicht bis zum Ende auszuschöpfen. Eines sei abschließend gesagt: Zur Weiterentwicklung der IHK im Sinne ihrer Mitglieder bedarf es eines breiten Dialogs, den nicht in erster Linie wir zu führen haben. Wir wollen und müssen ihn begleiten und unterstützen und auf die Rufe der Verantwortlichen hören. Das ist unsere Aufgabe.
Unsere Aufgabe ist es allerdings nicht, die Rechnungsprüfung auf den Landesrechnungshof zu übertragen. Daher lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschäftsordnungsmäßig ist das ein sehr interessanter Vorgang. Wie behandelt man einen Gesetzentwurf, der in seiner ersten Beratung zwar in seinen Grundzügen durch die Koalitionsfraktionen verrissen worden ist, zu dem man aber doch eine gewisse Bereitschaft dokumentierte, über die angesprochenen Dinge miteinander zu reden? - Das sollte in einer Ausschusssitzung, möglicherweise in zwei, geschehen, nämlich im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und im Ausschuss für Finanzen. Gegebenenfalls verbunden mit einer Einladung von Vertretern der IHK und des Landesrechnungshofs sollte die Gelegenheit genutzt werden, über die Problematik zu sprechen und darüber hinaus auch das Thema Mitgliedschaft in den Kammern und Entwicklung der IHK zu anzusprechen. Darin waren sich alle einig.
Ich lag leider zu Hause krank im Bett und konnte das nur per Video nachhören. Dann fehlten zwei Stimmen, um der Geschäftsordnung Genüge zu tun. Heute kommt das auf die Tagesordnung und es wird gesagt, eigentlich ist dazu alles gesagt worden und wir lehnen das jetzt einmal ab und gehen zur Tagesordnung über.
Das verwundert mich sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Daran sieht man wieder einmal, was man von Versprechungen zu halten hat, dass man im Ausschuss Ruhe und Zeit hat, über Dinge zu sprechen. Das stelle ich erst einmal fest.
Ich habe bis jetzt keinen Grund erkannt, dass wir die Aussprache zu den Dingen, die hier aufgeworfen worden sind, nicht führen sollten. Es geht wirklich um die Rolle der Industrie- und Handelskammern. Ich bin auch daran interessiert gewesen, dass wir als Politiker durch kompetente Vertreter, unter Umständen durch die beiden Geschäftsführer, die Frage der Selbstverwaltung und der Rechenschaftslegung erläutert bekommen, damit wir bestimmte Gesetzesinitiativen vielleicht besser verstehen können.
Deswegen mein Appell an die Koalitionsfraktionen, sich an die eigenen Aussagen dieser Sitzungen der letzten Monate zu erinnern. Deshalb beantrage ich nach § 33 der Geschäftsordnung die Überweisung des Gesetzestextes zu einer dritten Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Dann können wir gern im Landtag, nachdem wir im Ausschuss über die Dinge gesprochen haben,
noch einmal eine abschließende Bewertung der Gesetzesinitiative finden. Ich denke, das ist der Weg, den Sie mit uns gemeinsam im Juni beginnen wollten. Den sollten wir jetzt einfach fortsetzen. - Vielen Dank.