Protocol of the Session on July 17, 2014

den Universitätskliniken landen würde. Warum ist das Sozialministerium in Sachsen-Anhalt nicht bereit, dieses Geld zu zahlen?

Diese Frage hat sich nicht gestellt, weil wir das Sozialministerium nicht gefragt haben, ob es bereit sei, 500 € pro Fall zu zahlen.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU - Herr Lange, DIE LINKE: Was?)

Aber ich danke für den Hinweis. Vielleicht hilft er weiter.

(Herr Lange, DIE LINKE: Was? Sie haben die Frage nicht verstanden!)

- Entschuldigen Sie, Herr Lange. Frau von Angern hat gefragt, ob wir diese Frage im Kabinett gestellt haben. Ich habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich diese Frage nicht gestellt habe. Das kann ja empörend sein, aber es ist die Wahrheit.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU - Herr Lange, DIE LINKE: Das ist empörend, ja!)

Danke sehr, Herr Minister. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte einsteigen, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Katharinenschule der Lutherstadt Eisleben. Seien Sie, seid herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir treten nun ein in die Fünfminutendebatte. Als erste Debattenrednerin spricht Frau Dr. Pähle für die Fraktion der SPD.

(Herr Lange, DIE LINKE: Jetzt bin ich ja ge- spannt! - Herr Gallert, DIE LINKE: Haben Sie gefragt, Frau Dr. Pähle?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Nein, ich habe auch nicht gefragt. Aber der Streit, wer alles bei der Rechtsmedizin mitfinanziert, ist ja nicht neu.

(Herr Lange, DIE LINKE: Genau!)

Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen im Sozialausschuss, wenn Frau Hohmann und Frau Zoschke den Antrag einbringen, das Geld aus dem Einzelplan des Sozialministers für diesen Bereich freizustellen, und gleichzeitig einen Deckungsvorschlag aus diesem Einzelplan erbringen. Darauf freue ich mich sehr.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau von Angern, wir wissen alle, wie wichtig die Rechtsmedizin ist. Ich will mich ehrlich gesagt in

die Diskussion aus rechtspolitischer und kriminalistischer Sicht gar nicht einmischen. Das habe ich auch bei der Debatte zu dem Antrag im Februar 2013 nicht getan.

Was ich vorangestellt habe, auch damals schon, war immer der Aspekt der Universitätsmedizin und der Hochschule. Das will ich auch gern hier tun. Ich gebe zu, ich habe dort hinten auf meinem Platz gerade dreimal tief durchgeatmet.

(Herr Lange, DIE LINKE: Oh!)

Wir diskutieren in diesem Haus seit geraumer Zeit über die Situation an unseren Universitätsklinika und an unseren Hochschulen. Jetzt bewegt sich etwas in diesem Bereich. Da kann man immer noch sagen, wir wollen aber, dass es sich in eine andere Richtung bewegt.

Aber wenn es um den Defizitabbau geht, dann kann man doch nicht sagen, wir wissen, dass alle Bereiche der Rechtsmedizin in der Bundesrepublik unterfinanziert sind, deshalb ist es auch in Sachsen-Anhalt so und deshalb müssen wir nichts für den Defizitabbau tun; denn es ist ja überall so.

(Zustimmung von Herrn Leimbach, CDU, und von Herrn Harms, CDU)

Diese Logik gilt leider auch nicht für unsere Universitätskliniken. Wir müssen schauen, dass wir die Hausaufgaben erledigen. Dort, wo wir die Chance haben, Geld zu sparen oder effektiver einzusetzen, müssen wir die Chance auch nutzen können.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Herr Leimbach, CDU: Jawohl!)

Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen besagt im Übrigen Folgendes: Die Vorlage des Wissenschaftsministeriums stellt eine Überlegung zu einem Konzept dar. Wir wollen, dass dieses Konzept noch einmal genau geprüft wird. Es soll auch vor dem Hintergrund der bestehenden Lösung geprüft werden, nämlich ein Institut an zwei Standorten mit einer Professur. Das hat der Minister schon richtigerweise gesagt. Das heißt mit anderen Worten: Forschung und Lehre an beiden Standorten der Universitätsmedizin sind abgedeckt.

Das restliche Personal, das an beiden Standorten vorhanden ist und hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, muss dann an beiden Standorten so eingesetzt werden, dass es effektiv arbeiten kann. Das wollen wir belegt haben. Wir wollen ein Konzept haben. Dieses Konzept muss aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage zwischen den Ministerien abgestimmt sein und von ihnen mitgezeichnet werden. Dann soll es noch einmal dem Landtag vorgelegt werden.

Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, dass einige sagen, wir nähmen den Landtag nicht ernst. Wissen

Sie, Frau von Angern, manchmal ist es gut, dass der Kopf rund ist. Dann kann man nämlich noch einmal Überlegungen anstellen und seine Meinung ändern.

(Zustimmung von Herrn Czapek, CDU)

Es kann doch nicht sein, dass wir an allen Dingen festhalten um des Festhaltens willen. Wir müssen doch auch einmal die Möglichkeit eröffnen, über neue Lösungen nachzudenken, gerade mit Blick auf die schwierige Situation der Universitätsmedizin.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Thomas, CDU)

Ich prophezeie Ihnen, die Rechtsmedizin wird nicht der einzige Bereich sein. Ich wünsche mir in diesem Hohen Haus dann genau solche Diskussionen, wenn es um Kinderambulanzen, um die Notfallversorgung, um die Weiterbildungsangebote der Universitätsmedizin usw. geht. All das wollen wir erhalten, weil wir es brauchen.

Wir brauchen es in dem Moment für die Versorgung der lebenden Bevölkerung, die nicht aus der Altmark bis nach Halle fahren kann, um dort bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen. Aber wir brauchen es sicherlich nicht für den Fall einer Leichenschau, die auch in Magdeburg an einem Sektionstisch stattfinden kann.

Deshalb freue ich mich auf die Diskussion über die Universitätsmedizin. Ich denke, mit dem vorliegenden Alternativantrag können wir dieses Konzept unterstützen. Wir wollen sehen, was dabei herauskommt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Frau Dr. Pähle, es gibt drei Fragen. Würden Sie sie beantworten?

Zunächst Frau Professor Dr. Dalbert.

Frau Dr. Pähle, ich habe mich an einer Stelle Ihrer Rede gemeldet, an der Sie sinngemäß gesagt haben, dass man Forschung und Lehre nicht an zwei Standorten aufrechterhalten könnte. Das hat mich irritiert. Denn ich habe es immer so verstanden - da bin ich ganz nah bei Ihnen -, dass die Forschung, wenn ich eine Professur habe, an einer Stelle stattfindet, nämlich dort, wo der Professor

oder die Professorin seinen oder ihren regelmäßigen Aufenthalt hat.

Wir wollen an beiden Standorten die rechtsmedizinischen Leistungen sichern. Aber ich habe es jetzt so verstanden, dass wir an beiden Standorten die Lehre sichern wollen. Insofern war das vielleicht nur ein Versprecher. Aber ich wollte an dieser Stelle nachfragen.

Es war entweder ein Versprecher oder missverständlich ausgedrückt. Über die eine Professur an der Universität Halle werden Forschung und Lehre auch an der Universität in Magdeburg abgedeckt. Das wird auch zukünftig der Fall sein.

Das gilt übrigens in dem guten Verständnis, dass sich der Professor von A nach B bewegt und nicht die Studierenden.

Es gibt eine Nachfrage.

Jetzt ist das doch eine interessante Frage. Ich stelle noch einmal die Frage, ob es zukünftig Lehre für die Medizinstudierenden zum Fach Rechtsmedizin in Magdeburg geben wird.

Herr Gallert.

Das hat sich erledigt. Das war auch meine Frage.

Frau Tiedge.

Frau Kollegin, Sie sagten, dass es auch einmal notwendig sein kann, dass man Beschlüsse revidieren muss, wenn man festgestellt hat, dass sie falsch waren oder nicht den Gegebenheiten entsprachen. Da stimme ich Ihnen erst einmal zu. Aber meine Frage lautet: Was hat sich ganz konkret seit dem letzten Beschluss des Landtages verändert, das einen neuen Beschluss notwendig macht?

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)