Protocol of the Session on July 16, 2014

Eine Opposition ohne Visionen im Habitus des Mäkelns.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Gallert, die Sonne muss heute tief am Himmel stehen, damit Ihre Rede noch Schatten wirft. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Oh! bei der LINKEN)

Kollege Gallert, eine Frage oder eine Intervention?

Das war jetzt ein besonders kräftiges Argument, Herr Schröder, aber sei’s drum.

(Zustimmung bei der CDU)

Es war kein Argument.

Es war eine Feststellung, eine Wertung.

Reden wir doch einmal über das Personal und gehen wir einmal in die Fakten: Die Sache mit den

Grundschulverbünden, die müssen Sie mir jetzt einmal erklären. Also wir müssen die Grundschulstandorte deswegen fusionieren, weil wir weniger Lehrer einstellen, als wir aus Altersgründen verlieren. Das ist nun tausendmal durchexerziert worden; Ihre Fachleute werden Ihnen das schon zu erklären versucht haben.

Jetzt erklären Sie mir bitte einmal die Sache mit den Grundschulstandorten. Wenn Sie diese

Grundschulstandorte mit Außenstellen realisieren, haben Sie Folgendes Problem: Dort, wo ein Schüler sitzt, müssen Sie einen Lehrer davorstellen. Das bedeutet aber doch, wenn Sie das wirklich voranbringen wollen, dass Sie massiv mehr Lehrer in diesem Bereich einstellen müssen, als Sie bisher geplant haben. Dann hätten Sie doch die gesamte Debatte sein lassen können.

(Zustimmung bei der LINKEN - Frau Bull, DIE LINKE: Immer Butter bei die Fische!)

Herr Gallert, Sie haben völlig Recht: Wenn Sie mich auf diese Weise bewusst falsch verstehen wollen, hätten wir uns die Debatte sparen können. Das ist richtig.

Die Vorgaben der Schulentwicklungsplanverordnung gelten. Was wir in der Koalition miteinander verabredet haben, zählt. Bezüglich der Vorgaben ab dem Schuljahr 2017/18 geht es darum, wie wir mit den bis jetzt bestandsfähigen Schulen umgehen. Kommt es zu einer zweiten Schließungs- oder Gefährdungswelle? Wir suchen dabei nach haushaltsneutralen Umsetzungsmöglichkeiten. Mit der Unterstellung, wir würden einen Grundschulverband so sehen, dass es - wie jetzt - Schulstandorte mit Außenstellen gibt, irren Sie. Der Grundschulverband ist eine ganz eigenständige Idee. Hierbei geht es darum, einen Grundschulverband mit gleichrangigen Schulteilen als eigene Dienststelle zu führen.

(Frau Bull, DIE LINKE: Das kriegen Sie mit dem Personal gar nicht hin! Das ist eine Milchmädchenrechnung!)

Auch da wird es Vorgaben für Mindestschülerzahlen geben. Ich schlage Ihnen vor: Bevor Sie über das mögliche Konzept, über das wir noch sprechen werden - auch in der Koalition -, philosophieren, warten Sie erst einmal ab, bis wir den Vorschlag unterbreiten.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der CDU: Richtig! - Frau Bull, DIE LINKE: Das ist eine Milchmädchenrechnung!)

- Nein. - Im Übrigen: Wir stellen 370 Lehrer pro Jahr ein. Das wurde vergessen.

(Zuruf von der LINKEN: 370?)

Danke schön, Kollege Schröder. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann können wir den Tagesordnungspunkt beenden. Er ist hiermit abgeschlossen. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 35. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/3274

Gemäß § 45 unserer Geschäftsordnung findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Ich rufe auf die Frage 1. Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Tiedge. Ihre Frage betrifft die Kameraüberwachung in Burg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ab 10. Juni 2014 beabsichtigt die Polizei in Burg den öffentlichen Raum in der Stadt durch ein festinstalliertes Kamerasystem zu überwachen. Davon sollen hauptsächlich die Schartauer Straße und das Gebiet rund um das Polizeirevier in der Bahnhofstraße betroffen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen macht es sich erforder

lich, Teile des öffentlichen Raumes in der Stadt Burg durch ein festinstalliertes Kamerasystem zu überwachen?

2. Wer trägt in welcher Höhe die Kosten für diese

Maßnahme wie Kameraanschaffung, Anbau, Installation, Wartung, Betreuung usw.?

Danke schön, Kollegin Tiedge. - Die Antwort der Landesregierung erteilt der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Tiedge, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Zu Ihrer ersten Frage: Auf der Grundlage vorliegender Lageerkenntnisse hat der Polizeipräsident der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Nord zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten die offene Beobachtung und Aufzeichnung mittels Bildübertragung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Sicherheit und Ordnung für die Gedenkstätte

für sowjetische Gefallene im Zweiten Weltkrieg in Burg angeordnet.

Bei der Gedenkstätte für sowjetische Gefallene im Zweiten Weltkrieg handelt es sich um eine Stätte, die sich zentrumsnah, sozusagen inmitten der Stadt Burg befindet. Die Stätte ist parkähnlich angelegt und ca. einen halben Hektar groß. Angrenzend befindet sich der Goethepark, der die Achse zwischen dem Stadtzentrum und dem Bahnhof bildet und aufgrund dessen stark frequentiert wird. Unmittelbar an der Gedenkstätte befindet sich die Schwimmhalle, die tagsüber vor allem durch Kinder besucht wird.

In der Vergangenheit war eine Häufung von politisch motivierten Straftaten mit erheblichem öffentlichen Interesse insbesondere an der Gedenkstätte für gefallene sowjetische Soldaten festzustellen. Die Besonderheit hier ist der aufgestellte russische Panzer T 34 in Verbindung mit den an einer Mauer angebrachten Namensteilen Gefallener. Diese Gedenkstätte wird zunehmend dazu benutzt, um politische Gesinnungen und Einstellungen darzustellen und sich propagandistisch zu profilieren. Das geschieht meist durch Parolen, die entweder direkt an den Panzer, dessen Sockel oder an den Gedenktafeln angeschmiert werden.

Allgemeine Schwerpunktzeiten der bisher festgestellten Schmierereien bilden unter anderem die Tage 20. April - aus historischem Bezug heraus -, 26. April und 17. Juni oder Zeiten, zu denen sich die extremen rechten und teilweise auch linken politischen Lager in Burg intensiv miteinander und gegeneinander auseinandersetzen.

In der jüngeren Vergangenheit ist die Gedenkstätte, vor allem der Panzer, bereits häufiger Gegenstand von Schmierereien geworden. Im Jahr 2014 kam es bereits zu insgesamt fünf Sachbeschädigungen, die durch das Polizeirevier Jerichower Land durch Anzeigen erfasst wurden, von denen aber nicht alle politisch motiviert waren.

Diese seit Februar andauernde Straftatenserie kann verschiedenen Tätergruppierungen zugeordnet werden. Letztmalig ist am 24. Mai 2014 die Gedenkstätte mit einem nichtpolitischen Inhalt beschmiert worden. Darüber hinaus sind im Nachgang der Enthüllung zweier Gedenktafeln am 28. Mai 2014 mit Kerzen und abgelegtem Blumenschmuck diese durch Vandalismus unmittelbar danach wieder zerstört worden. Die Tafeln sind bereits am 29. Mai 2014 durch den Stadtbauhof Burg aus Gründen der Sicherheit abmontiert worden.

Besondere Beachtung galt einer durch die russische Botschaft initiierten Kranzniederlegung am 28. Mai 2014. Bei dieser versuchten drei Mitglieder der örtlichen linken Szene durch Ausrollen eines Transparentes zur Ukraine-Krise zu stören, was aber durch die eingesetzten Kräfte verhindert wurde.

Die in diesem Jahr bereits registrierten politisch motivierten Sachbeschädigungen, auch Graffiti, im Stadtgebiet von Burg stützen die Prognose, dass bei den Straftaten im Stadtzentrum das Niveau des Jahres 2013 erreicht wird. Auch die in diesem Jahr an der Gedenkstätte registrierten Straftaten haben das Vorjahresniveau bereits um ein Deutliches überschritten.

Zur Hebung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und um den berechtigten Schutz dieser Gedenkstätte - auch aufgrund unserer historischen Verantwortung - zu gewährleisten, stellt die Videoüberwachung neben anderen präventiven Maßnahmen - Fußstreifen, auch jetzt durch Regionalbereichsbeamte - ein geeignetes Mittel zur Abschreckung und Verdrängung der Täter dar.

Auf der Grundlage vorliegender Lageerkenntnisse hat der Polizeipräsident der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Nord zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten die Verlängerung der offenen Beobachtung und Aufzeichnung mittels Bildübertragung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des von mir bereits zitierten SOG angeordnet, und zwar auch in der Schartauer Straße, der Fußgängerzone.

Die Schartauer Straße erstreckt sich, beginnend am Gummersbacher Platz, über den Magdalenenplatz bis zum Markt. Die Örtlichkeit ist geprägt von Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiegewerbe

sowie Geldinstituten. Es handelt sich um einen für die Stadt Burg stark frequentierten Bereich. Unweit vom Gummersbacher Platz befindet sich die Diskothek Big Ben, in deren Umgebung es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Gewaltstraftaten gekommen ist.

Besonders der Abschnitt zwischen Magdalenenplatz und Gummersbacher Platz ist seit Jahren ein Schwerpunkt polizeilichen Handelns. Vor allem Straftaten wie Körperverletzung und Sachbeschädigung durch Graffiti waren dort festzustellen. Im Jahr 2013 sind für den Bereich Schartauer Straße, Magdalenenplatz und Gummersbacher Platz 152 Straftaten angezeigt worden. 36 Strafanzeigen bezogen sich auf Diebstahl in besonders schwerem Fall.