Lassen Sie mich dies an einem Beispiel verdeutlichen. Das Kapitel Landespolizei ist ein budgetiertes Kapitel in Einzelplan 03. Bei den vergangenen Haushaltsberatungen sammelten sich nun die Fachpolitiker aller Fraktionen und setzten eine Er
höhung der bei Titel 812 62 vorgesehenen Mittel durch. Hierbei ging es um die Ausstattung der Polizei mit Schutzwesten. Aber die Schutzwesten kamen erst im Jahr 2009; denn das Geld floss nicht in die Schutzwesten - nicht, weil es keine Schutzwesten gab; vielmehr konnte man das Geld aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit woanders einsetzen. Es war also ein sieben Jahr andauernder Kampf im Rahmen der Budgetierung, um die Polizei mit Schutzwesten auszurüsten.
Ein ähnliches Problem hatten wir im vergangenen Jahr: Auf einmal wurden Mittel für den Hochwasserschutz in Höhe von 40 Millionen € umgeschaufelt, einfach so, am Haushaltsgesetzgeber vorbei, weil die gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben ist.
Äußerst problematisch ist die Budgetierung in Bereichen, in denen es mehrheitlich Personalkosten gibt und weniger Sachkosten. In diesen Bereichen kann das Leistungs- und Finanzergebnis kaum maßgeblich beeinflusst werden. Auch der Landesrechnungshof verweist darauf in seinem jüngsten Jahresbericht.
Sicherlich kann die Landesregierung Budgetierungen oder Flexibilisierungen vorschlagen, aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Parlament muss entscheiden, ob es das so möchte.
Bei den Haushaltsberatungen in den vergangenen Jahren wurden uns zunächst Pilotprojekte vorgestellt. Auf einmal waren die Pilotprojekte dann keine Pilotprojekte mehr, sondern budgetierte Bereiche in den entsprechenden Einzelplänen, und der Landtag hat das mehr oder weniger hingenommen und mit dem Haushalt so beschlossen. Eine intensive Auseinandersetzung mit den Problemen der budgetierten Bereiche gab es leider nur ansatzweise.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und richtig, wenn die Landesregierung jetzt keine budgetierten Einzelpläne mehr einrichten möchte. Ansonsten erübrigt sich wirklich die Funktion des Landtags als Haushaltsgesetzgeber. Die Budgethoheit liegt beim Parlament und das Parlament muss diese aus unserer Sicht auch weiterhin wahrnehmen. Ansonsten werden wir wirklich irgendwann nicht mehr gebraucht bzw. ein Halbtagsparlament täte es dann auch. Allerdings hat sich der Kollege Borgwardt gestern in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vehement dagegen ausgesprochen.
Um der Budgethoheit nachkommen zu können, benötigen wir natürlich einen Haushaltsentwurf von der Landesregierung, der transparent ist, in den alle Einnahmen und Ausgaben sowie die Ver
pflichtungsermächtigen eingestellt werden und der nach Jahren getrennt ist. Wie gesagt: Schon die Übertragbarkeit der Mittel und ihre gegenseitige Deckungsfähigkeit in großem Stil führen aus unserer Sicht dazu, dass Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nicht mehr gewahrt sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da ein Teil von Ihnen ähnliche Befürchtungen hatte und hat, verschwand der Begriff Budgetierung - aber die Inhalte sind geblieben.
Wenn der Finanzminister der „Volksstimme“ am 5. Juli 2011 sagt, mehr Geld werde es vom Finanzminister nicht geben, dann ist es Aufgabe des Parlaments zu sagen: Wer wie viel Geld bekommt, entscheidet der Landtag, und zwar in den Haushaltsberatungen nach der Vorlage eines Haushaltsplanentwurfes durch die Landesregierung. - Danke schön.
Wir haben die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Steigra bei uns begrüßen zu dürfen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Klein, ich weiß gar nicht, was ich jetzt noch sagen soll. Ich kann Ihnen mit jedem Satz nur Recht geben.
Aber ich sage auch: Es ist nichts wirklich Neues dabei gewesen. Dass nach der Vorlage durch die Landesregierung am Ende immer das Parlament entscheidet, ist klar.
- Sie können das anzweifeln. - Sie als Parlamentarier haben doch selber beschlossen, dass wir das im Bereich der Justiz und im Bereich der Polizei einführen. Wir haben in der letzten Sitzung des Finanzausschusses darüber gesprochen, ob das für den Bereich der Justiz vernünftig war, und alle haben festgestellt: Das war gut. Sie, Frau Dr. Klein, waren dabei, Sie haben die Sitzung geleitet. Sie waren selber davon überzeugt, dass das etwas Positives ist - ich möchte jetzt nicht aus dem Pro
tokoll zitieren -, Sie waren begeistert davon, dass es eine Darstellung gibt, aus der hervorgeht, dass ein Ressort mit den Mitteln vernünftig umgeht.
Deswegen noch einmal ohne große Aufregung - ich werde jetzt auch keine Haushaltsdebatte führen -: Wir hatten das nicht vor. Ich weiß, dass es missverständliche Diskussionen gab, auch in meiner eigenen Fraktion. Ich habe das mehrfach wiederholt und möchte das auch jetzt noch einmal sagen: Wir wollen ein anderes Verfahren. Das haben wir jetzt auch umgesetzt. Es ist ein Top-down-Verfahren oder wie auch immer man das - mit Unterton oder auch ohne - bezeichnen will, wie es andere Länder und der Bund auch anwenden.
Wir haben einen Haushalt ohne neue Schulden in den Eckwerten vorgelegt. Im Vollzug wird sich nichts ändern. Die Haushaltsstruktur wird genau so aussehen wie bisher: Titel, Titelgruppen, Kapitel, Einzelpläne. Sie haben es in der Hand, manches zu flexibilisieren und den Rest oder auch alles unverändert zu lassen. Deswegen kann ich Ihnen darin nur zustimmen: Der Haushalt wird gut werden. - Schönen Dank.
Dann müssen Sie mir einfach einmal den Satz aus der Kabinettsvorlage vom 20. Juni 2011 erklären, Herr Bullerjahn. Ich lese ihn noch einmal vor; denn er scheint nicht verständlich genug zu sein:
„Daher wird das Ministerium der Finanzen haushaltsgesetzliche Reglungen sowie ergänzende Vorschriften für den Haushaltsvollzug erarbeiten, die auf eine Budgetierung der Einzelpläne zielen.“
Es heißt nicht „in den Einzelplänen“, nicht „in den Kapiteln“, sondern „eine Budgetierung der Einzelpläne“. Dafür sollen die Gesetze geändert werden.
Wenn Sie das behaupten, dann frage ich mich: Wie ist dieser Satz fieserweise in diese Kabinettsvorlage gekommen?
- Nein, natürlich nicht. - Herr Gallert, ich weiß, dass der Satz zu vielen Irritationen geführt hat. Es gibt in meinem Ressort Überlegungen und Hinweise dahin gehend, Überjährigkeit, Übertragbarkeit und Planbarkeit von Eckwerten in der LHO abzubilden. Dazu gibt es viele Diskussionen. Wir haben es nicht geschafft - das weiß ich auch -, für den Doppelhaushalt oder den Einzelhaushalt oder das, was auch immer ab 2014/2015 kommen wird, Eckwerte verbindlich zu machen, weil wir zum Beispiel mit einigen Ressorts in der Eckwertediskussion noch nicht zum Ende gekommen sind. Trotzdem möchte man sich den Spielraum erhalten, diese Fragen in der LHO zu klären.
Sie haben doch am Ende das Gesetz im Plenum in der Hand. Wenn Sie alles so belassen wollen, wie es ist, und selbst keine Übertragbarkeit wollen, dann tun Sie das. Ich glaube nach fast 20 Jahren Erfahrung mit Haushalten, dass die Übertragbarkeit von Mitteln - das müssten wir in der LHO ändern - etwas Vernünftiges ist, damit nicht mehr im Herbst das Gehetze beginnt, weil man glaubt, das Geld noch ausgeben zu müssen.
Wenn Sie das nicht wollen, tun Sie es nicht. Es ist ein Angebot. Ich glaube, dass Sie sich kleiner machen, als Sie sind. Sie entscheiden nach der Einbringung durch die Landesregierung, was am Ende kommt. Ein bisschen selbstbewusst sollte man bei dieser Gesetzeslage schon sein.
(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gal- lert, DIE LINKE: Das mit dem Selbstbewusst- sein wird schon gehen!)