Problematisch ist lediglich in der Praxis die Feststellung, wann der Amtsträger in dieser Funktion und wann er als Privatperson auftritt. Die Rechtsprechung beurteilt diese Frage der Abgrenzung nicht nur nach äußeren Merkmalen, sondern auch nach dem Inhalt der Meinungsäußerung.
Das Verhalten der Polizei bei Besuchen von Abgeordneten und Mitgliedern kommunaler Vertretungen wird seit dem Jahr 1996 in der Praxis so gehandhabt. Im Übrigen gibt es über diese Regelung - das ist die Antwort auf Frage 2 - zum Besuch bei Polizeibehörden hinaus keine Regelungen zu den Grundsätzen für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung in Wahlkampfzeiten und damit für Politikerbesuche in Landesbehörden vor Wahlen. Es gelten hier die bereits zu Frage 1 erläuterten Grundsätze.
Herr Minister, wie definieren Sie den Einsatz von Mitgliedern der Landesregierung während Wahlkampfzeiten?
Also beispielsweise ist das Mitwirken an Demonstrationen und an Wahlkundgebungen Mitgliedern der Landesregierung in dieser Zeit nicht erlaubt?
Das ist die alte Diskussion, die die GRÜNEN lange geführt haben, die Trennung von Amt und Mandat. Da wir das nicht haben, ist es, egal wer regiert, auch möglich, wenn Sie Amt und Mandat haben, in dieser Funktion auch Wahlkampf zu machen. Dann muss man das voneinander trennen.
Nun ist das sicherlich ein sehr schwieriges Thema. Abgesehen davon, bei dem Besuch des Technischen Polizeiamtes, auf den Frau Edler Bezug genommen hat, war kein einziger Abgeordneter dabei, der selbst kandidieren wollte. Insofern ist die politische Beeinflussung obsolet.
Aber wie ist es, wenn Regierungsmitglieder auf Einladung eines Abgeordneten, der für diverse Gremien kandidiert, in den Kreis kommen? Ist das nun politische Einmischung oder nicht?
Ich verweise noch einmal auf meine Ausführungen zum Unterschied zwischen Amt und Mandat. Die geübte Praxis ist, dass Mitglieder der Landesregierung auch in Wahlkampfzeiten ihre Amtsgeschäfte wahrnehmen.
Wir kommen zu Frage 3. Sie wird vom Kollegen Hoffmann von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um die Landesförderung Anhaltisches Theater. Darauf antworten wird dann der Kultusminister Herr Dorgerloh. Bitte schön, Herr Hoffmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Interview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 22. April 2014 spricht Kultusminister Dorgerloh über die Förderung des Anhaltischen Theaters Dessau - Zitat -:
„Für das Anhaltische Theater liegt ein Vertragsentwurf vor. Dessau bekommt insgesamt 5,5 Millionen €, ab 2016 noch einmal eine Erhöhung um jährlich 350 000 €.“
Laut einem Artikel der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 25. April 2014 ist das Land wieder auf den jährlichen Zuschuss von 5,3 Millionen € zurückgegangen. In dem Artikel heißt es:
„Das Land wollte dem Anhaltischen Theater ab diesem Jahr statt 8,2 nur noch 5,3 Millionen € Zuschüsse überweisen. Im Januar stellte Kultusminister Dorgerloh für 2014 und 2015 jeweils 300 000 € und für 2016 noch einmal 350 000 € mehr in Aussicht.“
rung für das Anhaltische Theater stimmt denn nun? Und in welchen Haushaltstitel ist dieser Betrag eingestellt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Hoffmann namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Im Landeshaushalt sind bei Kapitel 07 87 - das ist das Theaterkapitel - Titel 633 74 Mittel in Höhe von 5 209 400 € eingestellt.
Richtig ist, dass die Stadtverwaltung ein Konzept vorgelegt hat, das für die Jahre 2014 und 2015 jeweils eine Erhöhung des Landeszuschusses um 300 000 € und ab dem Jahr 2016 eine nochmalige Erhöhung um 350 000 € vorsah. Dieses Konzept der Stadtverwaltung fand nach meinen Informationen jedoch gar keine Mehrheit im Stadtrat. Das Land hat dazu weder im Kabinett noch in den Ausschüssen votiert.
Herr Minister, meine Nachfrage bezieht sich auf die Frage 1. Ich will noch einmal auf die Einleitung zurückkommen. Sie sagten in einem Interview den Satz: Dessau bekommt insgesamt 5,5 Millionen €, ab 2016 noch einmal eine Erhöhung um jährlich 350 000 €.
Wo sind diese Mittel, die Sie am 22. April in der „MZ“ verkündet haben, im Haushalt zu finden gewesen zu diesem Zeitpunkt? Was ist zwischen dem 22. und dem 25. April passiert, dass man dann die Mittel für die Jahre 2014 und 2015 von 300 000 € und ab dem Jahr 2016 von 350 000 € wieder abziehen musste?
Ich kann meine Antwort nur wiederholen, Herr Gebhardt. Im Landeshaushalt sind Mittel in Höhe von 5 209 400 € veranschlagt. Dessau hat mit dem Konzept zusätzlich Mittel beantragt, dieses Konzept aber selber im Stadtrat nicht verabschiedet. Deswegen kann nur die Zahl gelten, die im Landeshaushalt steht. Alles andere muss vom Finanzausschuss genehmigt werden. Vorher muss es durch den Kulturausschuss.
Herr Minister, Entschuldigung, das ist aber keine Antwort auf meine Frage gewesen. Meine Frage lautete: Wo sind die 5,5 Millionen € für Dessau, von denen Sie selbst gesprochen haben, im Haushalt veranschlagt? Wie kommen Sie auf die 5,5 Millionen €?
Diese 5,5 Millionen € beziehen sich auf den Antrag, den die Stadt Dessau gestellt hat. Die Stadt Dessau hat ein Konzept vorgelegt, nach dem es nur noch zwei Sparten geben soll. Sie hat gesagt, um dieses Konzept umzusetzen, benötigt sie 5,5 Millionen €. Darüber hätte man im Kulturausschuss beraten müssen und der Finanzausschuss hätte diese Mittel freigeben müssen. Denn ich habe ausgeführt, dass es eine Erhöhung um 300 000 € für die Jahre 2014 und 2015 und noch einmal eine Erhöhung um 350 000 € für die Jahre 2016 bis 2018 bedeutet hätte.
Herr Minister, eine letzte Nachfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihre Aussage, Dessau bekomme insgesamt 5,5 Millionen €, inhaltlich nicht richtig war, sondern dass die 5,5 Millionen € nur hätten kommen können, wenn sie vom Finanzausschuss und vom Kulturausschuss bewilligt worden wären? Also stimmt Ihre Aussage vom 22. April in der „Mitteldeutschen Zeitung“, Dessau bekomme insgesamt 5,5 Millionen €, nicht.
Wir kommen zur Frage 4 zum Thema Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung. Sie wird von der Kollegin Frau Zoschke von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es antwortet dann ebenfalls Herr Minister Dorgerloh in Vertretung des Sozialministers. Bitte, Frau Zoschke.
Danke schön, Herr Präsident. - In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 3. März 2014 teilten Vertreter des Sozialministeriums mit, dass zwischen dem 1. April und dem 13. April der Entwurf des Kinder- und Jugendberichtes dem Landesjugendhilfeausschuss zugesandt wird.
jugendhilfeausschuss der Kinder- und Jugendbericht bisher nicht zugestellt und wann ist damit zu rechnen?