Unter Abschnitt II Punkt 3 wird die Landesregierung aufgefordert, die Ergebnisse der Evaluation des Landesbeamtenrechts in die Berichterstattung einfließen zu lassen. Hierbei ist die Landesregie
Das Wichtigste in diesem Abschnitt ist jedoch der Prüfauftrag, meine Damen und Herren. Es geht um die Prüfung, inwieweit wir, um den Beförderungsstau etwas zu kompensieren, wieder auf eine Verwendungszulage zurückgreifen.
Ich bitte Sie, nicht gleich die Arme hochzureißen; denn diese Art von Verwendungszulage war so lange, wie das Bundesrecht für alle galt, Gesetz.
Es war § 46 Abs. 1 im Bundesrecht. Wir hatten ihn übernommen. Dann wurden zahlreiche Klagen getätigt, die auch erfolgreich waren, sodass im Ergebnis herauskam: Wenn ein Bediensteter 18 Monate lang ein Amt wahrnimmt und nicht entsprechend besoldet wird, dann ist ihm eine bestimmte Differenz zu zahlen.
Meine Damen und Herren! Als auch SachsenAnhalt die Klagewelle erreichte und die ersten Klagen erfolgreich waren, haben wir im Jahr 2007 innerhalb von vier Wochen die Beratung zu einem Gesetz durchgeführt, mit dem wir diese Verwendungszulage ruckzuck gestrichen haben, und zwar ohne Anhörung, ohne alles.
Ich kann mich noch genau daran erinnern; denn weil wir das in einem derartigen Schnellverfahren machen mussten, hatten sich die FDP und auch wir der Abstimmung verweigert.
Aber, meine Damen und Herren, warum sollte man nicht prüfen, ob man für bestimmte Besoldungsgruppen, für bestimmte Personengruppen so etwas wieder einführt?
Wir sind diesbezüglich offen. Weil wir im Föderalismussystem sind, sind wir offen in der Entscheidung, wo wir diesbezüglich die Grenzen setzen. Ich denke, darüber sollte wirklich diskutiert werden.
Meine Damen und Herren! Eine wichtige Frage, die im Antrag keine besondere Berücksichtigung fand, sollte unbedingt in den Ausschüssen erörtert werden, und zwar die der Geschlechtergerechtigkeit. Ich gebe zu, ich hatte das Anliegen als Punkt 6 aufgenommen, doch als wir dann Gespräche mit allen möglichen Bediensteten geführt haben, haben diese gesagt: Das ist nicht so sehr unser Problem.
Frau Ministerin Kolb hat in der letzten Woche in der Enquete-Kommission Ausführungen gemacht und hat unter anderem zu dieser Problematik berichtet, dass sie in der Funktion der Ministerin, die für diesen Bereich zuständig ist, einmal die Beurteilungen aller Richterinnen und Richtern miteinander verglichen hat. Dabei ist herausgekommen, dass die Richterinnen sozusagen flächendeckend
Meine Damen und Herren! Auch darüber müssten wir weiter diskutieren. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das nur ein Problem bei Richterinnen und Richtern sein soll.
Wir wissen, dass vor etwa vier Jahren alles umgestellt worden ist. Es ist leider vorher nicht evaluiert worden, was das andere Beurteilungssystem gebracht hat. Wir wissen, dass die Ministerin auch an dem Thema dran ist und dass es diesbezüglich Weiterbildungen geben kann. Aber wir können es uns auf Dauer nicht erlauben, dass weibliche Bedienstete schlechter beurteilt werden als ihre männlichen Kollegen.
Abschließend eine sehr wichtige Bemerkung - ich habe hierbei Herrn Barthel im Ohr -: Natürlich kosten Beförderungen und Höhergruppierungen vor allem Geld. Herr Barthel weist mich jedes Mal darauf hin.
Wenn alle Beförderungsmöglichkeiten umgesetzt werden würden, dann müssten nach Berechnungen der Landesregierung Mittel in Höhe von 20,5 Millionen € eingesetzt werden, und das natürlich nicht nur einmalig. Aber wir sollten uns - das haben wir unter Punkt 2 ausgeführt - nicht damit herausreden: Wir haben das Geld nicht, also ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ende der Diskussion.
Wenn wir immer mehr Leistung abverlangen, dann muss es uns auch schrittweise gelingen, den Beförderungsstau weiter abzubauen. Bisher jedenfalls blieb er trotz einzelner Maßnahmen auf annähend konstantem Niveau, und das bei drastischer Personalreduzierung. Das ist niemandem zu vermitteln.
Es ist zum Beispiel auch der Beamtin in der Finanzverwaltung mit der Besoldungsgruppe A 6 nicht zu vermitteln, dass sie nach zwölf Jahren noch immer mit 2 000 € nach Hause geht. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Minister Bullerjahn wird jetzt sehr bedauern, dass er nicht hier ist. Aber er wird durch Frau Ministerin Kolb gut vertreten. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Bullerjahn hat mir ausdrücklich aufgeschrieben, dass er sich bei der Fraktion DIE LINKE für die Gelegenheit bedankt, die Beförderungspraxis des Landes und die zu beachtenden Rechtsgrundlagen zu erläutern.
Aus eigener Erfahrung - das möchte ich an dieser Stelle betonen - muss ich positiv feststellen, dass wir seit 2005 wieder Beförderungen im Land haben. Der Beförderungsstau ist nicht in den letzten Jahren entstanden, sondern in den Jahren davor. Ich bin selbst davon betroffen, weil ich einen großen Personalkörper habe. Wir haben in den letzten Jahren wirklich große Anstrengungen unternommen, um die Lücke immer weiter zu schließen.
Das geht nicht von heute auf morgen; denn man braucht erst die Stellenhebungen, und im Nachhinein braucht man das Geld, um die Stellenhebungen ausfinanzieren zu können. Dann muss man die Stellen noch ausschreiben und besetzen können; dafür gilt dann das Leistungsprinzip. Ehe dann eine bestimmte Stelle besetzt ist - Stichwort Konkurrentenklagen -, kann das tatsächlich noch eine Weile dauern.
Nun zu dem, was wir konzeptionell gemacht haben. Zunächst ist die Frage der Beförderung im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts geregelt worden. Seit 2012 gibt es gesonderte Beförderungskonzepte, sodass zunächst eine Grundlage dafür gegeben ist, dem Handlungsbedarf, der besteht - das bestreiten wir nicht -, dann tatsächlich auch abhelfen zu können.
Im Hinblick auf die Ermittlung der Beförderungsbedarfe der Ressorts - hierzu schreibt das Finanzministerium auf: jetzt wird es etwas technisch - erfolgt das anhand einer Gegenüberstellung der Haushaltsstellen im aktuellen Haushaltsjahr und des Ist-Personals des jeweiligen Jahres. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Einzelpläne erfolgt dann entsprechend dem Anteil der Ressorts an diesen ermittelten Beförderungsmöglichkeiten.
Diese Verteilung wird ergänzt um sogenannte Sonderkontingente für bestimmte Beschäftigtengruppen in der Landesregierung, für die ein besonderer Beförderungsbedarf anerkannt ist. Das sind die angesprochenen Bereiche, also im Bereich Polizeivollzug die Beförderung der im Eingangsamt befindlichen Polizeivollzugsbeamten, im Schulbereich die Zulagen für Stelleninhaber von Funktionsstellen und die Hebung der Sekundarschullehrer nach neuem Recht, im Justizvollzug die Beförderung der im Eingangsamt befindlichen Justizvollzugsbeamten.
Dafür stehen uns beispielsweise im laufenden Haushaltsplan 2014 Sondermittel zur Verfügung, sodass ich die Hoffnung habe, bis zum Jahresende die Lücke schließen zu können. Insoweit haben wir zunächst einmal einen Steuerungsmechanismus.
Natürlich gibt es immer mehr Wünsche, als befriedigt werden können, aber ich glaube, wir haben alle die Verantwortung - auch ausgehend von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln -, die Dinge entsprechend zu regeln.
In den vergangenen Jahren - um Ihnen einige Zahlen zu nennen - standen jährlich rund 2,5 Millionen € bereit, zuzüglich der Mittel für die Sonderkontingente. Im Jahr 2014 beläuft sich dieses Budget auf insgesamt 5 Millionen €, die allein für Beförderungen zur Verfügung stehen - mit der Schwerpunktsetzung auf die genannten Bereiche.
Auf die Tatsache, dass wir bei den einzelnen Beförderungen Eignung, Befähigung und Leistung berücksichtigen müssen, möchte ich jetzt nicht im Detail eingehen. Aber ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass das Anliegen, dass niemand im Eingangsamt in die Pension geschickt wird, dennoch voraussetzt, dass die entsprechenden Stellen ausgeschrieben werden. Es gibt dann noch konkurrierende Bewerbungen. Wie gesagt, die Auswahlkriterien sind immer Eignung, Befähigung und Leistung und eben nicht das Dienstalter. Insoweit erklärt sich daraus auch eine Vielzahl von Konkurrentenklagen.
Im Hinblick auf das Gehaltsgefüge darf ich im Namen des Finanzministeriums ausführen, dass wir in Sachsen-Anhalt im Vergleich mit den anderen Bundesländern gut dastehen. Dass es im Hinblick auf die Frage der Personalentwicklung natürlich noch Bedarf gibt, dass es also eines langfristigen Nachwuchskonzeptes bedarf, zum Beispiel mit der Schaffung von Ausbildungskapazitäten und Einstellungskorridoren, dass aber eben auch Anreizsysteme für Einstellungen, zum Beispiel Verbeamtungsangebote für Einsteiger, eine höhere Einstiegsbesoldung, Karriereperspektiven durch langfristiges Personalmanagement, geschaffen werden müssen, um unsere guten Kolleginnen und Kollegen hier in Sachsen-Anhalt zu halten, ist selbstverständlich.
Bezüglich der Evaluierung des Beamtenrechts hat Frau Dr. Paschke darauf hingewiesen, dass wir dabei im Vollzug sind. In der Landtagssitzung am 18. Oktober 2013 wurde darauf hingewiesen, dass die Evaluation im Februar 2014 endet, also vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Beamtengesetzes.
Die Evaluation läuft im Moment noch. Die Daten und Stellungnahmen werden im Finanzministerium derzeit ausgewertet und werden in den angeforderten Bericht als wesentliche Bestandteile ein
fließen. Hierzu bittet Herr Bullerjahn noch um etwas Geduld, um Ihnen das dann vorlegen zu können. Er weist allerdings darauf hin, dass sich dieser Bericht nicht mit der Beförderungspraxis beschäftigen wird, da die Beförderungspraxis nicht auf die Grundlagen im Beamtenrecht zurückzuführen ist, sondern jeweils in den Dienststellen im Einzelfall zu entscheiden ist.
Im Hinblick auf den Vorschlag, in Zukunft in den Fällen auf Zulagen zurückzugreifen, in denen Beförderungen nicht notwendig sind, weist das Finanzministerium darauf hin, dass das eine Durchbrechung eines bestehenden Strukturprinzips im Beamtenrecht bedeuten würde, das letzten Endes zulasten der betreffenden Kollegen ausgeht, weil eine Zulage wieder entzogen werden kann; denn Zulagen sind in vielen Fällen nicht ruhegehaltsfähig, sodass sie nicht die gleichen Wirkungen wie eine Beförderung haben.
Im Hinblick auf die Zukunft kann ich leider noch keine konkreten Aussagen machen. Hierzu verweist der Finanzminister auf die gerade beginnenden Verhandlungen zu dem Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016. In diesem Zuge wird also auch die Frage zu klären sein, in welchem Umfang Beförderungsmittel für die nächsten Jahre zur Verfügung stehen.
Ich darf Ihnen abschließend das Angebot unterbreiten, dass Herr Bullerjahn Ihnen über das aktuelle Beförderungskonzept 2014 im Finanzausschuss berichtet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Herr Gallert würde Sie gern etwas fragen. Sie werden sicherlich gern antworten.
Frau Justizministerin, da sich der Kollege Bullerjahn so gefreut hätte, uns das zu erklären, gehe ich einmal davon aus, dass er das im Kabinett schon pausenlos getan hat. Deswegen traue ich mich jetzt, folgende Frage zu stellen.
Sie sprachen in Ihrer Antwort auch wieder von notwendigen Stellenhebungen, die erst einmal Voraussetzung dafür wären, dass man Beförderungen überhaupt realisieren kann. Jetzt verlese ich Ihnen