Wenn Sie das nicht machen, dann bedeutet das, dass in einem Praktikum, in dem es vorher eine ordentliche Betreuungsrelation gab, mehr Studierende betreut werden müssen. Das heißt, dass die Qualität sinkt. Oder Sie setzen darauf, dass die Selbstausbeutung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch wesentlich höher wird, damit sie dann eben tatsächlich noch eine gewisse Qualität abliefern können.
Alles zusammen funktioniert jedenfalls nicht. Sie fordern in Ihrem Papier, dass die Abbrecherquoten sinken sollen und dass der Studiengangwechsel reduziert werden soll. Man muss doch einmal genau dahinter gucken. Die Leute schreiben sich schon jetzt in Studiengänge in der Hoffnung ein, dass sie in einem anderen Semester den Studiengang wechseln können, weil sie ihr Wunschstudium nicht aufnehmen können. Das ist ein Fakt.
Wir haben es mittlerweile an den Hochschulen auch damit zu tun, dass bestimmte Kurse eben nur noch jährlich angeboten werden können, sodass man ein Jahr warten muss, bis man diesen Kurs wiederholen kann, wenn man ihn nicht besteht. Dann brauchen Sie sich über das Überschreiten der Regelstudienzeit nicht zu wundern. Das ist schon eine Form von Mangelverwaltung an den Hochschulen. Das verschärfen Sie mit dem, was Sie als Konzept vorgelegt haben.
Danke sehr, Kollege Lange. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir stimmen über den Antrag in der Drs. 6/3038 ab. Es ist mehrfach gesagt worden, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen werden soll. Meine Frage hierzu: Der Finanzausschuss spielte hierbei bisher keine Rolle. Ich denke jedoch, der Antrag gehört dort ebenfalls hin. - Gut.
Dann stimmen über die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sowie automatisch in den Ausschuss für Finanzen ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und wir beenden den Tagesordnungspunkt 9.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf das Gesetz zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einbringen. Es handelt sich um eine notwendige Reaktion auf die Änderung des Telekommunikationsgesetzes des Bundes, die schon vor einiger Zeit erfolgte. Wesentlicher Grund dafür ist, dass wir den Umstellungszeitpunkt für den Übergang von analog auf digital im Hörfunk bisher für Ende 2014 vorgesehen hatten.
Nun wird die Bundesnetzagentur die Frequenzen bis Ende 2025 bereitstellen, weil, wie wir alle gesehen haben, der Umstellungszeitpunkt noch nicht annähernd erreicht ist. Das werden wir im Gesetz nachzeichnen müssen.
Das Fernsehen - das will ich nur zur Information mehr oder weniger der Abgeordneten ergänzen, die sich nicht ständig damit beschäftigen - ist längst umgestellt. Wir schauen digital fern, auch wenn wir noch analoge Geräte haben.
Im Hörfunk ist das allerdings noch nicht gelungen. UKW ist ein analoges Medium. Wir hängen alle an unseren Rundfunkgeräten, die wir uns vor Jahren angeschafft haben, und tun uns in ganz Deutschland, in ganz Europa schwer damit, auf digital umzustellen. Das werden wir jetzt anpassen und haben somit dann hinreichend Zeit, auch die Gesellschaft darauf vorzubereiten, dass das irgendwann tatsächlich erfolgen muss.
Das Stichwort Simulcast, also die parallele Ausstrahlung von analog und digital, ist natürlich immer ein Thema, vor allem auch ein wirtschaftliches Thema, weil sie mit Kosten verbunden ist.
Die Umstellung kann früher erfolgen, aber nur - diesbezüglich haben wir auch Anhörungsergebnisse berücksichtigt - im Einvernehmen mit allen Beteiligten. Ob dann auch noch DAB+ als stabile Indoorversorgung für den Hörfunk gewährleistet sein muss oder ob wir irgendwann den Zeitpunkt erreicht haben, zu dem Hörfunk stabil für alle über das Internet möglich ist, wird die Zukunft weisen. Das haben wir jetzt nicht zu entscheiden.
Der zweite wichtige Punkt, der sich ebenfalls aus dem Telekommunikationsgesetz ergibt, betrifft das Verfahren zur Zuordnung und zur Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten.
Nach dem Telekommunikationsgesetz haben die Hörfunkbetreiber jetzt die Befugnis, den Sendernetzbetreiber frei auszuwählen. Das war früher anders; das wurde ihnen vorgegeben. Darauf müssen wir im Verfahren reagieren. Auch in diesem
Kontext haben wir im Wesentlichen die Anhörungsergebnisse und die uns übermittelten Anregungen eingearbeitet.
Ich denke, alle weiteren Einzelheiten - dabei gibt es noch ein paar Details, über die man miteinander reden sollte - können wir im Ausschuss besprechen. Für die Einbringung heute soll es dies gewesen sein. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die Debatte ein. Ich weise darauf hin, dass die Redezeit je Fraktion nur drei Minuten beträgt.
Vielen Dank, verehrte Frau Präsidentin. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes kommt das Land seiner Pflicht nach, landesrechtliche Anpassungen aufgrund der TKGNovelle aus dem Jahr 2012 vorzunehmen.
Die Änderungen bei der Anmeldung der Veranstalter und ihrer Netzbetreiber sowie die Änderungen bei der Zuordnung von Übertragungskapazitäten nehme ich jetzt einmal lediglich zur Kenntnis.
Die Fraktion DIE LINKE begrüßt aber, dass sich Bund und Länder einig geworden sind, die Abschaltung des analogen Hörfunks zu verschieben. Tatsächlich ist es nicht absehbar, wann neuere Empfangsgeräte den Markt in Masse durchdringen werden; denn UKW ist für den mobilen Hörfunkempfang nach wie vor von großer Bedeutung. Neben dem Verbreitungsweg durch das Kabelnetz und durch Livestreams im Internet hat DAB+ noch nicht die Durchschlagskraft, wie sie vergleichbar mit den digitalen Fernsehfunktechnologien kurz vor Abschalten des analogen Fernsehens bereits vorzufinden war.
Aus unserer Sicht sollten wir aber die Erfahrungen beim Umstieg auf digitales Fernsehen nutzen. Deswegen regen wir an, in der Ausschussbehandlung die Frage eines festen einheitlichen Abschalttermins zu thematisieren. Die Digitalisierung wollen wir nicht in Abrede stellen. Ein einheitlicher Umschalttermin - in gewisser Weise ein Kippschalter - ist möglicherweise die politisch besser zu kommunizierende Variante.
Die Fraktion DIE LINKE stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu. - Meinen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf die Schwerpunkte des Gesetzentwurfes ist Herr Staatsminister schon eingegangen. Lassen Sie mich deshalb in aller Kürze auf einige Aspekte eingehen, die uns in der Gesetzesberatung im Ausschuss noch einmal stärker beschäftigen sollten.
Da die Zulassung durch die MSA derzeit in der Regel für fünf Jahre erteilt wird, spricht unserer Meinung nach nichts dagegen, dass ein solcher Passus auch für einen Mindestzeitraum der Frequenzzuordnung in das Gesetz aufgenommen wird. Eine solche zeitliche Untergrenze dürfte den Sendern zumindest etwas Sicherheit und Verlässlichkeit für ihre Investitionen geben. Die Forderung der Arbeitsgemeinschaft „FSA - Fernsehen Sachsen-Anhalt“ findet deshalb unsere Unterstützung.
Schwierigkeiten sehen wir auch bei der Formulierung des § 22 Abs. 6, der die Verträge der Veranstalter des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks mit Sendernetzbetreibern regeln soll. Da die MSA aufgrund eines fehlenden Vertragsverhältnisses keinen direkten Zugriff auf den Sendernetzbetreiber hat, dürfte eine Zustimmungsregelung an dieser Stelle ins Leere laufen.
Probleme sehen wir darüber hinaus bei der Gebührenregelung nach § 33 Abs. 8. Der Verwaltungsaufwand für die Frequenzzuordnung dürfte nicht die Erhebung einer Rahmengebühr von bis zu 25 000 € rechtfertigen. Wir plädieren hierbei eher für eine Festgebühr, die sich mit 500 € am unteren Ende des Rahmen orientieren sollte, was auch eher dem tatsächlich entstehenden Aufwand entsprechen dürfte.
Meine Damen und Herren! § 34 regelt die Umstellung von der analogen auf die digital-terrestrische Übertragungstechnik. Der bisher gesetzlich geregelte Termin zum 1. Januar 2015 ist realistischerweise nicht mehr zu erreichen. Trotzdem sollte zum einen vor dem Hintergrund der Forderung des jüngsten KEF-Berichts, aber auch angesichts des starken Engagements Sachsen-Anhalts für das Digitalradio in den letzten Jahren alles getan werden, um DAB+ zum Erfolg zu verhelfen.
Für die Zukunft des Radios ist die Digitalisierung von großer Bedeutung. Die jetzt gefundenen Regelungen in § 34 berücksichtigen unserer Meinung nach angemessen die wirtschaftlichen Bedingungen für den Analogausstieg.
Gestatten Sie mir noch einige wenige Worte zu einer nicht in den Gesetzentwurf aufgenommenen Regelung. So kurz vor dem 25. Mai 2014 muss
Wir sind der Meinung, dass es gute Gründe dafür gibt, das nicht zuzulassen. Wir sehen hierbei die große Gefahr der Verknüpfung von Wirtschaftswerbung und Wahlwerbung. Ein negatives Beispiel dafür hatten wir bereits vor einigen Jahren mit den Aktivitäten der sogenannten Mieter- und Bürgerliste in Halle.
Darüber hinaus ist für uns klar: Ein sogenanntes Bürgermeisterfernsehen wollen wir nicht. Es kommt hinzu, dass ein massiver Kontrollaufwand auf die Landesmedienanstalt zukommen würde, der erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen würde.
Unsere Position ist deshalb, zu schauen, wie die wirtschaftliche Situation der Sender - denn darum geht es ihnen im Kern - anderweitig verbessert werden kann. Wenn die Unternehmen mit Landesbeteiligung einen jährlichen Etat für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit von fast 10 Millionen € bewegen, davon aber nur rund 250 000 € für Fernsehspots insgesamt ausgeben, sollte an dieser Stelle angesetzt werden.
Diese Sender mit einer Erreichbarkeit von zum Teil mehreren Hunderttausend Haushalten und hohen Quoten in der Zuschauergunst haben es verdient, hierbei deutlicher berücksichtigt zu werden. Ich appelliere deshalb auch hier und heute noch einmal an die Landesregierung, ihren Einfluss entsprechend geltend zu machen.
Danke sehr, Kollege Felke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Herbst.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegen sind eben schon darauf eingegangen: Der Änderungsbedarf ergibt sich aus den Änderungen am Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2012, die das Telekommunikationsgesetz und damit auch die Telekommunikationslandschaft und die Mediengesetze in den Ländern für das 21. Jahrhundert fit machen sollen.
Dies ist schon mit dem Telekommunikationsgesetz auf Bundesebene nicht in allen Punkten gelungen, beispielsweise nicht in Hinsicht auf einen angemessen schnellen Internetanschluss als kommu
nale Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger oder auch in Hinsicht auf einen Masterplan für die digitale Wirtschaft Deutschlands in den kommenden Jahrzehnten, aber auch nicht mit Blick auf Netzneutralität und Datenschutzfragen.
Ich möchte dafür plädieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir den Umstand, dass wir jetzt das Mediengesetz Sachsen-Anhalt novellieren und überarbeiten können, als eine Chance begreifen, auch diese Zukunftsaufgaben, diese grundsätzlichen Gesellschaftsaufgaben, die sich im Medien- und im Telekommunikationsbereich hier mit Landesgesetzgebung verbinden, zu lösen. Wir sollten die Chance am Schopfe packen und das Gesetz ganz genau darauf abklopfen, wo wir Bereiche finden, bei denen wir zu diesen Zukunftsfragen Dinge verändern und es für unser Bundesland besser machen können, meine Damen und Herren.