Protocol of the Session on May 15, 2014

Empfehlungen wurden vom federführenden Ausschuss einstimmig beschlossen.

Außerdem wurde der Ausschuss für Finanzen um eine Stellungnahme zu Artikel 2 - Änderung des Landesbeamtengesetzes - gebeten. Diese erarbeitete der Ausschuss für Finanzen in der 61. Sitzung am 9. April 2014. Darin empfiehlt er die Annahme dieses Artikels in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in Vorlage 17 empfohlenen Fassung.

Schließlich erarbeitete der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur in der 40. Sitzung am 9. April 2014 eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, die mit 8 : 0 : 5 Stimmen beschlossen wurde.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfes in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Fassung. Des Weiteren sollen der Artikel 7 - Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - und der Artikel 11 - Änderung des Restauratorengesetzes Sachsen-Anhalt - geändert werden.

Diese Beschlussempfehlung wurde hinsichtlich der Änderungen im Artikel 11 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 10. April 2014 einstimmig beschlossen. Die in Artikel 7 empfohlenen Änderungen wurden mit 7 : 0 : 4 Stimmen angenommen.

Zur erneuten Beratung in der soeben erwähnten 33. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft lag dem Ausschuss in der Vorlage 17 eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 17. März 2014 vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfes die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt worden sind.

Im Rahmen dieser Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft brachte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vor, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen

das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berühre, und äußerte Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfes.

In der Folge verständigte sich der Ausschuss darauf, die Einlassungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom GBD prüfen zu lassen und im Rahmen einer zusätzlichen Sitzung am 6. Mai 2014 die abschließende Beratung durchzuführen sowie eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, über die wir heute abstimmen wollen.

Zu dieser Beratung am 6. Mai 2014 lag dem Ausschuss in der Vorlage 31 eine mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 28. April 2014 vor. Darin fanden auch die in der 33. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft erarbeiteten und beschlossenen Änderungen Berücksichtigung. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage der in der überarbeiteten Synopse dargestellten Empfehlungen.

Zur Abstimmung über Artikel 1 § 19, der die Gebühren- bzw. die Kostenerhebung regelt, lagen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vorlage 1 und der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 29 sowie der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 30 vor.

Die Koalitionsfraktionen zogen ihren Änderungsantrag in der Vorlage 30 zurück und plädierten für die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlene Fassung. Die Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vorlage 1 und DIE LINKE in der Vorlage 29 wurden jeweils bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt. § 19 wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.

Weitere Änderungsanträge betrafen den Beratungsanspruch. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen schlugen vor, nach § 19 eine neue Regelung diesbezüglich einzufügen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zog ihren Änderungsantrag zurück. Der Ausschuss beschloss daraufhin einstimmig, einen neuen § 20 in der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 33 einzufügen.

Infolge der beschlossenen Einfügung der Regelung über den Beratungsanspruch als § 20 wird die in der Synopse vom 28. April 2014 enthaltene Regelung über die Einschränkung von Grundrechten zu § 21. Dieser wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.

Artikel 1 des Gesetzentwurfes wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen, die Artikel 2 bis 10 mit dem gleichen

Stimmenverhältnis beschlossen. Artikel 11 - Änderung des Restauratorengesetzes Sachsen-Anhalt - wurde einstimmig beschlossen. Die Artikel 12 bis 14/1 wurden mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Artikel 15 und die Gesetzesüberschrift wurden einstimmig beschlossen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft empfiehlt nunmehr dem Landtag ebenfalls mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Ihnen heute vorliegenden Drs. 6/3059.

Ich möchte aber nicht enden, bevor ich an dieser Stelle auch noch meinen Dank an die mitberatenden Ausschüsse ausgesprochen habe, die sich zum Teil in Sondersitzungen, aber auch in der Anhörung, die wir durchgeführt haben, die Zeit genommen haben, über den Gesetzentwurf zu beraten. Wir hatten ja diesmal sehr viele mitberatende Ausschüsse.

Ich will mich außerdem beim GBD bedanken, der die umfangreiche Synopse teilweise sehr kurzfristig erstellt hat. Natürlich gilt mein Dank auch den Anzuhörenden, die zu der Anhörung gekommen sind und darin zum Teil sehr ausführlich, sehr detailliert und sehr akribisch ihre Beiträge zu diesem Gesetzentwurf geliefert und vorgetragen haben.

Ganz zum Schluss geht mein Dank an das Ausschusssekretariat und Frau Berg, die bei dieser relativ holterdiepolter und komplizierten Debatte immer den Überblick gehabt und uns für heute die Beschlussempfehlung vorbereitet hat, über die wir in diesem Hohen Hause abstimmen wollen. - Ich bitte, wie gesagt, um Ihre Zustimmung und bedanke mich trotz der komplizierten Materie für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tögel. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Möllring. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt verabschiedet heute sein Anerkennungsgesetz und schließt damit einen umfassenden koordinierten Gesetzgebungsprozess von Bund und Ländern ab.

Sachsen-Anhalt hatte entscheidenden Anteil an der bundesweiten Koordinierung. Wir waren bei der Koordinierung federführend. Mit Teilen aus unserem Entwurf eines Musteranerkennungsgesetzes steckt somit nun in jedem der 16 Anerkennungsgesetze auch ein Stück Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Ich glaube, wir sollten den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung für die in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit danken.

Meine Damen und Herren! Über den vorliegenden Gesetzentwurf wurde in insgesamt fünf Ausschüssen dieses Hohen Hauses beraten. Damit dürfte fast jeder von Ihnen beteiligt gewesen sein, sodass ich die Einzelheiten der Beratungen an dieser Stelle nicht unbedingt aufzeigen muss.

Wenn Sie heute das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verabschieden, besteht in ganz Deutschland ein einheitlicher Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung, sowohl für bundesrechtlich geregelte Berufe als auch für jene Berufe in der Zuständigkeit der Länder.

Im Ergebnis hat das Anerkennungsgesetz ein Ziel, nämlich dass unabhängig von der Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, in welchem Land die Berufsqualifikation erworben wurde, und unabhängig vom Aufenthaltsstatus nunmehr im Ausland erworbene Berufsqualifikationen mit den in

Deutschland üblichen und gesetzlich erforderlichen Berufsqualifikationen zu vergleichen sind. Nach dem Gesetz sind wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Qualifikation zu bestimmen und Maßnahmen zu benennen, um etwaige Unterschiede auszugleichen.

Das Anerkennungsgesetz ist auch und vor allem ein wichtiges Signal für die Willkommenskultur in unserem Land. Wir wollen die Fertigkeiten und Fähigkeiten der Menschen aus dem Ausland, die zu uns kommen, nicht brachliegen lassen; das ist sowohl ein Gebot des Respekts als auch der wirtschaftlichen Vernunft.

Auch wenn wir bisher noch keinen Fachkräftemangel haben - ich betone das Wort „noch“ -, besteht das Problem im Land punktuell doch schon. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ergriffen. Natürlich soll auch das Anerkennungsgesetz diesem Fachkräftemangel mit allen Kräften entgegenwirken.

Die Anerkennungsverfahren sollen zügig, transparent und effizient durchgeführt werden. Antragstellende sollen beraten und unterstützt werden. Der Abgeordnete Herr Tögel hat eben schon darauf hingewiesen, dass ein Beratungsanspruch in § 20 des Gesetzes verankert worden ist.

Wie bereits in der Anhörung am 16. Januar 2014 deutlich wurde, werden wir bald wieder gesetzgeberischen Handlungsbedarf haben. Das Gesetz muss an die inzwischen weiterentwickelte Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union angepasst werden. Dennoch ist der heute zu fassende Beschluss weit mehr als ein Zwischen

schritt, er ist ein Meilenstein. Eigentlich müsste darauf stehen: Willkommen in Sachsen-Anhalt! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte eröffnet der Kollege Herr Dr. Thiel. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Minister Möllring, gestatten Sie mir die folgende kleine Korrektur: Die Europäische Union hat im September 2005 die dazugehörige Richtlinie fertiggestellt. Es hat also neun Jahre gedauert, bis wir in Deutschland und in Sachsen-Anhalt so weit waren, europäisches Recht umzusetzen. Es ist hoffentlich kein weiteres - in Anführungszeichen - gutes Beispiel, wie europäisches Recht in Deutschland umgesetzt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Es freut uns dennoch, dass eine Reihe von Anregungen, die wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfes vorgebracht haben, in dem Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung gefunden hat. Ich erinnere an den Vorschlag zu einer Anhörung, ich erinnere an die Diskussion zur Gebührenhöhe, ich erinnere an die Fragen der Zusatzqualifizierung oder der gesetzlichen Verankerung von Beratungsangeboten, wo die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits zu dem damaligen Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag eingebracht haben.

Dennoch werden wir uns heute bei der Endabstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten - einfach aus dem Grund, weil eine Reihe von Dingen, die wir gern geregelt hätten, in dem Gesetzentwurf noch nicht ihren Niederschlag gefunden haben.

Das betrifft die deutliche Gebührenreduktion von 600 € auf 300 €. Das war einer unserer Anträge in den Ausschüssen. Das wurde leider nicht erreicht. Wir haben das einfach als Beitrag der Kammern und Verbände für die langfristige Sicherung des eigenen Nachwuchses gesehen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich freue mich dennoch, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute noch einen Änderungsantrag zu diesem Thema eingebracht hat, was den Artikel 19 betrifft. Ich möchte darum bitten, Herr Präsident, dass wir über die Abschnitte 1, 2 und 3 dieses Änderungsantrags getrennt abstimmen. Den Abschnitt 1 würden wir aufgrund der Gebührenhöhe, die dort verankert ist, ableh

nen. Bei Abschnitt 2 werden wir uns entsprechend der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Wir würden aber ausdrücklich dem Abschnitt 3 zustimmen, ein solches Stipendienprogramm in Sachsen-Anhalt einzurichten.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir freuen uns, dass auch im Rahmen der Beratungen in den anderen Ausschüssen eine Reihe von Dingen, die in dem Gesetzentwurf der Landesregierung gestanden haben, korrigiert worden ist. Ich erinnere an die, ich will es einmal so formulieren: Angriffe auf das Restauratorengesetz, worüber schließlich mit allen Fraktionen noch einmal neu diskutiert worden ist.

Es hat uns schon gewundert, dass wir in der Anhörung den Landesdatenschutzbeauftragten eben nicht gehört haben. Er hat in unserem Ausschuss dann noch seine scharfe Kritik zum Ausdruck gebracht. Das war die eine Seite. Es hat sich gezeigt, dass zumindest der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, die Landesregierung und der Landesdatenschutzbeauftragte zu verschiedenen Dingen eine andere Auffassung hatten. Wir als Abgeordnete haben natürlich auf unseren GBD vertraut. Es hat dann eine Art Endabstimmungsrunde stattgefunden. Diesem Vorschlag, den der GBD maßgeblich mitbestimmt hat, haben wir uns auch inhaltlich anschließen können.

In diesem Kontext möchte ich auf die E-Mails, die wir in den letzten Tagen von der Ingenieurkammer bekommen haben, des Inhalts hinweisen, dem Artikel 10 in dieser Beschlussempfehlung nicht zuzustimmen. Die Kollegen der Ingenieurkammer haben durchaus berechtigte Anliegen vorgebracht. Aber der GBD hat in der Diskussion über diesen Gesetzentwurf aufgezeigt, dass es doch noch einiger rechtsförmlicher Anpassungen gerade auch im Ingenieurgesetz bedarf, um eine durchgängige, einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen. Deswegen kann ich nur empfehlen, die Anregungen der Ingenieurkammer aufzugreifen und gemeinsam mit dem Ministerium gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Ingenieurgesetzes vorzubereiten.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Edeltraud Thiel-Rogée in der Drs. 6/3053 zu dem Umfang bisheriger Anerkennungsmaßnahmen veranlasst mich doch noch zu der folgenden Überlegung: