Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Zoschke für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Das Bündnis gegen Depression vernetzt zentrale Akteure des Gesundheitswesens, Berufsverbände, Selbsthilfegruppen, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie andere Institutionen und Personen mit dem Ziel, Menschen, die an Depressionen leiden, sowie deren Angehörige zu unterstützen. Das Ministerium ist selbst Mitglied bzw. Bündnispartner.
Ich hatte Gelegenheit, bei der Auftaktveranstaltung am 10. Oktober 2013 ein paar Worte zur Begrüßung zu sagen. Ich kann die Arbeit nur wertschätzen. Ich fände es gut, wenn solche Aktionen weitergingen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wird die Arbeit am Gesundheitszieleprozess, in dem die psychische Gesundheit als ein übergreifender Zielbereich definiert wurde, fortsetzen. Das haben wir zugesagt. Eine Kompensation der Arbeit des Bündnisses gegen Depression ist damit allerdings nicht verbunden. Eine Unterstützung dieser Arbeit seitens des Landes wird aus personellen und finanziellen Gründen auch künftig kaum möglich sein.
Die Frage 2 stellt die Kollegin Frau Frederking zu dem Thema Geplanter Schlachthof in Bernburg. Für die Landesregierung wird Herr Minister Möllring antworten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Medienberichten zufolge ist in Bernburg ein Schlachthof für die Schlachtung von 1 000 Schweinen pro Stunde geplant. Der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 18. März 2014 ist zu entnehmen, dass der Bauernverband fragliche Aspekte bei diesem Schlachthof sieht.
1. Wie viele direkte Arbeitsplätze sind laut Fördermittelantrag beim Land für diesen Schlachthof geplant?
2. Von welcher Klärkapazität auf welche Klärkapazität - in Einwohnergleichwerten - müsste beim Bau des geplanten Schlachthofes die bestehende Kläranlage erweitert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Vorbemerkung darf ich vielleicht sagen, dass wir Schlachtbetriebe grundsätzlich nicht fördern. Trotzdem gibt es einen Förderantrag. Laut dem Förderantrag plant das Unternehmen die Schaffung von insgesamt 140 Dauerarbeitsplätzen, davon 15 Ausbildungsplätze.
Zu Frage 2: Die Kläranlage Bernburg hat derzeit eine Ausbaugröße von 80 000 Einwohnerwerten. Nach der Aussage des Wasserzweckverbandes Saale-Fuhne-Ziehte wäre mit dem Bau des Schlachthofes ein Abwasseranfall von ca. 30 000 bis 40 000 Einwohnergleichwerten verbunden. Dies hätte logischerweise eine Erweiterung der bestehenden Kläranlage auf 110 000 bis 120 000 Einwohnerwerte zur Folge. Das ist reine Mathematik.
Grundlage der Berechnung des WZV, des Wasserzweckverbandes, sind nach unseren Informationen Angaben des Unternehmens zum Abwasseranfall und zum Frachtaufkommen. Nach Informationen des WZV geht das Unternehmen von bis zu 28 000 Tieren am Tag aus. Das Unternehmen bezieht sich dabei auf vergleichbare Schlachthöfe in Ungarn und in Polen.
Sie sagten, dass Schlachtbetriebe grundsätzlich nicht gefördert werden. Wie sieht es in dem dargestellten Fall aus? Soll dieser Schlachthof von der Landesregierung bzw. mit Landesmitteln gefördert werden?
Erstens. Es gilt für diesen Schlachthof wie für alle Schlachtbetriebe, dass wir Schlachtbetriebe nicht fördern.
Zweitens. Wer die Kosten trägt, ist mir nicht bekannt. Uns ist jedenfalls kein Förderantrag zugegangen.
Die Frage 3 stellt Frau Professor Dr. Dalbert zum Thema Verlängerung des Ferienkorridors durch die Ministerpräsidentenkonferenz. Herr Staatsminister Robra wird antworten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Danke, Herr Präsident. - Die Ministerpräsidentenkonferenz hat während ihrer Sitzung am 13. März 2014 in Berlin empfohlen, den Zeitrahmen bzw. Korridor für die Sommerferien in den Bundesländern auf 90 Tage auszudehnen. Die Kultusministerkonferenz wird aufgefordert, für die Sommerferien einen Zeitraum von 90 Tagen so weit wie möglich auszuschöpfen. Die Neuregelung soll von 2018 bis 2024 gelten.
1. Wie hat die Landesregierung bzw. der Ministerpräsident bei der Abstimmung in der Ministerpräsidentenkonferenz votiert?
2. Nach welchen Gesichtspunkten hat die Landesregierung ihre Entscheidung für die Verlängerung des Ferienkorridors getroffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht war es zum dritten Mal eine Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz mit diesem Thema: das erste Mal 2003, dann 2008 und jetzt wieder. Das folgt den Zyklen der Kultusministerkonferenz, in denen sie die Ferientermine festzulegen hat, und zugleich den allfälligen Widersprüchen oder Vorbehalten der Wirtschaftsministerkonferenz, die aus Gründen der Förderung des Tourismus oder der vollständigen Auslastung der touristischen Kapazitäten im Sommer an einer vollständigen Ausschöpfung von Ferienkorridoren interessiert ist.
Die Ministerpräsidenten haben im Jahr 2014 nichts anderes entschieden als das, was schon in den vergangenen Jahren die Grundlage für die Festlegung der Ferienkorridore gewesen ist. Es gibt einen uralten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahr 1971, nach dem die Ferien zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen sollen. Das sind nach Adam Riese 72 Tage.
Man hat schon im Jahr 2003 die Kultusminister erstmals gebeten, doch einen Korridor von bis zu 90 Tagen weitestmöglich auszuschöpfen. Das war dann auch 2008 die Bitte; das ist jetzt, 2014, wieder die Bitte.
nommen schon vorgelegt. Danach soll der Korridor von 80 Tagen in den Jahren 2018, 2022, 2023 und 2024 über 82 Tage im Jahr 2021 und 83 Tage im Jahr 2019 bis hin zu 86 Tagen im Jahr 2020 reichen. Dafür sind durchaus auch schulorganisatorische Gründe maßgebend. Letztlich hängt das immer entscheidend damit zusammen, wie die beweglichen Feiertage, Ostern und Pfingsten, liegen.
Am Ende bewegt sich die Kultusministerkonferenz diesbezüglich schon seit vielen, vielen Jahren - mittlerweile kann man sagen, seit Jahrzehnten - deutlich oberhalb dieses Korridors von 72 Tagen, in einem mittlerweile relativ konstanten Korridor, der allerdings bisher nie den Spielraum von 90 Tagen voll ausgeschöpft hat.
In der Ministerpräsidentenkonferenz fallen Beschlüsse einstimmig, so auch eben dieser, der nichts anderes ist als eine Bekräftigung des Beschlusses aus dem Jahr 2008, der seinerseits den Beschluss aus dem Jahr 2003 aufgegriffen hat.
Daher gehen wir davon aus, dass die Kultusminister, wie in allen Jahren zuvor, zu einer angemessenen Sommerferienregelung kommen, die schulorganisatorische Aspekte im Vordergrund und daneben natürlich auch die touristischen Aspekte in angemessenem Umfang würdigt.
Herzlichen Dank für die Antwort. Ich will nur versuchen, es in meine eigenen Worte zu fassen, um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe. Sie sagen mir dann, ob ich es richtig verstanden habe.
Ich habe verstanden, dass Sie sagen: Die Ministerpräsidentenkonferenz hat einstimmig einen 72Tage-Korridor beschlossen. Es ist die Kultusministerkonferenz, die diesen 72-Tage-Korridor traditionell überschreitet.
Der Zeitraum von 72 Tagen zwischen dem 1. Juli und dem 10. September ist in einem Beschluss der Ministerpräsidenten im Jahr 1971, also Jahrzehnte zurückliegend, als Orientierung zugrunde gelegt worden. Die Kultusministerkonferenz hat sich allerdings seit Jahren auf die Wirtschaftsministerkonferenz zubewegt und die Ministerpräsidenten haben diesen Prozess konstruktiv begleitet. So würde ich es einmal zusammenfassen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat dafür votiert, dass die Praxis, die sich in den letzten Jahrzehnten durchaus abweichend von dem Wortlaut eines Beschlusses aus dem Jahr 1971, der der tiefsten, finstersten Vergangenheit angehört, entwickelt hat, gut und richtig ist und so weiter beibehalten wird.
Frage 4 zum Thema Nicht verbrauchte Mittel der Europäischen Union stellt die Kollegin Bull. Der Finanzminister wird darauf antworten. Bitte schön, Frau Kollegin.
1. In welcher Höhe wurden bis Ende 2013 im Bereich des Kultusministeriums und im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales Mittel aus dem Förderfonds der Europäischen Union nicht verbraucht und auch nicht an Projekte gebunden? Bitte geben Sie die Zahlen für die Ministerien getrennt nach der Fundstelle im Haushalt an.
2. Welche Vorhaben und Projekte sollen wann im Rahmen eines Umprogrammierungsverfahrens mit diesen Mitteln künftig für welchen Zeitraum gefördert werden?
Zu 1: Dem MK stehen EU-Mittel aus den Töpfen des EFRE, ESF und ELER in Höhe von insgesamt ca. 334 Millionen € zur Verfügung. Davon sind rund 292 Millionen € per 31. Dezember 2013 gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass insgesamt 42 Millionen € - davon 23 Millionen € aus EFRE, 18 Millionen € aus ESF und 1 Million € aus ELER - in den letzten beiden Jahren der EUFörderperiode 2007 bis 2015 für Projekte zur Verfügung stehen.
Im Bereich MK werden nach derzeitigem Stand bis zum Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 voraussichtlich rund 1 Million € ESF-Mittel nicht verausgabt werden können.