Protocol of the Session on February 28, 2014

Der gute Verlauf der Spiele und die fairen Wettkämpfe waren leider auch von Dopingskandalen überschattet, und was da im Biathlon mit der deutschen Sportlerin passiert ist, ist natürlich auch für mich nicht nachvollziehbar. Doping und Spielmanipulationen zerstören die ethischen und moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit von Sportlern, vergiften den Wettbewerb und täuschen und schädigen die Konkurrenten im Kampf sowie die Veranstalter, was hier auch schon mehrfach genannt worden ist.

Das System der Dopingbekämpfung, das in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt wurde, ist zweifellos nicht perfekt, aber es muss internationale Vergleiche nicht scheuen. Im Gegenteil: Es dient vielen anderen Nationen inzwischen als Vorbild.

Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wurden umfangreiche Regelungen für den Anti-Doping-Kampf geschaffen. Bisher ist es so, dass im Arzneimittelgesetz der Besitz und der Erwerb von

nicht geringen Mengen sowie der Handel mit verbotenen Substanzen - damit auch das Doping - unter Strafe gestellt ist.

Damit das System der Dopingbekämpfung künftig noch besser wird, haben sich die Koalitionspartner von CDU und SPD auf Bundesebene darauf verständigt, weitergehende strafrechtliche Regelungen im Kampf gegen Doping und Spielmanipulationen zu schaffen.

Bundesinnenminister de Maizière hat im Sportausschuss des Bundestags am 12. Februar 2014 zu dieser sehr komplizierten Rechtsmaterie berichtet. Geplant sind Vorschriften zur uneingeschränkten Strafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs.

Schwierig ist die Rechtsmaterie, da eine gesetzliche Regelung die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports nicht einschränken und auch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit nicht beeinträchtigen darf. Auch müssen Straftatbestände dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Bestimmtheitsgebot entsprechen.

Insbesondere der Deutsche Olympische Sportbund hat sich viele Jahre gegen die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes gesträubt und argumentiert, dass das Sportrecht seine Sünder schneller und härter bestrafen kann. Mit der erweiterten Regelung im Koalitionsvertrag, die das Spannungsfeld zwischen Sportgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit berücksichtigt, dürfte jedoch sichergestellt sein, dass beide Rechtssysteme effektiv nebeneinander laufen können.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Anti-Doping-Gesetz gilt es, das Machbare zu erreichen. Genau das wird nun im Bund angegangen. Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen in diesem Hohen Haus das Gesetzgebungsverfahren zum Anti-Doping-Gesetz auf der Bundesebene positiv begleiten werden. Ein Arbeitsauftrag an die Landesregierung, die sich für eine solche Gesetzesinitiative auf Bundesebene einzusetzen hat, dürfte im Hinblick auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag entbehrlich sein.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der Gesetzesinitiative wird auch die Schulung von Trainerinnen und Trainern, aber auch von Sportlerinnen und Sportlern erforderlich sein, für die wir uns auch weiterhin einsetzen werden. Auch müssen immer aktuelle Ergebnisse und Methoden der Dopingkontrollen Anwendung finden.

Zu den Finanzierungsproblemen der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada wurde durch Minister Stahlknecht bereits im Innenausschuss eingehend berichtet. Die Probleme sind bekannt und müssen auf Bundesebene gelöst werden. Daher haben

sich die Koalitionspartner von CDU und SPD darauf verständigt, die Finanzierung der Nationalen Anti-Doping-Agentur sicherzustellen. Auch wir halten es für notwendig, die Nada finanziell und personell so auszustatten, dass sie ihre komplexen und vielfältigen Aufgaben dauerhaft erfüllen kann.

Hinsichtlich der Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Nada sollte man sich die Position der Sportministerkonferenz aus dem Jahr 2012 vergegenwärtigen. Die Sportministerkonferenz ist der Ansicht, dass die Mittelaufwendungen der Länder zur Finanzierung der Nada im Hinblick auf die daraus resultierenden Stiftungsertragsanteile für die Dopingprävention keiner Ergänzung bedürfen. Sie sind schlichtweg angemessen.

Auch wir halten eine Erhöhung der Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Nada im Rahmen der Bund-Länder-Kompetenzverteilung über die bestehende Finanzierungsverantwortung hinaus für einen nicht richtigen Ansatzpunkt; der Minister hat es erwähnt.

Es ist unzweifelhaft so, dass bei der Gründung der Nada eine umfangreiche Beteiligung der Wirtschaft erreicht werden sollte, die jedoch nur zum Teil eingetreten ist. Ich denke, es wäre richtig, hier vorrangig die Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen.

Abschließend bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Krause, es gibt eine Nachfrage von Herrn Striegel. Würden Sie sie zulassen?

Ja.

Bitte sehr, Herr Striegel.

Herr Kollege Krause, stimmen wir darin überein, dass die Diskussion über die rechtspolitische Frage, ob ein Anti-Doping-Gesetz in den Bereich der Autonomie des Sports eingreift, eigentlich beantwortet worden ist, seitdem wir zweifelsfrei festgestellt haben, dass ein solches Gesetz durchaus auch dem Grundsatz „ne bis in idem“ genügen wird, sprich: Es darf nicht zweimal dasselbe bestraft werden?

Wir haben das in ganz vielen Bereichen. Es wird immer wieder vorgetragen, dass es ein Problem

bei einem solchen Anti-Doping-Gesetz sei, dass das Strafgerichtsverfahren wie eine Art zweite Bestrafung wirken würde. Ich halte das für vorgeschoben und wollte Sie fragen, ob Sie diesbezüglich mit mir übereinstimmen.

Da stimme ich mit Ihnen nicht überein. Ich werde jetzt die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD im Bund weiter verfolgen, und dann können wir uns darüber gern noch einmal unterhalten.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Kollege Krause. - Herr Loos, Sie können erwidern.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst einmal freue ich mich, dass wir uns vom Grundsatz her einig sind. Das kommt in diesem Hohen Hause selten vor.

Klar gibt es Differenzen in dem einen oder anderen Punkt. Das sollten wir in den Ausschüssen diskutieren und beraten. Ich muss allerdings dazusagen: Bei einer Summe von 10 Millionen €, die die Nada für ihre Aufgaben benötigt, sind 15 000 bzw. 25 000 €, die wir mit der Haushaltsberatung beantragt hatten, nur ein symbolischer Wert.

(Herr Borgwardt, CDU: Plus 12 000 € aus Baden-Württemberg!)

Ich stimme der Überweisung in die Ausschüsse für Inneres und Sport - zur federführenden Beratung - und für Arbeit und Soziales zu. Gleichzeitig möchte ich die Ausschussberatung auf die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Finanzen erweitern. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Loos. - Wir werden jetzt über die Drs. 6/2807 abstimmen. Einer Überweisung stand nichts im Wege. Ich habe auch keinen Widerspruch dagegen gehört, dass der Innausschuss federführend beraten soll. - Das ist so. Es gab auch keinen Widerspruch, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales mitberaten soll. - Das ist nicht der Fall.

Die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, hat noch die Überweisung in die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Finanzen beantragt. Darüber lasse ich jetzt abstimmen.

Wer ist für die Mitberatung durch den Ausschuss für Recht und Verfassung? Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist da

gegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag auf diese Überweisung abgelehnt worden.

Der Finanzausschuss wäre bei dieser Summe automatisch - -

(Unruhe - Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LIN- KE)

- Nicht automatisch, meint sie.

Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer den Antrag zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Eine Reihe von Koalitionsabgeordneten ist dagegen. Eine Reihe von Abgeordneten enthält sich der Stimme. Ich will das jetzt nicht auszählen lassen, weil ich denke, dass es um Finanzen geht.

(Herr Schröder, CDU: Aus unserer Sicht muss er sowieso mitberaten!)

- Gut, dann werden wir so verfahren.

Wir haben jetzt beschlossen, dass der Innenausschuss federführend berät und die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen mitberaten. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung

Abschiebungshaft gehört auf den Prüfstand

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2808

Die Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Quade. Bitte sehr.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache vielleicht eine Bemerkung vorweg. Ich weiß, dass insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der CDU immer mit einem wirklich detektivischen Spürsinn auf unsere Anträge schauen,

(Herr Schröder, CDU: Wir nehmen sie ernst!)

um zu schauen, was denn noch dahintersteckt, und gern auch eine Ideologie vermuten.

(Zurufe von der CDU: Nein!)