Protocol of the Session on February 28, 2014

Ich bin absolut für den Erhalt der Grundschule Wippra, zumal sie eine energetisch sanierte Schule ist und alles vorliegt; aber das betrifft andere auch. Wir haben zum Beispiel in Sandersleben und in der Stadt Arnstein das Problem, dass Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Gemeinderäte beschlossen haben, auf Fördermittel zu verzichten, damit beide Standorte erhalten werden. So weit geht inzwischen auch schon die Solidarität miteinander.

Das mit der Verordnung ist mir noch zu unklar. Einen Antrag hat der Kreis, soviel ich weiß, noch nicht gestellt.

Nein, das kann er nicht, weil er über die Grundschulen noch nicht beschlossen hat.

Aber wenn Sie sich die Schulwege anschauen, die in Wippra entstehen - Sie kennen die Situation vor Ort, in Eisleben und in Sangerhausen, besser als ich -, dann sehen Sie, das ist ein Fall, den wir prüfen werden und bei dem nach all dem, was wir im Haus bisher diskutiert haben, die Chancen sehr gut sind, dass dieser Standort erhalten wird bzw. erhalten werden muss, weil sonst die Wegebeziehungen zu lang werden; dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung.

Dann werden wir das für die anderen Schulen aber auch prüfen müssen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das prüfen wir für jeden einzelnen Standort.

(Herr Höhn, DIE LINKE, Herr Krause, Salz- wedel, DIE LINKE, und Herr Gebhardt, DIE LINKE, melden sich zu Wort)

Es gibt drei weitere Fragesteller: Herrn Höhn, Herrn Krause und Herrn Gebhardt. - Herr Höhn, bitte.

Herr Minister, Sie haben über das Thema Kleinstschulen geredet und haben darauf hingewiesen, dass es dort zu qualitativen und personellen Problemen kommen kann. Abstrakt würde ich Ihnen zustimmen. Allerdings ist mir nicht klar, was Sie unter einer „Kleinstschule“ verstehen.

Deswegen möchte ich Sie bitten, jetzt nicht eine solche Nebelkerze zu werfen. Wir sprechen an dieser Stelle darüber, die Verordnung auszusetzen, also den Status quo des bestehenden Schulnetzes zu sichern. Das ist im Übrigen das, was in Ihrer Koalitionsvereinbarung steht.

Insofern lautet jetzt meine Frage, ob die Sicherung des Status quo ein qualitatives Problem vor Ort verursacht. Dann wäre das sozusagen eine Rücknahme Ihrer Vereinbarung aus dem Jahr 2011, was Sie hier im Land vorhaben.

Herr Höhn, wenn Sie mit mir darin übereinstimmen, dass 60 Schüler die Regelgröße sind

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

und alles darunter Ausnahmen, dann passiert nichts anderes, als dass die Ausnahmen zurückgefahren werden hin zur Regelgröße. Wir gehen sogar noch ein Stück zurück, indem wir nämlich sagen: Im dünnbesiedelten Raum können sogar 52 Schüler die Regel sein, was es vorher nicht so gab. Das ist doch ein echter Fortschritt.

Wir reden nicht über 60 Schüler, sondern auch über 80 Schüler; das sollten wir nicht vergessen.

(Frau Feußner, CDU: Ja!)

Vielleicht hätten Sie zu dem 2017-Problem und der Forderung, dies zurückzunehmen, etwas sagen können. Das war jetzt keine Antwort auf meine Frage.

Es wird in der öffentlichen Debatte manchmal über Kleinstschulen im Zusammenhang auch mit Initiativen - 15 Schüler jahrgangsübergreifend - usw. geredet. Das ist aber hier im Haus niemals ein

Thema gewesen. Hier im Haus reden wir vielmehr darüber, zunächst den Status quo zu halten. Wir haben solche Schulen, von denen dort die Rede ist, mit 15 Schülern. Darüber reden wir nicht, wenn wir über den Status quo reden. Deswegen war das keine Antwort auf meine Frage.

Ich habe ja auch nur den zweiten Teil Ihrer Frage beantwortet, nicht den ersten Teil.

(Lachen bei der LINKEN)

Na, dann jetzt.

Genau. - Es ist in der Tat so, Herr Höhn, dass sich diese Ausführungen zur Qualität nicht auf Ihren Beitrag bezogen haben, sondern auf eine generelle Debatte, die im Land immer wieder einmal geführt wird. Dazu muss man klar sagen, dass wir hierbei auch die Qualität im Auge zu behalten haben. Aber es bezog sich nicht auf das, was wir bisher in diesem Haus diskutiert haben.

Jetzt stellt Herr Krause aus dem Altmarkkreis Salzwedel seine Frage.

Herr Bildungsminister, in die gleiche Richtung geht auch meine Frage. Sie haben ein Szenario entwickelt: zwei Lehrer, vier Fächer, noch ein Sprachfach Englisch dazu. Wie soll das beherrscht werden? Hierzu hat ja Matthias Höhn gesagt: eine Nebelkerze. Ich sage: Sie malen den Teufel an die Wand.

Es geht nicht um diese Kleinstschulen. Denn die Kleinstschulen sind doch, wie zum Beispiel in Solpke, schon eigenständig durch Kreise und Schulträger geschlossen worden. Hierbei geht es einfach um Zahlen, um Ihre neuen Vorgaben zu erfüllen, wenn zwei oder drei Schüler nicht mehr da sind. Hierbei geht es nicht um zwei Lehrer, sondern um Lehrer, die auch bei zwei Schülern mehr oder weniger nicht mehr in der künftigen Schule sind.

Geht es nicht darum, dass Sie einfach diesen Weg wählen, um letztlich Ihre Einsparungen bei der Lehrerschaft irgendwie erreichen zu wollen? - Die Frage möchte ich einfach so formulieren.

Hierbei geht es nicht um Kleinstschulen. Es geht um Schüler, um ein oder zwei Schüler weniger, und darum, die Schule dichtzumachen oder nicht wie in Estedt im Altmarkkreis.

Haben Sie sich einmal die Mühe gemacht, in die Altmark zu fahren und einen Tag lang mit Grundschülern mitzufahren, um das zu erleben, was unsere Kleinsten in so einem ländlichen Raum machen müssen, um festzustellen, dass der Schulweg schon fast länger ist als der Unterricht?

(Zustimmung bei der LINKEN - Herr Borg- wardt, CDU: Das muss der Kreis machen!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich freue mich, wenn Sie mit mir darin übereinstimmen, dass die Diskussion um die Kleinstschulen nicht zielführend ist. Wir können ja einmal festhalten, dass uns das nicht trennt.

Das Zweite ist, dass ich selbstverständlich schon seit dem Jahr 2010 unterwegs bin in allen Bereichen dieses Landes - von Benneckenstein bis runter in den Burgenlandkreis, von Schollene bis Arneburg, Goldberg und von Werben bis Wittenberg, Jessen -, und mit den Schülern und Schülerinnen, mit den Eltern, mit den Lehrern und mit den Initiativen spreche. Wir setzen uns also diesbezüglich auseinander und diskutieren das in Ruhe vor Ort. Vielfach konnten wir auch sehr konstruktive vernünftige Lösungen finden. Diesen Weg werden wir fortsetzen. Das ist auch richtig bei diesem wichtigen Thema.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Können wir uns darauf einigen, dass Herr Gebhardt jetzt der letzte Fragesteller ist? - Ich sehe keinen Widerspruch. Herr Gebhardt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich finde, dass die Fragen von Frau Dr. Klein nicht beantwortet worden sind. Ich will die Fragen noch einmal formulieren.

Eine Vorbemerkung: Herr Born hat im Kreistag die Ausnahmeregelung für Wippra oder die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Wippra nicht deshalb verkündet, weil er die Schulentwicklungsplanung oder die Verordnung so gut kennt, sondern deshalb, weil Sie dies schlichtweg wenige Stunden zuvor im Bildungsausschuss so ausgeführt haben. Sie haben im Bildungsausschuss Wippra als einzigen Standort genannt, der mit einer Ausnahmegenehmigung rechnen kann.

Deshalb die Frage: Wenn Sie im nächsten Satz noch betonen, dass Mansfeld-Südharz keine Schulentwicklungsplanung für den Grundschulbereich vorgelegt hat und demzufolge auch noch kein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ge

stellt werden konnte, auf welcher Grundlage reden Sie denn dort über eine Ausnahmegenehmigung und an anderen Standorten, wo das gleiche Schicksal droht, nicht über eine Ausnahmegenehmigung?

Die zweite Frage die ich habe, lautet: Sie haben eben draußen zu den Protestierenden gesagt, dass Sie deshalb über Wippra nachdenken, weil dort die Strecke zwischen dem Wohnort und dem Schulort eine bestimmte Kilometerzahl aufweise, die aus Ihrer Sicht sehr groß sei. Meinem Kenntnisstand nach enthält die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung keine solche Kilometerzahl. Um sich nicht ständig dem Vorwurf der Willkür auszusetzen, wäre es doch sehr dienlich, wenn Sie einmal eine Kilometerzahl nennen würden, ab der Sie bereit sind, über Ausnahmegenehmigungen ernsthaft nachzudenken.

(Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE, und von Herrn Bommersbach, CDU)

Sehr geehrter Herr Gebhardt, ich würde mir gern zunächst die Niederschrift über die Ausschusssitzung anschauen. Ich glaube nicht, dass wir im Ausschuss - jedenfalls erinnere ich mich nicht daran - coram publico über einzelne Schulstandorte verhandelt haben. Es geht hierbei - wir können gern beim Beispiel Wippra bleiben - nicht um eine Kilometerzahl; denn sonst hätten wir sie in die Verordnung hineingeschrieben.

Die zu fahrenden Kilometer werden im Harz anders zurückgelegt als in der Altmark. Wenn Sie im Harz unterwegs sind, kommen Sie anders voran, als wenn Sie in der Fläche unterwegs sein müssen. Eine weitere Frage ist auch, wie viele Stopps man unterwegs machen muss, also wie das alles organisiert ist. Das hängt dann auch mit Größenordnungen, mit Kilometerzahlen zusammen.

Aber im Endeffekt ist die Zeit entscheidend, in der man das vernünftig und verlässlich organisieren kann. Dafür gibt es einen Richtwert, an den wir uns bisher in all den Jahren gehalten haben. Der ist nicht neu; den gibt es seit vielen Jahren in diesem Land. Das ist eine Fahrzeit von 45 Minuten in eine Richtung.

Das muss man sich vor Ort anschauen. Sie können aber, wenn Sie bestimmte Kilometerzahlen sehen, schon relativ schnell hochrechnen und feststellen, dass man in diesem Fall wahrscheinlich an die Grenze oder darüber kommt. Wir reden nicht von ein, zwei oder drei Schülern, sondern wir reden davon, dass ein Großteil der Schüler in diesem Zeitkorridor unterwegs ist.

Wir kennen aus dem Bildungskonvent noch die Diskussion. Damals haben wir uns zeigen lassen, dass der allergrößte Teil der Schüler in diesem

Land nicht länger als eine halbe Stunde unterwegs ist, ein großer Teil sogar darunter.

Wir werden uns dort - das ist auch mit den Planungsträgern verabredet -, wo es nicht ordnungsgemäß organisiert zu sein scheint bzw. wo wir von den Schulen die Rückmeldung bekommen, dass das zu lange dauert, noch einmal den Schülerverkehr anschauen. 45 Minuten sind laut Rechtsprechung zulässig.

Deswegen kann man beim Blick auf die Planungsentwürfe relativ schnell feststellen, dass Wippra so ein Fall ist, bei dem man ernsthaft darüber reden muss, ob der Regelfall gilt oder ob das, was schon in der Verordnung geregelt ist, dass man vom Regelfall abweichen kann, greift. Deshalb ist „Ausnahme“ hier das falsche Wort.

Deswegen ist das tatsächlich verordnungskonform. Deswegen kann man sagen, die Verordnung gilt für alle gleichermaßen. Aber die Verordnung lässt zu Recht - darüber haben wir damals im Ausschuss diskutiert - Spielräume zu. Diese Spielräume muss man sich eben anschauen. Es geht letztlich darum, ein Schulnetz zu machen, das vernünftig ist.

(Herr Bommersbach, CDU: Aber eine Aus- nahme haben Sie trotzdem gemacht!)