Protocol of the Session on February 27, 2014

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die Frage 4 zum Thema Beseitigung der mit dem Hochwasser 2013 verbundenen Schäden - Sportstätten und Sportplätze stellt der Kolle

ge Loos. Für die Landesregierung wird Minister Herr Stahlknecht antworten. Bitte, Herr Loos.

Danke, Herr Präsident. - Ich erspare mir die Einleitungssätze, sonst hören wir sie viermal.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich das Verhältnis von beantragten und genehmigten Hilfsgeldern für Sportstätten und Sportplätze einerseits dar und wie das von gestellten und positiv beschiedenen Anträgen andererseits?

2. Worin liegen aus der Sicht der Landesregierung wesentliche Ursachen für die noch nicht beschiedenen Anträge?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Bitte, Herr Minister Stahlknecht.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Kollegen Loos namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Ihrer ersten Frage: Mit Stand vom 25. Februar 2014 wurden bei der IB Sachsen-Anhalt ca. 26 Millionen € an Hilfsgeldern beantragt, davon aber erst 2,4 Millionen € bewilligt. Es wurden bisher insgesamt 119 Anträge gestellt, von denen 40 Anträge bewilligt sind.

Zu der zweiten Frage: Aufgrund unvollständiger Angaben seitens der Antragsteller und der daraus resultierenden notwendigen Nachfragen und Nachforderungen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kommt es zu Verzögerungen bei den Bewilligungen. Abgesehen davon sind im Regelfall die Kommunen und nicht die Sportvereine Eigentümer der Sportstätten und somit Antragsteller.

Antragsberechtigt gemäß der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 sind nur die Eigentümer von Sportstätten. Bei Anträgen, die direkt von den Sportvereinen gestellt werden, muss die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Information an die Kommune weiterleiten, dass sie als Antragsteller fungieren muss. Die Kommune muss in der Regel den Antrag der Sportvereine vervollständigen bzw. aktualisieren. Das führt zu weiteren Verzögerungen des Verfahrens.

Wir, die Investitionsbank, auch das Landesverwaltungsamt und alle, die dabei unterstützen, arbeiten intensiv an den Anträgen. Es gibt regelmäßige Beratungen zwischen meinem Haus und der zuständigen Abteilung sowie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, in deren Rahmen offene Fragen ge

klärt werden. Im Einzelfall wird auch der Wiederaufbaustab der Staatskanzlei mit eingebunden.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zu Frage 5 zum Thema Beseitigung der mit dem Hochwasser 2013 verbundenen Schäden - offene Probleme und zusätzlicher Aufwand. Die Frage stellt der Kollege Wagner. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt und seine Kommunen haben bereits viel getan, um die Folgen zu beseitigen, die mit dem Hochwasser 2013 im Zusammenhang stehen. Dennoch bleibt noch viel zu tun.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Probleme gibt es derzeit bei der Beantragung der zur Verfügung stehenden Hilfsgelder?

2. Wie schätzt die Landesregierung den zusätzlichen Aufwand der Kommunen ein, der zum Beispiel für die Prüfung von Planungs- und Beratungsleistungen sowie mögliche Rückforderungsprüfungen entstehen kann?

Vielen Dank. - Bitte, Herr Staatsminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wagner, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Erstens. Es gibt keine besonderen oder sogar unüberwindbaren Probleme bei der Antragstellung. Das können wir jetzt, nach dieser doch relativ langen Zeit so sagen. Es mag aber sein, dass sich der eine oder andere subjektiv überfordert fühlt. Dem wird durch die Beratungsangebote der Bewilligungsbehörden abgeholfen, die in großer Anzahl auch vor Ort stattgefunden haben und bei Bedarf weiter stattfinden werden.

Ein anderes Problem besteht möglicherweise darin, dass es in den antragstellenden Kommunen nicht genügend personelle Kapazität gibt. Auch hier hat die Landesregierung Abhilfe geschaffen, indem sie über die Hochwasserrichtlinie die Inanspruchnahme externer Dienstleister ermöglicht hat. In besonderen Einzelfällen ist sogar die Einstellung zusätzlichen Personals in der Verwaltung selbst förderfähig.

Hier können wir in Kürze den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, kurz EUSF, nutzen - übri

gens auch für den Ausgleich von Einsatzkosten, die über die Aufbauhilfe nicht abgedeckt werden konnten. Auch da gab es ja eine Reihe von Problemen und, wenn man so will, finanzielle Vorleistungen der Gemeinden, die jetzt ausgeglichen werden können. Darüber freuen wir uns sehr und dafür sind wir der Europäischen Kommission dankbar.

Nun zu der zweiten Frage. Darin geht es um die Prüfung von Beratungs- und Planungsleistungen durch die Kommune. Wenn beispielsweise ein Ingenieurbüro eine Ausführungsplanung vorlegt, muss es im Bauamt jemanden geben, der diese Planung bewertet. Dafür ist natürlich ein gewisser Aufwand nötig, den die Kommune als Antragsteller und als Auftraggeber von Bauarbeiten eigenverantwortlich leisten muss, den ihr das Land nicht abnehmen kann und für den die Kommune auch das nötige Personal vorhalten muss.

In außergewöhnlichen Fällen aber können derartige Aufgaben, die der Koordinierung der Hochwasserhilfen dienen - ich sagte es ja soeben schon in einem anderen Zusammenhang -, aus dem EUSF finanziert werden.

Auch die Verwendungsnachweisführung und die mögliche Bearbeitung von Rückforderungsansprüchen hat die Kommune selbstverständlich abzusichern. Lassen Sie mich aber ergänzend sagen, dass der Wiederaufbaustab Hochwasser mit den besonders betroffenen Kommunen in engem Kontakt steht und dass dafür jeweils angepasste Lösungen gesucht werden. Das gilt insbesondere für die Einheitsgemeinde Barby und für die Verbandsgemeinde Elbe-Havelland, in denen natürlich die Probleme besonders gravierend sind.

(Herr Wagner, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Vielen Dank. - Herr Wagner möchte nachfragen.

Eine kurze Rückfrage. Sie sagten, dass es im Grunde genommen kaum bekannte Probleme gibt, insbesondere aufgrund dessen, dass vonseiten der entsprechenden Behörden Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Haben Sie Kenntnis davon, dass es Klagen aus den Kommunen heraus gibt, dass diese Beratungsangebote nicht ausreichten?

Ich habe ja gesagt, dass bei Bedarf jederzeit Beratung vor Ort oder bei den Bewilligungsbehörden zur Verfügung steht. Dasselbe hat der Kollege Stahlknecht soeben auch schon in Bezug auf den Bereich der geschädigten Sportstätten gesagt. Das gilt für alle Bereiche.

Bei den kommunalen Maßnahmeplänen wird das jetzt schrittweise in die Einzelantragstellung übergeleitet. Alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen werden dann mit den Beteiligten so besprochen, dass man tatsächlich auch zügig mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen kann. Es ist bekanntermaßen schon viel Geld aus dem Aufbauhilfefonds abgeflossen. Wir wollen auch, dass das weitergeht.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die Frage 6 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Paschke. Es geht um die Beseitigung der mit dem Hochwasser 2013 verbundenen Schäden - Personalverstärkung. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sachsen-Anhalt und seine Kommunen haben bereits viel getan, um die Folgen zu beseitigen, die mit dem Hochwasser 2013 im Zusammenhang stehen. Dennoch bleibt noch viel zu tun.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Kommunen, die sich weiterhin mit der Beantragung von Hilfsmitteln befassen müssen, eine zeitlich befristete Personalverstärkung benötigen, um die Hilfsgelder in angemessener Weise zu beantragen?

2. Inwiefern hält die Landesregierung es für gerechtfertigt und möglich, dass vom Hochwasser betroffene Kommunen, die sich in Haushaltsnotlagen befinden, gegebenenfalls zur Personalverstärkung ergänzend Mittel aus dem Ausgleichsstock erhalten?

Vielen Dank. - Es antwortet erneut Herr Staatsminister. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Paschke, ich beantworte die Frage für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass Personalverstärkung notwendig sein kann. Diese Einschätzung gilt aber nur für einige wenige besonders stark belastete Kommunen. Den Wunsch nach zusätzlichem Personal zur Administration der Wiederaufbauhilfen haben bisher auch nur zwei Kommunen explizit an die Landesregierung herangetragen, nämlich die bereits erwähnte Einheitsgemeinde Barby und die Verbandsgemeinde Elbe-Havelland. Für diese beiden Kommunen werden wir sicherlich eine Lösung in dem schon angedeuteten Rahmen finden.

Alle anderen Gemeinden und Landkreise sollten in der Regel mit verwaltungsinternen Umstellungen und zusätzlichen externen Dienstleistern wie Ingenieurbüros zurechtkommen. Deswegen werden ja die Kosten für externe Leistungen nach der Hochwasserrichtlinie erstattet.

Daraus folgt die Antwort auf die zweite Teilfrage. Die Landesregierung hält es nicht für notwendig, den Ausgleichsstock für vom Hochwasser besonders stark betroffene Kommunen zu öffnen, zum einen, weil es sich um sehr wenige Einzelfälle handelt, und zum anderen, weil wir diesen betroffenen Kommunen auch auf anderem Wege helfen können, nämlich innerhalb des Systems der Hochwasserhilfen, in dem uns der europäische Solidaritätsfonds noch besondere Möglichkeiten an die Hand gegeben hat. Wir können ihnen auf diesem Wege helfen.

Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage 7. Die wird der Abgeordnete Henke stellen zum Thema Girls’ Day und Boys’ Day 2014. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

1. Ist nach Ansicht der Landesregierung den Schulen und Unternehmen hinreichend bekannt, dass der Girls’ Day und Boys’ Day dieses Jahr einen Monat früher stattfindet und dass das Teilnahmealter auf die 5. Klasse abgesenkt wurde?

2. Wie viele Plätze wurden für Jungen und Mädchen von Unternehmen in Sachsen-Anhalt bisher gemeldet, wie bewertet die Landesregierung den hohen Anteil an Angeboten der Bundeswehr und welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um über den Schülerverkehr an diesem Tag eine Beförderung sicherzustellen?

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister.