Protocol of the Session on February 27, 2014

Das bedeutet aber auch, dass eventuell abweichende Abläufe bei der Bearbeitung von Vorgängen, soweit sie nicht rechtlich begründet sind, vereinheitlicht werden müssen. Hierbei sind die Ressorts gefordert, aktiv mitzuwirken, um das Gesamtsystem möglichst schlank zu halten.

Auch dem Gedanken des Datenschutzes wird durch die im System getroffenen Vorkehrungen der Datenverschlüsselung und durch ein ausdifferenziertes Rollen- und Berechtigungssystem umfassend Rechnung getragen. Dadurch ist gewährleistet, dass Zugang zu den Daten nur in dem Um

fang gewährt wird, wie es die jeweilige individuelle Berechtigung vorsieht.

Ich komme nun zu dem Aspekt der Kosten und des Nutzens. Hierzu ist anzumerken, dass die Anschaffung und die Anpassung eines derart komplexen Systems mit einem gewissen Zeit- und natürlich auch Finanzaufwand verbunden sind. Der Nutzen wird beim Anschluss weiterer Behörden an das System größer werden. Vor dem Vergabeverfahren ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt worden, die auch die monetäre Wirtschaftlichkeit des Vorhabens belegt hat.

Gestatten Sie mir zum Gesichtspunkt des Nutzens des Systems an das anzuknüpfen, was ich eingangs zu den Zielstellungen, die mit der Einführung einer derartigen Software verbunden sind, ausgeführt habe. Erwähnt habe ich den dezentralen und den zentralen Ansatz des Projektes. Um es vereinfacht auszudrücken: Der dezentrale Nutzen besteht zum Beispiel darin, dass künftig im System hinterlegte standardisierte Dokumente quasi auf Knopfdruck erzeugt werden können, sodass manuelle Schreibtätigkeit entfällt und sich die Bearbeitungsdauer je Vorgang insgesamt verringert.

Aber für mich - jetzt spreche ich stellvertretend für den Finanzminister - ist natürlich der zentrale Ansatz noch interessanter. Ich sprach von einer Verbesserung der Steuerung der Personalausgabenhaushalte. Sie, liebe Frau Abgeordnete Edler, haben in Ihrer Kleinen Anfrage formuliert, dass der Prozess der Einführung dieses landesweiten Personalmanagementsystems bereits mehrere Jahre andauern würde. Dies ist im Hinblick auf den zentralen Ansatz nicht zutreffend. Zutreffend ist, dass das Ziel der Verbesserung der Steuerung der Personalausgabenhaushalte seit nunmehr knapp einem Jahr verwirklicht wird.

Zum System gehören auch sogenannte DataWarehouse-Komponenten, mit denen Daten aus unterschiedlichen, zum Gesamtkontext Promis gehörenden Datenquellen und damit bereits vor dem vollständigen landesweiten Roll-out von Promis in anonymisierter und aggregierter Form aufbereitet werden können.

Dies geschieht im Zusammenhang mit dem Personalentwicklungskonzept der Landesregierung. Auswertungen werden realisiert in Bereichen wie Teilzeitbeschäftigung, Freistellung, zum Beispiel durch Altersteilzeit, Stellenbestand, Neueinstellungen und Personalentwicklung. Die Data-Warehouse-Komponente enthält Auswertungen für alle Behörden, die in Kidicap gepflegt werden. Der Stellenbestand und die Veränderung des Bestands werden für alle Behörden dargestellt, für die die Aufstellung des Stellenplanes in Hamissa erfolgt.

Wenn Sie sich den Stellenbestand des Landes vor Augen führen, können Sie vielleicht erahnen, wel

ches Datenvolumen innerhalb der Data-Warehouse-Komponenten aufbereitet wird. Das, was bis vor einem Jahr mühsam und zeitaufwendig erledigt werden musste und auch nicht die heutige Qualität - sprich: Genauigkeit - hatte, ist jetzt in kürzester Zeit mit einer extrem hohen Genauigkeit möglich. Da die anderen Ressorts selbstverständlich auch derartige Informationen aus ihrem Zuständigkeitsbereich benötigen, wurde ein Systemzugang geschaffen.

Liebe Frau Edler, der letzte Punkt aus ihrer zweiten Frage ist, wie die Landesregierung ihre Erwartungshaltung für die kommenden fünf Jahre begründet. Zu den voraussichtlichen jährlichen Kosten für den Zeitraum von 2015 bis 2019 habe ich bereits ausgeführt. Die Kosten für Pflege und Wartung sind natürlich nur geschätzt, da, wie ich bereits ausgeführt habe, im Jahr 2015 eine Neuverhandlung ansteht.

Aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung, die angestellt worden ist, ergibt sich ein rein rechnerisches Einsparpotenzial von 192 Vollbeschäftigteneinheiten. Inwieweit dieses Potenzial dann bei der praktischen Umsetzung tatsächlich erschlossen werden kann, wird sich im Ergebnis der Fortschreibung der Kosten-Nutzen-Analyse zeigen. Ich bitte um Verständnis, dass mir hierzu konkrete Angaben derzeit noch nicht möglich sind. - Vielen Dank.

Liebe Frau Ministerin, trotz Ihrer ausführlichen Antwort hat die Fragestellerin noch eine Frage.

Nur ganz kurz. Sie sprachen davon, dass bald ein Landesreferenzmodell dazu starten wird. Können Sie sagen, wann das in etwa der Fall sein wird und welche Bereiche daraufhin erweitert werden können?

Ich kann das, da ich hierzu heute in Stellvertretung des Finanzministers spreche, nicht konkret sagen. Ich weiß, dass die Ressorts in die Vorbereitung eingebunden sind, und würde das Finanzministerium bitten, die Beantwortung der Frage nachzureichen. - Danke schön.

Die Fragestellerin ist damit einverstanden. - Dann kommen wir jetzt zur dritten - - Herr Wagner möchte noch etwas fragen, Frau Ministerin. Herr Wagner, bitte.

Ich weiß leider nicht, ob die Frage jetzt direkt beantwortet werden kann, will sie aber trotzdem stel

len: Sie haben, als Sie über die Verarbeitung von weiteren Daten aus dem Personalbereich im DataWarehouse gesprochen haben, ausgeführt, dass es sich dabei um ein Datenvolumen handelt, das wohl jeder abschätzen könne. Ich muss Ihnen sagen: Ich kann das nicht. - Kann man einmal eine Hausnummer nennen, worüber wir hier reden? Falls nicht, hätte ich das auch gern schriftlich.

Dann werden wir auch das schriftlich nachreichen.

Vielen Dank.

Jetzt kommen wir zur Frage 3 zu dem Thema Beseitigung der mit dem Hochwasser 2013 verbundenen Schäden - Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie wird vom Kollegen Grünert gestellt. Für die Landesregierung wird Herr Staatsminister Robra antworten. Bitte schön, Herr Grünert.

Sachsen-Anhalt und seine Kommunen haben bereits viel getan, um die Folgen zu beseitigen, die mit dem Hochwasser 2013 im Zusammenhang stehen. Dennoch bleibt noch viel zu tun.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Prioritäten setzt die Landesregierung derzeit bei der Beseitigung der Hochwasserfolgen und wie will die Landesregierung mit Schäden umgehen, die bisher unerkannt sind und nicht festgestellt wurden?

2. Welche Lösungen gibt es aus der Sicht der Landesregierung für die Probleme, die durch die sogenannte Zeitwerterstattung für den Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge hervorgerufen werden können?

Vielen Dank. - Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grünert, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zu Ihrer einleitenden Bemerkung, die mit der zu den folgenden Fragen 3 bis 6 identisch ist, nämlich dass bei der Hochwasserschadensbeseitigung schon viel geleistet wurde, dass aber auch noch viel zu tun bleibt. Da haben Sie völlig recht.

Nun zur ersten Frage. Die Landesregierung hat keine Hierarchie der Schäden aufgestellt, und das wäre wohl auch nicht sinnvoll. Wir wollen in allen

Programmen die Hilfen möglichst zügig auf den Weg bringen.

Nichtsdestotrotz gilt es bei der Reihenfolge der Abarbeitung einige Entscheidungen zu treffen. Beispielsweise haben das MLV als zuständiges Ressort und die Investitionsbank gemeinsam entschieden, die Hilfe für private Wohneigentümer sehr schnell zu gewähren und demgegenüber die Kleingärtner noch etwas warten zu lassen, was im Übrigen mit dem Landesverband der Kleingärtner abgestimmt ist.

Im Bereich der kommunalen Infrastruktur ist die Entscheidung für kommunale Maßnahmenpläne ebenfalls in gewisser Weise als eine Prioritätensetzung zu bewerten. Es ging und geht um eine seriöse, gründliche Schadensermittlung und - in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune - um eine sinnvolle Abarbeitung der Wiederaufbauhilfemaßnahmen, die sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen wird. Hierbei erschien uns ein planvolles Vorgehen notwendig. Wir haben aber auch Einzelantragstellungen von Anfang an ausdrücklich zugelassen, um eilbedürftige Maßnahmen vorziehen zu können.

Die von den Kommunen bis Mitte Oktober 2013 eingereichten Maßnahmenpläne sind auch nicht in Stein gemeißelt. Deshalb kann ich den zweiten Teil Ihrer ersten Frage so beantworten, dass auch nachträglich erfasste bzw. erst später bekannt gewordene Schäden selbstverständlich reguliert werden. Die Maßnahmenpläne müssen dann entsprechend angepasst und die sowieso notwendigen Einzelanträge auf den Weg gebracht werden.

Damit dafür insgesamt genügend Zeit bleibt, prüft die Landesregierung derzeit eine Verlängerung der Antragsfrist über den 30. Juni 2014 hinaus. Das soll keine Einladung zum Bummeln sein, aber wir wollen auch nichts abschneiden.

Nun zur zweiten Frage, die ich, ehrlich gesagt, ein bisschen verwirrend finde. Ich nehme an, dass Sie darauf hinaus wollen, dass für bestimmte Wiederbeschaffungsmaßnahmen ein Abzug neu für alt gemäß Richtlinie von bis zu 30 % erfolgen muss.

Diese Regelung gilt nur für bewegliche Gegenstände, und das müssen wir akzeptieren. Sie ist bei den Verhandlungen zum Aufbauhilfefonds einvernehmlich zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden, wohlgemerkt unter Beteiligung der Geberländer, also der Länder, die nicht vom Hochwasser betroffen waren, aber dankenswerterweise dennoch in den Fonds einzahlen.

Es gibt diese Regelung, weil es sonst zu einer Überkompensation kommen könnte, und das hat im Übrigen auch die EU-Kommission ausgeschlossen. Ich sehe aber nicht, dass dies zu Einschränkungen bei der Erfüllung der Anforderungen der Daseinsvorsorge führen würde.

In allen relevanten Infrastruktureinrichtungen, die man gemeinhin der Daseinsvorsorge zurechnet, wie Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, öffentlicher Personennahverkehr etc., werden die entsprechenden Schäden an Infrastruktureinrichtungen ohne Abzug alt für neu zu 100 % ersetzt. Das sichert eine vollständige Schadensbeseitigung und damit eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Herr Staatsminister, Herr Kollege Grünert möchte etwas nachfragen. - Fragen Sie.

Herr Staatsminister, ich habe insbesondere zu der zweiten Frage eine Nachfrage. Herr Hövelmann stellte in der Ausschussberatung unter anderem eine Problemlage dar, die ich nachvollziehen kann, dass zum Beispiel Feuerwehrtechnik im wahrsten Sinne des Wortes - in Anführungsstrichen - abgesoffen, nicht mehr nutzbar ist, die aber schon seit 20, 25, 30 Jahren abgeschrieben ist. Nunmehr würde aufgrund der 30%-Regelung, die Sie ansprechen, ein Ersatz nicht möglich sein. Wie soll denn die Kompensation der Differenz zwischen den 30 % Abzug und der tatsächlichen Neuanschaffungssumme aussehen? Können Sie dazu Ausführungen tätigen?

Natürlich wird zunächst einmal die Schadenshöhe ermittelt, die sich aus dem Verlust dieser Technik ergibt. Wir haben ja im Übrigen in der Richtlinie geregelt, dass der Abzug neu für alt bis zu 30 % beträgt. Da gibt es also durchaus Spielräume. Das wird dann im Einzelfall auch mit den geschädigten Trägern dieser Technik abzustimmen sein. Das muss man sich genau genommen Fall für Fall angucken.

Vielen Dank. Herr Staatsminister, der Abgeordnete Herr Weihrich würde gern noch eine Frage stellen.

Herr Minister, Sie haben im Hinblick auf die Antragsfrist gesagt, dass die Landesregierung prüfe, die Frist über den 30. Juni zu verlängern.

Ja.

Nun hat Herr Minister Webel im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr geäußert, dass

die Entscheidung für die Verlängerung der Antragsfrist schon gefallen sei. Ich bitte Sie klarzustellen, wie weit diese Entscheidung innerhalb der Landesregierung gediehen ist.

Die Entscheidung ist noch nicht abgeschlossen. Aber die Tendenz geht sehr klar dahin, die Frist zunächst bis zum Ende des Jahres 2014 zu verlängern. Wir wollen - ich deutete das ja an - nicht zum Bummeln einladen. Wir wollen wirklich weiterhin auch dazu animieren und dazu auffordern, dass alle Schäden möglichst schnell geltend gemacht werden, Anträge möglichst schnell eingereicht werden, damit man auch einmal den Gesamtschaden definieren kann. Letzteres erwartet auch der Bund von uns.

Sie wissen, dass nach der Verwaltungsvereinbarung sogar eine Frist bis zum Sommer nächsten Jahres möglich wäre. Das wäre nicht unbedingt förderlich. Deswegen werden wir das mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit jetzt in einem ersten Schritt bis zum Jahresende verlängern mit der Bitte, auch diese Frist nicht auszunutzen. Dann gehen wir noch einmal in eine Gesprächsrunde mit den Geschädigten, ob aus deren Sicht dann alles abgearbeitet ist.

Herr Staatsminister, Frau Dr. Paschke hat noch eine Nachfrage.

Herr Staatsminister, ich verstehe Sie insofern, dass Sie sagen: Wir wollen nicht zum Bummeln einladen. Würden Sie aber dennoch die Auffassung teilen, dass die Kommunen oder überhaupt die Antragsteller so bald als möglich die Fristverlängerung erfahren, weil man danach ja sein Personal und alles andere, wie schnell man Anträge stellt und wie man überhaupt damit umgeht, ausrichten muss?

Ich gehe davon aus, dass das nach meinen Ausführungen von eben Morgen rum sein wird. Formal wird in den nächsten Tagen kommuniziert: Fristverlängerung zunächst bis zum Jahresende mit der Hoffnung, dass bis dahin wirklich alles abgearbeitet ist.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.