Protocol of the Session on December 12, 2013

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes ist mit 20,6 Milliarden € Schulden leider erschöpft. Zu diesen 31 Millionen € für Zeitfahrerrabatte - - Wir könnten 20-mal so viele Bahnen und Busse fahren lassen, wenn wir diese Schuldenlast nicht hätten, und es würde überhaupt niemand merken. Wir könnten uns all das leisten. Wir können es leider nicht.

Die sehr geehrte Frau Frederking - das muss ich jetzt sagen, auch wenn ich nur noch 16 Sekunden Redezeit habe - -

Die ist schon vorbei.

(Heiterkeit bei der CDU - Zuruf von der CDU: Sie sind schon drüber!)

20 Sekunden drüber.

Ach! - Ich muss euch, ihr parlamentarischen Geschäftsführer, auch einmal sagen: Ihr seht für ein so wichtiges Gesetz nur eine Dreiminutendebatte vor - wer soll denn das, was all die Menschen - das hat Frau Frederking sehr richtig erkannt - beispielsweise hinsichtlich des Winterdienstes an den Bundesstraßen beschäftigt, zur Sprache bringen?

(Zuruf von der LINKEN: Man kann in drei Minuten alles sagen, Herr Scheurell!)

Frau Frederking, damit haben Sie Recht. Wir hätten uns dabei wirklich ein Stück weit mehr einbringen und nicht nur auf Beschlüsse von Gerichten verweisen sollen.

Ein Satz noch an all die, die gesagt haben, dass unser Minister hier irgendetwas ausklammert. Er war lange genug selbst in der Verantwortung des Chefs einer Kreisverwaltung, um zu wissen, was eine Kreisverwaltung im ÖPNV leisten kann und was nicht. Er wäre völlig fehl am Platz, wenn er das nicht in der Vorlage berücksichtigt hätte. Diesen Vorwurf möchte ich von uns weisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt eine Nachfrage, Herr Kollege Scheurell.

(Minister Herr Stahlknecht: Das bringt Zeit! - Herr Hövelmann, SPD: Ja, das bringt Zeit!)

Mein lieber Kollege Hövelmann - -

(Herr Hövelmann, SPD: Ich verzichte, Frau Präsidentin! - Heiterkeit im ganzen Hause)

- Ich musste mich jetzt aber emotional darauf vorbereiten.

(Heiterkeit im ganzen Hause)

Herr Felke, Sie wollen etwas als Berichterstatter sagen? - Bitte.

Frau Präsidentin, ich möchte lediglich eine Korrektur anbringen. Frau Frederking lag in diesem Fall richtig: Die Abstimmung im Ausschuss ging mit 7 : 3 : 2 Stimmen aus.

Genau so liegt es uns vor. Die Debatte ist beendet. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

In bewährter Weise möchte ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuerst abstimmen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Abgeordneter der SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über die selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt diesen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist so beschlossen worden.

Wer stimmt den Artikelüberschriften und der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die GRÜNEN. Damit sind die Überschriften beschlossen worden.

Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz angenommen worden und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2374

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2413

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/2605

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2647

Die erste Beratung fand in der 50. Sitzung am 12. September 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Radke. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drs. 6/2374 sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2413 überwies der Landtag in der 50. Sitzung am 12. September 2013 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beauftragt.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2012 zu entsprechen, in dem das Landesverfassungsgericht die Ermittlung des Aufwands für die Aufgabenerfüllung der Gemeinden beanstandete, da der Gesetzgeber sich unter anderem für berechtigt gehalten habe, bei der Aufwandsermittlung den Aufwand der Gemeinden proportional zur Bevölkerungsentwicklung zu verringern.

Des Weiteren wurde beanstandet, dass der Gesetzgeber bei der Aufwandsermittlung die Aufwandsverringerung aufgrund des Bevölkerungsrückgangs für alle kommunalen Aufgaben einheitlich angenommen hat.

Das Gericht verwies auf wissenschaftliche Untersuchungen, die den Schluss zulassen, dass sich der Aufwand für die Aufgabenerfüllung nicht proportional zum Bevölkerungsrückgang verringere, sondern dass es zu Fixkosten- und Ausgabenremanenzen komme. Das Gericht hat die Frist zur Abhilfe auf den 1. Januar 2014 datiert.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 44. Sitzung am 25. September 2013 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport, welche die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung vorsah. Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde einstimmig beschlossen.

Weiterhin verständigte sich der Ausschuss für Finanzen darauf, unter Beteiligung des Ausschusses für Inneres und Sport am 23. Oktober 2013 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, des Statistischen Landesamtes und eines Gutachters des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitutes an der Universität zu Köln durchzuführen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete in der 39. Sitzung am 6. November 2013 eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen. Zur Beratung lagen dem Ausschuss für Inneres und Sport vorläufige Modellrechnungen vor, die den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ausschüssen vom Ministerium der Finanzen übermittelt worden waren.

Außerdem lag dem Innenausschuss die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die Koalitionsfraktionen machten sich die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen.

Der Ausschuss empfahl dem federführenden Ausschuss für Finanzen im Ergebnis seiner Beratung mit 8 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2413 fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 55. Sitzung am 21. November 2013 abschließend mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Landtag.

Zur Beratung lag dem Ausschuss neben der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 7. Oktober 2013 und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport auch ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2413 wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD abgelehnt.

Der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen, der auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erarbeitet wurde, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Der Ausschuss beschloss im Ergebnis seiner Beratung mit 7 : 5 : 0 Stimmen die Regelungen in § 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs bzw. des Änderungsantrages der regierungstragenden Fraktionen. Die in dieser Vorschrift vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen wurden übernommen.

§ 2 und die Gesetzesüberschrift wurden mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt mit 7 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Ihnen in der Drs. 6/2605 vorliegenden Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke für Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Bullerjahn.