Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden nicht zum ersten Mal über die Kommunalfinanzen und das FAG. Nichtsdestotrotz will ich mit Blick auf das FAG einige wenige grundsätzliche Dinge anmerken, auch aufgrund der Diskussion in den letzten Tagen im Zusammenhang mit dem Orientierungsdatenerlass.
Das FAG ist aufgabenbezogen. Darin waren wir uns einig und dies wird auch prinzipiell anerkannt. Schwierig wird es dann, wenn das reale Leben zu einer Veränderung der Zahlen führt. Dann wird das FAG gleich wieder grundsätzlich infrage gestellt.
Wir müssen nachjustieren. Aber ich will an dieser Stelle auch sagen, dass dies nichts mit der umfänglichen Novelle zum FAG, die wir aufgrund der Evaluierung im FAG festgeschrieben haben, zu tun hat. Diese Novelle ist für das nächste Jahr vorgesehen. Jetzt geht es um andere Parameter, die nachjustiert werden.
Grundsätzlich - das will ich noch einmal sagen - muss jeder Träger öffentlicher Aufgaben für seine Aufgaben selbst einstehen. Ich habe gelesen, dass Mittel nach dem FAG erstens allen zustehen und zweitens daraus alles finanziert werden soll, was andere sich wünschen. So ist das FAG nicht angelegt. Das ist die Aufgabe der Gemeinden. Die Frage, wie sie sich diese Gelder besorgen, ob durch
Steuern, Abgaben oder Ähnliches, müssen die Gemeinden beantworten. Dies wird auch unterschiedlich wahrgenommen.
Selbst mir als Finanzminister ist klar, dass man dies nicht ins Uferlose treiben kann. Die Klärung der Frage des Deckungsgrades der Ausgaben durch die Einnahmen ist eine Aufgabe, vor der jeder steht.
- Das ist Ihre Interpretation. Ich habe dazu nichts gesagt. Ich habe nur den Mechanismus dargestellt.
Deshalb greift das Land durch das FAG an dieser Stelle ausdrücklich ein und unterstützt die Kommunen. Das ist die Logik. Bei aller kommunalen Freiheit wird so getan, als ob das FAG das Land verpflichtet, alles Mögliche auszufinanzieren.
Das Land soll mit seinen Zuweisungen auch dabei helfen, vor allem den steuerschwachen Gemeinden die Daseinvorsorge zu ermöglichen. Es besteht zudem das Ziel, dass dies solidarisch und möglichst gerecht geschieht. Ich sage ausdrücklich, „möglichst gerecht“; denn das Empfinden von Gerechtigkeit ist bei den Leuten sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Die jetzt vorgesehenen Änderungen im FAG schreiben den kommunalen Finanzausgleich im Hinblick auf die Revisionsklausel fort. In Erfüllung dieser Klausel wird die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2014 angesichts geringer Steuereinnahmen um 7 Millionen € aufgestockt.
Ich denke, dies ist ein gutes Zeichen, weil es ein Zeichen dafür ist, dass das System beibehalten wird. Ich sage an dieser Stelle immer wieder: Ich hoffe, das gilt auch für Zeiten, in denen das FAG dauerhaft entlastet wird. Dieser Mechanismus gilt nicht nur in guten Zeiten, sondern ist auf lange Sicht für alle Situationen gewählt worden, egal wer in diesem System gewinnt oder verliert.
Desgleichen finden sich neben den bereits mittels einer Pauschale berücksichtigten ca. 23,1 Millionen € weitere ca. 11,4 Millionen € für die Berücksichtigung von Remanenzkosten.
Sie wissen, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das man fasziniert lesen kann, dessen Ansichten man teilen kann, dessen Auffassung man sich anschließen kann oder zu dem man eigene Überlegungen anstellen kann. Wir haben vereinbart, den kommunalen Finanzausgleich mittels Gutachten prüfen zu lassen. Das Ergebnis liegt vor und wir haben es im Verhältnis 1 : 1 übernommen.
Mit dem Änderungsantrag - das Thema kennen auch alle - soll eine Aufstockung in Höhe von 400 000 € für Kostenremanenzen im Bereich der Kreisstraßen erreicht werden. Im Prinzip ist auch dieses Thema abgearbeitet.
Die Kürzung der Mittel im Ausgleichsstock um 10 Millionen € ist durch den Aufschub des Programms Stark IV begründet. Gleichermaßen wurde die Finanzausgleichsmasse für die Aufgabenwahrnehmungen im Bereich SGB II um 12 Millionen € gekürzt, da in gleicher Höhe Mehrbelastungen des Bundes erfolgen.
Im Entwurf war die Grundausrichtung des horizontalen Ausgleichs im Sinne einer finanzkraftabhängigen Verteilung auf der Basis der Einwohnerzahlen vorgesehen. Hierbei wird zur Ermittlung der Einwohnerzahl jedoch nicht nur auf das vergangene Jahr zurückgegriffen, sondern auf die Fünfjahresregelungen. Damit werden die finanziellen Verluste, die mit der sinkenden Einwohnerzahl verbunden sind, stark schrumpfender Kommunen abgefedert.
Die Regelung, die zunächst nur für die kreisangehörigen Gemeinden galt, wird nunmehr mittels des Änderungsantrages auf die Landkreise und kreisfreien Städte ausgedehnt. Mit der Erhöhung der Mittel des Ausgleichsstockes um 4,9 Millionen € an dieser Stelle wurden zudem die Mehrkosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes abgefedert. Dies war Teil der Haushaltsdebatte und auch des Haushaltskompromisses.
Daher sage ich: Wir sind Partner für die Kommunen. Es geht hierbei um insgesamt 1,573 Milliarden €. Hinzu kommen Programme wie Stark III, Stark II und der Anteil, der beispielsweise für die Wirtschaftsförderung an die Kommunen ausgereicht wird. Es gibt neben dem Bildungsanteil im Haushalt auch einen Kommunalanteil, der den Kommunen direkt oder indirekt zufließt.
Deswegen kann ich die Aussage, Sachsen-Anhalt würde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, nicht nachvollziehen. Ich kann auch nicht verstehen, wenn die Solidarität untereinander aufgrund dieser Orientierungsdatenerlasse immer wieder infrage gestellt wird. Wer selbst besser wird, der wird weniger Hilfe bekommen, und es kann durchaus sein, dass bestimmte Hilfsleistungen dann unterschiedlich im Land wirken.
Wer das prinzipiell nicht will, der stellt auch viele andere Dinge infrage, zum Beispiel den Länderfinanzausgleich. Sachsen-Anhalt hat im vorigen Jahr im Vollzug 70 Millionen € bis 80 Millionen € mehr Steuern eingenommen. Dies führte - das wurde von uns auch einen Moment lang beklagt - zu einer Verrechnung im Rahmen des Länderfinanzausgleiches von mehr als 100 Millionen € im ersten Quartal. So sind die Mechanismen.
Das Ziel sollte es sein, ohne die Hilfe eines anderen auszukommen. Ich weiß, dass es viele geben wird, die das nicht schaffen werden. Nur wenige sind so steuerstark, dass sie ihren Weg aufgrund eigener Einnahmen gehen können.
Daher sollte nicht die Diskussion über die Frage aufgemacht werden, ob das FAG gut oder schlecht ist. Es geht hierbei wirklich nur um Nachjustierungen. Alle anderen Diskussionen werden wir im nächsten Jahr aufgreifen. Ich glaube aber, dass das FAG auch Ende nächsten Jahres so aussehen wird wie jetzt im Moment. - Schönen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Der Minister hat seine Redezeit überzogen. Daher bin ich mit Blick auf die vereinbarte Redezeit großzügig.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird den Entwurf des Finanzausgleichgesetzes ablehnen.
Das tun wir aus sehr grundsätzlichen Erwägungen; denn wir lehnen das System, das Sie gewählt haben, ab.
Ich will drei Zahlen aus drei Ländern, die sich ähneln, nennen: Das Land Thüringen stellt für den kommunalen Finanzausgleich Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden €, das Land Sachsen in Höhe von 2,8 Milliarden €, das Land Brandenburg in Höhe von 1,9 Milliarden € und das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 1,57 Milliarden € zur Verfügung.
Damit wird alles Mögliche ausfinanziert, und zwar alles das, was sich der Landtag ausgedacht hat und die Kommunen möglichst tun sollten.
Aber die Aufgabe des kommunalen Finanzausgleiches ist es nicht, alles Mögliche auszufinanzieren, sondern den Verfassungsauftrag auf Finanzierung der Kommunen zu erfüllen. Das machen wir in Sachsen-Anhalt gern mit der kurzen Leine. Es soll möglichst alles, was in der Kommune passiert, in diesem Haus entschieden werden.
Unser Finanzminister etabliert sich mit den Programmen Stark II, Stark III und Stark IV als der bessere Landrat, als der bessere Bürgermeister. Das Programm Stark IV kommt nicht, dazu komme ich gleich. Er justiert im Prinzip alles nach, was in den Kommunen passiert.
Dieses System lehnen wir ab. Sie kennen unsere Alternative. Diese würde tatsächlich Spielräume eröffnen.
Jetzt kommen auch die Fehler im System zum Tragen, zum Beispiel die 12 Millionen € - darüber haben wir schon häufig gesprochen -, mit denen die Kommunen vom Bund entlastet werden sollen. Sie sollten aber nicht von der Aufgabe entlastet werden, sondern sie sollten dadurch, dass der Bund die Aufgabe der Grundsicherung im Alter ausfinanziert, mehr Spielräume haben, um eigene Entscheidungen zu treffen. Diesen Spielraum haben sie in Sachsen-Anhalt nicht. Das liegt am System des FAG.
Die Entlastungen, die der Bund demnächst vornimmt, wirken sich auf die Kommunen in SachsenAnhalt nicht entlastend aus. Daher brauchen wir im FAG einen Systemwechsel.
Diesen vollzieht der Entwurf nicht; das sollte er auch nicht, aber unsere Zustimmung kann er deshalb nicht finden.
Aber auch innerhalb des Systems haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Wir freuen uns, dass die Koalition mit Blick auf den Kostenaufwuchs im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Stück weit auf die Kommunen zugegangen ist.
Wir wollen dies gern in den Bereich der Zuweisung umwandeln. Wir denken, dass der Bedarfsstock eben nicht der Steinbruch für alle möglichen Aufgaben ist. Vielmehr ist der Ausgleichsstock für die Bedarfszuweisungen an notleidende Kommunen da. Davon haben wir eine ganze Menge.