Protocol of the Session on December 12, 2013

Den Dank dafür spreche ich speziell der Landesregierung aus; denn sie hat im Vorfeld über eine völlig andere Regelung diskutiert. Die kommunalen Spitzenverbände haben nicht umsonst reagiert; auch der VDV hat uns angeschrieben. In der ursprünglichen Fassung stand noch eine Frist bis zum Jahr 2016. Das muss ja eine Ursache gehabt haben.

Ich muss sagen, ich könnte jetzt ganz einfach den Satz zitieren, der in dem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände steht, was die Fragen des Konnexitätsprinzips und der Planungssicherheit betrifft. Mir erschließt sich das recht deutlich.

Auch im Innenausschuss, der sich mit dieser Thematik befasste, muss es wohl großen Zuspruch dafür gegeben haben; denn im Nachgang dazu gelangte mir zur Kenntnis, dass offensichtlich alle, die in diesem Ausschuss arbeiten, der Auffassung sind, dass das Sinn macht. Man wollte sich aber sozusagen nicht dazu durchringen, das zu beschließen, weil man den federführenden Ausschuss nicht bevormunden wollte.

Die damit wohl verbundene Erwartung, dass wir im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr das Ganze dann rund machen und auf den Punkt bringen, wurde allerdings enttäuscht.

Die Vorlage, die wir eingebracht haben, nimmt genau die Intention der kommunalen Spitzenverbände auf und versucht beispielsweise auch, dem Rechnung zu tragen, dass der VDV mit Recht darauf verweist, dass man bei der vorhergehenden Beteiligung - sprich: er durfte dazu Stellung nehmen - mit ganz anderen Fristen gearbeitet hat. Das ist widersprüchlich und ein bisschen komisch.

Dem Verkehrsminister war sicherlich auch zur damaligen Zeit bewusst, dass diese Wechselwirkungen mit dem FAG bestehen. Dazu muss ich sagen: Wie das FAG geändert wird, wissen wir heute noch nicht, dennoch ändern wir jetzt schon einmal die Bestimmung über die geförderte Finanzierung der Ausbildungsverkehre. Das ist mir einfach zu heikel.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die Frage ist: Wenn dann bestimmte Zweckbindungseffekte, die aus dem Regionalisierungsgesetz mitwirken, auch nicht mehr existieren, dann wissen wir einfach nicht, was daraus wird. Das ist uns zu gefährlich. Deswegen kann ich Sie nur bitten: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Hoffmann. - Für die SPDFraktion spricht der Kollege Hövelmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist das ein Gesetzentwurf, den man ohne Debatte durch das Parlament bringen kann.

(Herr Schröder, CDU: Stimmt!)

Trotzdem liegt manchmal die Tücke im Detail, und die Tücke ist von meinen beiden Vorrednern schon explizit angesprochen worden. Ich möchte ausdrücklich, auch für die Fraktion der SPD, erklären: Wir tun uns als Koalition keinen Gefallen, wenn wir bei den kommunalen Vertretern, bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten Vertrauen verspielen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Das wäre nicht notwendig gewesen. Die ursprüngliche Sachlage mit den drei Jahren Prognosezeitraum wäre sachgerecht gewesen. Es hat in der Vergangenheit geklappt und es würde auch in Zukunft so funktionieren.

Das, was der Minister als Argument angeführt hat, ist nur insofern zutreffend, als es einen Zusammenhang mit dem FAG gibt. Aber wo wir die Haushaltsmittel im Haushaltsgesetz am Ende verankern, ist gar nicht Gegenstand des Gesetzes, das heute zur Verabschiedung steht.

Insofern - das möchte ich ausdrücklich sagen - hätten wir uns eine andere Regelung sehr gewünscht. Kollege Hoffmann hat es angesprochen: Offensichtlich sehen die Innenpolitiker der Koalition dies ganz genauso und hätten einen solchen Weg auch sehr gern mitgehen können.

Doch es ist, wie es ist. Wir sind in der Koalition auch in der Pflicht, Gesetze gemeinsam zu verabschieden. Deshalb wollte ich ausdrücklich betonen, dass wir als Fraktion uns auch gern anders positioniert hätten. Wir brauchen dennoch ein rechtsgültiges Gesetz für das kommende Jahr, für das kommende Haushaltsjahr 2014. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich möchte aber ausdrücklich die Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Fraktion bitten, darüber nachzudenken, ob es der richtige Weg sein kann - auch mit Blick auf die Vertreter der kommunalen Seite -, so kurzfristig Änderungen vorzunehmen, die zumindest an dieser Stelle sachlich nicht notwendig gewesen wären. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Danke sehr, Kollege Hövelmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Frederking.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Felke, ich glaube, Sie haben das Abstimmungsergebnis eben nicht richtig genannt oder ich habe es nicht gehört. Die Beschlussempfehlung ist mit 7 : 3 : 2 Stimmen angenommen worden.

(Herr Felke, SPD: 7 : 0 : 5!)

- Die Beschlussempfehlung, die uns heute vorliegt, wurde mit 7 : 3 : 2 Stimmen beschlossen.

Sie haben es schon gesagt: Das Gesetz hat drei Artikel. Für uns sind die Artikel 2 und 3 unstrittig. Die bisherige Praxis für den Winterdienst auf Geh- und Fußgängerüberwegen an Bundesstraßen soll rechtlich abgesichert werden und es wird die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung der Ordnungswidrigkeit Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt.

Bei Artikel 1 hätten wir es allerdings gern gesehen, dass die Zuweisung aus den Regionalisierungsmitteln an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise für den Ausbildungsverkehr nicht nur für das Jahr 2014, sondern auch für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt worden wäre. So erhöht sich die Planungssicherheit für die Kommunen, aber auch für die Verkehrsunternehmen, die Entscheidungen treffen müssen, die über die nächste Fahrplanperiode hinauswirken. Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen unterstützen diese Forderung.

Herr Webel, ich möchte in Ihre Richtung sagen: Diese Stimmen dürfen Sie auch nicht ignorieren. Wir hatten deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, der dort leider keine Mehrheit fand. Der zu diesem Plenum von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Änderungsantrag entspricht unserer Intention. Deshalb werden wir ihm zustimmen.

Des Weiteren hatten wir in unserem Änderungsantrag aufgrund der allgemeinen Inflation eine Dynamisierung der Mittel mit 1,5 % vorgesehen. Das entspricht genau dem Anstieg, den auch der Bund als Mehr an Regionalisierungsmitteln an das Land zahlt. Dies wird vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen als sachgerecht eingeschätzt. Es ist nicht gerechtfertigt, dass die Landesregierung das Geld nicht an die kommunalen Aufgabenträger weitergibt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir brauchen einen starken ÖPNV, der sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Regionen die Mobilität für alle sicherstellt. Die Landesregierung will im nächsten Jahr eine Lösung erarbeiten, sodass ab 2015 die Mittelausreichung über das Finanzausgleichsgesetz erfolgt. Ob damit die erfor

derliche Verbindlichkeit und Verstetigung gegeben ist, ist allerdings offen. Im Ausschuss wurde zur Ausgestaltung nichts gesagt. Herr Hövelmann sagte das bereits.

Was ist eigentlich der Grund dafür? Es ist überhaupt nicht klar, was das bringen soll. Die Gründe wurden nicht genannt. Wir sind skeptisch, deshalb plädieren wir dafür, das bisherige Prozedere beizubehalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Kollegin Frederking. - Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Herr Scheurell.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde spielend 30 Minuten reden können,

(Zuruf von der LINKEN - Frau Niestädt, SPD: Das können wir sehr gut verstehen!)

und Sie müssten nicht gähnend nach Hause gehen; denn vieles, was meine Vorrednerinnen und Vorredner hier gesagt haben, ist richtig und aus deren Betrachtungsperspektive einzigartig und erwähnenswert. Allein, die Mehrheit der hier Anwesenden hat völlig ausgeblendet, dass wir unmittelbar vor der Revision des Regionalisierungsmittelgesetzes stehen.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Niemand der hier Anwesenden hat die gläserne Kugel dabei und kann uns sagen, wie es denn ausgeht. Es ist aber hervorragend, hier vor den Verbänden - auch vor den kommunalen Spitzenverbänden - erst einmal einzufordern: Land, zahle, zahle, zahle! Das hat uns doch das Problem beschert, von dem gestern mein Fraktionskollege, mein Fraktionsführer gesprochen hat.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Führer!)

Es wurde erläutert, dass wir als Land uns viel mehr leisten könnten, wenn wir eben nicht 800 Millionen € an Zinsen zahlen müssten.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Es sind 600 Millio- nen!)

- Gut, Herr Gallert. Umso besser. Vielleicht ist auch die Entwicklung des Zinses ein Stück weit davon abhängig.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Umgekehrt!)

Ich möchte die gemeinsame Anamnese dahingehend ein wenig auffrischen, dass es in § 9 Abs. 2 ÖPNVG von 2010 hieß - ich zitiere -:

„Für die Zeit ab dem Jahr 2014 wird die Höhe der Zuweisung unter Berücksichtigung

des Bedarfs, der Entwicklung der Schülerzahlen und der Reiseweiten sowie der Leistungsfähigkeit des Landes im Jahr 2013 festgesetzt.“

Dass also überhaupt keine Planungssicherheit bestand, kann ich nicht bestätigen. Und heute schreiben wir das Gesetz für ein weiteres Jahr unverändert fort. Es gibt also nicht die erwähnte große Unsicherheit für die Erbringer. Natürlich: Wenn ich Verbandsvertreter wäre, würde ich immer auf die Tränendrüse drücken, was alles sein muss und was alles sein kann; das ist doch ganz klar.

(Zustimmung bei der CDU)

Jawohl, Herr Gallert, Sie haben Recht, es sind 600 Millionen € Zinsen. Es steht so in meinem Konzept; ich hatte einen falschen Analogieschluss im Kopf.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes ist mit 20,6 Milliarden € Schulden leider erschöpft. Zu diesen 31 Millionen € für Zeitfahrerrabatte - - Wir könnten 20-mal so viele Bahnen und Busse fahren lassen, wenn wir diese Schuldenlast nicht hätten, und es würde überhaupt niemand merken. Wir könnten uns all das leisten. Wir können es leider nicht.