Protocol of the Session on December 12, 2013

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das dritte Problem, das Sie mit Ihrem Antrag ins Blickfeld rücken, ist ein Punkt, der meine Fraktion schon seit über einem Jahr beschäftigt, nämlich die Frage, was für multiprofessionelle Teams wir uns an Schulen eigentlich dauerhaft leisten wollen. Wir haben die Landesregierung gefragt, was ihre Vorstellungen sind, was sie sich an multiprofessionellen Teams vorstellt.

Wir sagen: Dieses europäische Geld ist ein geschenktes Zeitfenster - auch in der nächsten Förderperiode -, das man nutzen muss. Wenn diese EU-Gelder nicht mehr fließen, was wollen wir dann in Schulen haben, wenn wir uns nicht mehr auf der EU ausruhen können?

Die Landesregierung hat uns bei der Ausschussberatung mitgeteilt, dass sie keine Vorstellungen darüber hat, wie die multiprofessionellen Teams in Schulen zukünftig aussehen sollen, und hat uns einen Kongress, eine Tagung im Herbst 2013 in Aussicht gestellt, auf der wir uns mit diesen multiprofessionellen Teams auf wissenschaftlicher Grundlage beschäftigen können. Das hielten wir für einen guten Vorschlag.

Der Herbst 2013 ist vorbei. Wir warten noch immer auf diesen ersten zentralen Schritt, um gemeinsam eine Vorstellung davon zu entwickeln, was wir uns auch ohne EU-Gelder am Ende, 2019/2020, in den Schulen leisten wollen. Insofern: Herzlichen Dank noch einmal an die Fraktion DIE LINKE für ihren Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Für die SPDFraktion spricht jetzt die Kollegin Frau Reinecke. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Thema einer Aufwertung der sozialen Berufe verschließen wir uns hier im Hohen Hause nicht, wie ich bereits den Worten meiner Vorredner entnehmen konnte. Das Problem, das die Einbringerin benannt hat - die Vergütung -, ist meines Erachtens ein durchgängiges. Genannt wurde der Erzieherberuf. Dazu gehören auch die Vergütung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern sowie die Schulsozialarbeit, keine Frage.

Hinsichtlich der Vergütung laut Richtlinie zeigt sich im Land kein einheitliches Bild. Wir haben die Konstellation, dass unterschiedliche Träger im Einsatz sind. Die Trägerautonomie haben wir zu respektieren; sie bringt auch unterschiedliche tarifliche Voraussetzungen mit sich.

Es gibt also Träger, die nach dem TV-L zahlen. Es gibt Träger, die sich bei der Bezahlung an den TV-L anlehnen, und es gibt wiederum Träger, die mit Haustarifen arbeiten - Klammer auf: müssen -, vor dem Hintergrund, dass sie im Rahmen ihres Leistungsspektrums neben der Schulsozialarbeit auch Dienstleister in weiteren sozialen Arbeitsfeldern sind, zum Beispiel in der erzieherischen Hilfe, beim Einsatz in Arbeits- oder in Wohnprojekten oder bei der Erbringung von Beratungsleistungen.

Für all diese Leistungen haben sie unterschiedliche Ansprechpartner und unterschiedliche Finanzierungsquellen; ich nenne nur die Stichpunkte Pflegekostensätze, Fachleistungsstunden und pauschale Förderung. Das macht es nicht einfacher. Für den Träger - vielleicht ist es noch ein kleiner Träger, ich rede nicht einmal von den Wohlfahrtsverbänden - ist es also auch eine betriebswirtschaftliche Herausforderung.

Wichtig ist, dass die Qualität bzw. die Qualifikation, die im Rahmen der EU erwartet wird, vernünftig vergütet wird. Darauf sollten wir hinarbeiten. Feststellen möchte ich jedoch auch, dass wir in der jetzigen Situation die beantragten Gelder richtlinienkonform ausgeben, da ich davon ausgehe, dass die Träger, die nicht nach TV-L zahlen, auch nicht die volle Höhe beantragen. Im Verwendungsnachweis wurden diese Gelder auch korrekt abgerechnet.

Die Richtlinie, die seit 1998 gültig ist, wurde im Bereich der Sachkosten unter Mitwirkung der Schulsozialarbeiter bereits einmal verändert, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Ich bin der Meinung, dass wir die Betroffenen in der neuen Förderperiode mit ins Boot nehmen sollten, damit

dieses neue Programm auch als Anreizsystem zu sehen ist. Hierbei gehe ich auch davon aus, dass wir die Impulse zur Fortschreibung durch die Akteure aufgreifen. Eine gute Form wäre es, wenn man die neu gegründete Landesarbeitsgemeinschaft einbindet, um nur ein Beispiel zu nennen.

Ich habe das Signal vom Kultusminister an dieser Stelle positiv aufgenommen. Ich habe auch der Antragstellerin aufmerksam zugehört und gehe davon aus, dass sie die neue Förderperiode meinte. Hier habe ich von allen Fraktionen einheitlich das Anliegen wahrgenommen, dass wir an diesem Thema arbeiten. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir diesen Sachverhalt in diesem Sinne prüfen und die Überweisung in den Bildungsausschuss zweckdienlich ist. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Reinecke. - Frau Bull möchte Ihnen eine Frage stellen.

Es ist zugegebenermaßen keine Frage, ich will nur, dass es protokollwirksam wird. Wir haben schon über die Frage gesprochen, inwieweit man freie Träger durch die öffentliche Hand in einen bestimmten Tarif zwingen kann. Dazu haben wir ein Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes angefordert, das ich gern allen Fraktionen zur Verfügung stelle, damit man auf dieser Basis miteinander diskutieren kann.

Zur betriebswirtschaftlichen Herausforderung: Das wäre sie eigentlich nicht; denn sie bekommen gegebenenfalls das Geld vom Land und aus der EU bis zur Entgeltgruppe 9.

Richtig. Ich meine mit der betriebswirtschaftlichen Herausforderung die Binnenstruktur des Trägers: dass es qualifizierte Fachkräfte gibt, die allerdings immer noch unterschiedlich bezahlt werden. Das ist einfach eine Herausforderung für die Gruppendynamik.

Vielen Dank. - Jetzt spricht Frau Bull. - Sie verzichtet. Sie hat alles gesagt.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich habe einen klaren Überweisungswunsch gehört. Darüber stimmen wir jetzt ab. Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf jeden Fall in den Bildungsausschuss überwiesen werden soll. Weitere Wünsche gibt es nicht.

Dann stimmen wir jetzt darüber ab, ob der Antrag in der Drs. 6/2617 in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen wird. Wer dem zustimmt,

den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle anwesenden Mitglieder des Hauses. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag in den Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Aufgabenerledigungskonzept der Landesregierung umfassend beraten und verbindliche Schlussfolgerungen ziehen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2618

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2653

Einbringerin ist Frau Dr. Paschke. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zum vorliegenden Antrag in drei Abschnitte teilen.

Erstens: Wie kam es zu dem Papier? Das ist nämlich wichtig, um den Konsens zu verstehen.

Zweitens: Was sagt es uns und was bleibt offen?

Drittens: Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

Erstens. Wie kam es zu diesem Papier? - Im Jahr 2011, zu Beginn der Legislaturperiode, beschloss die Landesregierung das Personalentwicklungskonzept 2011. Allen Ergebnissen der EnqueteKommission der fünften Legislaturperiode zum Trotz wurden darin auch für jene Bereiche, bei denen von vornherein klar war, dass die Zahlen so nicht zu halten sein werden, konstante oder auch schärfere Personalabbauraten beschlossen.

(Unruhe)

Auch wurden die neuen Aufgabenzuschnitte der Ministerien in diesem Konzept noch nicht abgebildet. Dennoch weigerte sich das Finanzministerium hartnäckig und weigert sich bis heute, eine Fortschreibung vor dem Jahr 2016 vorzunehmen.

Zudem erwartete der Landtag von der Landesregierung, dass das Personalabbaukonzept unverzüglich zu einem Personalmanagementkonzept entwickelt wird.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Deshalb stellte die Fraktion DIE LINKE im November 2011 den Antrag in der Drs. 6/528, ebendies zu tun: das Personalentwicklungskonzept in ein Personalmanagementkonzept umzuwandeln.

Daraufhin stellten die Koalitionsfraktionen am 11. November 2011 einen Alternativantrag, der neben dem Personalmanagementkonzept auch ein sogenanntes Aufgabenerledigungskonzept einforderte.

Daraufhin beschloss der Landtag im November 2011, dass die Landesregierung rechtzeitig zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 hinsichtlich Aufgabenbestand, Verwaltungsaufbau und Aufgabenvollzug ein strukturelles Konzept zum Stichtag 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der für diesen Zeitpunkt im PEK 2011 beschlossenen jeweiligen Personalzielzahlen vorzulegen hat.

Der Antrag der LINKEN sah damals vor, dieses Konzept bereits zum Doppelhaushalt 2012/2013 vorzulegen. Die Koalitionsfraktionen haben damals die Meinung vertreten, dass es ausreiche, wenn dieses Konzept zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 vorgelegt werde.

Wenn man sich nun die Unterrichtung vom 13. November 2013 in der Drs. 6/2573 ansieht, dann kann man, ohne auf die konkreten Inhalte zu schauen, bereits feststellen, dass dieses Ziel von der Landesregierung verfehlt wurde. Denn am 13. November 2013 konnten diese Zahlen nicht mehr in den Haushaltsplanentwurf einfließen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb fordern wir in unserem Antrag endgültig, dass dieses Konzept in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingearbeitet wird, dass also bis dahin verlässliche Zahlen vorliegen.

Meine Damen und Herren! Dass dieses zeitliche Ziel verfehlt wurde, hatte mehrere Gründe, unter anderem die Zeitabfolge. Ich war erstaunt, als ich die Zeitabfolge gesehen habe. Im November 2011 ist der Landtagsbeschluss gefasst worden und dann sind ganze zehn Monate vergangenen, ehe sich die Landesregierung darüber klar war, wie sie diese Aufgabe erfüllt. Als dies im Rahmen der Staatssekretärskonferenz festgelegt worden ist, blieben den einzelnen Häusern nur noch sieben Monate, um dieses umfangreiche Konzept zu erarbeiten.

Hinzu kam, dass in vier Häusern fünf externe Gutachten - in einem Haus waren es zwei - in Auftrag gegeben wurden. Dies hat nicht nur 500 000 € gekostet, sondern auch zusätzliche Zeit. - So viel zum Werdegang und zum Rahmen des Konzeptes.

Zweitens. Was sagt uns das ca. 1 300 Seiten - mit Anlagen - umfassende Papier? - Zunächst muss man positiv hervorheben, dass wir - bei einem Haus mehr, bei dem anderen Haus weniger - einen ziemlich konkreten Überblick über die zu bewältigenden Aufgaben und über den derzeitigen Personalbestand erhalten. Das ist ein Fortschritt, mit dem man arbeiten kann.

Was sagt es uns darüber hinaus? - Die „Mitteldeutsche Zeitung“ veröffentlichte am 6. November unter dem Titel „Ministerien mauern“ einen Artikel, der sich auf die Kabinettsvorlage zu eben jenem Aufgabenerledigungskonzept bezog. Darin wurde dargestellt, dass immerhin fünf von neun Häusern die Vorgaben des Aufgabenerledigungskonzeptes mit einem Personalbestand, der den PEK-Vorgaben entspricht, nicht erfüllen könnten.

Angesichts dessen fragt man sich: Ist das ein Mauern der Häuser? Oder ist das Ausdruck und klassisches Resultat einer gescheiterten und in der Zukunft zu schweren Verwerfungen führenden Personalpolitik?