Protocol of the Session on November 15, 2013

Dann würde ich gern zum wiederholten Male den § 6 Abs. 7 aus der Satzung zitieren.

„Beschlüsse des Stiftungsrates können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Mitglieder im konkreten Einzelfall ihre Zustimmung dazu geben.“

Dabei sollte man es dann auch bewenden lassen. Manchmal muss man sich auch am Formalen und, wenn es richtig ist, am formal Richtigen festhalten.

Der Antrag des Kollegen Tullner in jener Ausschusssitzung im Jahr 2007 ist schon zitiert worden. Ich werde jetzt weder den Kollegen Tullner noch andere Diskutanten zitieren, sondern meine eigene Einschätzung wiedergeben, die lautet: Dort wurde von dem Ausschuss ein starkes politisches Votum abgegeben. - Auch da muss man sagen: nicht mehr und auch nicht weniger. Eine Verbindlichkeit für das Handeln des Stiftungsrates gab und gibt es nach dem Gesetz und auch der Satzung

dadurch nicht. Aber - Herr Lange hat vorhin einen entsprechenden Einwurf angesetzt -: Ich glaube, es ehrt einen Minister und auch ein Ministerium, wenn es sich an solche politischen Voten hält oder sie zumindest in seine Arbeit einbezieht, sie berücksichtigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich komme zum Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kann sehr gut verstehen, dass der Direktor des Bauhauses um seinen Ruf fürchtet. Ich muss ihm allerdings auch vorhalten, dass er zur Selbstschädigung beiträgt, wenn er in einem Zeitungsinterview sagt, es gäbe Dinge, die er wohl dem Ausschuss berichten könne, nicht jedoch dem Stiftungsrat - das kann man nachlesen. Und ich frage einmal alle Freunde, Medien, auch die Steller des Ursprungsantrags des heutigen Antrags, ob sie nur zum Nutzen des Bauhausdirektors handeln oder ob ich nicht zum Schluss erneut ein altes Stichwort zitieren sollte und es etwas erweitere: In Personalangelegenheiten ist Reden oft Silber und Schweigen Gold. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herr Kollege Miesterfeldt, es gibt drei Nachfragen. Würden Sie sie beantworten?

Ich habe zwar nicht verstanden, wer die Fragen stellt, aber - -

Fragen stellen Frau Dr. Klein,

Aber immer doch.

Herr Hoffmann und Herr Gallert.

Frau Dr. Klein, bitte.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Wenn jetzt die Antwort anders gewesen wäre, wäre was los! - Heiterkeit und Zustimmung bei der LINKEN)

Ihnen hatte ich das schon versprochen. Das ging nicht mehr anders.

Frau Präsidentin! Herr Miesterfeldt, ich bringe eine Zwischenintervention, weil uns das Problem der Stiftung im Finanzausschuss in den letzten Wochen, Monaten umgetrieben hat, insbesondere was bezüglich der Beschlüsse des Ausschusses passiert und wie die Landesregierung darauf reagiert.

Die Bauhausstiftung ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Es hätte die Möglichkeit gegeben, dass der Beschluss des Ausschusses sich in der Satzung wiederfindet. Die Satzung kann bei einer öffentlich-rechtlichen Stiftung geändert werden. Das ist der Unterschied zu einer privatrechtlichen Stiftung, wo es auch einen Ausschussbeschluss dazu gab - sogar im Vorfeld der Satzung. Insofern hätte man, wenn es denn gewollt wäre, dass dieser Ausschussbeschluss Wirklichkeit wird, ohne Weiteres die Satzung ändern können. Das ist nicht passiert. Insofern ist dieser Ausschussbeschluss de facto wirkungslos.

Wir haben es bei anderen Stiftungen gehabt, Frau Feußner, wenn ich nur an die Stiftung Memleben denke. Da ging es längst nicht um solche Dimensionen, wie uns mit Vehemenz von der Landesregierung erklärt wurde. Diese Beschlüsse des Finanzausschusses sind völlig wirkungslos. Das wollte ich nur noch einmal sagen. Es wird also sehr unterschiedlich mit Ausschussbeschlüssen umgegangen. Hier hätte man eine echte Chance gehabt, diese Realität werden zu lassen. Sie ist verpasst worden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Frau Dr. Klein, ich kann Ihnen eigentlich nur Recht geben. Ich war damals nicht in dem Ausschuss. Ich habe in den letzten Tagen die Protokolle gelesen, mir die Argumente zu verinnerlichen versucht und muss sagen: Der Beschluss war erstens von einer großen Mehrheit getragen und zweitens gab es sehr gute Begründungen, warum man nach einer zweiten Amtszeit ausschreiben sollte, die insbesondere im Kreativ-Künstlerisch-Fachlichen gelegen haben. Das war für jemanden, der damals nicht dabei war, sehr nachvollziehbar. Letzter Satz: Dann ist es liegengeblieben.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Genau das ist das Problem!)

Und nun haben wir den Stress.

(Herr Borgwardt, CDU: Genau das ist es!)

So ist es. Das heißt aber nicht, dass man ein solches - da es heute schon einmal zitiert worden ist, darf ich es aus der heutigen Sitzung zitieren - moralisches und politisches Votum - das war ein Eigenzitat - dann nicht doch umsetzen kann. So, damit war die Frage beantwortet.

Herr Hoffmann.

Herr Kollege Miesterfeldt, heute ist an vielen Stellen das Bauhaus - sein Wirken, seine Ausstrahlung - gewürdigt worden. Würden Sie mir beipflichten, wenn ich sage, dass angesichts dieser vielbeschriebenen Bedeutung eine Personalentscheidung im Umlaufverfahren sicherlich mit einer sehr eingeschränkten - wenn überhaupt vorhandenen - Argumentation begleitet worden ist und die Sache selbst nicht gerade Würde ausstrahlt?

Das letzte Wort habe ich akustisch nicht verstanden. Was nicht ausstrahlt?

Würde.

Für mich ist die Art und Weise, so über eine Personalie dieser Dimension zu entscheiden, durchaus schon unterschwellig nicht begünstigend, sondern eher schon schädigend. Das ist aber meine persönliche Auffassung.

Zweitens: Auch die Stadt hat einen Masterplan. Vieles deckt sich da. Würden Sie mir beipflichten, dass es in einer solchen Situation legitim ist, dass sich der Rat zu dieser Personalie äußert und der Stiftung eine Empfehlung gibt?

(Zuruf von der CDU: Nö!)

Ich will Ihnen sagen, warum: weil wir auf der Tagesordnung der letzten Stadtratssitzung einen solchen Beschluss hatten und ich, für mich etwas überraschend, meinen Sowohl-hier-als-auch-dortKollegen Jens Kolze, der sich mit einem gewissen Unverständnis in der Sache - auch medial - geäußert hatte, dort vehement agierend erlebt habe, um zwischen CDU, SPD und Pro Dessau ein Bündnis herzustellen, um genau dieses Ansinnen von der Tagesordnung zu nehmen. Das finde ich auch würdelos.

Herr Kollege, bei dem Stadtratsbeschluss bliebe am Ende die Frage nach der Verbindlichkeit.

(Herr Lange, DIE LINKE: Die Appelle! Die darf es auch geben!)

Es gibt Appelle. Auch da muss man sich immer fragen, wem die helfen. Ich denke, der Gesetz

geber ist sehr klug beraten gewesen, dass er an dieser und anderer Stelle als einziges Organ in der Stiftung den Stiftungsrat bestimmt hat. Der Stiftungsrat kommt zu seinen Erkenntnissen, und ich will an dieser Stelle sagen, dass man manchmal aus der unmittelbaren Nähe eines Stiftungsrates zu anderen Ergebnissen kommt, als man vielleicht in New York oder Brüssel kommt.

Zur Würde: Das muss der Stiftungsrat mit sich selbst abmachen. Es gibt aus meiner Sicht sehr würdevolle Möglichkeiten, auch ein Umlaufverfahren durchzuführen, und es gibt sicher auch unwürdige. Nach meiner Kenntnis, wie das im Vorfeld und dann auch im Verfahren selbst in diesem Fall gewesen ist, würde ich die Würde nicht infrage stellen. Vor allen Dingen kann ich die Rechtmäßigkeit nicht infrage stellen.

Herr Gallert.

Herr Miesterfeldt, ich will mich erst einmal bedanken, und zwar ausdrücklich dafür, dass Sie jetzt selbst eingeräumt haben, dass die Begründung Ihres Alternativantrags falsch ist.

(Herr Schröder, CDU: Die ist nicht falsch!)

Darin steht ja explizit: Nach Satzung der Stiftung ist zwar ein erneuter Vertragsabschluss 2014 möglich, allerdings wäre dann eine Neuausschreibung nach Ablauf der zweiten Amtszeit erforderlich. Sie haben jetzt selbst eingeräumt, dass die Begründung Ihres Alternativantrags falsch ist, weil diese zwingende Schlussfolgerung überhaupt nicht existiert. Sie ist - das hat uns der Kollege Kultusminister noch einmal gesagt - auf einen Ausschussbeschluss im Jahr 2007 zurückzuführen.

Da frage ich Sie jetzt - auch als Vizepräsident dieses Landtages -: Sie stimmen mir sicher zu, dass selbst das politische Votum dieses Ausschussbeschlusses aufgrund des Diskontinuitätsprinzips zwischen den Legislaturperioden heute nicht einmal eine politische Bindungswirkung hätte?

Jetzt wird es eine Mischung aus politisch und juristisch. Wir können jetzt ganz lange über die Interpretation des Wortes „erforderlich“ streiten. Das könnte zur Sprengung der Mittagspause führen.

Zum Diskontinuitätsprinzip: Ja, in einem ganz formalen Sinne mögen Sie da Recht haben. Ich halte mich an meinem eigenen Wort fest: In einem politischen Sinne sehe ich es anders.

Frau Tiedge hat eine Frage.

Mein Fraktionsvorsitzender hat mir meine Frage weggenommen.

So sind sie manchmal.

Danke sehr. - Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal Herr Gebhardt das Wort.