Protocol of the Session on November 14, 2013

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Übrigens - das ist ernsthaft gemeint - interessiert uns zu diesem Punkt, der Weitergabe solcher Informationen, die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Nach dem Bundesgesetz gibt es übrigens eine Ausnahme von Absatz 1, also der Gültigkeit des Gesetzes für Vereine, wenn die entsprechenden Getränke in Räumen ausgeschenkt werden, die im Eigentum dieser Vereine oder Gesellschaften stehen oder ihnen mietweise, leihweise oder aus anderen Gründen überlassen worden sind und nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind. Damit ist dieser Passus deutlich weiter als der des Landesgesetzes, was die Örtlichkeit betrifft. Das betrifft nicht nur die Einschränkung, dass nur an Mitglieder ausgeschenkt werden darf.

Viertens, meine Damen und Herren, würden wir noch etwas anmerken, was die Kontrollpflichten anbelangt und durch wen sie ausgeübt werden. Das Finanzamt prüft in der Regel alle drei Jahre die Gemeinnützigkeit eines Vereins.

(Herr Lange, DIE LINKE: Genau!)

Übersteigen die Umsätze einen Betrag von 35 000 €, muss sowieso jährlich eine EinnahmenÜberschuss-Rechnung vorgelegt werden. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, dass diese Zahl bei Vereinen in Sachsen-Anhalt erreicht wird? Selbst dann sind die Gewinne bis zu einem Betrag von 25 000 € steuerfrei.

Also, was soll das beständige Anzeigen von Gesellschaften oder von Geselligkeiten oder Vereinsaktivitäten beim Finanzamt? Denn die Steuer wird bekanntlich nicht nach der Anzahl der Tage, sondern nach der Höhe des Umsatzes festgestellt.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Das Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt - das wird

jeder von uns bestätigen - hat geschmacklich keinen schlechten Ruf, auch wenn ihm durch hochbezahlte Prüfer die Sterne versagt werden.

Mit dem Gesetzentwurf wird manche bürokratische Hürde abgebaut, aber wir sollten darauf achten, dass für andere gesellschaftliche Bereiche diese nicht hochgeschraubt werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Gerade im ländlichen Raum sind Vereine die noch verbliebene Stütze des geselligen Lebens, weil eine dauerhafte Einrichtung aufgrund mangelnden Zuspruchs nicht wirtschaftlich zu betreiben wäre.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Und so etwas wie das Bäcker- oder Wurstauto, das früh oder in der Dämmerstunde durch die Ortschaften fährt, ist wahrscheinlich eine Idee für Existenzgründer, aber eventuell nicht nachhaltig. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Kollege Dr. Thiel. - Für die SPDFraktion spricht der Abgeordnete Herr Mormann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zum Gaststättengesetz hat sich zum Ziel gesetzt, den Beginn und die Durchführung eines Gaststättenbetriebes zu entbürokratisieren und das Verfahren zu erleichtern. Das begrüßen wir.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist das ein sinnvoller Schritt, denn wir haben seit Jahren mehr Abmeldungen als Anmeldungen im Gastrogewerbe. Im Vorfeld stand der scheinbare Interessenkonflikt zwischen gewerblichen Gastwirten und der nicht gewerblichen, im Ehrenamt betriebenen Vereinsgastronomie im Mittelpunkt - oder, richtiger gesagt, er wurde in den Mittelpunkt geschoben.

Ohne Not hat sich der vorgelegte Gesetzentwurf davon beeindrucken lassen, indem in § 4 eine Sonderregelung für Gesellschaften und Vereine eingeführt werden soll, wenn diese nicht gewerbsmäßig, also nur gelegentlich und in geringem Umfang Alkohol ausschenken.

In vereinseigenen Räumen darf der Alkoholausschank nur an Vereinsmitglieder erfolgen. Nur dann entfällt die Anzeigepflicht mit Zuverlässigkeitsprüfung. Ansonsten drohen Bußgelder durch die Überwachungsbehörde. Zur Kontrolle ist am Tresen die Mitgliederliste vorzuhalten.

Soll es wirklich dazu kommen, dass sich jeder, der in einem Vereinsheim, in der Gartensparte nach

getaner Gartenarbeit sein Feierabendbier trinkt, ausweisen muss, ob er Vereinsmitglied ist, womöglich ein gültiges, also die letzte Beitragsquittung immer griffbereit?

(Frau Dr, Klein, DIE LINKE: Und die Arbeits- stunden geleistet hat!)

Soll es künftig so sein, dass die gute Seele des Sportvereins im ländlichen Raum, die nach hartem Spiel für die dritte Halbzeit sorgt, zwar der eigenen Mannschaft ein Bier ausschenken darf, nicht aber den Kameraden der Gastmannschaft, dem Schiedsrichter und schon gar nicht dem Fan oder dem Familienangehörigen, wenn er nicht Mitglied ist?

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Wenn das alles im Freien beim Heimatfest stattfindet, soll dann der Verein für diese Aktivitäten, die als Pflege der Geselligkeit zum Vereinsleben gehören, tatsächlich das Anzeige- und Kontrollverfahren durchlaufen müssen wie der gewerbliche Gastwirt? Das wäre der Generalangriff auf Sport- und Heimatfeste.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN - Herr Gallert, DIE LINKE: Was ist denn jetzt los?)

Ist es wirklich unser politischer Wille, dass ein Verein bei seinen Feiern und Festen in seinen Räumen alkoholische Getränke künftig nur noch an Mitglieder ausschenken darf, aber die Familienangehörigen oder eingeladene Gäste, beispielsweise der Sponsor, der Bürgermeister oder der Lokalreporter, mit Mineralwasser Vorlieb nehmen müssen? - Ich glaube das nicht.

(Unruhe)

Diese Stigmatisierung von Ehrenamt und Verein ist mit der SPD nicht zu machen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LINKEN)

Das Gesetz bezweckt, den Gefahren des Alkoholausschanks durch Überwachung des Gastronomen zu begegnen. Wenn wir Komatrinken und Flatrate-Saufen wirksam bekämpfen wollen, muss die mengen- und gebindeunabhängige Abgabe von alkoholischen Getränken zu rabattierten oder zu Festpreisen eingeschränkt werden. Die Begründung des Gesetzentwurfes bleibt allerdings die Beschreibung und Quantifizierung derartiger Gefahren, die die Betätigung der Vereine betreffen, schuldig.

Wo sind die belastbaren Zahlen von Gewerbeaufsicht und Ordnungsämtern, die es nötig machen, ein Sonderrecht gegen das Ehrenamt einzuführen, das beispielsweise bei der Mitgliederklausel über die derzeit noch gültigen Bestimmungen des § 23 Abs. 2 des Bundesgaststättengesetzes hinaus

geht, also mehr und nicht etwa weniger Bürokratie erzeugt?

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir müssen hierüber eine intensive Debatte führen. Die Thüringer befreien Vereine und Gesellschaften von der Anzeigepflicht und Zuverlässigkeitsprüfung. Wer nach Feierabend für seinen Verein die Versorgung schultert, muss nicht Verwaltungsjurist sein, um zu wissen, wem er wann und wo ein Bier ausschenken darf.

Das sächsische Gaststättengesetz stützt ebenfalls das Ehrenamt und verlangt von Vereinen und Gesellschaften lediglich eine formlose Anzeige ihrer gastronomischen Tätigkeit. Das mindert den Bürokratieaufwand.

Meine Damen und Herren! Eines lehnt meine Fraktion strikt ab: die Erschwerung der Vereinsarbeit. Dies kann nicht mit einer angeblichen Schattengastronomie unter dem angeblichen Deckmantel des Vereinsheims begründet werden, also nicht mit dem bisher durch nichts bewiesenen Vorwurf, Vereine umgingen das Gaststättenrecht.

Wie sieht denn die Wirklichkeit aus? - Viele Vereine haben einen eventuellen Ausschank bereits an gewerbliche Gastronomen übergeben. Dass Vereinsfeste, sei es von Feuerwehren, Sportvereinen, Heimatvereinen oder Ähnlichen, erschwert werden sollen, kann nicht in unserem Interesse liegen. Sie sind gerade im ländlichen Raum die zum Teil einzig verbliebenen kulturellen Höhepunkte und nur durch das ehrenamtliche Engagement von Vereinen möglich oder sogar erst dadurch entstanden.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Arbeit und Soziales sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Kollege Mormann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Meister. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Übergang der Zuständigkeit auf das Land Sachsen-Anhalt soll das Landesgaststättengesetz das Gaststättengesetz des Bundes ablösen. Wir haben damit als Land die Möglichkeit wie andere Bundesländer auch, nach unseren eigenen Vorstellungen die Rahmenbedingungen für die Gastronomie zu setzen. Dafür bietet das Gesetz im Grundsatz eine gute Grundlage.

Der Umstieg vom bisherigen Erlaubnisverfahren zum Anzeigeverfahren führt zu einer Entbürokratisierung, erleichtert Neueröffnungen und Betriebsübergänge. Dieser Schritt bedeutet weniger Bürokratie und wird von uns begrüßt.

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfes sind auch die Regelungen, die dem Alkoholmissbrauch entgegenwirken sollen. Dazu gehört insbesondere das Verbot, Alkohol in einer Weise anzubieten, die zu einem übermäßigen Alkoholkonsum verleitet. Flatrate-Partys und ähnlichen Exzessen kann so besser begegnet werden. Auch die Vorschrift, wonach ein alkoholfreies Getränk nur so teuer sein darf wie das billigste alkoholische Getränk, findet sich in dem Gesetzentwurf wieder und wird von uns begrüßt.

Diskussionswürdig erscheint jedoch die Neuregelung im Bereich des Vereinswesens. Darin kann ich mich meinen Vorrednern anschließen. Tatsächlich scheint es eine Hauptzielrichtung des Gesetzentwurfes zu sein, die Gäste aus den Vereinsheimen in die Gasthäuser zu locken. Uns ist klar, dass es einen Wettbewerbsvorteil für Vereine darstellen kann, wenn sie ohne Gewerbeanmeldung in räumlicher Nähe zu Gasthäusern agieren können.

Ich habe aber Zweifel, ob das Beispiel des Halleschen Dehoga-Präsidenten Bodo Peter Czok - ich zitiere einmal aus der „MZ“ vom April: „Es gibt Orte, da werden mit öffentlichen Fördermitteln Feuerwehrhäuser für 16 Feuerwehrleute gebaut, die haben aber einen Saal für 200 Leute mit einer Profi-Thekenanlage“ - ernsthaft als flächendeckende, die Gesetzeslage bestimmende Wirklichkeit anzusehen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Abgesehen von der Frage, ob die Förderpolitik in dem angesprochenen Fall die richtige war, scheint mir die von der Dehoga angenommene Ausgangslage nicht die reale Situation im Land widerzuspiegeln. Es bedarf einer differenzierteren Betrachtung.

Schon heute ist es so, dass die überwiegende Zahl der Vereinsheime, nämlich die, bei denen es sich lohnt, ganz normal an Gastronomen verpachtet sind und entsprechend betrieben werden. Die große Masse der dann noch verbleibenden Vereinsaktivitäten ist aufgrund des nicht kontinuierlichen Anfalls des Ausschanks und des geringen Umsatzes für gewerbliche Gastronomen schlicht nicht interessant; diese werden nun aber stark bürokratisiert.

Wenn die Bewirtung bei Tagen der offenen Tür, bei Kreisligaspielen etc. nur noch an Vereinsmitglieder erfolgen soll, dann schadet dies dem Gemeinsinn. Es wäre schlicht absurd, wenn Vereine