Ich rufe die Frage 8 auf. Es geht um die Fördermittelaffäre Jahn-Halle Wolmirstedt. Bitte schön, Herr Dr. Thiel.
In den letzten Wochen ging mehrfach durch die Medien, dass es bei der Verwendung von Fördermitteln für die Sanierung der Jahn-Halle in Wolmirstedt zu Ungereimtheiten kam. Gegen den Stadtratsvorsitzenden Gerald Zimmermann, der auch Vorsitzender des Taekwondo-Vereins ist, der wiederum Bauherr bei der Sanierung der Jahn-Halle war, wird staatsanwaltschaftlich wegen Veruntreuung von Fördermitteln ermittelt.
1. Wann fand eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel für die Sanierung der Jahn-Halle in Wolmirstedt durch die Landesregierung statt und in welcher Form?
2. Zu welchen Feststellungen kam die Landesregierung bzw. die zuständige Überprüfungsbehörde bei der Überprüfung der Verwendung der Fördermittel für die oben genannte Maßnahme?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dr. Thiel! Vorweggeschickt sei, dass es sich bei dem Vorhaben Jahn-Sporthalle Wolmirstedt um eine Fördermaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung handelt. Hierbei sind auf Antrag der Stadt Wolmirstedt Fördermittel des Bundes, des Landes und der Europäischen Union gewährt worden. Die Stadt Wolmirstedt hat ihrerseits in dem entsprechenden
Finanzierungsverhältnis zulasten des kommunalen Haushaltes die erforderlichen Eigenmittel beigesteuert. - So weit zur Förderung des Vorhabens bzw. zum Förderverhältnis zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Wolmirstedt.
Der Teil der Finanzierung des Vorhabens, der die Förderung von Bund, Land, Europäischer Union und der Stadt Wolmirstedt übersteigt und für den Vereinbarungen, Bürgschaften usw. zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Taekwondo-Verein geschlossen bzw. gewährt wurden, berührt in keiner Weise die Förderung vonseiten des Landes und unterliegt auch nicht dessen Prüfung.
Zu Frage 1: Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgte auf der Grundlage des abschließenden Verwendungsnachweises der Stadt Wolmirstedt, der dem Landesverwaltungsamt am 31. August 2011 vorgelegt wurde.
Im Laufe der Sanierungsmaßnahme erfolgte aufgrund des Einsatzes von Mitteln der Europäischen Union am 30. August 2010 eine Vor-Ort-Kontrolle gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1828/ 2006. In deren Ergebnis gab es laut dem Prüfbericht vom 23. September 2010 keine Beanstandungen.
Dieser Prüfbericht des Landesverwaltungsamtes umfasst ohne Anhang insgesamt vier Seiten und zehn Prüfpunkte mit teilweise mehreren Unterpunkten. Unter anderem wurde dabei geprüft, ob es negative Feststellungen in Bezug auf den Zuwendungsempfänger oder die Weiterreichung an einen Dritten gab. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Es wurde auch geprüft, ob es negative Feststellungen bei der Prüfung der Zahlungseingänge hinsichtlich der EFRE-Mittel beim Zuwendungsempfänger gab. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Es wurde geprüft, ob es negative Feststellungen in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmung des Zuwendungsänderungsbescheides gab. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Es wurde geprüft, ob es negative Feststellungen im Rahmen der Objektkontrolle gab. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Es wurde geprüft, ob es negative Feststellungen im Rahmen der Belegkontrolle gab. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Es wurde geprüft, ob es negative Feststellungen im Rahmen der Überprüfung des Buchführungssystems gab. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Zudem wurde geprüft, ob es negative Feststellungen hinsichtlich der Einhaltung der Informations- und Publizitätspflichten gab. Auch in diesem Fall lautete das Ergebnis der Prüfung: nein.
Der Prüfbericht ist von mehreren Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes erstellt worden, die sich sicherlich in ihrer Arbeit ungerecht behandelt fühlten, wenn sie in der letzten Woche einen bestimmten Zeitungsbericht gelesen haben sollten.
Ausweislich einer Teilnehmerliste haben an dem Prüftermin jedoch nicht nur die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes teilgenommen, sondern auch einige weitere Personen. Darunter auch der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Stadtrat von Wolmirstedt, Herr Sebastian Filipp. Auch er hatte ganz offensichtlich nichts zu beanstanden.
Den besagten Prüfbericht mitsamt den Unterschriften kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen, sehr geehrter Herr Dr. Thiel.
Zu Frage 2: Der Prüfbericht des Landesverwaltungsamtes datiert vom 6. Dezember 2011. Im Rahmen dieser Prüfung wurde dokumentiert, für welche bereits im Rahmen der Mittelabrufe während der Bauphase geltend gemachten Ausgaben, für die entweder keine oder unzureichende Belege vorgelegt werden konnten oder für die kein Erstattungsanspruch besteht, weil es sich um nicht förderfähige Tatbestände - zum Beispiel diverse Gebühren, unter anderem für die Eintragung der Grundschuld, Notargebühren, Ausgaben für Ausstattungsgegenstände - handelt, keine Auszahlung erfolgte. Dabei handelt es sich insgesamt um Ausgaben in Höhe von 58 118,99 €.
Dieser Prüfvermerk zum Verwendungsnachweis ist insgesamt sechs Seiten lang und gliedert sich in neun Punkte. Bis auf einen haben alle neun Punkte eine Vielzahl von Unterpunkten, in einem Fall sogar 14.
Es wurde unter anderem geprüft, ob der wirtschaftlichste Anbieter beauftragt wurde. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Es wurde geprüft, ob die Publizitätsvorschriften eingehalten worden sind. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Es wurde geprüft, ob alle Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes ausgewiesen sind. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Es wurde geprüft, ob Tag, Empfänger bzw. Einzahler, Grund- und Einzelbetrag jeder Zahlung angegeben sind. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Es wurde geprüft, ob alle Rechnungen, Zahlungsbelege, Verträge und Aufträge beigefügt worden sind. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Empfänger bzw. Einzahler, Grund- und Einzelbetrag der Zahlung enthalten. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Es wurde geprüft, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Zuwendung nicht vollständig für das Vorhaben verwendet wurde. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Es wurde geprüft, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Zuwendung nicht wirtschaftlich und nicht sparsam verwendet wurde. - Ergebnis der Prüfung: nein.
Es wurde geprüft, ob die geförderte Maßnahme entsprechend der Planung umgesetzt wurde. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Es wurde auch geprüft, ob die Ergebnisse der Maßnahme den verfolgten Zielen entsprechen. - Ergebnis der Prüfung: ja.
Auch diesen Prüfbericht, sehr geehrter Herr Dr. Thiel, habe ich mitgebracht. Ich kann Ihnen auch diesen gern zur Verfügung stellen.
Sehr geehrter Herr Dr. Thiel, ich denke, mehr kann man eigentlich gar nicht prüfen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass Sie den Prüfbehörden Parteilichkeit unterstellen, wie es eine Stadträtin in Wolmirstedt getan hat, die der FDP angehört und die gern Bürgermeisterin geworden wäre. Dies müsste ich im Namen der Landesregierung zurückweisen. Das hätten die fleißigen Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt auch nicht verdient. - Danke schön.
Herr Minister, ich würde Ihr Angebot, dass Sie mir die Prüfberichte zur Verfügung stellen, gern annehmen.
Ich habe aber auch eine Nachfrage: War auf irgendeine Art und Weise die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde mit der Prüfung von Verwendungsnachweisen in diesem Fall betraut worden?
Herr Dr. Thiel, diese Frage dürfte ich eigentlich gar nicht beantworten, weil ich nicht mehr Landrat des
Landkreises Börde bin. Ich habe aber in den Unterlagen einen Hinweis darauf gefunden, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde diese Unterlagen geprüft hat.
Die Frage 9 stellt Kollege Herr Henke. Es geht um die Fördermittelaffäre Jahn-Halle Wolmirstedt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
1. Mit welcher Begründung wurde das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr mit der Fachaufsicht zum Projekt „Jahn-Sporthalle“ betraut?
2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung, die die Fachaufsicht über die Sanierung der genannten Sporthalle in Wolmirstedt innehat, aus der Fördermittelaffäre bzw. aus dem Vorwurf des Fördermittelbetrugs durch den Bauherrn?