Diese Feststellung steht in keiner Weise im Widerspruch zur Antwort der Landesregierung auf die in Rede stehende Kleine Anfrage. Vielmehr besteht in der Landesregierung selbstverständlich Einvernehmen, dass aus humanitären Gründen die Aufnahme weiterer syrischer Staatsangehöriger über die Aufnahme der vorgesehenen 5 000 Flüchtlinge hinaus anzustreben ist.
Auch der Landtag hat in seinem Beschluss vom 12. September 2013 die Landesregierung gebeten, gegenüber der Bundesregierung auf weitere Aufnahmen hinzuwirken.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die Anordnung zur Aufnahme syrischer Familienangehöriger, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht, ist am 24. September 2013 erlassen worden. Demnach ist die Einreise syrischer Flüchtlinge zu hier lebenden engen Verwandten, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt der Einreisenden während des Aufenthaltes in Deutschland zu sichern, ohne zahlenmäßige Begrenzung möglich.
Hierzu wird die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verlangt. Das halte ich für richtig. Das gilt für
Verwandte ersten und zweiten Grades einschließlich Ehegatten, minderjähriger Kinder sowie Personensorgeberechtigter. Vorausgesetzt wird ein rechtmäßiger Aufenthalt der hier lebenden Verwandten. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Befristung vorliegt oder nicht. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu zwei Jahre erteilt und soll verlängert werden können. Die Einreisenden können eine Beschäftigung aufnehmen.
In einigen Fällen ist das Aufnahmeverfahren bereits angelaufen. Noch in Klärung befindliche Detailfragen, insbesondere zum Umfang der Verpflichtungserklärung, dem Visumsverfahren und der Versorgung der Einreisenden im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit - auch das haben wir eben besprochen - sollen demnächst in einer gesonderten Verwaltungsvorschrift geregelt werden. - Herzlichen Dank.
Ich rufe die Frage 8 auf. Es geht um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Abgeordnete Herr Striegel wird die Frage stellen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom 23. bis 25. Oktober 2013 werden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Heidelberg zur Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammenkommen.
Dabei soll entsprechend einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2059 auch über den neu zu fassenden JugendmedienschutzStaatsvertrag (JMStV) verhandelt werden. Laut der Antwort der Landesregierung soll der Landtag erst dann in die Beratungen einbezogen werden, wenn ein unter den Ländern abgestimmter Entwurf vorliegt.
1. Welche Gründe sprechen aus der Sicht der Landesregierung gegen die Kenntnisnahme des aktuellen Entwurfs des JMStV und wie rechtfertigt sich, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt erst dann informiert werden soll, wenn ein zwischen den Landesregierungen abgestimmter Entwurf vorliegt?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung bei der Neufassung des Staatsvertrages zu ergreifen, damit dieser keine Regelungen enthält, die geeignet sind, die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet einzuschränken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Striegel wie folgt.
Entgegen unseren Erwartungen finden Sie auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz, die demnächst in Heidelberg stattfindet, keine Beratung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag; denn es gibt auf Arbeitsebene noch nichts, worüber es sich auf der Konferenz miteinander zu sprechen lohnte. Dies ist bedauerlich.
Herr Striegel, Sie haben aber mit der zweiten Frage das Problem im Grunde genommen trefflich umschrieben. Es ist außergewöhnlich schwer, einerseits wirksame Regelungen zur Gewährleistung eines Jugendmedienschutzes zu entwickeln und andererseits die Kommunikations- und Informationsfreiheit im Internet nicht einzuschränken.
Diese Quadratur des Kreises ist bisher nicht gelungen. Wir werden als Landesregierung einer Regelung, die zu einer Einschränkung der Informations- und Kommunikationsfreiheit führen könnte, nicht zustimmen.
Derzeit wird auf der Arbeitsebene weiter nach Lösungsansätzen gesucht. Die Rundfunkkommission wird sich auf Arbeitsebene im Dezember erneut mit dem Thema beschäftigen.
Es ist vielleicht nicht ganz so dramatisch, dass bisher die Verhandlungen zum Jugendmedienschutz keine nennenswerten Fortschritte gemacht haben. Wer den Fünften Bericht der Kommission für Jugendmedienschutz gelesen hat, der Mitte Juni 2013 vorgelegt worden ist, der hat - das mag zur Beruhigung beitragen - auch mitnehmen können, dass die Kommission trotz des Scheiterns der Novelle die Chance genutzt hat, das erfolgreiche System der regulierten Selbstregulierung weiter zu stärken. Es sind mittlerweile Programme zertifiziert worden, die auch wirksam sind und von Eltern eingesetzt werden können. Gleichwohl haben wir Fortschritte mit Blick auf den Staatsvertrag leider nicht zu verzeichnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatsminister, Sie haben darauf verwiesen, dass es Ihrer Meinung nach und der Meinung Ihres Hauses nach nicht dramatisch sei, dass die Verhandlungen zu
Hierzu möchte ich ausdrücklich sagen, dass ich das genauso sehe. Ich habe das auch schon genauso gesehen, als der Staatsvertragsentwurf aus dem Jahr 2010 verhandelt wurde. Denn es stellt sich die Frage, was sich überhaupt ändern soll im Verhältnis zu dem Staatsvertrag aus dem Jahr 2003. Ich sehe diesbezüglich wenig Regelungsbedarf.
Wenn Sie das als nicht dramatisch einstufen, würden Sie trotzdem wollen, dass man diesen Staatsvertrag novelliert? Falls ja, dann müssten Sie ja bestimmte Prämissen setzen, die Sie in einem neuen Vertragsentwurf berücksichtigt wissen wollen.
Bisher ist es so, dass die Eltern programmieren müssen, um die Computer der Kinder mit den entsprechenden Programmen auszustatten und so zu gewährleisten - innerfamiliär gewissermaßen -, dass der Jugendmedienschutz funktioniert.
Ohne einen Staatsvertrag haben wir keine Sanktionsmechanismen, die bei Verstößen gegen die Regelungen des bisherigen Staatsvertrages greifen. Dies betrifft Programme, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden. Das war der Versuch, mit dem Staatsvertrag ein geschlossenes Regelwerk zu schaffen, das dann auch die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen ermöglicht.
So etwas haben wir derzeit nicht; vielmehr überlassen wir es den Familien, den Eltern, den Schulen und letztlich auch den Lehrern, durch eigene Vorkehrungen ihre Kinder zu schützen. Das ist nicht ganz zufriedenstellend, aber es funktioniert Gott sei Dank.
Herr Staatsminister, der Abgeordnete Herr Striegel hat in seiner ersten Frage explizit danach gefragt, wie es die Landesregierung rechtfertigt, dass sie nur dann informiert, wenn ein abgestimmter Entwurf vorliegt.
Sehen Sie darin nicht auch einen Bezug zu der Diskussion, die wir gestern geführt haben, in der es darum ging, dass das Parlament rechtzeitig und umfassend informiert wird? Warum pochen Sie so sehr auf ein vorher zwischen den Ländern abgestimmtes Verfahren?
Wir können uns jederzeit im Ausschuss darüber unterhalten, wann immer das Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ein auf Arbeitsebene
abgestimmter Entwurf ist allerdings erforderlich, wenn man ernsthaft über eine Art staatsvertragliches Regelungswerk miteinander diskutieren will. Ansonsten würden wir über Absichten, über Möglichkeiten, über Varianten reden.
Wir sind jederzeit bereit, darüber zu sprechen. Wir haben das auch bei anderen staatsvertraglichen Regelungen bereits so praktiziert. Das müsste dann auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Gefragt war aber seinerzeit, wann wir über den nächsten Jugendmedienschutzstaatsvertrag reden. Dazu kann ich auch hier nur sagen, dass das erst einmal eine gewisse Reife haben muss.
Im Moment ist das große Problem - wie schon seit dem Scheitern des ersten Entwurfs im Landtag von Nordrhein-Westfalen -, dass wir für den Usergenerated Content keine vernünftige Regelung finden. Möglicherweise gibt es auch keine. Bisher ist jedenfalls niemandem etwas Wirksames eingefallen.
Ich möchte lediglich den Staatsminister in Bezug auf seine Antwort auf meine erste Frage auf etwas hinweisen.
Sie haben sich sicherlich in dem Feld zwischen den sogenannten klein- und serverbasierten Lösungen befunden. Sie haben gesagt, Eltern müssten programmieren. Das ist etwas drastisch ausgedrückt.
Ich will nur auf Folgendes hinweisen dürfen: Wenn Sie genau zu diesem Punkt Regelungen treffen wollen, sodass aufgrund einer technischen Lösung nicht mehr die Eltern verantwortlich sind, sondern gegebenenfalls der Anbieter - es geht also um eine serverseitige Lösung -, dann muss das immer mit einer Einschränkung der Informationsfreiheit verbunden sein. Das können wir nicht politisch beschließen, sondern das ist technisch so bedingt.
Sie sagten in der Antwort auf die Frage von Herrn Striegel, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts keiner Regelung zustimmen werde, die die Informationsfreiheit einschränkt. Daher ist die Hoffnung darauf, dass man serverseitige Regelungen in den Staatsvertrag aufnimmt, auch aus der Sicht der Landesregierung nicht wünschenswert. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen.
Die Frage 9 stellt die Kollegin Frau Grimm-Benne zum Thema Einführung der Doppik. Frau Abgeordnete Grimm-Benne, bitte.
Im Rahmen der auf kommunaler Ebene durchgeführten Umstellung von kameralistischer auf doppische Buchführung werden nunmehr zunehmend Anfragen aus dem kommunalen Bereich herangetragen, wonach aufgrund der nun fälligen Abschreibungen große Zusatzbelastungen entstünden. Diese Zusatzbelastungen seien unter anderem dafür verantwortlich, dass die Haushaltskonsolidierung erschwert werde bzw. sich unmöglich erreichen lasse. Folge sei auch die Versagung einer Kreditaufnahme gemäß § 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Dies könne ferner zu einem Verschleiß des betriebsnotwendigen Vermögens sowie zu einem enormen Investitionsstau führen.
1. Ist der Landesregierung die geschilderte Problematik bekannt? Wenn ja, was hat sie unternommen oder wird sie unternehmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
2. Wie bewertet die Landesregierung die diesbezüglichen Regelungen in anderen Bundesländern, etwa die in Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen, und wird sich die Landesregierung im Sinne der Kommunen dafür einsetzen, vergleichbare Regelungen in Sachsen-Anhalt zu schaffen? Wenn ja, wann? Wenn nein, welche Lösungsansätze werden alternativ als wirksam angesehen, um der oben genannten Problematik entgegenzuwirken?
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die Anfrage der Abgeordneten Frau Grimm-Benne namens der Landesregierung wie folgt.
Die Problematik ist selbstverständlich bekannt, soll allerdings zum besseren Verständnis hier kurz erläutert werden.
Grundsätzlich ist mit der Einführung der Doppik keine automatische Verschlechterung der Haushaltssituation verbunden. Ob sich der Ausgleich in der Doppik schwieriger oder einfacher gestaltet als