Grundsätzlich ist mit der Einführung der Doppik keine automatische Verschlechterung der Haushaltssituation verbunden. Ob sich der Ausgleich in der Doppik schwieriger oder einfacher gestaltet als
in der Kameralistik, hängt immer von der jeweiligen konkreten Situation einer Gemeinde bzw. Kommune ab.
Von einem kameralistischen ausgeglichenen Haushalt spricht man - vereinfacht ausgedrückt - dann, wenn die Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann. Diese muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Somit liegt das Hauptaugenmerk beim kameralistischen Haushaltsausgleich auf der Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgung.
Im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ist der Haushaltsausgleich erreicht, wenn das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen ist. Im ordentlichen Ergebnis sind auch die Abschreibungen enthalten, die im Gegensatz zur Kameralistik entsprechend erwirtschaftet werden müssen. Dies entspricht der nunmehr geforderten Darstellung des nicht mit Auszahlungen verbundenen Werteverzehrs durch Abschreibungen.
Der Haushaltsausgleich in der kommunalen Doppik erweist sich gegenüber dem herkömmlichen Recht als wesentlich komplexer. Auf eine Kurzformel gebracht hängt der Schweregrad des Haushaltsausgleichs vom Verhältnis der ordentlichen Tilgung zu den Abschreibungen ab. Denn im Gegensatz zur Kameralistik zählt die Tilgung in der Doppik nicht zu den Aufwendungen, da sie nicht das Ergebnis verändert. Es kommt daher auch entscheidend darauf an, ob eine Kommune das geschaffene Vermögen über Kreditaufnahmen finanziert hat oder nicht und in welchem Verhältnis sich die Nutzungsdauern des Vermögens an der Kreditlaufzeit orientiert haben.
Aus welchen konkreten Gründen sich für einige Kommunen der Haushaltsausgleich aufgrund der Doppik nunmehr verschlechtert hat, ist deshalb von Kommune zu Kommune unterschiedlich und lässt sich ohne konkrete Prüfung der Haushalte nicht feststellen.
Um die Kommunen jedoch direkt nach der Umstellung auf das neue System bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zum jährlichen Haushaltsausgleich zu unterstützen und dadurch eine höhere Akzeptanz für das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auf kommunalpolitischer Ebene zu erreichen, hat mein Haus zunächst mit Erlass vom 20. Dezember 2012 für einen Übergangszeitraum von drei Jahren eine vom System abweichende Ergänzungsregelung zum Haushaltsausgleich gewährt.
Abschreibungen verursachten Aufwendungen und die in der Folge entstandenen Jahresfehlbeträge mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz gestaffelt in drei Stufen zu verrechnen.
Mittlerweile mehren sich jedoch die Anfragen nach einer Ausweitung der Regelung bzw. Verlängerung der bisher vorgesehenen Stufenregelung. Aus diesem Grund und aufgrund der gewonnen Erkenntnisse wird geprüft, den Erlass vom 20. Dezember 2012 durch einen Folgeerlass abzulösen.
Denkbar wäre, die bisher gestaffelte Erleichterungsregelung mit der nur für das erste Haushaltsjahr nach Einführung der Doppik vorgesehenen Verrechnungsmöglichkeit bis zum Haushaltsjahr 2016 zu gewähren. Dieser Zeitraum würde auch mit dem in Sachsen-Anhalt vorgesehenen Stichtag für die erstmalige Erstellung eines Gesamtabschlusses korrespondieren.
Ich möchte jedoch betonen, dass die Verantwortung der Kommunen, gegen ihre strukturellen Probleme anzukämpfen, dadurch nicht aufgehoben wird und werden kann, auch wenn sie durch diese Regelung formal gegebenenfalls kein Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellen können.
Zu Ihrer zweiten Frage. Das Land MecklenburgVorpommern hatte im November 2012 - also in einem ähnlichen Zeitraum wie wir - eine Länderabfrage zur Erleichterung des Haushaltsausgleichs initiiert. Im Ergebnis stellt sich dar, dass vier Länder keine Erleichterungsregelungen und zwei Länder nur minimale Erleichterung gewähren. Weitere vier Länder - darunter Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen - gewähren im Fall eines nicht auszugleichenden Haushaltes die Inanspruchnahme des Eigenkapitals entsprechend der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz.
Hierzu hat mich - an dieser Stelle wird die Nähe zu dieser Anfrage deutlich - im Übrigen die amtierende Bürgermeisterin aus Schönebeck angesprochen - das ist in § 70 der nordrhein-westfälischen Landeshaushaltsordnung geregelt - und mich gefragt, ob wir zusätzlich zu der Erleichterung, die wir eingeführt haben, Ähnliches einführen wollen.
Das wird in der Fachabteilung geprüft. Ich habe der Oberbürgermeisterin zugesichert - das werde ich selbstverständlich auch Ihnen gegenüber tun, Frau Grimm-Benne -, ihr das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Das ist mir vorletzte Woche von ihr übergeben worden im Rahmen einer anderen Veranstaltung. Wir werden das prüfen.
Für uns bleibt festzustellen, unabhängig von der konkreten Prüfung im Hinblick auf NordrheinWestfalen, dass sich die bisherige Erleichterungsregelung in Sachsen-Anhalt mit dem Erlass vom 20. Dezember 2012 in die Erleichterungen und Erleichterungsmöglichkeiten der Bundesländer einreiht. - Herzlichen Dank.
Danke schön. Nachfragen gibt es nicht. - Damit schließe ich die Fragestunde. Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer um ihre Aufmerksamkeit. Ich lade alle Schriftführerinnen und Schriftführer zehn Minuten nach Beendigung der heutigen Landtagssitzung in Raum B0 07 ein. Ich bitte, dies bei der Planung des Tages zu berücksichtigen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich vermute und hoffe, dass alle in diesem Parlament den nachfolgenden Generationen die Erde in einem Zustand übergeben wollen, der auch diesen noch vernünftige Lebensperspektiven bietet.
- Ich freue mich, Herr Scheurell, dass Sie dabei mitmachen wollen. - Noch haben wir die Chance dazu. Die Zeit wird aber immer knapper. Deshalb sind Klimaschutz und Energiewende die zentralen und überlebenswichtigen Aufgaben.
Doch leider fehlt im Energiekonzept der Landesregierung ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der Energieversorgung. Mit dem Konzept wird weiterhin auf fossile Energieträger gesetzt, insbesondere auf die Braunkohle, den klimaschädlichsten aller Energieträger. Ambitionierte Ziele und konkrete Handlungsansätze fehlen. Bis wann was erreicht werden soll, wird erst gar nicht gesagt.
Das Konzept ist leider kurzsichtig gedacht und wird den Herausforderungen an eine CO2-neutrale Energieversorgung nicht gerecht. Deshalb müssen bei der anstehenden Überarbeitung, die bereits erfolgt - das Konzept soll bereits im November im Kabinett abgestimmt werden -, die folgenden Aspekte berücksichtigt werden. Es ist deshalb wichtig, dass im Parlament noch einmal darüber diskutiert wird.
Zunächst geht es um die Senkung des Energieverbrauchs durch Effizienz und Einsparungen. Das muss unserer Meinung nach oberste Priorität haben. Die Innovationskraft der Industrie in Sachsen Anhalt wird nur erhalten bleiben, wenn man Effizienz- und Flexibilisierungsoptionen in allen Energieanwendungen und Produktionsprozessen laufend verbessert und ernst nimmt. Das stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit.
Der heutige Energieverbrauch muss in Zukunft um rund 50 % gesenkt werden. Der Restbedarf - also die restlichen 50 %, die wir dann noch brauchen - muss über erneuerbare Energien gedeckt werden.
Vor welchen Herausforderungen stehen wir? - Die Energienetze müssen ausgebaut werden. Ja, das stimmt. Aber es stimmt auch, dass sie bereits seit Langem durch Neubau und Verstärkung ausgebaut werden. Das erfolgt langsam, aber kontinuierlich. Das Land Sachsen-Anhalt steht dabei auch nicht schlecht da.
Die Netzleitwarten greifen bei Engpässen ein; das funktioniert. Im Rahmen der dena-Verteilnetzstudie wurde errechnet, dass wir in Sachsen-Anhalt Mittel in Höhe von 2,4 Milliarden € in die Hand nehmen müssten, um die Verteilnetze auszubauen. Das entspricht annähernd dem Schadensumfang beim letzten Hochwasser, der bei 2,7 Milliarden € lag. 2,4 Milliarden € - das ist viel Geld, aber gut investiertes Geld.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung deutschlandweit gleiche Netznutzungsentgelte auf den Übertragungs- und Verteilnetzebenen will. Dass sich die Landesregierung dafür auf der Bundesebene einsetzen will, finden wir gut.
Wir begrüßen auch, dass sich die Landesregierung für eine Reform der Netznutzungsentgelte stark machen will, die auch die Regelung des § 19 und die Offshore-Umlage einbeziehen will.
Es ist richtig - das wird im Konzept auch dargestellt -: Der erforderliche Stromnetzausbau ist von einer Vielzahl von Parametern abhängig. Aber der Zubau der erneuerbaren Energien ist nur einer davon.
Weiterhin haben die Senkung des Energieverbrauchs, Energiespeicher und auch die Lastverschiebungen einen erheblichen Einfluss auf den Netzausbau. Deshalb ist der Ansatz im Konzept auch nicht schlüssig, dass Erneuerbare-EnergienAnlagen mit Fristen anzumelden sind, um das Netz überhaupt erst ausbauen zu können.
Solche Anmeldefristen würden den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich verzögern und die Flexibilität bei der Umsetzung von Maßnahmen reduzieren, wenn man beispielsweise an die Photovoltaik denkt, die in der Regel auch keinen großen
Davon unabhängig können natürlich die Projektentwicklungsfirmen angehalten werden, in jedem Fall die Netzbetreiber frühzeitig zu informieren, was Sie meines Wissens auch bereits tun.
Denken wir einmal an die Windenergie. Diesbezüglich haben wir beispielsweise einen sehr langen Planungsvorlauf, und es dauert viele Jahre, bis ein Windpark gebaut worden ist.
Netzausbau und Netzumbau - egal, ob für Strom, Gas oder Wärme - müssen grundsätzlich dem Ausbau der erneuerbaren Energien folgen und nicht umgekehrt.
Das Konzept stellt die fossilen Erdgas- und Erdölspeicher heraus. Selbstverständlich: Erdgas ist wichtig für die Bedienung von flexiblen Gaskraftwerken. Aber die Herausforderung ist doch, dass die erneuerbaren Energien gespeichert werden können. An dieser Stelle besagt der Konzeptentwurf - ich zitiere -: „Viele Speichertechnologien sind technologisch noch nicht im großen Maßstab einsetzbar.“
- Und, Herr Minister, das mittel- bis langfristige Aufdie-lange-Bank-Schieben, wie im Konzept beschrieben, lehnen wir deshalb genau an dieser Stelle ab.
Anwendungen im größeren Maßstab müssen nicht mehr erforscht oder entwickelt werden; sie müssen vielmehr ausprobiert werden. Wir brauchen einen schnellen Einstieg in die Speicheranwendung. Wir brauchen jenseits der Projekte Hypos und Adele weitere Anwendungen von Energiespeichern. Wir erwarten von dem Konzept konkrete Schritte und Maßnahmen. Entsprechend muss dann auch das Geld in den Landeshaushalt eingestellt werden.