Protocol of the Session on July 11, 2013

(Zustimmung bei der SPD)

Lesen Sie den Kommentar!

Danke sehr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Striegel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen vom 19. Februar 2013 leider nicht entschieden, ob die seinerzeitigen Eingemeindungen der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg in der Sache rechtmäßig und verfassungsgemäß waren. Es hat lediglich entschieden, dass die Eingemeindungen aus formaljuristischen Gründen nicht rechtmäßig waren, nämlich weil die Frist - das ist heute schon gesagt worden - für die Bürgeranhörung nicht gewahrt war.

Ich sage „leider“- nicht um das Gericht zu kritisieren, sondern vielmehr deshalb, weil wir bei einer materiellen Entscheidung heute Klarheit in der Sache hätten. Diese gibt es nicht und insofern wird auch für dieses Gesetz gelten: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

Ich will hier nicht in die Genese der Gemeindegebietsreform, der Eingemeindungen und der Gemeindezusammenschlüsse der letzten Jahre und deren Sinnhaftigkeit im Einzelnen einsteigen. Hierüber haben wir uns bereits in der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses am 23. Mai 2013

ausgetauscht. Es hilft uns meines Erachtens auch nicht weiter, darüber zu spekulieren, was gewesen wäre, wenn man seinerzeit die Gemeinden Friedrichsbrunn und Stecklenberg nicht hätte aus der Verwaltungsgemeinschaft ausscheren lassen. Wir haben uns mit den heutigen Gegebenheiten zu befassen.

Fakt ist, dass die Stadt Gernrode und die Gemeinden Bad Suderode und Rieder die gesetzliche Regelmindesteinwohnerzahl für Einheitsgemeinden, nämlich 10 000 Einwohner, nicht erreichen und auf absehbare Zeit auch nicht erreichen werden. Sie liegen mit derzeit etwas über 7 000 und prognostiziert 6 500 Einwohnern auch unter der Grenze der Ausnahmeregelung, die für Gemeinden mit 8 000 Einwohnern gelten, wobei hier noch weitere Voraussetzungen, wie besondere geografische Lage oder unterdurchschnittliche Bevölkerungsdichte, hinzukommen müssten.

Auch wenn es über diese harten Zahlen hinaus noch einer dezidierten Abwägung bedarf, erscheinen mir die Darlegungen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf auf den ersten Blick nachvollziehbar und schlüssig, wenn auch hierzu letztlich wohl das Landesverfassungsgericht das letzte Wort haben dürfte. Da kann ich die Position der LINKEN nicht nachvollziehen.

(Zustimmung von Herrn Dr. Brachmann, SPD)

Teil des Abwägungsprozesses ist es aber auch, dass wir uns nicht über die Köpfe der Einwohner hinwegsetzen. Nicht umsonst postuliert unsere Landesverfassung in Artikel 90 die Anhörung der betroffenen Einwohner. Dass es dabei nicht lediglich um eine Empfehlung des Verfassungsgebers geht, sollte außer Streit stehen. Eine solche Anhörung darf auch nicht nur zum Schein erfolgen, weil das Ergebnis und das vermeintlich politisch Gewollte bereits feststehen.

Ich bin der Auffassung, dass man sich mit dem Ergebnis der Einwohneranhörung auch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit auseinandersetzen muss. Hierzu finde ich in der Gesetzesbegründung lediglich den Satz, dass - Zitat - „den damaligen und aktuellen Bürgeranhörungen keine ausschlaggebende Bedeutung“ zukomme. Diese Wertung belegt meines Erachtens ein völlig falsches Verständnis von Bürgerbeteiligung. Man kann das Ergebnis der Bürgeranhörung nicht so einfach vom Tisch wischen. Ich befürchte, dass uns das Landesverfassungsgericht an dieser Stelle ein solches Es-sicheinfach-Machen am Ende zum Negativen auslegen würde.

Ich hoffe deshalb, dass der Stadt Gernrode und den Gemeinden Bad Suderode und Rieder zumindest in der weiteren Ausschussberatung ausreichend Gelegenheit zur Anhörung gegeben wird, sodass wir uns als Abgeordnete selbst ein Bild

machen und das Für und Wider abwägen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Kollege Striegel. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Thomas.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als es vor mehr als zwei Jahren zu dieser mehr oder minder Zwangshochzeit zwischen Quedlinburg, Bad Suderode, Gernrode und Rieder kam, ja, da waren Skepsis und Unbehagen auf mehreren Seiten zu spüren. Wir alle wussten seinerzeit nicht, wie diese Ehe enden wird, wohin sie gehen wird und vor allem ob es eine gute Ehe werden wird.

Nach mehr als zwei Jahren Zusammenarbeit in dieser Gemeinschaft in der neuen Einheitsgemeinde Quedlinburg hat sich schon abgezeichnet, dass es eine gute Zusammenarbeit werden würde, eine sachliche und vor allen Dingen eine faire Zusammenarbeit, und nicht der Fall eintreten würde, den man oft im Hintergrund skizziert hat: Der Große wird jetzt die Kleinen schlucken.

Die Feuerwehrausstattung in den Ortsteilen wurde modernisiert, es wurden Fahrzeuge umgesetzt, um die Sicherheit zu erhöhen. Es wurde eine KitaSanierung in Gernrode angeschoben, es konnten Kita-Gebühren gesenkt werden. Nicht zuletzt konnte auch die Privatisierung des Kurzentrums in Bad Suderode mithilfe der Stadt Quedlinburg vorangetrieben werden, und sie wäre schon erfolgreich beendet worden, wenn es nicht aufgrund des schon benannten Urteils des Landesverfassungsgerichtes diesen Rückfall in den Strukturen gegeben hätte.

Meine Damen und Herren! Im Ergebnis dieses guten Weges ist auch die Akzeptanz in der Bevölkerung gestiegen. Waren bei einer ersten Anhörung zu diesem Thema noch mehr als 95 % gegen die Eingemeindung, waren es bei der aktuellen in Gernrode und Rieder nur noch knapp zwei Drittel. In Bad Suderode hat sogar die Mehrheit einer Eingemeindung nach Quedlinburg zugestimmt.

Ich vermute einmal, da vor Ort auch immer mit einer Einheitsgemeinde Gernrode geworben wurde - die spätestens mit dem Votum der Bad Suderöder, wir wollen nach Quedlinburg gehen, obsolet geworden ist -, dass die Abstimmung noch anders verlaufen wäre.

Sehr geschätzte Kollegin Edler, vielleicht erkundigen Sie sich einmal bei der Kollegin Hohmann. Das ist ihr Wahlkreis und sie wird wissen, wie die Leute dort ticken und wie die Stimmung und die Gesamtlage dort sind. Ich finde es schon etwas

abenteuerlich, zu sagen, wir sollten der Mehrheit der Bevölkerung folgen und die drei Kommunen nach Ballenstedt schicken, wenn doch gerade eine Mehrheit in Bad Suderode gesagt hat, wir wollen nach Quedlinburg. Wie erklären Sie denn dort der Mehrheit, dass Sie das nicht wollen? Das ist doch undemokratisch und das ist auch nicht rund.

Nein, meine Damen und Herren, wir in der Region wollen die Wiedereingemeindung. Die Aufhebung durch das Urteil bedeutet keinen Stillstand. Wir setzen die Bearbeitung der Dinge fort. Wir wollen keine Anschriften wieder verändern. Wir wollen keine Adressen wieder zurückführen, sondern wir wollen die Verwaltungen wieder zusammenführen und wieder auf einen gemeinsamen guten Weg gehen.

Die Hand Quedlinburgs ist ausgestreckt. Es gibt einen einstimmig gefassten Stadtratsbeschluss, der es begrüßt, dass die drei Orte wieder zurückkommen. Es gibt in der Region auch viele Stimmen, die sich das wünschen.

Deswegen bin ich unserem Innenminister außerordentlich dankbar dafür, dass er sich dieses Themas angenommen und auch mit Konsequenz vor Ort vertreten hat und dass wir heute einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der der Region im Ergebnis gut tun und die Wiedereingemeindung forcieren wird, sodass wir dort in der Region unsere gute Zusammenarbeit fortsetzen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine Nachfrage, Herr Kollege Thomas, von Frau Dr. Klein.

Sehr gern.

Bitte sehr.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Thomas, Sie haben eben die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden geschildert. Wer hat eigentlich die Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht?

Die Klageeinreichung war eine der letzten Beschlüsse der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Gernrode. Das heißt, dieser Auftrag, dort zu klagen, ist erfolgt, bevor die Eingemeindung nach Quedlinburg rechtskräftig wurde. Es ist also quasi ein Erbe der damals noch bestehenden Verwaltungsgemeinschaft Gernrode.

Bitte schön.

Danke sehr, Herr Kollege Thomas. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt über die Drs. 6/2248 ab. Ich gehe davon aus, dass sie an den Innenausschuss überwiesen wird. - Ich sehe keine Bedenken. Dann stimmen wir jetzt ab.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 20.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Zweite Beratung

Evaluation der Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII §§ 11 bis 13 im Land SachsenAnhalt

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1157

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 6/2231

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2012 statt. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Koch-Kupfer. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1157 wurde vom Plenum, wie eben bereits gesagt, in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 in erster Lesung behandelt. Er wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Dieser Antrag zielt darauf ab, die am 14. Februar 2006 unterzeichnete Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII im Land SachsenAnhalt zu evaluieren. Die Evaluation war nach dem Antrag der Fraktion DIE LINKE noch im Jahr 2012 vorgesehen. Die Berichterstattung in den beteiligten Ausschüssen sollte im dritten Quartal 2012 erfolgen.

Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich erstmals in der 19. Sitzung am 10. Ok

tober 2012 mit dem Antrag befasst. Dabei berichtete das Kultusministerium, dass es bereits gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Kinder- und Jugendring des Landes damit befasst sei, die genannte Vereinbarung vom 14. Februar 2006 zu evaluieren. Es sei geplant, eine neue Vereinbarung zu erarbeiten, in die die bisherigen Erfahrungen einfließen sollten.

In der 23. Sitzung am 27. Februar 2013 fand die nächste Beratung des federführenden Ausschusses zu dieser Problematik statt. Dazu lag ihm mit Schreiben vom 25. Februar 2013 ein Bericht der Landesregierung über Maßnahmen und Projekte des Landes auf der Basis der Kooperationsvereinbarung vor.

Außerdem haben die Koalitionsfraktionen einen Entwurf für eine vorläufige Beschlussempfehlung vorgelegt. Diese hatte zum Inhalt, die Landesregierung zu bitten, die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2006 auf der Grundlage der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt weiterzuentwickeln, bis Ende 2013 eine entsprechende neue Vereinbarung abzuschließen und diese neue Kooperationsvereinbarung den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales zur Kenntnis zu geben.

Im Ergebnis der Beratung ist der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Entwurf der vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen mit einer kleinen Änderung gefolgt. Diese Formulierung wurde mit 7 : 0 : 4 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet und an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Dieser hat sich in dann der 27. Sitzung am 10. April 2013 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte, die vorläufige Beschlussempfehlung dahingehend abzuändern, dass einerseits die Landesregierung und der Kinder- und Jugendring Gelegenheit erhalten sollen, in den Ausschüssen über die neue Vereinbarung zu berichten, und dass andererseits die neue Kooperationsvereinbarung nach zwei Jahren zu evaluieren ist und die Landesregierung dem Landtag die Ergebnisse der Evaluation vorstellen solle.

Aufgrund des Umstandes, dass der Bericht der Landesregierung über die Maßnahmen und die Projekte auf der Basis der Kooperationsvereinbarung dem mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Beratung am 10. April 2013 noch nicht vorlag, wurde die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss insbesondere auf Anregung der Fraktion DIE LINKE auf die nächste Sitzung verschoben.