Protocol of the Session on June 21, 2013

Im Fachgespräch erörterte Herr Löher zunächst den Prozess bzw. den Ablauf der Gespräche und ging auf einige Kernpunkte und entstandene Schwierigkeiten ein. So zum Beispiel hätten sowohl am Prozess beteiligten Verbände und Institutionen als auch die kommunalen Spitzenverbände nicht die tatsächliche Situation in den einzelnen Regionen erfassen bzw. die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen können. Dafür müsse der Prozess - so Herr Löher - quasi von unten nach oben gestaltet werden und nicht umgekehrt.

Auch ließ sich in den Diskussionen nicht immer deutlich erkennen, an welchen Stellen es um Rechtsverbindlichkeiten, um das Landesinteresse, um politische oder um Trägerinteressen geht. Die Begriffe hätten sich nicht immer klar voneinander abgrenzen lassen.

Auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten hätten den Prozess schwierig gestaltet. Herr Löher wies jedoch darauf hin, dass dieser Prozess im Land Sachsen-Anhalt, aber auch bundesweit erst am Anfang stehe, aber es die Trägerpluralität zukünftig nicht mehr in jeder Gebietskörperschaft geben könne, da sich knappe Finanzen langfristig negativ darauf auswirken.

Der Initiativkreis der Trägerlandschaft kritisierte unter anderem, dass der Prozess nicht ergebnisoffen gestaltet werde. Es bestand bei ihm die Wahrnehmung, alles geschehe aufgrund von finanziellen Zwängen, wobei fachliche Ansprüche, Bedarfe und inhaltliche Fragen in den Hintergrund träten.

Auch die Überlagerung des Prozesses mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2012/2013 wurde kritisiert. Erkenntnisse

konnten nicht mehr einfließen. Für die Zukunft - so der Initiativkreis - wünsche man sich Verträge für eine mehrjährige Förderung.

Die Liga ging in ihrem Beitrag auf das bei ihr in der Entwicklung befindliche Modell der integrierten psychosozialen Beratung ein, womit die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen auch trägerübergreifend zur besseren Versorgung der Menschen in Sachsen-Anhalt gebündelt werden sollen. Dieses Modell würde anhand von Einzelfällen auch trägerübergreifend erprobt.

Die Sicht der kommunalen Spitzenverbände lautet wie folgt: Es sei gelungen, mit dem Bericht einen umfassenden Überblick über die Beratungsstellenlandschaft in Sachsen-Anhalt, zu den Rechtsgrundlagen und zur Finanzierung der einzelnen Beratungsangebote zu erhalten. Auch sie sähen die Notwendigkeit, in Sachsen-Anhalt zukünftig ein bedarfsgerechtes, vielfältiges und für alle gut erreichbares Beratungsstellennetz zu erhalten. Aus demografischer und sozialer Sicht hielten sie aber eine ständige Überprüfung und Anpassung des Beratungsnetzes an den tatsächlichen Beratungsbedarf für erforderlich. Der von der Liga unterbreitete Vorschlag, eine integrierte Beratung zu schaffen, wurde von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt.

In der 21. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 7. November 2012 stand der Antrag in der Drs. 6/76 erneut zur Beratung auf der Tagesordnung. Dazu lag ihm auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag zur Beratung vor, der von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet worden war. Er enthielt Vorschläge zur Finanzierung der Beratungsstellen und zur Finanzierung der institutionell geförderten Träger.

Demnach sollen zukünftig die Mittel nicht mehr durch das Land, sondern durch die Kommunen ausgereicht werden. Dafür solle das Land den Kommunen eine Sozialpauschale zur Verfügung stellen, deren Vergabe gesetzlich geregelt werden könne. Nach kurzer Beratung wurde die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag vom Ausschuss auf die Sitzung am 13. Februar 2013 verschoben.

In der 22. Sitzung des federführenden Ausschusses am 28. November 2012 verständigte man sich während der Behandlung des Tagesordnungspunktes „Verschiedenes“ auf Antrag der Fraktion der SPD darauf, am 13. Februar 2013 zunächst ein weiteres Fachgespräch zu dieser Problematik durchzuführen, um sich von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege das erarbeitete Konzept zur integrierten psychosozialen Beratung vorstellen lassen zu können. Neben der Liga wurden dazu die einzelnen Wohlfahrtsverbände und verschiedene weitere Verbände und Institutionen eingeladen.

Im Rahmen des in der 25. Sitzung am 13. Februar 2013 durchgeführten Fachgespräches hatte die Liga zunächst ihr Modell „Wir können Beratung - integrierte psychosoziale Beratung für Menschen mit Multiproblemen“ vorgestellt.

Daran anschließend hat der Minister für Arbeit und Soziales das dem Ausschuss seit dem 6. Februar 2013 vorliegende Eckpunktepapier für die Neuordnung der sozialen Arbeit durch das Land Sachsen-Anhalt erläutert. Er wies darauf hin, dass es sich um einen Vorentwurf handele, der auf der Überlegung beruhe, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Landesfördermittel gebündelt in Form einer Pauschale zur Verfügung zu stellen.

Im Anschluss an die beiden Vorstellungen kamen die weiteren Gäste zu Wort. Dabei wurde das Modell der Liga grundsätzlich positiv aufgenommen. Dennoch gab es an einigen Stellen kritische Nachfragen. So schlug zum Beispiel die LAG Schuldnerberatung vor, das Konzept der Liga fortzuschreiben; denn es müsse geklärt werden, welche Zielgruppen beraten werden sollen, wie die Beratung erfolgen soll und wie die Beratung finanziert werden soll.

Der Pro Familia Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. gab zu bedenken, dass die von ihm angebotene Schwangerschaftsberatung, die aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung eine Sonderrolle einnimmt, möglicherweise nicht so ganz in das Finanzierungsmodell hineinpasse. Der im Eckpunktepapier der Landesregierung enthaltene pauschale Finanzierungssatz wurde ebenfalls überwiegend positiv bewertet.

Allerdings hinterfragte der Kinder- und Jugendring kritisch die im Eckpunktepapier der Landesregierung vorgesehene Zusammenfassung der Mittel für die Jugendpauschale und für das Fachkräfteprogramm mit den Mitteln für Beratungsangebote zu einer Sozialpauschale.

Die kommunalen Spitzenverbände sahen darüber hinaus die Notwendigkeit, im Vorfeld zu prüfen, welche Auswirkungen eine Zusammenführung der einzelnen Fördertöpfe haben würde, die ein pauschaler Finanzierungsansatz mit sich bringen würde. Auch der im Eckpunktepapier der Landesregierung genannte Begriff „Sozialpartner“ sollte klarer definiert werden.

Nach der Beendigung dieses Fachgesprächs vereinbarte der federführende Ausschuss, die Beschlussempfehlung an den Landtag in seiner Sitzung am 10. April 2013 zu erarbeiten. In dieser 27. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales lag ihm als Beratungsgrundlage ein neuer Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag vor, der von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet worden war.

Es handelte sich um eine Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs auch im Hinblick auf das Eckpunktepapier der Landesregierung. Darin wurden Regelungen zur Jugendpauschale und zum Fachkräfteprogramm aufgenommen. Es wurde speziell angeregt, die beiden Jugendprogramme zukünftig im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu regeln.

Auch die Koalitionsfraktionen äußerten die Absicht, mehr Verantwortung in die Kommunen geben zu wollen. In diesem Zusammenhang habe sich für sie jedoch Erörterungsbedarf hinsichtlich der Tatsache ergeben, dass eine Zweckbindung für die Mittel dann nicht greift, wenn sich die Kommunen in der Konsolidierung befinden. Sie kündigten deshalb an, sich hierzu noch mit den Kommunalpolitikern ihrer Fraktionen verständigen zu wollen.

Angesichts dessen sprachen sich die Fraktionen der CDU und der SPD dafür aus, die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag auf die Sitzung zu verschieben, die am 22. Mai 2013 stattfand. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte dazu ihr Einverständnis unter der Voraussetzung, dass es bei diesem Termin bleibt. Die Fraktion DIE LINKE wies nochmals auf die Notwendigkeit der baldigen Erarbeitung einer Beschlussempfehlung hin. Der Ausschuss verständigte sich sodann darauf, in seiner Sitzung am 22. Mai 2013 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Zu Beginn der 28. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales beantragten die Koalitionsfraktionen, den Antrag in der Drs. 6/76 wieder von der Tagesordnung zu streichen, da in Anbetracht des laufenden Haushaltsberatungen auf der Regierungsebene momentan keine Beschlussempfehlung abgegeben werden könne. Die Fraktion DIE LINKE sprach sich gegen die Absetzung dieses Punktes aus. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tat dies ebenso. Der Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung wurde mit 8 : 4 : 0 Stimmen angenommen.

Von der Fraktion DIE LINKE wurde daraufhin angeregt, unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ während dieser Sitzung zumindest über den weiteren Umgang mit diesem Antrag zu beraten. Diese Beratung fand statt und führte zu dem Ergebnis, dass sich der Ausschuss darauf verständigte, sich in seiner Sitzung am 4. September 2013 wieder mit dem in Rede stehenden Antrag zu befassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Zoschke. - Ich darf daran erinnern, dass es in unserer Geschäftsordnung keine

Regelung für die Redezeit von Berichterstattern gibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt treten wir aber in die Dreiminutendebatte ein. Zuerst spricht für die SPD-Fraktion Frau Dr. Späthe. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt gehört der wohnortnahe Zugang zu qualifizierten Beratungsangeboten insbesondere für Menschen mit komplexen Problemlagen und in schwierigen Lebenssituationen.

Diese mehrdimensionalen Problemlagen erfordern in der beraterischen Herangehensweise eine hohe methodische Kompetenz und ein abgestimmtes System verschiedener Beratungsleistungen.

Um Beratungsleistungen nachhaltig und effizient für diese Menschen anbieten zu können, müssen die Angebote, auch der regionalen Ebene, gut aufeinander abgestimmt werden und die Zusammenarbeit der Beratungsstellen im Sinne einer lebens- und ressourcenorientierten Beratung verbindlich geregelt sein. Das ist der Anspruch.

Ein Novum in diesem langen Beratungszeitraum war, dass die Träger der Beratungsstellen, die Liga der Wohlfahrtsverbände, in einem sehr konstruktiven Prozess gemeinsam einen Vorschlag eingebracht haben, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Sie haben organisationsübergreifend ein Konzept für integrierte psychosoziale Beratungsstellen entwickelt. Im Rahmen der integrierten psychosozialen Beratung werden Beratungskompetenzen gebündelt und eine passgenaue Hilfe ermöglicht.

Eine frühzeitige Inanspruchnahme von Beratungsleistungen und ergänzenden Präventionsangeboten kann zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen und ermöglicht Kosteneinsparungen in nachgelagerten Hilfesystemen.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Sinne der Daseinsvorsorge. Es ist eine überwiegend freiwillige Zuwendung des Landes.

Wir möchten den Aufbau der integrierten psychosozialen Beratungsstellen mit regionalspezifischen Konzepten befördern und wir arbeiten daran.

(Zustimmung bei der SPD)

Das ist unser Ziel. Das haben die Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales schon mehrfach deutlich gemacht. Wir sind an dieser Stelle noch nicht am Ziel. Dies ist auch der Grund

dafür, dass es noch keine Beschlussempfehlung gibt.

Wer meint, man könnte diese Diskussion außerhalb der Haushaltsdiskussionen führen, verkennt, dass das Land eine Aufgabe der Kommunen freiwillig unterstützt und diesen über viele Jahre unter die Arme gegriffen hat.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Harms, CDU)

In diesem Sinne lassen Sie uns weiter konstruktiv an einer Lösung im Sinne der Menschen arbeiten, die die bestmögliche Beratung vor Ort brauchen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Lüddemann. Bitte schön, Frau Lüddemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich finde es genau richtig, diesen Antrag zu stellen und dieses Thema in das Plenum zu ziehen. Wenn es nicht die antragstellende Fraktion getan hätte, dann hätten wir es getan, weil ich glaube, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE - Beifall bei der LINKEN)

Ich muss es noch einmal wiederholen: Seit vier Jahren wird die gesamte Zivilgesellschaft in diesem Bereich hingehalten, vertröstet und mit irgendwelchen Anhörungen ruhiggestellt.

(Herr Rotter, CDU: Das ist doch Unsinn!)

Ich kann das sagen, weil ich seit vier Jahren dabei bin. Ich habe damals aufseiten der NGO - ich war damals für den Landesfrauenrat tätig - den Trägerkreis der INI-Landschaft mit begründet. Wir haben am Anfang wirklich noch Hoffnungen in diesen Prozess gesetzt.

Wir haben uns - das ist auch beschrieben worden - wirklich, so finde ich, äußerst konstruktiv in diesen Prozess eingebracht. Wir haben Eigenleistungen erbracht. Wir haben uns zusammengeschlossen. Das ist wirklich ein Novum, Herr Rotter. Sehen Sie sich die Beratungslandschaft in der Bundesrepublik an. Alle Wohlfahrtsverbände und freien Träger haben zusammengearbeitet und haben ein Konzept entwickelt.

So weit, so gut, dann kam die Wahl, und es war wieder alles anders. Dann wurde das Moratorium verlängert. Zu diesem Zeitpunkt waren wir schon skeptischer, was jetzt passieren würde, aber es ist einfach nichts passiert.