Protocol of the Session on June 21, 2013

rungen gehen soll. Aber sie haben sich diesem Prozess gestellt, weil an dessen Ende verlässliche Rahmenbedingungen und Standards formuliert werden sollten. Zudem sollten handhabbare Bedingungen für die Finanzierung der Beratungslandschaften ausgehandelt werden.

(Unruhe - Die Rednerin unterbricht Ihre Re- de - Glocke des Präsidenten)

- Ich wollte Sie nicht stören.

Angesichts der Größe der Aufgabe wurde der ursprüngliche Zeitplan weit überzogen. Während des Wahlkampfes zu den Landtagswahlen 2011, also schon zwei Jahre später, wurde von allen Parteien ein Moratorium der Finanzierung in Aussicht gestellt und praktisch zugesagt, das den Beteiligten ausreichend Spielraum für die Erarbeitung von Positionen geben sollte.

Ein solches Moratorium ist durch den Landtag zwar nie formal beschlossen worden, aber es wurde faktisch im Doppelhaushalt 2012/2013 durchgesetzt. Inzwischen schreiben wir Juni 2013 und der entsprechende Antrag zum Moratorium der Fraktion DIE LINKE aus Juni 2011 steht im Sozialausschuss noch immer zur Beratung an.

Im Ausschuss wurden nach der Auswertung der Evaluierung weitere Fachgespräche mit den Beteiligten durchgeführt. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat ein Konzept zur integrierten sozialen Beratung erarbeitet und vorgelegt. Die Landesregierung hat dem Sozialausschuss ein Eckpunktepapier für die Neuordnung der sozialen Arbeit in Sachsen-Anhalt vorgelegt.

Seit November 2012 liegt dem Ausschuss eine Beschlussempfehlung zur Beratung vor, die unsere Faktion DIE LINKE gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet hat und die im April 2013 nach dem Vorliegen der Vorschläge der Landesregierung noch einmal überarbeitet wurde.

Diese Beschlussempfehlung ist recht umfangreich, da es sich auch um ein wichtiges und umfangreiches Thema handelt, und enthält ziemlich detaillierte Vorschläge. Alle Vorschläge sind auf ihre Machbarkeit hin überprüft worden. Es sind sehr viele Vorschläge der Träger der Beratung in unsere Beschlussempfehlung eingeflossen. Das hat eine Menge Arbeit gemacht, aber wir sind zu einem Ergebnis gekommen.

Bereits dreimal wurde die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss vertagt, weil die Koalitionsfraktionen nicht zu Stuhle kamen und nicht in der Lage waren, ihre Vorstellungen zu Papier zu bringen. Im Ausschuss standen Beratungen im Februar, im April und im Mai 2013 an.

Eigentlich wurde es schon viermal vertagt, aber das erste Mal haben wir nicht wirklich mitgezählt, weil unsere Beschlussempfehlung im November

2012 relativ spät eingereicht worden war und wir damals nicht herumgemeckert haben, dass man nicht sofort zu einer Beratung und einer Beschlussfassung kam.

Jetzt soll im September 2013 wieder mit uns darüber geredet werden. Die Träger - das muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren - sind inzwischen stinksauer. Sie sagen: Wir haben geliefert und haben den Prozess als Anstoß für Veränderungen begriffen; wir haben unsere Arbeit kritisch angeschaut; wir haben unsere Strukturen überprüft und bereits Schlussfolgerungen für unsere weitere Arbeit gezogen. - Die Träger brauchen endlich Klarheit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNE)

Richtig albern wird es, wenn man sich die Begründung für die weiteren Verzögerungen anhört. Begonnen - daran möchte ich noch einmal erinnern - hat der Prozess mit der Ansage, dass man nur dann über eine weitere Finanzierung entscheiden könne, wenn die Rahmenbedingungen und die Strukturen klar seien. Jetzt wird argumentiert, dass man sich nur dann über Rahmenbedingungen und Strukturen unterhalten könne, wenn man wisse, wie viel Mittel zur Verfügung stünden. Es ist und bleibt grotesk.

(Beifall bei der LINKEN)

Abgesehen davon, meine Damen und Herren, dass wir jetzt wirklich die Faxen dicke haben, haben wir festgestellt, dass die Ausschusssitzungen zu diesem Thema nicht öffentlich durchgeführt werden sollen,

(Frau Lüddemann, GRÜNE: Obwohl es be- antragt wurde!)

obwohl es beantragt wurde. Wir haben überlegt, wie wir Öffentlichkeit herstellen können.

Wir haben uns deshalb für ein solches Berichterstattungsverlangen nach § 14 der Geschäftsordnung des Landtages entschieden. Wir wollen, dass die Koalitionsfraktionen öffentlich Position beziehen und sich hier erklären, und zwar dazu, wie sie und vor allem wann zu Stuhle kommen wollen. - Danke

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dirlich. - Nun wird die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales Frau Zoschke berichten. Bitte schön, Frau Zoschke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/76 wurde in der 4. Sitzung des Land

tages am 9. Juni 2011 in erster Lesung behandelt und zur federführend Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Zur Mitberatung wurde der Antrag in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres - heute Inneres und Sport - überwiesen.

Der Antrag zielt darauf ab, das am 3. März 2011 von allen Parteien verabredete Moratorium zu bekräftigen und zu beschließen, dass die Förderung der Beratungsstellen auf dem damals bestehenden Niveau beibehalten werden soll und damit die Verhandlungen über die Neustrukturierung der Beratungsstellen ohne zeitlichen und finanziellen Druck ermöglicht werden.

Gleichzeitig wurde die Landesregierung aufgefordert, die Arbeit am Prozess der Neustrukturierung aktiv zu unterstützen und dem Landtag bis zum Frühjahr 2013 eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu übergeben.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich erstmals in der 6. Sitzung am 9. November 2011 mit dem Antrag befasst. Dazu lag ihm ein Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Projektgruppe „Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft in Sachsen-Anhalt“ vom 28. September 2011 vor. Der Bericht, der eine ausführliche Bestandsaufnahme zur Arbeit der Beratungsstellen enthält, wurde im Ausschuss auch mündlich erörtert.

Des Weiteren lag dem Ausschuss der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Diese hatte zum Inhalt, dass der Landtag beschließt

erstens den Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Projektgruppe „Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft in Sachsen-Anhalt“ zur Kenntnis zu nehmen,

zweitens die Feststellungen der Projektgruppe im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2012/2013 zu berücksichtigen und

drittens die Finanzierung für die nächsten zwei Jahre abzusichern und die Zuwendungsempfänger zu verpflichten, am Prozess der Neustrukturierung mitzuwirken.

Dieser Vorschlag wurde mit 6 : 4 : 0 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung den mitberatenden Ausschüssen vorgelegt.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich bereits am 19. Oktober 2011 vor dem Erhalt der vorläufigen Beschlussempfehlung und in Vorbereitung der anstehenden Haushaltsberatungen erstmals mit dieser Problematik befasst. Auch in der Sitzung des Finanzausschusses wurde der Bericht der Landesregierung vom 28. September 2011 über die Arbeit der Projektgruppe vorgestellt.

Kritisch wurde vom Ausschuss unter anderem angemerkt, dass außer im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung konkrete Vorschläge dafür fehlen, wie die Beratungsstellenlandschaft in Zukunft gestaltet werden könnte. Es wurde ferner kritisiert, dass die Landesregierung nicht dazu Stellung genommen hat, ob bestimmte Beratungsangebote kommunalisiert oder in die Verantwortung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege gegeben werden sollten.

Des Weiteren wurde im Ausschuss für Finanzen kritisiert, dass die Projektlenkungsgruppe, in der zunächst Mitglieder des Landtages vertreten waren, nicht regelmäßig getagt hat. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bezüglich der Teilnahme von Mitgliedern des Landtages wurde die Projektlenkungsgruppe nach ihrer ersten Sitzung nicht mehr einberufen.

Nach einer intensiv geführten Diskussion auf der Grundlage des Berichtes kam der Ausschuss für Finanzen überein, den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales in einem Schreiben zu bitten, sich rechtzeitig bis zum 23. November 2011 mit dem Antrag zu befassen, um Entscheidungen zur Förderung von Beratungsstellen im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen 2012/2013 zu ermöglichen.

Auch der mitberatende Innenausschuss wurde schriftlich gebeten, sich bis zum 23. November 2011 mit dem Antrag zu befassen.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich erneut in der 10. Sitzung am 23. November 2011 mit der genannten Problematik befasst. Dazu lagen ihm eine von der Landesregierung erbetene Übersicht über Beratungsangebote, die eingangs erwähnte vorläufige Beschlussempfehlung und auch die Beschlussempfehlung des mitberatenden Innenausschusses vor.

Der Innenausschuss hat sich zwar in der 9. Sitzung am 21. November 2011 mit 7 : 5 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen, aber einige Anmerkungen angefügt.

So wies er zum Beispiel darauf hin, dass Bezug nehmend auf den Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Projektgruppe nicht alle Beratungsangebote wie unter anderem die Betreuungsvereine in die Beratung einbezogen worden sind. Außerdem merkte er kritisch die Auf-Null-Stellung der Förderung der bisherigen Zuwendungsempfänger im Haushalt 2012/2013 bei Einzelplan 05 an, ohne dass die künftige Organisationsstruktur feststeht.

Insgesamt stellte der Ausschuss für Inneres und Sport fest, dass der Bericht der Landesregierung vom 28. September 2011 noch zu viele Fragen offen lasse, sodass dazu nicht abschließend Stellung genommen werden könne.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich als Ergebnis seiner Beratung am 23. November 2011 der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 6 : 5 : 0 Stimmen angeschlossen.

Dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales lag zu seiner 9. Sitzung am 11. Januar 2012 ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, mit dem vorgeschlagen worden war, zu der Drs. 6/76 eine Anhörung durchzuführen und dazu Träger von institutionell geförderten Einrichtungen einzuladen. Da zu diesem Zeitpunkt der Prozess der Neustrukturierung schon begonnen hatte, erwartete man von den Zuwendungsempfängern noch konkretere und aktuelle Informationen bezüglich der inhaltlichen Arbeit.

Dieser Antrag fand die Zustimmung des Ausschusses. Auf einen Vorschlag der Fraktion der SPD hin verständigte man sich auf ein Fachgespräch anstatt einer Anhörung. Das Fachgespräch wurde für den 14. März 2012 terminiert.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen führte in der 21. Sitzung am 1. Februar 2012 eine weitere Beratung über diesen Antrag durch. Dazu lag ihm ein umfangreicher Bericht der Landesregierung vom 30. Dezember 2011 über die Ergebnisse der Gespräche mit den institutionell geförderten Zuwendungsempfängern vor.

Der Bericht warf im Ausschuss viele Nachfragen auf, die vom Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet wurden. Jedoch wurde unter anderem auch kritisch festgestellt, dass nach wie vor nicht klar sei, wie die in Aussicht genommene Neustrukturierung ausgestaltet sein soll. Man brauche endlich einen Durchbruch in den Verhandlungen mit konkreten Vorschlägen und nicht nur Bestandsaufnahmen.

Der Ausschuss für Finanzen vereinbarte daraufhin, den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zu bitten, aus den vorgelegten Fakten bis zum Ende des ersten Halbjahres 2012 Schlussfolgerungen für die zukünftige Struktur der Förderung zu ziehen, damit zu den nächsten Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 die Beratungslandschaft neu aufgestellt und entsprechend gefördert werden kann.

Diese Bitte wurde dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 22. Februar 2012 zugeleitet. Der federführende Ausschuss führte sodann in der 12. Sitzung am 14. März das Fachgespräch mit den institutionell geförderten Zuwendungsempfängern durch. Insgesamt wurden dazu acht Verbände und Einrichtungen eingeladen. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin wurde auch der Ausschuss für Finanzen dazu eingeladen.

Die Gäste sprachen sich unter anderem für Strukturen aus, die es ihnen erlauben, sich mehr auf

ihre inhaltliche Arbeit zu konzentrieren. Wichtig sei dabei die Verlässlichkeit der Förderung zum Beispiel durch mehrjährige Verträge, also die sogenannte Festbetragsfinanzierung. Man äußerte des Weiteren den Wunsch nach langfristigen Planungsmöglichkeiten, fachlichen Entwicklungsperspektiven und größerer Wertschätzung der Arbeit. Außerdem sollte es ein größeres Miteinander der unterschiedlichen Träger geben. Auch verbindliche längerfristige Festlegungen und Strukturen, die für gleichwertige Bedingungen in den Kommunen sorgen, würden gebraucht.

Im Anschluss an das Fachgespräch vereinbarte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, in seiner nächsten, nämlich der 13. Sitzung am 11. April 2012 ein weiteres Fachgespräch durchzuführen. Dazu sollten die Träger der Beratungsstellen eingeladen werden. Im Einzelnen wurden die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die kommunalen Spitzenverbände, der Initiativkreis der Trägerlandschaft Sachsen-Anhalt, der Landesfrauenrat sowie der Moderator der Projektgruppe Herr Löher vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. eingeladen.

Im Fachgespräch erörterte Herr Löher zunächst den Prozess bzw. den Ablauf der Gespräche und ging auf einige Kernpunkte und entstandene Schwierigkeiten ein. So zum Beispiel hätten sowohl am Prozess beteiligten Verbände und Institutionen als auch die kommunalen Spitzenverbände nicht die tatsächliche Situation in den einzelnen Regionen erfassen bzw. die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen können. Dafür müsse der Prozess - so Herr Löher - quasi von unten nach oben gestaltet werden und nicht umgekehrt.