Protocol of the Session on June 21, 2013

Beratung

Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2013

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2099

Einbringerin ist Frau Dr. Klein. Frau Dr. Klein, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den gegenwärtigen Zeiten ist es sicherlich nicht ganz einfach, über ganz normale Dinge wie einen Nachtragshaushalt zu sprechen. Das merkt man auch an den Kollegen der CDU. Der haushaltspolitische Sprecher ist noch nicht einmal anwesend; vielleicht kommt er noch.

(Herr Borgwardt, CDU: Er arbeitet so ver- trauensvoll mit Ihnen zusammen! - Zuruf von der CDU: Er kommt noch!)

- Er kommt noch. Es wäre ganz gut gewesen, wenn er meine Worte - warum und weshalb - gehört hätte. Ich weiß zwar jetzt schon, dass die Fraktion diesen Antrag ablehnen wird, aber das sind wir schon gewöhnt.

Wir haben den Antrag vor dem Hochwasser formuliert. Ich glaube aber, wir hätten den Antrag auf jeden Fall gestellt. Nach der heutigen Regierungs

erklärung stellt sich für mich die Frage, inwieweit wir die Ansage ernst nehmen, dass das Parlament die Budgethoheit hat oder zumindest haben sollte oder nicht; denn die Konsolidierung des Haushaltes und alles andere geht eigentlich nur mit dem Parlament und nicht, so wie es jetzt erscheint, nach Gutsherrenart: Wir sind die Regierung, und wir bestimmen, was zu tun ist.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ausgangspunkt für unsere Forderung nach einem Nachtragshaushalt war das Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2013. Sie sieht für das Land Steuermindereinnahmen von 162 Millionen € vor.

Ich muss sagen, dass wir schon wegen weniger Geld Nachtragshaushaltpläne aufgestellt haben. Ich denke beispielsweise an den Nachtragshaushalt des vergangenen Jahres. Damals ist der Haushalt um 127 Millionen € aufgestockt worden.

(Minister Herr Bullerjahn: Das ist technisch notwendig!)

- Ja, technisch. Aber auch das muss für alle nachvollziehbar sein. - Ich bin im Augenblick nicht in der Lage nachzuvollziehen, an welcher Stelle die 162 Millionen € im Haushaltsplan berücksichtigt werden und an welcher Stelle gekürzt wird, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Wir haben im vergangenen Jahr mehrfach Diskussionen über die hausgemachten Steuerschätzungen des Finanzministeriums geführt, die gegenüber den bundesweiten Steuerschätzungen meist mehr nach oben ausgeschlagen sind, als es gerechtfertigt war.

(Minister Herr Bullerjahn: Einmal!)

- Kollege Finanzminister, Sie müssen nur in die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen schauen.

(Minister Herr Bullerjahn: Das war einmalig! Ich tue es nie wieder; das habe ich verspro- chen!)

- Nie wieder, gut. Wir werden sehen, wie es bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2014 aussieht.

Die Landesregierung war und ist meist sehr optimistisch. Sie merken dies auch an den Reaktionen von Herrn Bullerjahn. Er hat lieber immer etwas mehr veranschlagt, als dann letztlich gekommen ist.

Das kann man machen, aber man sollte dann den Haushaltsplan zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend korrigieren und zumindest deutlich machen, wie man zu einem ausgeglichenen Haushaltsplan kommt,

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

zumal der Haushalt mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 auf sehr wacklige Füße gestellt wurde.

Wir haben es durchaus begrüßt, dass die Kommunen mehr Mittel erhalten. Darüber hinaus gab es noch Mehrausgaben für den Bereich Wirtschaft und Wissenschaft; auch das ist machbar. Aber die Gegenrechnung, also die Einnahmenseite, war mehr oder minder sehr, sehr dünn.

Bisher wurde noch nicht signalisiert, ob beispielsweise die PMO-Mittel in Höhe von 40 Millionen € in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden oder ob wir sie wieder verschieben müssen. Wir wissen auch nicht, ob wir zusätzliche Gelder vonseiten der EU bekommen. Das ist immer das ganz große Mysterium, vor dem wir stehen: Kommt noch etwas oder kommt nichts mehr und können wir es zur Gegenfinanzierung verwenden oder nicht. All das war mehr oder weniger wacklig.

Wir hatten nach dem endgültigen Jahresabschluss 2012 - Sie erinnern sich - Mehreinnahmen in Höhe von 50,3 Millionen € - toll. Davon sind 25 Millionen € in die Tilgung der Nettoneuverschuldung geflossen und 25,3 Millionen € sind der Steuerschwankungsreserve zugeführt worden.

Im März kam dann aber die Ansage, dass wir 102 Millionen € aus dem Länderfinanzausgleich zurückzahlen müssen. Somit standen die Steuermehreinnahmen in Höhe von 50 Millionen € nicht zur Verfügung. Vielmehr ist ein Minus in Höhe von 50 Millionen € entstanden. Diese Summe ist natürlich in den 162 Millionen € enthalten, aber es ist ein ernsthaftes Problem.

Mit Blick auf die Auswirkungen aus dem Zensus für den Länderfinanzausgleich hat der Finanzminister von 25 Millionen €, vielleicht 45 Millionen € für das Jahr 2013 gesprochen. An dieser Stelle gibt es in Bezug auf die Berechnungen Differenzen. Wir müssen sehen, was kommt.

Diese Mittel könnten das Minus bei den Steuermindereinnahmen etwas verringern, müssen aber ebenfalls in den genannten Größenordnungen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Wie gesagt: Schon allein deshalb würde es sich lohnen, einen Nachtragshaushalt aufzustellen.

Dank der neuen Art der Haushaltsaufstellung, also dem Top-down-Prinzip, hat die Landesregierung keine Chance mehr, mit der globalen Minderausgabe zu hantieren.

Ich weiß, die Landesregierung wird und möchte das alles irgendwie glattziehen. Doch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach wie vor - ich sage es noch einmal - hat das Parlament die Budgethoheit, obwohl die Realität gegenwärtig manchmal anders aussieht.

Damit bin ich beim nächsten Problem. Ich habe lange überlegt, ob ich das in dieser Art und Weise

anspreche. Es geht darum, dass zumindest der Finanzausschuss zeitnah darüber hätte informiert werden müssen, dass die Landesregierung plant, 20 Millionen € für die Flutopfer auszugeben.

(Zuruf von der CDU: Das geht auch am Te- lefon! - Weiterer Zuruf von der CDU)

- Nein, wir als Finanzausschuss sind nicht zeitnah darüber informiert worden. Der Finanzausschuss wäre auch zusammengekommen.

Wir haben heute eine Vorlage bekommen - sie lag heute im Postfach -, über die in der nächsten Woche beraten werden soll. Laut Haushaltsgesetz ist die Landesregierung im Katastrophenfall ermächtigt, 5 Millionen € auszureichen. Bei Kapitel 1302 Titel 681 03 steht eindeutig, dass die Landesregierung im Katastrophenfall bis zu 5 Millionen € ausgeben kann. So steht es dort.

Diese Katastrophe war nicht absehbar, aber das Parlament hätte vor 14 Tagen informiert werden müssen. All das bedarf der Zustimmung des Parlaments; denn das Parlament ist der Haushaltsgesetzgeber.

Wir wurden aus der Presse informiert. Langsam wünsche ich mir auch, einen heißen Draht in das Ministerium der Finanzen zu haben, so wie ihn unsere Presse hat. Ich bin oft sehr dankbar, dass ich von der Presse etwas erfahre; denn, wie gesagt, von der Regierung erfahren wir es meist nur mit Verzögerung.

(Beifall bei der LINKEN)

Den Verlautbarungen in den Zeitungen war nicht zu entnehmen, ob die Soforthilfe in Höhe von 20 Millionen € zu dem Paket gehört, über das die Länder und der Bund verhandelt haben. Wenn sie nicht dazu gehören, dann müssten sie im Nachtragshaushalt veranschlagt werden. Ich bin der Meinung, dass dies nicht mit einer außerplanmäßigen Ausgabe, die wir genehmigen sollen, möglich ist. Eine ordentliche Veranschlagung wäre kein Problem.

Die Koalitionsfraktionen haben gestern in der Diskussion über ihren Antrag mit der Überschrift „Investitionen und Standards zukunftsfähig gestalten“ von finanziellen Spielräumen gesprochen, aber leider haben sie nicht gesagt, wo diese gegenwärtig zu finden sind. Wenn diese mit der Schließung des Theaters Eisleben und der Kürzung der Zuweisungen für das Theater Dessau in Verbindung stehen, dann sind das für mich keine Spielräume.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Ich würde die Spielräume in diesem Haushalt gern sehen. Das wäre auch für uns interessant. In diesem Sinne und im Sinne von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung nachdrücklich auf,

(Herr Scheurell, CDU: Geld zu drucken!)

einen Nachtragshaushalt aufzustellen. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Dr. Klein. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte eintreten, ergreift Herr Minister Bullerjahn für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Klein, eine Opposition hat zu jeder Zeit das Recht, die Regierung aufzufordern, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Sie hat aber auch die Pflicht - - Ich will es andersherum sagen: Ich habe aber die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass mir eine Ansammlung von Unterstellungen, Diffamierungen und Scheinheiligkeiten die Chance gibt, zu sagen, nein, und dies ohne große Ausführungen.

(Zustimmung bei der CDU)

Was Sie hier aneinanderketten - ich weiß, dass Sie es besser wissen -, steht offensichtlich unter der Überschrift: Die machen an dieser Stelle etwas und die Presse hat einen heißen Draht.

Sie bekommen jede nur erdenkliche Information von mir, sodass die Tagesordnung des Finanzausschusses mittlerweile aussieht, als wäre er das Parlament im Kleinen. Sie besteht meist aus 19 Tagesordnungspunkten und dem Punkt Verschiedenes, worunter sich auch noch einmal sechs, sieben oder acht Punkte finden. Wir legen jede Information vor.