Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Dreiminutendebatte reden wir über 27 Millionen €. Aber wir reden nicht nur über die 27 Millionen €, sondern wir reden auch über viele - ich fasse sie einmal unter diesem Begriff zusammen - Beamtinnen und Beamte, die in den letzten Jahren, genauso wie die Tarifbeschäftigten, in einer für SachsenAnhalt bisher beispiellosen Arbeitsverdichtungsmaßnahme standen, indem sie, genau wie die Tarifbeschäftigten, all das abgefangen haben, was unter einem rasant betriebenen Personalabbau
getan werden musste. In erster Linie darin begründet sich unser Antrag auf zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses der Tarifrunde 2013 für die Beamtinnen und Beamten.
Im Übrigen ist das nicht nur unsere Idee. Es war vor allen Dingen die Idee des Finanzministers in der Runde 2011. Er hat dort wörtlich ausgeführt: Ich denke, es ist nicht sinnvoll, bei der Tarifanpassung einen Unterschied zwischen den Tarifbeschäftigten und den Beamtinnen und Beamten zu machen.
Nun kann man Gründe vortragen, die besagen: Den Beamten geht es nicht so schlecht usw. Das hört man in der Öffentlichkeit; das hört man aber nicht nur dort. Aber man sollte dies einmal in den Kontext dessen stellen, was im Eckpunktepapier vorgelegt wird, was alles im Beamtenbereich auf dem Prüfstand steht.
Ich möchte nur einiges nennen: die Halbierung des Einstellungskorridors, die auch auf die Beamten zutrifft - darüber haben wir gestern schon geredet -, die Prüfung der Kürzung oder die Nichtgewährung von Zuschlägen. Zudem werden in Bezug auf die Heilfürsorge unterschiedliche Fassetten geprüft. Außerdem wird die Abschaffung der Einmalzahlungen für Vollzugsbeamte geprüft, die aus dem Dienstverhältnis ausscheiden. Darüber hinaus hat sich die Situation hinsichtlich der Beförderungen nicht verbessert.
Wir haben zunächst lediglich die Hälfte der Mittel für Beförderungen eingestellt. Ich bin gespannt, was herauskommt, wenn auf meine Kleine Anfrage geantwortet wird, die bereits fast zehn Wochen unterwegs ist, wo genau dargestellt werden soll, wie sich die Beförderungssituation darstellt.
Insofern muss man im Kontext sehen, wie sehr all das wohl motiviert. Wenn wir die Erledigung von immer mehr Aufgaben in schwierigen Situationen von beiden Statusgruppen verlangen, dann ist es schwer begreiflich zu machen, warum das Tarifergebnis für eine Statusgruppe ein halbes Jahr später umgesetzt wird.
Abschließend möchte ich eine Bemerkung machen. Wir haben damals, als wir das Dienstrecht verabschiedet haben, auch einen Entschließungsantrag verabschiedet, der besagt, dass das Dienstrecht nach vier Jahren novelliert werden soll. Sie haben, wenn ich das richtig sehe, eine umfängliche Dienstrechtsänderung angekündigt. Wir erwarten, dass diese einstimmig gefasste Entschließung entsprechend umgesetzt wird, in der im Übrigen auch steht, dass wir zeit- und inhaltsgleich übertragen wollen. - Danke schön.
Danke schön, Frau Dr. Paschke. - Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Barthel. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist angesichts der Situation, in der sich Sachsen-Anhalt befindet - wir haben gestern viel über den Haushalt gehört -, nach unserem Dafürhalten das, was sich an der Lebenswirklichkeit und an der Realität orientiert. Dafür müssen wir uns in keiner Weise verstecken.
Wenn man sich ansieht, wie die anderen Bundesländer mit der Anpassung der Versorgungsbezüge umgehen, dann stellt man fest: Diesbezüglich sind wir ganz vorn mit dabei.
Das ist, wenn man die Haushaltsrahmenbedingungen kennt, eigentlich nur so zu erklären, dass in Sachsen-Anhalt aufseiten der regierungstragenden Fraktionen ein hohes Maß an Wertschätzung für unsere Landesbeamten vorhanden ist. Deshalb leisten wir uns diese inhaltsgleiche Anpassung, die es in der Form in vielen anderen Bundesländern gar nicht gibt.
Nur zwei Bundesländer sind momentan auf dem Pfad der zeit- und inhaltsgleichen Anpassung unterwegs. Die restlichen Länder sind, was die Behandlung der Beamten und die Anpassung an den Tarifabschluss angeht, mit Blick auf das, was wir hier vorhaben, deutlich schlechter. Vor diesem Hintergrund finden wir den vorgeschlagenen Weg sehr vernünftig, weil er auch das, was uns der finanzielle Rahmen vorgibt, widerspiegelt.
Dass ausgerechnet von den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN hierzu ein Änderungsantrag kommt, mit dem eine andere Sichtweise vertreten und die zeitgleiche Übertragung angestrebt wird, finde ich sehr bemerkenswert.
Ich erlebe es auf der einen Seite regelmäßig, dass es kollektive Freudentänze bei Ihnen gibt, wenn Sie in einem Redebeitrag eine Bemerkung hören, die zu der Vermutung Anlass gibt, dass es um die Abschaffung des Beamtentums in Deutschland geht. Dafür bekommt man bei Ihnen regelmäßig Beifallsstürme.
Auf der anderen Seite machen Sie sich mit solchen Anträgen zum Anwalt der Beamten und übernehmen die Gewerkschaftsposition. Dazu muss ich ehrlich sagen: Das ist die Form von Janusköpfigkeit, die dazu führt, dass Ihnen niemand glaubt.
In Ihrem Änderungsantrag ist die traurige Begründung zu lesen, dass Sie das Auseinanderklaffen der Besoldungs- und Versorgungsansprüche zwischen den Ländern bemängeln.
Ich möchte dazu nur anmerken: Den größten Abstand zur Versorgung der Bundesbeamten gibt es in Berlin.
Wir sollten kurz darüber nachdenken, wer dort die politische Verantwortung getragen hat und das lange Zeit hätte ändern können. Das waren nicht wir. Die CDU tritt gerade in Berlin dafür ein, dass man diesen Abstand wieder verringert.
So ist das eben. Zwischen dem, was man hier fordert, und dem, was sonst in anderen Ländern, in denen man Verantwortung trägt, opportun ist, klaffen Welten. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Daher könnten wir diesen Antrag nach meinem Dafürhalten direkt ablehnen. Den Vorschlag der GRÜNEN - der ist in sich schlüssiger - würde ich gern im Ausschuss besprechen. Diesbezüglich sind wir zumindest für eine Überweisung. - Ansonsten freue ich mich auf gute Beratungen im Ausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Barthel, Frau Dr. Paschke hat eine Frage an Sie. - Frau Dr. Paschke, Herr Barthel hat bereits signalisiert, dass er Ihre Frage beantworten wird. Bitte schön.
Herr Barthel, ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass wir Ihrem Wunsch laut Geschäftsordnung nicht entgegenkommen können. Der Antrag ist überwiesen, wenn das Gesetz überwiesen ist, ob Ihnen der Antrag gefällt oder nicht. Das ist die erste Bemerkung.
Die zweite Bemerkung. Meine Redezeit war vorhin vorbei, aber nun kann ich noch darauf hinweisen: In dem besagten Entschließungsantrag, den wir im Jahr 2009 hier verabschiedet und den alle Frak
tionen unterschrieben haben, steht, dass wir den Weg zu einem modernen Dienstrecht beschreiten wollen, der schrittweise das Auseinanderklaffen der Statusgruppen beenden soll.
Mit diesem einen Antrag werden wir das nicht tun können. Ich sehe keinen Widerspruch darin, dass man sagt: Solange Beamtinnen und Beamte da sind und solange das System nicht geändert ist, werden wir uns auch darum kümmern müssen. Das sind keine Bediensteten zweiter Klasse.
Verzeihen Sie mir bitte, dass ich in Ihrem Verhältnis zu der Statusgruppe der Beamten regelmäßig eine gewisse Ambivalenz erkenne.
Die Zwischenrufe, als wir über die Professorenbesoldung gesprochen haben, kann man im Protokoll an der Stelle nachlesen. Ich halte das einfach nicht für konsequent und glaubwürdig.
Was den Hinweis auf die Geschäftsordnung angeht, Herr Kollege Gallert: Ich habe natürlich vorher mit unserem PGF gesprochen. Wenn Sie aufmerksam zugehört hätten, hätten Sie festgestellt, dass ich im Konjunktiv gesprochen habe.
Ich könnte und würde den Antrag gerne sofort ablehnen. Wir müssen das im Ausschuss machen; Sie haben völlig Recht. Der Antrag wird aber auch dort keine Mehrheit finden.