Wir werden auch weiter auf private Investitionen angewiesen sein. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung zum Thema wird.
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung will der Bund den Kommunen die Möglichkeit geben, im Wege der Planungshoheit Umnutzung und Nachverdichtung zu erleichtern.
Meine Damen und Herren! Bevor meine Zeit hier abläuft, möchte ich ausdrücklich noch aus der „Wohnungspolitischen Information 8/2013“ zitieren. Darin hat der sehr geehrte Herr Jost Riecke festgestellt, dass eine starre Regelung - es bezieht sich auf die Mietpreisbegrenzung -, die auch in Regionen gelten würde, die von steigenden Mietpreisen nicht betroffen seien oder in denen ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehe, umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen verhindern würde.
geführt, so sei zu beachten, dass in diesen Fällen die mögliche Umlage der Modernisierungskosten bei Überschreitung der Kappungsgrenze nicht greifen würde und damit zum Beispiel sinnvolle energetische Sanierungen unterbleiben würden.
Meine Damen und Herren! Dem ist nichts hinzuzufügen. Mietpreisbremsen sind für viele Städte schädlich. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Dank sehr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Frederking. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Stadtumbau Ost ist eine Erfolgsgeschichte.
Durch die umfangreichen Abrissmaßnahmen konnte die Wohn- und Lebensqualität in den ostdeutschen Städten und Gemeinden gesteigert werden. In Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo es besonders viele Großsiedlungen gibt, ist der Abriss von leerstehenden Plattenbauten nach wie vor erforderlich. Hinzu kommt die Verschärfung des Leerstandes durch den demografischen Wandel, der gerade eine zweite Leerstandswelle auslöst. Fazit: Das Stadtumbauprogramm muss auch nach dem Jahr 2016 vom Bund fortgeführt werden.
Die Städtebauprogramme sind sehr wichtig und haben gerade für die Entwicklung des Tourismus einen großen Beitrag geleistet. Sie funktionieren aber nur mit einer entsprechenden Kofinanzierung durch das Land und durch die Kommunen. Aus diesem Grund wäre das Land gut beraten, die jährlichen Mittel in Höhe von derzeit 35 Millionen € in den Haushalt einzustellen. Bei den Haushaltsverhandlungen muss uns dabei im Ringen um die richtigen Prioritäten ein guter Weg gelingen.
Deshalb ist es auch wichtig, dass die 5 % der EFRE-Mittel, die von der EU für die nachhaltige Stadtentwicklung vorgegeben worden sind, für Aufwertungsmaßnahmen im operationellen Programm für die Förderperiode von 2014 bis 2020 verankert werden. Das wären dann rund 50 Millionen € für sieben Jahre von der EU-Seite, die für Aufwertungsmaßnahmen verwendet werden könnten.
Als besonders positive Beispiele möchte ich die energetische Sanierung von Quartieren und die Nutzung von regenerativen Energien nennen, die in den strategischen Eckpunkten ausdrücklich schon genannt worden sind. Das begrüßen wir.
Für den Klimaschutz und für die erforderliche CO2Reduzierung bringt es mehr, wenn ganze Quartiere statt einzelner Gebäude angefasst werden.
Meine Fraktion empfiehlt, dass solche Quartiere für die energetische Sanierung ausgewählt werden, die einen hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte aufweisen. Das sollte in den Förderrichtlinien verankert werden. Wir haben auf diesen Aspekt schon in den Ausschüssen hingewiesen.
Es ist gut, beim Abriss von Wohnungen auf eine flexible Regelung der Förderhöhe zu drängen. Für die Wohnungswirtschaft, die ganze Wohnblöcke abreißt, reicht die Förderung von 60 € pro Quadratmeter aus. Für Einzelhäuser reicht dieser Förderbetrag aber nicht aus. Das Ende vom Lied ist, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer das Haus einfach stehenlässt, obwohl es abrissbedürftig ist. Wir brauchen deshalb eine Flexibilisierung auf der Grundlage einer objektbezogenen Wirtschaftlichkeitsberechnung, damit sich der erforderliche Abriss für alle wirtschaftlich darstellen lässt.
Da in Sachsen-Anhalt weiterhin ein Abrissbedarf besteht, muss endlich eine Nachfolgeregelung für die Altschuldenfrage gefunden werden. Im Topf des Erblastentilgungsfonds wird Ende des Jahres der Bodensatz erreicht sein. Der Bund will den Topf nicht wieder füllen. Herr Webel, wir möchten Sie auffordern, beim Bund wirklich Druck zu machen, die Wohnungsunternehmen, die abreißen wollen, nicht im Regen stehen zu lassen.
Auch wenn der Bund die bestehende Regelung partout nicht fortführen sollte, brauchen wir in irgendeiner Form eine Altschuldenentlastung. Denkbar ist die Variante, dass der Abriss an das Investieren und Modernisieren im bestehenden Wohnungsbestand gekoppelt wird. Darüber wird schon diskutiert. Diese Variante ist aber nur sinnvoll, wenn auch höchste energetische Standards gesetzt werden.
Es ist ganz wichtig, dass eine Unterstützung von der Bundesseite kommt. Ansonsten verliert der Stadtumbau an Dynamik, weil Unternehmen der Wohnungswirtschaft ihre unbewohnten Gebäude einfach stehen lassen würden. Das kann nicht gewollt sein.
Die Fraktionen der CDU und der SPD treffen in ihrem Antrag viele richtige Feststellungen. Sie formulieren aber keine knallharten Forderungen und Aufgaben, sondern pusten Herrn Webel lediglich etwas warme Luft in den Rücken. Wir stimmen dem Antrag aber trotzdem zu und wollen damit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir kommen doch wieder zur Wohnungs- und Städtebaupolitik zurück. Herr Kollege Henke, ich habe befürchtet, dass Sie nicht der Versuchung widerstehen können, das Mietrecht hier noch einmal zum Thema zu machen.
Wenn man so lange im Landtag sitzt wie Sie, dann dürfte Ihnen klar sein, wie die Koalitionsarithmetik funktioniert. Das sage ich ganz offen. Es gibt eine entsprechende Klausel im Koalitionsvertrag und danach richtet sich bei divergierenden Meinungen auch das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Es kommt dann wie bei anderen großen Koalitionen eben zu einer Enthaltung.
Ich will aber noch zwei, drei Sätze zu dem Mietrechtsänderungsgesetz sagen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Änderungen, die jetzt beschlossen worden sind, keine gravierenden Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt haben. Ich denke, Sie werden diese Meinung teilen.
Wir haben eine Situation, die bei Weitem nicht mit der in einigen ausgewählten Ballungsräumen zu vergleichen ist, in denen es meiner Meinung nach durchaus Handlungsbedarf gibt und in denen auch Korrekturbedarf besteht. Bei uns sind mit den beschlossenen Änderungen aber keine gravierenden Auswirkungen zu befürchten.
Ich habe aber zu kritisieren, dass einzelne Positionen in diesem Mietrechtsänderungsgesetz meiner Meinung nach ziemlich überhöht dargestellt worden sind. Das betrifft zum Beispiel das Problem der Mietnomaden. Ich glaube, das Thema ist nicht so groß, wie es dargestellt worden ist, sodass es wirklich Handlungsbedarf nach sich ziehen müsste. Ich glaube, dazu kann man viele Vermieter fragen.
Kritisch sehe ich aber den Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Sanierungen. Meiner Meinung nach ist das ein Stück weit ein Systembruch, wobei man schauen muss, wie das Juristen bewerten werden.
Was man unter Umständen und vielleicht auch ein Stück weit bei uns im Land mit im Blick haben muss, ist das Thema Neuvertragsmieten gerade vor dem Hintergrund einer starken Fluktuation. Ich könnte mir vorstellen, dass es in den Studenten
städten bei uns eine gewisse Entwicklung geben könnte, die peu à peu auch das Thema Bestandsmieten mit Blick auf den Mietspiegel beeinflussen könnte. Ich denke, das sind aber auch schon die eventuellen Auswirkungen, die sich für SachsenAnhalt ergeben könnten.
Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich gebe offen zu, das eine oder andere ist mir nicht unsympathisch.
Herr Kollege Scheurell ist aber schon darauf eingegangen, dass wir uns in der Koalition darauf verständigt haben, den Antrag abzulehnen. Ich denke, es gibt dafür gute Gründe.
Zum einen ist es so, dass sich Ihr Punkt 1 mit den Abschnitten I und II des Koalitionsantrages weitgehend erledigt hat.
Die Punkte 2 und 3 entsprechen weitgehend den Abschnitten III und IV des Koalitionsantrages. Ich bin auf die unseres Erachtens notwendige Erhöhung des Ansatzes der Städtebaufördermittel schon eingegangen, wobei für uns die Einbeziehung des Programms „Soziale Stadt“ auch ganz wichtig ist.
Punkt 4 zielt auf den Abschnitt V des Koalitionsantrages. Es wäre sicherlich wünschenswert, das Thema Altschuldenentlastung in der von Ihnen dargestellten Form zu regeln. Ich halte das aber für einigermaßen unrealistisch. Ich kann mir eigentlich nur eine Lösung vorstellen, wie ich sie vorhin beschrieben habe, nämlich dass man versucht, mit einem entsprechenden Anreiz und mit einer Kombination von Investitionen an dieser Stelle zu einer Entlastung zu kommen.
Zu Punkt 5. Richtig ist, dass bisher lediglich für das Jahr 2014 wirklich sicher ist, dass vonseiten des Bundes wieder ein Betrag von 518 Millionen € für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden soll. Hierbei stehen vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im September 2013 alle, egal ob die derzeitige Koalition oder die Opposition in Berlin, in der Verantwortung, in der nächsten Wahlperiode Klarheit für die Zeit bis 2019 zu schaffen.
Ein Landesgesetz zum Einsatz der Entflechtungsmittel zu fordern, ist nicht wirklich neu. Bereits vor einem Jahr haben wir uns dazu verständigt. Wir haben auch hier im Raum darüber diskutiert. Wir haben dann einen Beschluss gefasst, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, die bisherige Zweckbindung und den Verteilungsmaßstab beizubehalten. Ich denke, so sollten wir auch verfahren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Kollege Felke. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Eine Überweisung des Antrages ist nicht beantragt worden, also stimmen wir direkt ab.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1995 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/1896 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 1.