Protocol of the Session on April 25, 2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für den prägnanten und konzentrierten Vortrag zur Sache, Herr Abgeordneter Tögel. - Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft in der Drs. 6/1971 ein. Zunächst erfolgt die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein Mitglied des Hohen Hauses Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir dies so tun.

Ich lasse über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer den Artikelüberschriften zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Möchte jemand dagegen stimmen? - Niemand. Stimmenenthaltungen? - Keine. Damit ist das so beschlossen.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist das so beschlossen worden.

Ich lasse nunmehr über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind wieder alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt. Danke schön.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Beratung

Betreuungsgeld verhindern - § 16 Abs. 4 SGB VIII streichen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/628

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/1984

Als Berichterstatter spricht Herr Abgeordneter Knöchel.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/628 zu dem Thema „Betreuungsgeld verhindern - § 16 Abs. 4 SGB VIII streichen“ wurde in der Plenarsitzung am 15. Dezember 2011 eingebracht.

Gegenstand des Antrages war es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat den Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg „Betreuungsgeld stoppen - Bundesmittel zum Ausbau der Kleinkindbetreuung aufstocken“ vom 10. November 2011, Bundesratsdrucksache 718/11, zu unterstützen. Das Land Baden-Württemberg beantragte darin, die Bundesregierung aufzufordern, erstens auf die Einführung des Betreuungsgeldes zu verzichten und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung des § 16 Abs. 4 SGB VIII beinhaltet, und zweitens sich finanziell stärker an der frühkindlichen Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu beteiligen.

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbaten unter Verweis auf die am nächsten Tag stattfindende Beratung des Bundesrates eine Direktabstimmung über den Antrag.

Für die Koalitionsfraktionen beantragte der Abgeordnete Jantos unter Hinweis auf den Koalitionspartner die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dem folgte der Landtag.

482 Tage nach der Plenarsitzung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 27. Sitzung am 10. April 2013 mit dem genannten Antrag befasst. Nach kurzer Beratung wurde einstimmig festgestellt, dass sich der Antrag erledigt hat. Die Erledigung resultiert daraus, dass der Bundesrat bereits in der 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen hatte, die Entschließung zur Verhinderung des Betreuungsgeldes nicht zu fassen.

Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Knöchel. - Im Ältestenrat ist vereinbart worden, hierzu keine De

batte zu führen. Es ist aber Redebedarf signalisiert worden. Besteht Redebedarf? - Ja. Dann rufe ich nunmehr Frau Abgeordnete Hohmann auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei Minuten Redezeit sind schnell verbraucht, deshalb möchte ich an dieser Stelle nicht näher auf das Betreuungsgeld an sich eingehen. Dazu ist im Grunde bereits alles gesagt worden.

Für uns LINKE - das möchte ich jedoch klarstellen - stellt das Betreuungsgeld eine bildungspolitische und eine sozialpolitische Katastrophe dar. Wir lehnen es nach wie vor ab.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Frau Take, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte allerdings den Fokus darauf lenken zu fragen, was der Landtag mit diesem Antrag überhaupt zu Wege gebracht hat. Ich möchte daran erinnern, dass meine Fraktion diesen Antrag am 15. Dezember 2011 eingebracht hat, und zwar mit der Bitte um Direktabstimmung.

Die Koalitionsfraktionen haben sich um eine klare Positionierung gedrückt und haben unseren Antrag in den Ausschuss überwiesen - das alte Spielchen. Deshalb war der Antrag schon zum damaligen Zeitpunkt im Grunde genommen irrelevant, da absehbar war, dass er lange im Ausschuss schmoren würde.

Gut, zum damaligen Zeitpunkt konnte niemand vorhersehen, dass der Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg von der Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 16. Dezember 2011 genommen werden würde. Dies kam erschwerend hinzu.

Zwischenzeitlich lag der Antrag auch, wie vermutet, sehr lange im Ausschuss. Von den Koalitionsfraktionen wurde er mehrere Male geschoben. Man wolle die anstehende Entscheidung des Bundesrates abwarten, so die Begründung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Grunde ist das Verfahren so gelaufen, dass in der Sache selbst nichts passiert ist und nichts passieren wird. Es bleibt also nur zu hoffen, dass sich die Oppositionsfraktionen im Bundestag dafür einsetzen, dass der Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Betreuungsgeldes, der am 22. März 2013 vom Bundesrat beschlossen wurde, sehr schnell auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wird.

Ich appelliere insbesondere an die Kolleginnen und der Kollegen von der SPD, die im Bundestag keinen Koalitionsfrieden wahren müssen wie hier im Land. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete. - Gibt es weiteren Redebedarf? - Den sehe ich nicht.

Dann können wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1984 eintreten. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Teile der Fraktion DIE LINKE, die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch niemand. Dann ist das mit großer Mehrheit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“

Antrag mehrere Abgeordnete - Drs. 6/1963

Ich bitte nun Frau Abgeordnete Gorr, als Einbringerin das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

(Im Plenarsaal ist Musik zu hören - Zurufe: Oh!)

Ich dache, es darf getanzt werden, aber die Musik ist schon zu Ende.

(Heiterkeit)

Bitte.

Nun gut, es ist der letzte Tagesordnungspunkt, der bedarf vielleicht einer besonderen Begleitung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Sie um diese späte Uhrzeit noch im Plenarsaal zugegen sind! Unter Punkt V Satz 2 des Einsetzungsbeschlusses der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ in der Drs. 6/968 wird bestimmt, dass die Kommission dem Landtag neben einem Abschlussbericht jährlich einen Zwischenbericht vorzulegen hat und dass dies erstmals vor der Sommerpause 2013 erfolgen soll.

Die Enquete-Kommission beschloss zu Beginn ihrer Arbeit auf Vorschlag der Hochschule Harz,

eine Status-quo-Analyse in Form einer Befragung durchzuführen. Der Ausgangspunkt hierfür war ein Vorschlagspapier der Hochschule Harz zur Arbeit der Kommission. Die Enquete-Kommission stand der Status-quo-Analyse wohlwollend gegenüber und verfolgte die Absicht, die Auswertung dieser Analyse in den ersten Zwischenbericht aufzunehmen, der, wie eingangs erwähnt, dem Hohen Haus vor der Sommerpause 2013 vorliegen sollte.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen kurzen zeitlichen Ablauf zur Erstellung dieser Status-quoAnalyse geben. Am 12. Oktober 2012, also bereits in der 3. Sitzung der Enquete-Kommission, wurde die Hochschule Harz, konkret der wissenschaftliche Mitarbeiter der Enquete-Kommission von der Hochschule Harz, gebeten, bis zur Sitzung am 9. November 2012 den Entwurf eines Fragebogens vorzulegen.

Zur 4. Sitzung der Enquete-Kommission am 9. November 2012 lag ein Fragenkatalog als Vorschlag vor, der aufzeigen sollte, welche Möglichkeiten zur Befragung es gibt. Es wurden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, alle Fragen des Einsetzungsbeschlusses zu den drei Schwerpunkten herangezogen.

Es gab in dieser Sitzung eine Verständigung darauf, dass sich die Obleute gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter mit den jeweiligen Fragen detailliert befassen sollten und dass der Enquete-Kommission ein abschließendes Papier als Beschlussvorschlag zur nächsten Sitzung vorgelegt werden sollte.

Ein Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, auch alle nachgeordneten Behörden sowie die kommunale Ebene neben den obersten Landesbehörden in diese erste Befragung einzubeziehen, wurde im Laufe dieses Prozesses nicht angenommen.