Vielen Dank. - Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren.
schüsse beantragt worden. Ich habe vernommen, dass eine Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie in den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt wurde. Das sind drei Ausschüsse. Welcher Ausschuss soll federführend beraten?
- Mit der Federführung soll der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beauftragt werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - -
Die Redner der Koalitionsfraktionen haben dafür geworben, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Bildung und Kultur zur Mitberatung zu überweisen. Von der Fraktion DIE LINKE kam nun zusätzlich der Vorschlag, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen.
Eine Überweisung ist also unstrittig; es muss nun über die Ausschüsse entschieden werden. Wer dafür ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann wurde die Überweisung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig beschlossen.
Wer dafür ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen wird, den bitte ich um Zustimmung per Kartenzeichen. - Es gibt Zustimmung bei allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist die
Des Weiteren wurde eine Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist eine Überweisung in diesen Ausschuss abgelehnt worden.
Es wurde vorgeschlagen, die Federführung dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu übertragen. Stimmen dem alle zu? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann das ist so beschlossen worden.
Wir stimmen nunmehr über den von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Entschließungsantrag in der Drs. 1886 ab. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist auch in diesem Fall eine Überweisung in die Ausschüsse beantragt worden. - Herr Kollege Borgwardt, bitte.
Da der Entschließungsantrag unmittelbar an dem Gesetzentwurf hängt und demzufolge kein selbständiger Antrag ist, war für uns eigentlich klar - das haben wir auch in den Diskussionsbeiträgen gesagt -, dass er ebenfalls zur Beratung in diese beiden Ausschüssen überweisen wird.
Ich muss dennoch darüber abstimmen lassen, dass mit der Überweisung des Gesetzentwurfs auch der Entschließungsantrag überwiesen wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag einstimmig überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 1 ist abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich war geplant, dass mein Kollege Herr Mormann diesen Antrag einbringt. Aber leider reicht seine Stimme, obwohl er sonst sehr stimmgewaltig ist, heute nur für eine Rede im Parlament. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir bei der Einbringungsrede zuzuhören.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schätzungen aus dem Jahr 2009 gehen davon aus, dass der Wirtschaftswert der Bienen, den diese durch Bestäubungsleistungen allein für Kulturpflanzen erbringen, weltweit einem jährlichen Betrag von etwa 150 Milliarden bis 160 Milliarden € entspricht. Auf Deutschland entfallen davon etwa 2,5 Milliarden €. Die schwer monetarisierbaren Bestäubungsleistungen für die Erhaltung der Biodiversität sind dabei noch gar nicht berücksichtigt worden. Sie dürften den Betrag wohl auf ein Mehrfaches erhöhen.
Wenn man diese Zahl auf das Land SachsenAnhalt herunterbricht, wird leicht erkennbar, dass es sich um einen dreistelligen Millionenbetrag handeln muss, den Bienen für uns und für die Erhaltung unserer Kulturlandschaft erbringen. Ich möchte also feststellen, dass die Bienen in finanzieller Hinsicht einen ähnlich hohen Beitrag für die Landwirtschaft und den Gartenbau leisten wie die Agrarpolitik der EU.
Auch sollten wir uns die Frage stellen, was passieren würde, wenn es keine Bienen mehr gäbe. Im Obstbau wird davon ausgegangen, dass 85 % der Ertragsleistung auf die Bestäubung von Bienen zurückzuführen sind.
Wollten wir diese Leistung kompensieren, so wären wir dazu gezwungen, unsere Industriebetriebe während der Blütezeit zu schließen, um die Belegschaft mit Pinseln bewaffnet auf die Felder und Plantagen zu schicken. Das ist keine Utopie; in China wird das schon angewandt. Das hat sicherlich auch noch andere Gründe, aber es ist so.
Dass es so weit nicht kommen darf, steht wohl außer Frage. Deshalb sollten wir uns intensiv um die Erhaltung unserer Honigbienen kümmern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun hat das Ganze eine Vorgeschichte. Es ist keineswegs so, dass wir uns im Plenum zum ersten Mal mit den Bienen befassen. Ich denke nur an die lehrreichen Erörterungen zur Bedeutung der Bienenkönigin durch Herrn Minister Dr. Aeikens. Auch der Schutz von Belegstellen für Bienen, den wir vor gut zwei Jahren mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes beschlossen haben, ist ein wichtiger Beitrag für den Schutz unserer Bienenvölker.
Für diejenigen, denen der Begriff Belegstelle nicht geläufig ist, möchte ich ihn ganz kurz erläutern.
Wir sind, denke ich, auch ein wenig gehalten, Bildung zu betreiben, und vor diesem Hintergrund werde ich das tun. Es handelt sich hierbei um die Ausweisung anerkannter Paarungsplätze von Königinnen mit ausgewählten Drohnen. Das ist wichtig, um Krankheiten wie der Amerikanischen Faulbrut oder der Varroamilbe vorzubeugen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ewas irritiert waren wir darüber, dass die Imker ab diesem Jahr Beiträge zur Tierseuchenkasse zahlen müssen. Es ist vorgesehen, für jedes Bienenvolk 1 € zu erheben, wobei jeder Imker einen Mindestbetrag von 6 € zu zahlen hat.
Neben der generellen Frage, ob für Bienen Beiträge erhoben werden sollten - der wirtschaftliche Nutzen für den Imker macht lediglich einen Bruchteil des gesamten volkswirtschaftlichen Nutzens aus; in 1 kg Honig stecken immerhin Bestäubungsleistungen im Wert von etwa 100 € -, ist unter fiskalischen Gesichtspunkten auch die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu stellen.
Für meine Begriffe wäre es nicht tragbar, wenn 40 % der Beiträge allein für die Verwaltung benötigt würden. Auch sind die Beträge, die in den zurückliegenden Jahren für Bienen durch den Landeshaushalt bereitgestellt worden sind, mit ca. 3 000 € durchaus überschaubar. Es sollte noch einmal intensiv über die Sinnhaftigkeit der Beitragserhebung nachgedacht werden - mit all den Problemen, die wir sicherlich kennen.
Meine Damen und Herren! Dass es ein länderübergreifendes Institut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf gibt, ist durchaus zu begrüßen. Eines stimmt uns allerdings nachdenklich, und zwar die Aussage der Imker unseres Landes, dass sie von diesem Institut kaum etwas haben. Auch werden die Forschungsinhalte vom Landesimkerverband infrage gestellt. Das alles deutet zumindest auf Kommunikationsprobleme hin, die ausgeräumt werden müssen.
Meine Damen und Herren! Wir haben bei den Imkern in unserem Land einen relativ hohen Altersdurchschnitt zu verzeichnen. Da die demografische Entwicklung auch vor den Imkern nicht Halt macht, sind wir also zur Erhaltung unserer Bienenbestände in den kommenden Jahren auf einen deutlichen Zuwachs an Jungimkern angewiesen. Es muss also darum gehen, die Rahmenbedingungen für die Bienenzucht attraktiv zu gestalten.
Allerdings - das sage ich im Hinblick auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - muss das Ganze finanzierbar bleiben. Mal eben für jedes Bienenvolk eine Förderung von 200 € zu verlangen, ist zwar für eine Oppositionsfraktion legitim, geht aber an den Realitäten vorbei.
Die Regierungsfraktionen haben in ihrem Antrag die wesentlichen Punkte für die zukünftige Entwicklung der Bienenzucht in unserem Land aufgegriffen. Ich denke, wir tun gut daran, die weitere Entwicklung parlamentarisch zu begleiten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. - Wir kommen zum nächsten Beitrag. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1882 wird von der Abgeordneten Frau Frederking eingebracht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! „Wenn die Biene stirbt, stirbt auch der Mensch“, dieses fälschlicherweise Albert Einstein zugeschriebene Zitat bringt die Sache dennoch treffend auf den Punkt. Bienen und andere bestäubende Insekten sichern den Fortbestand von Flora und Fauna. Bienen sind Anzeiger für eine intakte Natur. Ihr Niedergang bedroht nachhaltig Natur und Umwelt und damit auch den Menschen, abgesehen von den immensen wirtschaftlichen Schäden, zu denen Herr Barth bereits etwas ausgeführt hat.
Die Situation der Bienen ist alarmierend und wird Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit haben. Der Fortbestand der Bienen ist nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch sozial erforderlich. Die Zeitschrift „Focus“ titelte im Mai letzten Jahres: „Insektensterben treibt die Nahrungsmittelpreise in die Höhe“.
In den letzten Jahren ist ein eindeutiger Rückgang der Honigbiene zu verzeichnen. Das liegt auch daran, dass die Bienen krank sind. Es gibt zwei ernstzunehmende Krankheiten bei Bienen, eine ist die Amerikanische Faulbrut, die andere wird durch die Varroamilbe verursacht.