Okay. Das haben jetzt alle gehört. Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen werden. Ich sehe keinen weiteren Diskussionsbedarf. Damit stimmen wir über beides zusammen ab. Wer stimmt dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen und große Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt einige Enthaltungen.
Bei der SPD spielen einige nicht mehr mit. Jetzt müssten wir auszählen, so schlecht waren die Stimmenverhältnisse erkennbar. Dann würde ich eher sagen, wir stimmen noch einmal ab oder die Geschäftsführer oder andere einigen sich jetzt.
Einverstanden. Dann stimmen wir als Erstes über die Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft ab. Wer stimmt dieser Über
Wer dafür ist, dass der Ausschuss für Finanzen der federführende Ausschuss wird, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind große Teile der Koalition und kleine Teile der LINKEN.
Wer stimmt dagegen, dass der Ausschuss für Finanzen der federführende Ausschuss wird? - Das sind große Teile der LINKEN und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 11 erledigt. Wir wechseln hier vorn auf dem Podium.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. März 2013 beschloss der Deutsche Bundestag das Leistungsschutzrecht. Morgen entscheidet der Bundesrat, ob er Einspruch gegen diese Änderung des Urheberrechtsgesetzes einlegt. DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, dem zuzustimmen. Wir lehnen das Leistungsschutzrecht ab.
Die Geschichte eines Leistungsschutzrechts ist älter und schaffte es im Jahr 2009 in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP auf Bundesebene. Erfolgreich gelang es einzelnen Verlegern, den politischen Entscheidungsträgern zu suggerieren, als sei ein Leistungsschutzrecht eine angemessene gesetzgeberische Reaktion auf die Herausforderungen von Journalisten und Verlegern durch die Digitalisierung unserer Gesellschaft.
Nun gibt es viele Themen, bei denen man ein solches Vorgehen erkennen kann. Das Leistungsschutzrecht weist jedoch etwas Besonderes auf. Nur sehr selten werden Maßnahmen tatsächlich beschlossen, wenn es eine so breite Ablehnung
des Instrumentes gibt, wie es hier der Fall ist. Vergleichbares hat es in dieser Bundestagslegislaturperiode nur mit der als Mövenpick-Steuer titulierten Steuersenkung bei den Hotels gegeben.
Ich gebe zu, die Emotionen beim Leistungsschutzrecht schlagen nicht ganz so hoch, wie damals bei der Umsatzsteuersenkung für Hotelbesuche. Das nimmt aber nichts von der politischen Brisanz.
Meine Damen! Meine Herren! Worum geht es beim Leistungsschutzrecht? Es geht um eine zu entrichtende Gebühr für Firmen und Personen, die frei zugängliche Presseerzeugnisse verlinken, zitieren oder neu aggregieren, soweit diesen ein kommerzielles Interesse zugeschrieben wird. Die Gebühr soll an die Verwerter entrichtet werden. Eine Vergütung der Urheber soll angemessen erfolgen. Was das ist und wer es bestimmt, das ist nicht sicher geregelt. Dies ist auch nicht die einzige Rechtsunsicherheit beim Leistungsschutzrecht.
Aber gut, wenn ich mir die Gesetzgebungsinitiativen zu Fragen der Digitalisierung und des Internets anschaue, dann komme ich ohnehin zu dem Schluss, als wollen jene, die noch vor einiger Zeit von einem vermeintlichen rechtsfreien Raum im Internet sprachen, erreichen, dass letztlich durch eine Fülle von danach geschaffenen Rechtsunsicherheiten dieser rechtsfreie Raum tatsächlich einst eintreten soll. Politisch motivierte, selbsterfüllende Prophezeiungen, die der Sache aber nicht dienen.
Die Probleme beim Leistungsschutzrecht liegen auf der Hand, wenn man versteht, wer mit den Regelungen getroffen werden soll. Nicht umsonst wurde die aktuelle Initiative als Springer-GoogleGesetz in der Bundeshauptstadt diskutiert.
Ich will zunächst auch bei diesem Beispiel bleiben, wenngleich ich vorweg betone, es ist erst einmal nur ein Beispiel. Wenn Sie heute im Netz nach Presseartikeln suchen, gehen Sie in der Regel zur Suchmaschine Ihrer Wahl und finden diese dort, oft auch mit ersten Inhalten der Artikel, mit Fotos oder Illustrationen. Ich mache das auch, und zwar mit dem Ziel, für ein Thema, für das ich mich interessiere, möglichst viele und viele unterschiedliche Artikel zu finden. Das sind nicht nur Meldungen von Agenturen oder größeren Verlagen, es sind Blogs, es sind kleine Websites, die Zeitungsartikel auszugsweise nach dem Zitatrecht verwenden oder eben auch Artikel kleinerer Verlage.
Es hat sich eine Gewohnheit entwickelt, die aus meiner Sicht, besonders in Deutschland, auf eine bestimmte Suchmaschine zielt. Sollen Sie die Gefahr eingehen, in Ihrer Gewohnheit demnächst nur noch Artikel von größeren Verlagen zu finden, da es diese sind, welche die Leistungsschutzrechtsgebühr entrichten können oder anderweitige privatwirtschaftliche Verträge mit dem Suchmaschinenbetreiber überhaupt haben abschließen können?
Es gibt viele Möglichkeiten, die Monetarisierung für traditionelle Verlage auch im Netz zu erhalten. Zugegeben, diese sind auch häufig nicht sehr populär. Aber viele Verlage experimentieren schon, wie ihre Geschäftsmodelle in Zukunft aussehen können. Diese wissen auch, was ich hier und heute noch einmal herausstellen muss: Es ist nicht die Aufgabe von Politik, tradierte und rein private Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu halten.
Wenn das Gewohnheitsrecht besteht und wir alle demnächst nur einen eingeschränkten Teil der Presseerzeugnisse finden, so erkenne ich auch eine Einschränkung der Informationsfreiheit gemäß § 5 des Grundgesetzes.
Das ist sehr problematisch. Aber wir können doch nicht immer auf die Gerichte warten, bis sie dem Gesetzgeber seine Grenzen aufzeigen.
Damit bin ich bei den „kleinsten Textstellen“. Noch kurz vor der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag wurde der Entwurf dahin gehend geändert, dass „kleinste Textstellen“ vom Leistungsschutzrecht ausgenommen seien. Definition: Fehlanzeige. Die nächste Rechtsunsicherheit erfolgreich von Union und FDP beschlossen. Darunter werden in der Praxis vorwiegend die Urheberinnen und Urheber leiden.
Vehement fordert der Deutsche Journalistenverband den Einspruch der Länder gegen das Leistungsschutzrecht. Der Vorsitzende, Michael Konken, hat unlängst die Ministerpräsidenten darauf hingewiesen. Aber selbst die SPD, die das Leistungsschutzrecht insgesamt ablehnt, ist heute Koautor des Alternativantrages, der das Leistungsschutzrecht nicht nur gestalten will, sondern warten will, ob die vom DJV bereits jetzt formulierten negativen Auswirkungen dann auch noch eintreten.
Nun hat nicht nur der Deutsche Journalistenverband seine Ablehnung erklärt. Dass Google hier eine Kampagne fährt, ist klar. Es geht schließlich um seinen Teich, der hier ein wenig trockener gelegt werden soll. Aber wer lehnt das Leistungsschutzrecht noch ab?
Die Jugendverbände aller im Bundestag vertretenen Parteien, somit zum Beispiel auch die Linksjugend Solid, sind gegen das Leistungsschutzrecht. Die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sind gegen das Leistungsschutzrecht. Aus den Reihen von CDU und CSU gab es starke Bedenken. Ich zitiere den CDU-Bundestagabgeordneten Siegfried Kauder:
tag kann ein solches Gesetz nur beschließen, wenn jemand klar in Worte fasst, welche Leistung dort eigentlich geschützt werden soll. Das haben die Presseverlage bisher nicht getan.“
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco ist gegen das Leistungsschutzrecht. Ich bin jetzt gar nicht so sehr in der misslichen Lage, die CDU zu bitten, ihren Einsatz für die Marktwirtschaft wieder zu entdecken.
Morgen hat Ihr wirtschaftspolitischer Sprecher Geburtstag. Frage: Schenkt die CDU ihm dann ausgerechnet das Durchwinken des Leistungsschutzrechtes, zu dem jener Branchenverband titelt: Marktwirtschaft ade!
Ich will die Ablehnung des Leistungsrechts auch wirtschaftspolitisch begründen. Kleinere Anbieter von journalistischen Erzeugnissen, aber auch kleinere Informationsbereitsteller im Netz werden in der Regel nicht die Möglichkeit haben, abzuschöpfen oder abschöpfen zu lassen. Sie werden unter Umständen nicht in die Lage versetzt, mit großen Nachrichtenaggregatoren oder Suchmaschinenbetreibern individuelle privatwirtschaftliche Verträge abzuschließen. Davon betroffen sind besonders die Start-ups.
Der digitale Markt ist ein Innovationsmarkt. Machen Sie es den kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht noch schwerer, als sie es ohnehin schon gegen die Riesen haben.
Nicht nur der Deutsche Journalistenverband, sondern auch andere aktive Urheberinnen und Urheber haben den Ministerpräsidenten geschrieben. Darunter befand sich auch ein Schreiben aus dem Dunstkreis des Gesprächskreises Netzpolitik und digitale Gesellschaft beim SPD-Parteivorstand. Vertraut die sachsen-anhaltische SPD ihrem Parteivorstand so wenig, dass sie heute beschließen will, im Nachgang erst noch einmal zu prüfen - Zitat -:
„…ob die mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele vollständig erreicht werden können und Presseverleger vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch Anbieter von Suchmaschinen und solchen Diensten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, wirksam geschützt werden.“
Meine Damen, meine Herren! Gerade durch die breite politische und gesellschaftliche Ablehnung bietet sich das Thema an, um sehr früh im Jahr für Wahlkampf zu sorgen. Dies ist dann auch mit sehr
Der SPD-Kanzlerkandidat hat sich entschieden, die Frage der Beurteilung des Leistungsschutzrechtes zur Chefsache zu machen. Er sprach auf der CeBIT ausnahmsweise einmal Klartext und formulierte: