gung zum Anlass nehmen, um hier als Fraktionsvorsitzender zu reden, weil ich glaube, es ist eine ausgesprochen traurige Stunde für dieses Parlament;
Es ist zum einen ein Offenbarungseid einer Landesregierung, die offensichtlich ungern ihre Minister zu aktuellen politischen Themenstellungen hier unvorbereitet Stellung nehmen lassen möchte, offensichtlich aus Angst davor, dass diese Dinge, die in der Öffentlichkeit geäußert werden und worüber natürlich auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, Schwächen dieser Landesregierung offen legen. Da sage ich jetzt einmal, dass das ein Offenbarungseid für diese Landesregierung ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Dramaturgie hätte nicht besser sein können als dieses Mal. Wir haben eine Kabinettssitzung, in der die Haushaltseckwerte für das nächste Jahr inklusive der entsprechenden Planungen bis zum Jahr 2017 durch das Finanzministerium und den Ministerpräsidenten vorgelegt werden. Das ganze Land ist in Aufruhr. Alle diskutieren darüber. Was gibt uns der Chef der Staatskanzlei als zentralen Gegenstand dieser Kabinettssitzung hier zur Befragung vor? - Die Änderung der Grundsätze zur Durchführung einer Landesgartenschau.
Wenn das die Position des Kabinetts zur Regierungsbefragung ist, zur öffentlichen Debatte hier im Parlament, dann gute Nacht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Reaktionen waren erwartungsgemäß. Natürlich macht der Ministerpräsident mit seinem Finanzminister ein Pressegespräch. Natürlich diskutieren alle Minister und alle möglichen Leute in der Öffentlichkeit über diese Dinge. Aber an einer Stelle soll bitte nicht darüber geredet werden, nämlich hier im Parlament, der Institution, die die Budgethoheit hat. Das ist doch absurd, liebe Leute. Das ist doch absurd!
(Beifall bei der LINKEN - Minister Herr Bul- lerjahn: Das kennen Sie doch alles, Men- schenskinder!)
Insofern ist es sehr wohl vernünftig und richtig für die Information der Öffentlichkeit, genau dieses Instrument zu nutzen. Ich sage auch, dass heute sehr deutlich geworden ist, dass es zwischen den Ministern große Unterschiede gibt, sowohl hinsichtlich der Bereitwilligkeit, hier Fragen zu beantworten, als auch hinsichtlich der Sachkenntnis. Ich
Ich sage auch, dass es ein zweiter Offenbarungseid ist. Es ist ein Offenbarungseid, dass dieser Landtag nicht mehr mehrheitlich in der Lage ist, ein solches Instrument des Parlaments gegenüber der Regierung aufrechtzuerhalten.
Ja, liebe Leute, wenn wir uns selbst nicht ernst nehmen und in dieser Art und Weise in die zweite Reihe rücken, dann müssen wir uns auch nicht darüber wundern, wenn uns die Leute draußen nicht ernst nehmen. - Danke für diese Entscheidung, und das war nicht ernst gemeint.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor. Deshalb ist die Fragestunde jetzt zu Ende.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin
Die erste Beratung fand in der 38. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2013 statt. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Niestädt. Bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank. - Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der vom Präsidenten gerade vorgestellte Gesetzentwurf wurde in der 38. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2013 nach der ersten Beratung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, einen Staatsvertrag zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin abzuschließen. Artikel 22
Abs. 1 des Einigungsvertrages sieht die hälftige Aufteilung des vom Bund treuhänderisch verwalteten Finanzvermögens zwischen dem Bund und den in Artikel 1 des Einigungsvertrags genannten Ländern vor.
Zu einzelnen Vermögensmassen bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem Bund und den Ländern. Beide bemühen sich seit mehr als zehn Jahren ohne Ergebnis um eine Annäherung der divergierenden Standpunkte. Abhängig vom jeweiligen Rechtsstandpunkt steht einem Überschuss von etwa 3,5 Milliarden € - das ist die Position der Länder - ein Fehlbetrag von rund 4 Milliarden € - das ist die Position des Bundes - gegenüber.
Eine Annäherung ist auch nach einer Fortführung der Verhandlungen nicht zu erwarten. Der Staatsvertrag soll abgeschlossen werden, damit ein Rechtsstreit vermieden und eine sogenannte Nulllösung erreicht werden kann.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich nun in seiner 37. Sitzung am 6. März 2013 mit dem oben genannten Gesetzentwurf und der dazu vorliegenden Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes befasst. Die notwendigen Änderungen beziehen sich vor allem darauf, dass das Unterzeichnungsdatum der Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Frau Lieberknecht nicht der 13. November 2012, sondern der 13. Dezember 2012 ist. Dies hat der Vertreter der Landesregierung, der Staatssekretär im Finanzministerium Herr Richter, in der Ausschusssitzung bestätigt.
Der Ausschuss hat daraufhin den Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des GBD mit 9 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 6/1879 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Niestädt, für die Berichterstattung. - Es wurde vereinbart, über den Gesetzentwurf ohne Debatte abzustimmen. Ich sehe auch jetzt keine neuen Debattenwünsche. Der Ausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in der angefügten Fassung anzunehmen.
Ich lasse jetzt über die selbständigen Bestimmungen abstimmen. Ich schlage in Anwendung des § 32 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung vor, über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied eine getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall.
zeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktionen der Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Die selbständigen Bestimmungen sind angenommen worden.
Dann lasse ich jetzt über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag). Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Dann lasse ich jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, mache ich auf Folgendes aufmerksam: Die Geschäftsführerin und die Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, so denn Zeit ist, nach dem Tagesordnungspunkt 12 fortzufahren mit den Tagesordnungspunkten 13, 18 und gegebenenfalls auch 22 und 23.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Landesrichtergesetzes
Die erste Beratung fand in der 35. Sitzung am 16. November 2012 statt. Berichterstatter ist Herr Wunschinski. Herr Wunschinski, Sie haben das Wort.
sagte, in der 35. Sitzung des Landtages am 16. November 2012 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die beiden Sozialgerichte in Halle und Magdeburg in Präsidialgerichte umzuwandeln. Hintergrund ist eine starke Entwicklung der Sozialgerichtsbarkeit seit Anfang der 90er-Jahre. Infolge der Errichtung der neuen Präsidialgerichte bedarf es einer Änderung im Landesrichtergesetz.
Die erste Beratung fand in der Sitzung am 30. November 2012 statt. Dazu lag eine Synopse des GBD zu dem oben genannten Gesetzentwurf vor, die mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung abgestimmte Empfehlungen enthielt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eine Stellungnahme des Deutschen Richterbundes einzuholen und nach der Anhörung über das weitere Verfahren zu beraten.