Ihr Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, zielt auf eine wichtige Fragestellung ab. Keine Frage: Auch wir erkennen diese Problematik.
Aber wir haben dabei nicht allein die notwendigen Schritte zum Erhalt der Schulsozialarbeit im Blick, sondern auch die Bedingungen und Voraussetzungen, die sich aus dem gesamten Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.
Es wird - das ist abzusehen - intensive Gespräche nicht nur mit unseren Finanzpolitikern geben müssen, um der Schulsozialarbeit ihre berechtigte Stellung im Förderinstrumentarium unserer Schulpolitik zu erhalten. Wir gehen heute davon aus, dass unser Kultusminister Stephan Dorgerloh - -
- - trotz der ihm in dieser Woche bekanntgegebenen Eckwerte zum Einzelplan 07 mögliche Spielräume nutzen wird, um Mittel für die Schulsozialarbeit vorzusehen. Das wird nicht einfach werden, meine Damen und Herren. Das grenzt schon fast an die Quadratur des Kreises. Aber wir müssen zuerst den Versuch unternehmen,
uns im Rahmen der Eckwerte zu bewegen, welche das Top-down-Verfahren der Haushaltsaufstellung entwickelt.
Die Zielgröße für das Jahr 2019, die sich aus dem verabredeten Personalentwicklungskonzept ablesen lässt, ist dabei Mahnung und Ansporn zugleich. Die Zielgröße liegt bei etwa 1 100 pädagogischen Mitarbeitern, also bei einem sehr flachen Niveau gegenüber 1 754 Stellen derzeit. Gerade diese rückläufige Zahl muss uns animieren, künftig mit weniger Ressourcen genauso gute Schulsozialarbeit wie bisher zu gewährleisten. Ein Stichwort ist dabei die Effizienz.
Meine Damen und Herren! Ich möchte auch die in dem Antrag angesprochene Überprüfung der Bezahlung von Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen ansprechen. Das ist für mich an dieser Stelle keine schwierige Frage. Für die Vergütung von Schulsozialarbeiterinnen ist derzeit eine Spannweite vorgegeben. Sie sind darauf eingegangen und haben auch freie Träger und andere angesprochen.
Ich denke, wir sollten das genau analysieren. Dann muss man darüber reden, ob man diese Tätigkeit entsprechend der Qualifikation dieser Personen angemessen bezahlt oder nicht. Im Übrigen hat die Landesregierung im November 2012 zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Höhergruppierung nur bei Übertragung höherwertiger Aufgaben erfolgen könne. Nach meiner Kenntnis ist dies bis zum heutigen Tag nicht vorgesehen.
Zum Abschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich hoffe, wir können unsere Vorstellungen im Ausschuss für Bildung und Kultur im Konsens des gesamten Hohen Hauses verabschieden. Ich bitte daher um Überweisung des Antrages. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Güssau. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Kollegin Frau Professor Dr. Dalbert. Bitte, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe geschätzte Kollegin Frau Bull, Ihr Antrag hat mir einiges Kopfzerbrechen bereitet.
Das Wichtigste vorweg: Ich schließe mich meinem Vorredner an und beantrage auch für meine Fraktion die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Bildung und Kultur.
Ich habe meine Vorredner bewundert. Sie alle wussten, worum es in dem Antrag geht. Ich weiß es nicht so genau. Ich habe mich ein bisschen kundig gemacht. Irgendwie geht es um Sozialpädagogik. Ich habe nachgeschlagen, was das ist:
Sozialpädagogische Arbeit versucht die Eigenverantwortung eines jungen Menschen und damit seinen selbstständigen Umgang mit allgemeinen Lebenslagen in der Gesellschaft zu stärken. Als relevant angesehene menschliche Problemsituationen sind Gegenstand. Man versucht, das Zurechtkommen und Zurechtfinden von Jugendlichen und Heranwachsenden in der Lebenspraxis zu befördern.
Ja, das ist in dem Erziehungsauftrag der Schule enthalten. Das ist Gegenstand des Handelns der Akteure in Schule, Bildung und Erziehung. Die Erziehungsarbeit ist sozialpädagogische Arbeit. Darin sind wir uns einig. Es gehört dorthin.
Die andere Frage, die Sie ansprechen, ist die Frage, wer diese Arbeit macht. Das ist für mich die Frage nach den multiprofessionellen Teams. Sie erwähnen an unterschiedlichen Stellen des Antrags unterschiedliche Gruppen wie die pädagogischen Mitarbeiter, von denen wir schon gehört haben, die Lehrkräfte und die Beratungslehrer im Besonderen.
Sie reden von sozialpädagogischen Fachkräften und an einer Stelle auch explizit von der Schulsozialarbeit. Ich denke, diese Ausführungen machen deutlich, dass viele Akteure mit an Bord sind. Die Schulpsychologen erwähnen Sie aber nicht, die sicherlich auch mit an Bord sind, wenn es um die sozialpädagogische Arbeit geht.
Wenn wir nach den multiprofessionellen Teams fragen, dann können wir sicherlich auch danach fragen, was Schulen vielleicht außerdem noch brauchen, um ihr Schulprofil zu stärken. Vielleicht gibt es auch Schulen, die in ihrem Team einen Handwerksmeister haben wollen, um die berufliche Profilierung weiter auszubauen und den Schülerinnen und Schülern auch praktische Kompetenzen mitzugeben.
Ich sehe also viele Punkte in Ihrem Antrag, die mit der Frage zu tun haben, wie wir uns multiprofessionelle Teams in Schulen vorstellen. Das ist ein Gegenstand, über den wir schon in einer der letzten Sitzungen des Ausschusses beraten haben. Ich denke, es ist eine der Aufgaben, die wir zu lösen haben, wenn wir die Schulsozialarbeit mithilfe der europäischen Mittel in der nächsten Förderperiode sichern, nämlich die Zeit zu nutzen, um zu sagen, wie die Schule aussehen soll und wer mit im Boot der multiprofessionellen Teams sein soll. Die Landesregierung hat uns zugesagt, dass dazu im Herbst eine größere Konferenz stattfinden soll.
Sie sprechen des Weiteren die Fortbildung an. Ja, das ist eine Baustelle. Ich glaube aber, dass diese Baustelle größer ist als die Baustelle, die Sie mit dem Antrag aufmachen. Ich glaube, gute Schule gibt es nur mit guten Lehrern und Lehrerinnen und mit anderen guten Fachkräften. Deswegen müssen wir in der Tat endlich einmal die Frage der
Fachkräfte angemessen bezahlen - dazu kann ich nur sagen: Ja, genau! Wir sollten uns ansehen, welche Hürden dafür verantwortlich sind, dass das nicht passiert.
Über die Fortführung des ESF-Projekts haben wir schon gesprochen. Das sollte in der Tat passieren, damit wir über die anstehenden Fragen, die ich bereits benannt habe, beraten können, und damit wir die Fragen einer Lösung zuführen und auch die Weichen dafür stellen können, dass die Netzwerkstellen zu Knotenpunkten für regionale Bildungslandschaften werden. Ich denke, in diese Richtung sollte die Entwicklung in unserem Land gehen.
Ein schwieriger Punkt in Ihrem Antrag ist die Frage der gesetzlichen Verankerung der Schulsozialarbeit. Sie schreiben in dem Antrag nichts vom Schulgesetz, sondern vom Sozialgesetzbuch. Im Sozialgesetzbuch ist die schulbezogene Jugendarbeit verankert.
Ich denke, bei allem, worüber wir nachdenken, um etwas finanziell abzusichern, dürfen wir nicht in die Falle laufen, Hürden aufzubauen, die am Ende eine Verzahnung der außerschulischen Jugendarbeit mit Ganztagsschulen, die wir uns, glaube ich, gemeinsam wünschen, behindern. Das ist ein diffiziler Punkt, über den wir sorgfältig beraten sollten, damit wir uns nicht, um ein Problem zu lösen, ein anderes Problem einkaufen.
Deswegen empfand ich den Antrag als etwas schwierig. Ich würde mir wünschen, dass wir über die Punkte ausführlich im Ausschuss beraten können. - Herzlichen Dank.
Danke, Frau Professor Dalbert. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Frau Reinecke. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Anknüpfend an die vorangegangene Debatte möchte ich an dieser Stelle feststellen, dass ein steigender Problemdruck in Schule und Jugendhilfe künftig eine engere Zusammenarbeit der Sozialisationsinstanzen Schule und Jugendhilfe erforderlich macht, und zwar unabhängig davon, wo das Personal beschäftigt ist,
ob bei einem freien Träger - sicherlich mit den Differenzen, die beschrieben wurden - oder in dem staatlichen System Schule. Das Erfordernis, in den bestehenden Strukturen noch mehr und noch effektiver miteinander zu kooperieren, haben wir hier zur Genüge erörtert.
Die Fachöffentlichkeit hat sich hinsichtlich der Ergebnisse der Schulsozialarbeit und der dazu abgegebenen Empfehlungen ausdrücklich dafür ausgesprochen, das als ergänzendes oder präventives Element für die Erziehungsarbeit an Schulen zu implementieren. Ich denke, dabei gehen die Meinungen nicht weit auseinander.
Die unterschiedlichen Professionen, die in diesen Antrag hineinspielen - Frau Dalbert hat es angesprochen -, müssen auch unterschiedlich bewertet werden. Die Bezahlung der sozialpädagogischen Fachkräfte ist sicherlich ein Aspekt bei freien Trägern.
Auf Folgendes möchte ich hinweisen: Wenn wir es schaffen wollen, die Schulsozialarbeit im SGB VIII zu etablieren, dann ist zu berücksichtigen, dass das SGB VIII auf das Prinzip der Subsidiarität abstellt. Dabei sind die freien Träger gefordert. Wir müssen sie an dieser Stelle befähigen, die Problemlagen, die hier angesprochen wurden, einer Lösung zuzuführen. Ein freier Träger deckt mehrere Tätigkeitsfelder ab und finanziert sich aus unterschiedlichen Töpfen. Ich denke, das ist der Part, den Sie an dieser Stelle meinen.
Allerdings erscheint mir die Kritik an dieser Stelle etwas unangebracht. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.
Ich möchte betonen, dass nicht der freie Träger als solcher kritisiert wird, ob nun Wohlfahrtsverband oder kleiner Verein, wenn er tarifliche Festlegungen unterschreitet. Ich denke, wir müssen auch dahinter schauen, welche Gründe dafür vorliegen.
Es gibt die ESF-Richtlinie, die vorgibt, welche Qualifizierung gegeben sein muss und unter welchen Bedingungen ein freier Träger eine Finanzierung beantragen kann. Wenn er diese beantragt, dann muss er sie auch zweckgebunden abrechnen. Es geht darum, dass die zweckgebundene Abrechnung nicht zu Beanstandungen geführt hat. Mir sind zumindest keine Träger bekannt, die bei der Abrechnung die Regeln nicht eingehalten hätten. Das möchte ich für die freien Träger einmal feststellen. Vielleicht ist es auch grundsätzlicher gemeint.
Ich möchte gern auf das Stichwort Lerncamps des Ministers eingehen. Wir haben in den Winterferien das erste Mal das Projekt „Durchstarten zum Schulerfolg“ mit 62 versetzungsgefährdeten Schülern der 7. und 8. Klasse in Schierke erlebt. Das Projekt wird von der DKJS getragen. Es gilt, im
Ausschuss nachzufragen, wie sich dieser interessante Ansatz hinsichtlich der Bildungsbiografien der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler entwickelt, inwieweit diese Ferien auch Wirkung gezeitigt haben. Das interessiert mich ganz besonders, auch vor dem Hintergrund, dass es schon Erfahrungen zum Beispiel aus Hessen und Sachsen zu solchen Lerncamps gibt.
Zum Thema der Aufnahme der Schulsozialarbeit als neue Leistung in die Jugendhilfe. Ich denke, dabei ist abzuwägen, welche Situation hinsichtlich des Kooperationsverbotes besteht und inwieweit der Bund auch unterhalb des Kooperationsverbotes dieses wichtige Anliegen künftig unterstützen sollte.