Protocol of the Session on February 21, 2013

Ich denke auch - meine Lampe blinkt schon -, dass wir auf diesem Wege weitergehen werden. Wir haben uns in der Koalition mit diesem Thema beschäftigt. Wir wollen die richtigen Wege finden, unter drei Vorraussetzungen:

Erstens. Die EU-Anforderungen sind zu erfüllen, naturschutzfachlich und rechtlich.

Zweitens. Die Menschen in den betroffenen Regionen sind nicht nur zu beteiligen, sondern sie sind im positiven Sinne mitzunehmen.

Drittens. Das Ganze muss auch bezahlbar sein, und zwar bezahlbar im Sinne dessen, was ich eben gesagt habe, und auch bezahlbar im Sinne unseres Landeshaushalts und des Personalentwicklungskonzeptes. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Kollege Stadelmann, vielen Dank. Jetzt möchte Herr Weihrich Sie etwas fragen.

Dann kann ich vielleicht meinen Rest in der Antwort vortragen.

Bitte, Herr Weihrich.

Herr Kollege, ich möchte zu Ihren Ausführungen nachfragen. Vorab vielleicht noch bemerkt: Zu dem, was Sie hinsichtlich der Beteiligung der Nutzer und der Betroffenen vor Ort gesagt haben, stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.

Wir haben im Moment die Situation, dass die Managementpläne fast vollständig erstellt worden sind, aber im Grunde genommen ohne Beteiligung der Nutzer - jedenfalls ohne deren aktive Mitwirkung; sie wurden darüber nur informiert. Das ist der jetzige Stand. Wir haben also fertige Managementpläne mit sehr umfangreichen Maßnahmenteilen. Aber im Moment - so stellt es sich mir jedenfalls dar - weiß niemand, wie die Umsetzung der Maßnahmen in Angriff genommen werden soll, und das Problem besteht, die rechtlichen Bedingungen zu klären, also die Schutzgebiete auszuweisen.

Deswegen würde ich einfach ganz pauschal fragen: Wie stellen Sie sich denn dieses Verfahren vor? Was soll denn jetzt passieren? Wie soll dabei die Effizienz gesteigert werden? - Es ist für mich als Schlagwort durchaus nachvollziehbar, so effizient wie möglich heranzugehen. Aber ich verstehe nicht, wie man die Effizienz bei irgendetwas steigern kann, was im Moment überhaupt noch nicht begonnen worden ist.

Herr Weihrich, Sie sind eigentlich Fachmann genug, um zu wissen, dass die Managementplanung eine Fachplanung ist. So wie Sie es eben dargestellt haben, kommen wir erneut zu dem Problem, das wir vor Ort jetzt haben: Der Landwirt oder der Ornitologe sieht den Managementplan und denkt: Um Gottes willen, das ist jetzt in Stein gemeißelt und wird bei mir in der Region vor Ort umgesetzt.

So ist es aber nicht. Die Managementplanung ist eine Fachplanung, die von Fachleuten erstellt wurde in einer Qualität, die, ich sage mal, durchwachsen ist. Mal ist sie besser, mal ist sie schlechter. Ich will mich dazu gar nicht weiter auslassen. Auch nicht, was die Einbeziehung der Betroffenen vor Ort betrifft. Dort gibt es durchaus vorbildhafte Managementpläne und solche, die nicht so toll sind.

Wenn wir jetzt von Effizienzsteigerung reden, sind wir bei dem nächsten Schritt, bei dem wir uns gefragt haben, ob es Sinn macht, etwas Derartiges wie Elbaue Jerichow noch einmal zu machen, dass man viele kleinteilige FFH- und Vogelschutzgebiete letztlich zu einem großen Gebiet zusammen

fasst und damit auch Flächen unter Schutz stellt, die bisher nicht unter Schutz gestanden haben, weil man eine große Fläche schafft.

Man könnte sich auch überlegen, ob man das direkt mit Betroffenen vor Ort regelt, zum Beispiel, wie es andere Bundesländer machen, über vertragliche Vereinbarungen mit Landwirten oder mit Landschaftspflegeverbänden oder meinetwegen mit Naturschutzverbänden vor Ort, die dann am Unterhalt dieser Lebensraumtypen, dieser unter Schutz gestellten Flächen beteiligt werden. Dazu muss man vielleicht nicht immer eine Käseglocke drüberstülpen.

Vielen Dank, Herr Stadelmann. - Dann hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE noch einmal Herr Lüderitz das Wort. Er will es auch ergreifen. Bitte schön, Herr Lüderitz.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte erst nicht noch einmal sprechen. Aber ich muss, glaube ich, doch noch ein paar Dinge sagen. Als Erstes würde ich dem Hohen Haus wirklich empfehlen, sich den vor Kurzem fertig gestellten Film des LAU Halle über die Umsetzung von Natura 2000 in Sachsen-Anhalt anzuschauen. Darin kann man recht deutlich sehen, wie vielschichtig die Umsetzung und die Nutzung von Natura-2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt bereits erfolgten, aber auch mit welchen Problemen sie behaftet sind. Das verdeutlicht viele Dinge.

Das Zweite, was ich aus dieser Diskussion mitnehme, ist, dass offensichtlich auch in der Koalition eine gewisse Uneinigkeit über die Umsetzung des Alternativantrages besteht, der von „Gründlichkeit“ bis hin zu „den Schwerpunkt auf Effizienzsteigerung setzen“ reicht.

Ich halte nach wie vor von den im Alternativantrag benutzten Schlagworten „Effizienzsteigerung“, „Verfahrensbeschleunigung“, „Einheitlichkeit bei Habitaten und Lebensraumtypen“ sehr wenig, weil ich sie fachlich für unausgewogen und nicht angepasst halte. Wir als Fraktion werden deshalb den Alternativantrag in der vorliegenden Fassung ablehnen.

Ich hoffe, dass es im Fachausschuss trotzdem noch zu einer Diskussion kommt, die zu einer Lösung führt, das relativ nahe an dem vom Kollegen Weihrich und mir geschilderten Verfahren liegt. Ich hoffe auch, dass es insbesondere nicht wieder zu solchen Äußerungen kommt, Herr Kollege Stadelmann, wie die, dass sich die Beamten in ihren Sesseln etwas mehr bewegen sollten.

Wir sprechen hier von drei Mitarbeitern - das wissen Sie noch besser als ich -, die in diesem Lan

desverwaltungsamt für diesen Gesamtprozess zuständig sind. Das ist die Truppe des Kollegen Pietsch. Die sind, um es mal salopp zu sagen, bis zur Oberkante Nasenspitze mit ihrer Aufgabe mehr als ausgefüllt.

Die Kolleginnen und Kollegen - das möchte ich von dieser Stelle aus noch einmal recht deutlich sagen - machen eine auch fachlich sehr gute Arbeit. Das sollte man an dieser Stelle einmal lobend erwähnen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das Problem ist - das hatten Sie in einem Halbsatz angedeutet; Herr Dr. Aeikens hat sich in der Antwort etwas darum gedrückt -, dass das Personalentwicklungskonzept, das auch hier schon mehrfach gescholten wurde, und die fachlichen Aufgaben, die wir haben und die durch EU-Recht und Bundesrecht untersetzt sind, wie zwei Schuhe sind, die nicht zueinander passen. Der eine Schuh läuft in die eine und der andere in die entgegengesetzte Richtung. Ich denke, auch diesem Problem sollten wir uns im Fachausschuss intensiv widmen. Ich hoffe trotzdem noch auf einen guten Ausgang.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Lüderitz, der Herr Stadelmann würde Sie gern etwas fragen.

Herr Kollege Lüderitz, zunächst eine kurze Intervention. Ich stimme Ihnen ausdrücklich darin zu, dass die Kollegen im Landesverwaltungsamt eine ordentliche Arbeit machen und total überlastet sind. Ich möchte auch nicht im Raum stehen lassen, dass ich irgendwie eine Rakete an den Beamtensessel ansetzen will. Auch mir ist klar, dass die das nicht leisten können.

Ich frage Sie in diesem Zusammenhang, ob Sie vernommen haben, dass der Kollege Bergmann auch davon gesprochen hat, dass hierbei nicht nur drei Personen von der Verwaltungsseite involviert sind, sondern natürlich auch vor Ort Mitarbeiter der Verwaltung, die seit Jahren wissen, dass etwas auf sie zukommt, und die sich natürlich auch damit beschäftigen müssen.

Das ist das, Kollege Stadelmann, was ich gesagt habe, was wir im Ausschuss besprechen müssen, und zwar wer welche Verantwortung trägt. Gerade an dem Beispiel der Elbaue Jerichow wurde das deutlich.

Ich habe vorhin versucht, die Zeitleiste aufzuzeigen. Wir haben seit dem Jahr 2003 und EU-rechtlich untersetzt seit dem Jahr 2007 Zeit gehabt, diese Unterschutzstellung durchzuführen. Man hat bis zum Jahr 2012 gewartet, das in Angriff zu nehmen.

Das ist eine Zeitspanne, die natürlich auch durch noch so intensive Arbeit nicht innerhalb kurzer Zeit aufgeholt werden kann, egal wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden. Dann kommt es zu diesen Kommunikationsproblemen, die Sie selbst geschildert haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Lüderitz. - Damit sind wir am Ende der Debatte. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe keine Überweisungswünsche gehört. Ich lasse deshalb jetzt über die Anträge abstimmen. Es wurde nur von einer Diskussion im Ausschuss gesprochen, aber nicht davon, dass ein Antrag in den Ausschuss überwiesen werden soll. Die Diskussion kann ja auch dann im Ausschuss stattfinden. - Herr Stadelmann, habe ich bei Ihnen etwas überhört?

(Herr Borgwardt, CDU: Es gibt doch einen Alternativantrag! - Frau Dr. Klein, DIE LIN- KE: Steht im Alternativantrag!)

Sie haben nichts überhört. In unserem Alternativantrag wird die Ausschussbefassung beantragt.

Ja, das habe ich auch so verstanden. - Jetzt geht es aber der Reihe nach. Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1823 zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1792 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu?

(Zurufe)

Ich habe in meiner Einbringungsrede darauf hingewiesen, dass ich diesen Änderungsantrag übernehmen wollte.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1792 in der durch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geänderten Fassung ab. Ich frage die beiden Antragsteller: Ist das richtig? - Wer stimmt dem so geänderten Antrag der Fraktion DIE LINKE zu? - Das sind die beiden Antragsteller, wenn ich das so formulieren darf. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Regierungsfraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD ab. Das ist die Drs. 6/1827. Wer stimmt dem Alternativantrag zu? - Das sind die Regierungsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 24 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Beratung

Homosexuelle Männer nicht unter Generalverdacht stellen - Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1785

Einbringerin des Antrages ist Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer von Ihnen am vorvergangenen Sonntag das Vorabendprogramm der ARD geschaut hat, der ist bestens informiert und bestens präpariert für diese Debatte. Dort konnte man sehen, wie eine Epidemie ausbrach, wie viele Menschen krank wurden und wie ein Mangel an Blutkonserven auftrat. Ein Mann stellte sich freiwillig für eine Blutspende zur Verfügung, durfte aber nicht spenden, weil er homosexuell ist und in einer Beziehung mit einem Mann lebt.

Die Macher der Serie „Lindenstraße“ - um diese Serie geht es; die Serie hat einem Millionenpublikum dieses Problem bekannt gemacht - haben das ganz pragmatisch angefasst. Sie sind ganz pragmatisch damit umgegangen. Sie haben nämlich zivilen Ungehorsam ins Drehbuch geschrieben. Der junge Mann hat einfach nicht angegeben, dass er homosexuell ist. Deshalb ist sein Blut angenommen worden. Es ist getestet und verwendet worden.

Das ist die Realität in jedem Blutspendedienst in diesem Land. Man muss einen Fragebogen ausfüllen und angeben, ob man homosexuell oder bisexuell ist. Gibt man das wahrheitsgemäß an, ist man für sein ganzes Leben von der Blutspende ausgeschlossen.