Dazu sage ich ausdrücklich: Ja, es macht mir Angst, dass wir hier eine Bundeswehr trainieren, die sich sehr wohl in bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen, die sozial verursacht sind, einmischt.
Herr Erben, trotz der Unterschiedlichkeit, die es im Hinblick auf die NVA und die Zeit vor 1989 gibt - jawohl, die gibt es nach wie vor, zum Glück -, auch diese Dinge werden aufgeweicht. Sie wissen, dass es in Heiligendamm den Einsatz von Militär gegeben hat, der im Nachhinein ausdrücklich als grundgesetzwidrig eingestuft worden ist. Es kam zum Beispiel zum Überfliegen der Camps dort in knapper Höhe und Ähnliches. Das sind Dinge, die mir Angst machen. Und ich werde sie offen benennen, weil ich sie für eine politisch fatale Fehlentwicklung halte.
Herr Kollege Gallert, dann ist es ja gut. Dann habe ich Sie gar nicht falsch verstanden mit dem, was Sie vor Wochen vorgetragen haben, und wir müssen uns nicht darüber streiten, ob die Presse Sie
Herr Erben, ich habe vorhin, als der Minister geredet hat, überlegt, ob ich die folgende Äußerung anbringen sollte. Doch jetzt geben Sie mir dazu Gelegenheit; denn der Begriff, der gerade im Raum steht, ist der Anlass für das, was ich jetzt sage. Es ist eine Erwiderung, weniger eine Frage.
Gesagt ist gesagt - das haben Sie vorhin gesagt. Ich bin vor ziemlich genau zehn Jahren Zeuge eines Gespräches gewesen, bei dem ein nicht ganz unprominentes Mitglied der CDU die Bemerkung machte, dass man sich im Bund im Moment mit der Frage beschäftige, wie die Bevölkerung auf einschneidende sozialpolitische Maßnahmen reagieren werde, und dass man mit möglichen unruheartigen Zuständen rechne und überlege, ob man dafür eventuell die Bundeswehr gebrauchen könne.
Denken Sie einmal zurück an all das, worüber schon diskutiert wurde. Der Einsatz der Bundeswehr nach innen ist durch die eine oder andere Antragstellung auch auf der Bundesebene bereits Thema gewesen. Welche Einsatzcharakteristik dahinter steht, ist eine andere Frage.
Ich möchte nur sagen: Das war am Rande eines nicht politischen Gesprächs Thema, als eine sich mit wirtschaftlichen Fragen befassende Runde auseinanderlief; das wurde nebenbei formuliert. Aber ich hielt es für interessant. Die Frage, wie man mit einer solchen Situation umgeht, ist schon vor zehn Jahren zumindest in Erwägung gezogen worden.
Wenn wir dann erleben, dass Schnöggersburg eine gewisse Kubatur bietet, wo man sozusagen authentisch üben kann - in der Äußerung des Obersts fiel auch noch der Begriff Hasselbachplatz -, wie man sich dort verhält, dann kann man schon auf komische Gedanken kommen.
Und dort ist es entschieden. Ich kann zumindest für meine Partei sagen, dass wir es strikt ablehnen, dass die Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren erweitert werden.
Ich unterstelle niemandem im Militär, dass er bereit wäre, das Grundgesetz zu übertreten, um genau das zu tun, was Sie eben hier vorgetragen haben.
Danke schön, Herr Abgeordneter Erben. - Als Nächster in der Debatte spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Weihrich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da mir nur vier Minuten Redezeit zur Verfügung stehen, möchte ich mich auf die umweltpolitischen Aspekte des Vorhabens beschränken, wie sie aus der Antwort auf die Große Anfrage hervorgehen.
Vorab eine kurze Anmerkung zu dem, was Sie, Herr Minister Stahlknecht, zu den Biotopen auf Truppenübungsplätzen gesagt haben. Natürlich haben Sie grundsätzlich Recht: Auf Truppenübungsplätzen als großflächig ungenutzten Landschaften haben sich viele seltene und geschützte Tiere und Pflanzen angesiedelt. Aber wir reden bei diesem konkreten Fall über die Versiegelung von 650 ha Gelände, von 6,5 km².
Das ist dem Naturschutz nicht zuträglich. Auf dieser Fläche können sich keine geschützten Pflanzen und Tiere mehr ansiedeln. Diese Maßnahme führt zur Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten.
(Zustimmung von Frau Lüddemann, GRÜNE - Herr Miesterfeldt, SPD: Also, bei mir kom- men die Pflanzen sogar auf dem Gehweg! - Herr Gallert, DIE LINKE: Mannomann! - Un- ruhe bei der CDU)
Diese Maßnahme liegt mitten in einem FFH- und Vogelschutzgebiet. Die Regelungen zu diesen Gebieten schließen solche Baumaßnahmen aus. Sie schließen Beeinträchtigungen von Natura-2000-Ge
bieten aus, die durch die Versiegelung der Fläche entstehen, und auch die Lärmemission und weiteren Emissionen, die von Schnöggersburg ausgehen, etwa von den - ich zitiere aus der Großen Anfrage - „nicht verlässlich zu prognostizierenden Flügen“.
Meine Damen und Herren! Jeder, der sich mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung auskennt, der weiß, dass die hier dargestellte Vorgehensweise fehlerhaft ist, schon allein deswegen, weil die Kartierung des gesamten Gebietes noch nicht vorliegt. Ohne eine Kartierung des Gesamtgebiets können auch die Auswirkungen auf das gesamte Gebiet nicht abgeschätzt werden. Gerade die Auswirkungen auf das Gesamtgebiet sind aber der Maßstab der FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Voraussetzung für eine Genehmigung eines solchen Vorhabens in einem europäischen Schutzgebiet ist auch, dass Standortalternativen geprüft werden, dass nachgewiesen wird, dass keine Standortalternative vorliegt.
Auch von diesem Fakt, der, wie gesagt, Genehmigungsvoraussetzung ist, findet sich kein Wort in der Antwort auf die Große Anfrage. Ich denke, es dürfte auch schwerfallen, den Nachweis zu erbringen, dass in ganz Deutschland keine Standortalternative vorliegt, um dieses Vorhaben durchzuführen, ohne zu Beeinträchtigungen der europäischen Schutzgebiete zu kommen.
Im Übrigen spricht auch einiges dafür, dass das Vorhaben Europarecht widerspricht, weil nämlich das Schutzgebiet bisher noch nicht nach Landesrecht ausgewiesen wurde. Rein rechtlich gesehen ist damit das Vogelschutzgebiet als sogenanntes faktisches Vogelschutzgebiet zu qualifizieren. In einem sogenannten faktischen Vogelschutzgebiet ist jegliche Maßnahme unzulässig, die die Avifauna beeinträchtigt.
Hierbei wirken sich auch die Versäumnisse der Landesregierung bei der Ausweisung von Natura2000-Gebieten negativ aus.
Hinzu kommen mögliche Beeinträchtigungen von Fledermäusen. Auch hierfür gibt es spezielle Schutzregelungen. Dazu findet sich ebenfalls kein Wort in der Antwort auf die Große Anfrage.
Meine Damen und Herren! Auch die Bundeswehr muss sich an die Vorgaben der EU-FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie halten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg bereits im Jahr 2010 festgestellt. Aber offensichtlich ist das noch nicht wirklich durchgedrungen.
Ich kann hier ankündigen, dass meine Fraktion diese Vorgehensweise nicht so einfach hinnehmen wird. Das Land hat eine Verpflichtung übernommen, die Natura-2000-Gebiete zu schützen und zu entwickeln. Wir werden die Erfüllung dieser Verpflichtung notfalls auch mit einer Beschwerde in Brüssel einfordern.
Zum Thema Wasser gibt es nur sehr nebulöse Aussagen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage ist davon die Rede, dass Beeinträchtigungen weitestgehend ausgeschlossen werden. Ich denke, es ist notwendig, dass angesichts der Bedeutung dieses Gebietes für die Trinkwassergewinnung irgendwann einmal klargestellt wird, was das Wort weitestgehend zu bedeuten hat.
Von keinerlei Problembewusstsein getrübt ist auch die Antwort zum Verkehrsaufkommen. Zuerst heißt es, dass es nicht zu zusätzlichen Effekten kommen wird. Dann aber ist von einer Behelfslandebahn die Rede, die in Betrieb genommen werden soll; aber es soll keine zusätzlichen Schallemissionen geben. Meine Damen und Herren! Das ist wie hölzernes Eisen.
Eine Schlussbemerkung. Meine Damen und Herren! Ich denke auch, dass die ganze Geheimniskrämerei zur Öffentlichkeitsbeteiligung an diesem Punkt nicht angemessen ist und die Landesregierung darauf hätte dringen müssen, dass die Bundeswehr die Öffentlichkeit über dieses Vorhaben umfassender informiert.