Protocol of the Session on December 13, 2012

Sie haben aber jetzt die Möglichkeit, auf eine Frage von Frau Dr. Klein zu antworten.

Damit haben Sie noch etwas Redezeit.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Jantos, ich habe eine Frage bezüglich des Verhältnisses zwischen Landkreis und Gemeinden. Sie haben sich darauf bezogen. Wir sitzen gemeinsam im Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz. Das Jugendamt des Landkreises hat zurzeit eine Frau, die für die Fachaufsicht über die Kitas verantwortlich ist. Inwieweit sehen Sie darin eine Aufgabe für den Landkreis, insbesondere was das Personal betrifft?

(Zurufe von der CDU)

Frau Dr. Klein, ich beantworte Ihnen die Frage gern. Ich muss dazu aber ein bisschen in die Geschichte gehen. Wir hatten einmal das KiBeG, da war das geregelt. Dem Landkreis hat niemand nach Beendigung dieses Verfahrens irgendwelche Gelder weggenommen. Eigentlich müsste der Landkreis heute noch die Planstellen haben, die erforderlich sind, um diese Aufgabe, die ursprünglich von Ihnen im Gesetz verankert wurde, wahrzunehmen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Un- ruhe)

Danke sehr, Herr Jantos.

(Herr Gallert, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

- Eine Nachfrage? - Herr Gallert, bitte.

Herr Jantos, auch mich interessiert dieser Bereich Kreis/Gemeinde.

(Unruhe)

Können Sie ein bisschen lauter sprechen? Ich höre Sie kaum.

Sie haben sehr ausführlich gesagt: Mit Geltung dieses Gesetzes gibt es im Grunde genommen keine gemeindliche Zuständigkeit für die Kinderbetreuung mehr.

Das ist nicht richtig.

Die gemeindliche Zuständigkeit geht, eindeutig geregelt, auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über. Das ist der Landkreis, nicht die Gemeinde. Der soll sich zwar - „im Benehmen“ - mit den Gemeinden unterhalten.

(Herr Schröder, CDU: Bei der Finanzierung im Einvernehmen!)

Aber die Aufgabe ist jetzt beim Landkreis verankert. Die Frage ist doch: Mit welcher Argumentation können Sie eine kommunale Ebene, nämlich die gemeindliche Ebene, jetzt zur Finanzierung der Erfüllung einer Aufgabe verpflichten, die diese Ebene nicht mehr hat?

Es ist nicht ganz richtig, wie Sie das sagen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich habe das versucht auszuführen. Die Gemeinde sitzt nach wie vor im Boot und ist für die Kinderbetreuung vor Ort verantwortlich.

Die Aufgabe hat der Landkreis.

Der Landkreis hat die Aufgabe der Finanzierung und der Planung. Wir haben extra gesagt: Wir haben praktisch ein dreiseitiges Benehmen; der Träger, die Gemeinde und der Landkreis arbeiten diese Verträge aus.

Herr Jantos, wer ist leistungsverpflichtet?

Leistungsverpflichtet ist der Landkreis.

(Zustimmung bei der CDU)

Ach so. Punkt.

Danke sehr, Herr Jantos. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Hohmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Novellierung des KiFöG ist es gelungen, die zehnjährige Ungerechtigkeit, den Kindern erwerbsloser Eltern nur einen Halbtagsanspruch zu gewähren, rückgängig zu machen. Dies kann als Erfolg gewertet werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Dennoch kommt diese Änderung für uns zehn Jahre zu spät.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben bereits sehr früh einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, in der Hoffnung, heute gemeinschaftlich ein gutes Gesetz verabschieden zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist uns gelungen, der Koalition einige unserer inhaltlichen Positionen nahezubringen - auch wenn es hier nicht so ankam - und sie von unseren Überlegungen zu überzeugen.

Da wäre erstens die Einführung des Ganztagsanspruchs ab dem 1. August 2013 für alle Kinder, unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern, zu nennen. Ich erinnere daran, dass die Landesregierung ursprünglich ein Stufenmodell vorsah; der Herr Minister hat es bereits gesagt.

Zweitens war es DIE LINKE, die als einzige Fraktion das Problem der verschleierten Personalschlüssel aktiv angegangen ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben mit unserem Gesetzentwurf die Personalschlüssel geradegerückt. CDU und SPD haben zumindest den verräterischen Satz mit der neunstündigen Personalbemessungszeit aus dem Gesetz gestrichen.

Drittens ist es schön zu sehen, dass nun auch die Koalition die Beteiligung der Eltern auf Landesebene mitträgt.

Es musste schon mit Verwunderung festgestellt werden, dass von Ihrem Referentenentwurf, sehr geehrter Herr Minister, kaum etwas übrig geblieben ist - eigentlich schade, da in diesem Entwurf durchaus positive Ansätze zu erkennen waren. Einige dieser Anregungen haben auch wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgt, nur mit dem Unterschied, dass wir dabei geblieben sind.

Ich möchte nun auf wesentliche Schwerpunkte aufmerksam machen, die für uns nach wie vor sehr wichtig sind und die wir mit unserem Änderungsantrag heute nochmals einbringen.

Nach wie vor ist es für uns entscheidend, dass sich die pädagogischen Rahmenbedingungen für die Erzieherinnen verbessern. Unserem Änderungsantrag ist zu entnehmen, dass wir uns beim Personalschlüssel nicht mehr querstellen. Sie haben in Ihrer Berechnung der Fachkraftanteile eindeutig nicht die von uns geforderte achtstündige Bemessungszeit zugrunde gelegt.

Herr Minister, die Offenlegung der Formel ist uns leider auch im Ausschuss nicht gelungen. Wir haben nicht herausgefunden, wie Sie auf Ihre Fachkraftanteile gekommen sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Insofern gehen wir davon aus, dass noch etwas dahintersteckt.

Aber das Ministerium hat uns im Ausschuss berichtet: Wenn wir die achtstündige Bemessungszeit zugrunde gelegt hätten, dann wären die Kosten auf über 80 Millionen € gestiegen. - Aber da man nur 53 Millionen € zur Verfügung hatte,

(Zuruf von der CDU: Zusätzlich!)

ging das nicht.

Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollten die Personalschlüssel keine Korrektur erfahren. Vielmehr hatte Minister Bischoff den Erzieherinnen Vor- und Nachbereitungszeiten versprochen. Diese hätten nach Auffassung des Ministers auch zur Verbesserung des Personalschlüssels genutzt werden können.

Gut, das wäre eine flexible Lösung gewesen. Aber die Anhörung hat uns gezeigt, dass mehr Verbindlichkeit in Richtung Personalschlüssel gefordert wird. Diesen Schwenk haben Sie, verehrte Kollegin Grimm-Benne, nun radikal vollzogen und sämtliche Vor- und Nachbereitungszeiten zugunsten der Personalschlüssel gestrichen. Wir meinen, das war etwas zu radikal, wie auch die Reaktion in vielen öffentlichen Veranstaltungen zeigte.

Mit der verbindlichen Einführung des Bildungsprogramms „Bildung: elementar“ stehen Erzieherinnen vor einer großen Herausforderung. Um dies in einer hohen Qualität umsetzen zu können, fordern wir in unserem Änderungsantrag - genau wie die Gewerkschaften -, Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten in Form von drei Vor- und Nachbereitungsstunden pro Woche und Vollzeiteinheit einzuplanen.