Meinen Dank möchte ich abschließend an die Arbeitsgruppe FAG in unserer Fraktion richten, die wirklich sehr viel Geduld hatte und die sich immer wieder mit dem Thema beschäftigt hat, auch für die teilweise sehr heilsamen kontroversen Diskussionen, die auch sehr emotional waren. Am Ende haben wir einen breiten Konsens zwischen CDU und SPD hinbekommen, auch in dem Wissen, dass es noch Baustellen gibt. Ich will jetzt nicht über bestimmte Relationen und Faktoren nachdenken. Ich glaube, dies ist der eigentliche Wert. Ich freue mich darauf, dass wir auch die verbleibenden Probleme gemeinsam lösen werden, und bitte darum, unserem Gesetzentwurf, so wie im Ausschuss beraten, zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. Es gibt eine Reihe von Fragen. Sie hatten bereits zugesagt, Fragen zu beantworten. - Als Erster fragt der Abgeordnete Knöchel.
Eigentlich habe ich keine Frage. Sie haben gesagt, es gibt Bürgermeister, die ihren Haushalt bisher verantwortlich ausgeglichen haben, und diese sollten nicht bestraft werden. Sagen Sie damit, dass überall dort, wo Haushalte nicht ausgeglichen sind, Verantwortungslosigkeit herrscht?
Sie sagten, ein Defizit sagt einfach nur, dass man mehr ausgibt, als man einnimmt. Mathematisch stimmt das, aber beim übernächsten Tagesordnungspunkt werden Sie Ihre Hand für das KiFöG heben. Dort entstehen - das hat der Städte- und Gemeindebund errechnet - Mehrkosten, die die kommunale Gruppe treffen, von wahrscheinlich 80 Millionen € und die Gegenfinanzierung beträgt 53 Millionen €. Das ist es doch, was den Bürgermeistern zu schaffen macht, nämlich weniger Geld vom Land, aber Aufgaben, die mehr kosten, wer
den verteilt. Eine Region kann dies auffangen und die andere nicht. Aber hier zu behaupten, dass Bürgermeister, deren Haushalt ein Defizit aufweist, verantwortungslos sind, ist eine absolute Frechheit.
Bei aller geschätzten Polemik der LINKEN, lieber Kollege Knöchel, muss man an dieser Stelle eines feststellen: Ich habe lediglich die Definition eines Fehlbetrages vorgetragen. Ich habe niemandem unterstellt, dass er den Fehlbetrag durch verantwortungsloses Handeln erzeugt hat. Realität ist aber, dass Fehlbeträge auf höchst unterschiedliche Weise entstehen. Sie entstehen an manchen Stellen durch strukturelle Benachteiligung, durch Dinge, die man politisch fast nicht oder nur sehr wenig beeinflussen kann, und sie entstehen - diesbezüglich können Sie sich die Ausgabe des Schwarzbuchs der Steuerzahler besorgen - teilweise durch das Ausgabeverhalten, das einfach nicht richtig ist.
Meine Fraktion versteht kommunale Selbstverwaltung nicht so, dass man sagt, das ist die Freiheit zu entscheiden, wie ich Geld einsetze, und wenn es schiefgeht, dann kommt das Land und gleicht es aus.
Wir verstehen kommunale Selbstverwaltung vielmehr so, dass zu der Freiheit, selber zu entscheiden, was man tut, auch die Freiheit gehört, die Verantwortung für die Folgen der Entscheidung am Ende zu übernehmen, auch dann, wenn sie sich als falsch herausstellt.
Es kann nicht der Weg sein, dass man sagt: Wenn es schiefgeht und lokale Demokratie dadurch, dass es eine Fehlinvestition ist, gefährdet ist, dann rufen wir nach dem Land und sagen, Aufgabe des FAG ist die Wiederherstellung lokaler Demokratie, weil wir mehr Geld brauchen.
Das ist ein Weg, den werden wir nicht durchstellen. Das diskreditiert am Ende die lokale Demokratie, die über Jahre verantwortungsvoll gehandelt hat. Ich finde, dass man die Verantwortung an diejenigen delegieren kann, die den Fehler produziert haben.
Wenn man denen hilft - jetzt bin ich bei Stark IV -, kann man verlangen - - Wenn sie sich auf solidarische Weise an das Land wenden und erwarten, dass ihnen geholfen wird, dann kann man erwarten, dass dies zu den Spielregeln des Landes erfolgt und man nicht hinterher herumjammert, wenn
es ein Korsett gibt, und sagt, Moment mal, das ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Das kann auch nicht funktionieren.
Ich will zu dieser Debatte nur eines sagen: Wir müssen dann aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die absolute Masse der Kommunen in Sachsen-Anhalt unter Konsolidierungsauflagen befindet. Dann stellt sich die Frage nach der Verantwortung vielleicht doch wieder ein bisschen anderes, Herr Barthel. Aber deswegen habe ich mich nicht gemeldet.
Ich habe mich als Magdeburger Bürger und Steuerzahler gemeldet, der aber auch ein Landtagsabgeordneter ist und auf folgende Bemerkung von Ihnen reagieren will: Sie sagten, die finanzielle Situation der beiden Städte Halle und Magdeburg sei absolut vergleichbar.
Dazu sage ich, vergleichbar ist alles, aber sie unterscheidet sich ganz maßgeblich. Jeder, der die Zahlen einigermaßen kennt, weiß, dass es schon mit Blick auf die Einkommensteuereinnahmen riesige Unterschiede zwischen Magdeburg und Halle gibt. Das hat etwas damit zu tun, dass Magdeburg Landeshauptstadt ist und eine große Zahl von Landesbediensteten hat. Es gibt noch einen zweiten viel größeren und dominanteren Unterschied, nämlich die Gewerbesteuereinnahmen, die in Halle - ein Bruchteil wäre übertrieben - deutlich geringer sind, auch die Pro-Kopf-Einnahmen, als in Magdeburg.
Dazu sage ich: Auch das ist die Folge landespolitischer Entscheidungen, weil sich in Magdeburg die wirklichen Gewerbesteuerzahler zum großen Teil - nicht ausschließlich, aber überwiegend - innerhalb der Stadtgrenzen befinden und in Halle ausschließlich außerhalb der Stadtgrenze, und zwar als Folge landespolitischer Entscheidungen.
Wenn wir über die beiden Städte reden, dann müssen wir als Landespolitiker an dieser Stelle auch ein wenig Schuldbewusstsein entwickeln; denn auch wir sind an der finanziellen Situation in Halle nicht unschuldig.
Ich will dazu nur zwei Sätze sagen: Erfolgreiche Ansiedlungspolitik wird sehr oft von lokalen Akteuren in die eine oder andere Richtung unterstützt. Ich komme aus einer Gemeinde, die inzwischen über das landesbedeutsamste Gewerbegebiet in Sachsen-Anhalt verfügt. Dies lag nicht zuletzt auch daran, dass man dort mit Blick auf Entscheidungen sehr schnell reagiert hat.
Herr Kollege Gallert, ich bitte Sie, zumindest ein Stück weit bei der Wahrheit zu bleiben. Was die Pro-Kopf-Verschuldung im Sülzetal angeht, liegen wir deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Wir sind nicht am höchsten verschuldet. Ich bin im Gemeinderat und kann Ihnen versichern, dass ich darüber Bescheid weiß.
Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass den unterschiedlichen Bedarfen von Halle und Magdeburg über das FAG Rechung getragen wird, und zwar ganz massiv. Das ersetzt am Ende des Tages aber nicht die Verantwortung lokaler Demokratie.
Ich wollte auch auf die zwei Punkte eingehen, die Herr Gallert angesprochen hat. Den ersten Satz, den Sie angesprochen haben, würde ich gern in Form einer Frage an Sie richten, und zwar frage
ich schlicht: Wie erklären Sie sich, dass sich im Jahr 2011 63 % der Kommunen in der Haushaltskonsolidierung befanden, also keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnten, obwohl die Investitionen in der kommunalen Familie insgesamt um 100 Millionen € zurückgegangen sind?
(Minister Herr Bullerjahn: Weil es eine Wirt- schaftskrise gibt! - Herr Gallert, DIE LINKE: Alles individuelle Fehler!)
Das sind nicht individuelle Fehler. Vielleicht ist es dem einen oder anderen entgangen, dass wir eine Staatsschuldenkrise hatten, dass wir eine wegbrechende Konjunktur hatten, dass wir eine ganz starke Delle beim Gewerbesteueraufkommen im Land und bei den Kommunen erkennen können.
Am Ende ist es so, dass die eigene Leistungsfähigkeit zum einen natürlich die Ursache dafür ist, dass der zukünftige Bedarf im FAG sinkt. Das ist jedenfalls unsere Sichtweise. Wenn man selbst leistungsfähiger wird, sinkt die Bedürftigkeit. Sie verurteilen die Anrechnung eigener Einnahmen als etwas ganz Schlimmes, weil man den Leuten die Luft zum Atmen nimmt.
Das kann gar nicht anders sein. Wenn sie nicht mehr auf so viel Unterstützung angewiesen sind, dann muss man das eventuell auch bei den Landeszuweisungen, die rückläufig sind, berücksichtigen,
um den Haushalt des Landes, der Schulden in Höhe von 21 Milliarden € aufweist, irgendwann einmal zu entschulden.
Da Sie mich in Ihrem Redebeitrag etwas gefragt haben, möchte ich noch eine Antwort liefern. Wir reden bei den Kreisstraßen über eine Unterstützung von 83 Cent pro Quadratmeter Straße. Bei Kreisstraßen werden jetzt 83 Cent im Jahr vom Land über das FAG erstattet. Für 1 km Länge und 6,50 m Ausbaubreite können Sie sich den Betrag ganz einfach ausrechnen. Sie behaupten, das sei im Bördekreis mit fast 600 km Kreisstraßenlänge zu viel. Dann sollten Sie vielleicht einmal nachrechnen, ob das tatsächlich dem Grundsatz der Aufgabenangemessenheit widerspricht. Nach unserem Dafürhalten entspricht dies nämlich genau diesem Grundsatz.
Danke schön. - Weitere Wortmeldungen und Zwischenfragen gibt es nicht. Dann können wir die Aussprache abschließen und in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wir haben dabei zwei Möglichkeiten zu verfahren.
Ich würde Ihnen zunächst das einfachere Verfahren vorschlagen, nämlich dass wir in einem ersten Abstimmungsschritt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1694, über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1699 sowie über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1702 abstimmen. Dann werden wir sehen, welcher dieser Anträge die erforderliche Mehrheit erhält. Nach der Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen werden wir über die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in Gänze abstimmen.
Können wir so verfahren? Ansonsten müssten wir jeweils zu den einzelnen Punkten die Anträge filetieren und dann einzeln darüber abstimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich lasse zunächst über das Verfahren abstimmen, nämlich erst über die Anträge abzustimmen. Können wir so verfahren? Stimmen Sie dem zu? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist das so beschlossen worden.