allein aus dem Topf für die kreisfreien Städte genommen werden, und infolge der Remanenzkosten kaum höhere Mittel zu erwarten.
(Frau Niestädt, SPD: Die schwarze Null ha- be ich gelesen! - Herr Felke, SPD: Mein Gott! Halten Sie die Reden da, wo sie hin- gehören!)
- Die schwarze Null ist Augenwischerei. Herr Geier, der Finanzdezernent, hat eindeutig dargestellt, dass die Stadt Halle im Jahr 2014 einen strukturellen Fehlbedarf von 20 Millionen € zu erwarten hat. Das ist die Folge dieser Entscheidung im Finanzausgleichsgesetz.
- Wissen Sie, Sie haben sich hier damit gerühmt, dass Sie die finanzielle Ausstattung der kreisfreien Städte verbessern. Die Realität ist aber: 20 Millionen € strukturelles Defizit in Halle.
(Frau Budde, SPD: Das liegt manchmal auch an den kreisfreien Städten! - Herr Borg- wardt, CDU: Was soll denn das jetzt?)
Ich denke, hier gilt: Die Koalition ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet, meine Damen und Herren.
Mein kurzes Fazit: Insgesamt kann von einem angemessenen Ausgleich der Steuerkraft und einer angemessenen finanziellen Ausstattung in der Mehrzahl der Kommunen keine Rede sein. Meine Fraktion wird daher dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Weihrich. - Als nächster Redner und zum Abschluss der Debatte spricht für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Barthel.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Erst einmal herzlichen Dank an meine Vorredner von der Opposition. Sie haben mir so viel Material geliefert, auf das ich jetzt erwidern kann, dass ich mir gar keine Gedanken machen muss, was ich bei der Vielzahl von Verbesserungen, die wir im FAG erreicht haben und beschließen werden, exemplarisch vortragen werde.
Zunächst an den Kollegen Knöchel. Lieber Herr Knöchel, ein Defizitbetrag ist kein Zeichen von Unterfinanzierung. Ein Defizitbetrag ist zunächst einmal ein Zeichen dafür, dass man mehr Geld ausgibt, als man einnimmt.
Wenn der Defizitbetrag anwächst, weil man regelmäßig mehr ausgibt als man einnimmt, dann ist das auch nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass das FAG schlecht ist. Dann ist das möglicherweise ein Indiz dafür, dass die Finanzpolitik vor Ort schlecht ist.
Weil Sie gerade über Halle geredet haben, Kollege Weihrich, will ich Ihren Blick auch einmal in Richtung Magdeburg richten. Die Kollegen in Magdeburg haben es gestern zum zweiten Mal in Folge geschafft, einen ausgeglichenen Haushalt hinzubekommen. Dazu muss man sagen: Chapeau, für eine Landeshauptstadt, die ja ähnlich strukturiert ist wie Halle, ist das eine Leistung; das muss man erst einmal hinbekommen.
Noch einmal zu der Legende, dass wir für die kreisfreien Städte nichts gemacht haben. Die kreisfreien Städte erhalten im Vergleich zum Jahr 2012
- im Anschluss, bitte - 24 Millionen € mehr. Es sind 24 Millionen € mehr für die kreisfreien Städte.
Das Einzige, was sich durch das Urteil geändert hat - mein Kollege Erben hat es schon gesagt -, ist die Verteilungssymmetrie innerhalb der Gruppe der kreisfreien Städte. Da hat man festgestellt, dass, wenn es kreisfreie Städte gibt, die Bedarfe
nach dem gleichen Maßstab verteilt werden müssen. Das bedeutet nicht, dass Magdeburg und Halle weniger bekommen als nach dem alten FAG. Sie bekommen nur - das Wort „nur“ in Anführungszeichen - jeweils 8 Millionen € mehr als nach dem alten FAG. Die Stadt Dessau bekommt 5 Millionen € mehr.
Ich habe mich besonders über eine in der „Volksstimme“ zitierte Anmerkung des Finanzbeigeordneten der Stadt Magdeburg gefreut, der gesagt hat: Eine Ursache dafür, dass sich die Finanzlage in Magdeburg entspannt, sieht er in dem neuen FAG.
Wir loben uns ja immer viel zu viel selbst. Aber dass von außen, von den Betroffenen jemand feststellt, dass das FAG die Grundlage dafür schafft, dass man ausgeglichene Haushalte auch bei großen Städten mit vielen Aufgaben, mit viel Daseinsvorsorge etc. hinbekommt, finde ich wirklich erstaunlich. Ich glaube, besser hätte man das, was wir hier geleistet haben, gar nicht anerkennen können. Deswegen herzlichen Dank auch an dieser Stelle dafür, dass man hier sehr ehrlich und realistisch miteinander umgeht.
Ich will noch auf eine weitere Frage eingehen. Sie haben sich - auch in den Pressemitteilungen, die ich dazu lesen durfte - so sehr am Landkreis Börde abgearbeitet, Kollege Weihreich. Sehen Sie, das unterschiedliche Denken darüber, wie man Solidarität versteht, wird schon in den Begrifflichkeiten sichtbar.
Sie reden immer von Reichen und von Armen. Sie reden davon, dass die Reichen noch reicher werden. Wir reden von Leistungsträgern, die das System finanzieren, und von denen, die Solidarität dadurch erwarten können, dass es anderen etwas besser geht.
Bei uns wird das System des kommunalen Finanzausgleichs nicht etwa dadurch getragen, dass es überall Bedürftigkeit gibt und dass jeder möglichst viel Geld bekommen möchte, sondern es wird durch die Leistungsbereitschaft der Leistungsträger getragen, nämlich nur dann, wenn wir erfolgreich wirtschaftende Bürgermeister haben, die finanzpolitisch so unterwegs sind, dass sie keine Schulden anhäufen, dass sie für prosperierende Rahmenbedingungen sorgen und dass sie Steueraufkommen generieren. Nur dann können wir uns Solidarität auch leisten und diese finanzieren.
Jetzt möchte ich zu dem Landkreis Börde zurückkehren. Der Landkreis Börde beteiligt sich aufgrund der veränderten Ausgleichsquote, die wir im FAG unter der Überschrift höhere Solidarität ver
ankert haben, mit 4,7 Millionen € an der Finanzierung des Gesamtsystems. Die Landkreise haben relativ betrachtet ein Defizit in Höhe von 16 Millionen €, davon entfallen allein 4,7 Millionen € auf den Landkreis Börde.
Dazu muss man schon sagen: Das, was Sie gewollt hätten, nämlich dass man auf der einen Seite das Abschöpfen bei der allgemeinen Finanzausgleichsumlage erhöht, dass man den Nivellierungsgrad erhöht, dass man die Unterhaltung der Kreisstraßen auf niedrigem Niveau fährt, hätte dazu geführt, dass der Landkreis Börde einen Defizitbetrag von mehr als 10 Millionen € gehabt hätte. So etwas kann man ja fordern. Das hätte dazu geführt, dass die Kreisumlage in dem Landkreis erhöht werden müsste, und dass hätte dazu geführt, dass am Ende die Bürgermeister, die über Jahre hinweg verantwortungsvoll mit Geld umgegangen sind, dann auch noch ein strukturelles Defizit gehabt hätten.
Das ist Ihre Form von Solidarität, die Sie gut finden. Wir lehnen das ab; denn am Ende des Tages muss es einen Unterschied machen, ob man gute oder schlechte lokale Politik erlebt.
Gute Politik, die dazu führt, dass es den Bürgern vor Ort besser geht, indem die Steuern sinken, indem man sich mehr leisten kann als andere, kann nicht dadurch zerstört werden, dass man den Nivellierungsgrad so weit hochzieht, dass man ihnen so viel wegnimmt, dass sie am Ende selbst bedürftig werden und man vor Ort nicht mehr erklären kann, warum man spart und warum man keine Schulden mehr macht.
Zu den kostenrechnenden Einrichtungen muss man auch eines sagen - dazu haben Sie eine sehr eigenwillige Interpretation dessen, was das Landesverfassungsgericht diesbezüglich vorgegeben hat -: Wenn ein Landesverfassungsgericht eine Regelung als verfassungskonform feststellt, dann ist man doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn man sie ändert. Das ist so, als wenn Sie in einer Klassenarbeit in Mathematik das richtige Ergebnis haben und sagen, ich nehme das alte Ergebnis, das falsch war, weil ich mich dann besser fühle. Es war ein Gebot des Gerichts, dass die Fehlbeträge kostenrechnender Einrichtungen als Bedarf herausgerechnet werden.
Weil wir verantwortungsvoll mit unserer Aufgabe auskömmliche Finanzierung umgehen, haben wir beschlossen, dass wir das Geld nicht in den Landeshaushalt zurückfließen lassen, sondern dass wir eine Regelung finden, die auch eines der zentralen Projekte bedient, die meine Fraktion bewegt hat, nämlich die Frage, wie wir künftig mit der Bevölkerungsentwicklung umgehen.
angemessene Regelung zum Thema Demografie finden müssen, und hat festgestellt, dass die bestehende Regelung verfassungswidrig ist. Weil man kein Gesetz mit verfassungswidrigen Inhalten macht, haben wir gesagt, im Jahr 2013 werden wir an dieser Stelle tätig. Wir haben uns auch im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, dass wir die Regelung zu den Kostenremanenzen aufnehmen - natürlich in dem Wissen, dass wir bis zum Jahr 2014 gemeinsam mit dem Finanzministerium, mit den Spitzenverbänden und auch mit gutachterlicher Hilfe eine verfassungskonforme Regelung auf den Weg bringen müssen.
Ich will für meine Fraktion hier ganz klar eines sagen: Die Idee, dass man zukünftig auf Demografie wieder völlig verzichtet, ist für uns nicht der Weg. Für uns muss der Weg sein, dass man, weil wir das FAG auch als mächtiges strukturpolitisches Werkzeug sehen und nicht als reine Fiskalpolitik, sondern als Instrument, um wirklich gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen - - Deswegen finden wir es gut, dass zusätzliche strukturelle Bedarfsindikatoren enthalten sind. Wir werden alles daransetzen, einen geeigneten Gutachter zu finden, der uns sicherlich auch mit Signalwirkung für den Rest der Republik erklären wird, wie man Demografie angemessen im Gesetz berücksichtigen kann und wie man es rechnerisch ermittelt.
Mein geschätzter Kollege Miesterfeldt hat etwas sehr Interessantes bei der Landkreisversammlung gesagt, das mir in diesem Zusammenhang einfällt. Ich glaube, das, was unser FAG auszeichnet und was auch für die Zukunft der Lösungsweg sein wird, ist die Erkenntnis, dass wir nicht über ein statisches Gesetz reden. Er sprach dort von einem lebendigen Gesetz.
Professor Junkernheinrich hat in unserer Anhörung von einem atmenden Gesetz geredet und er hat vermutet, dass man viele Regelungen regelmäßig überprüfen muss und aufgrund der Gesamtdynamik dafür sorgen muss, dass sie zeitgemäß angepasst werden. Professor Deubel hat dies mit dem Blick durch die Frontscheibe und mit dem Sehen von Schlaglöchern und von Ereignissen in der Zukunft beschrieben.
Ich meine, die Art und Weise, wie wir mit diesem Gesetz umgegangen sind, sollten wir auch künftig fortsetzen. Wir sollten dieses Gesetz nicht als in Stein gemeißelt betrachten. Vielmehr sollten wir an vielen Stellen auch schauen, wie wir auf künftige Entwicklungen stärker eingehen können und trotzdem systematisch Kurs halten. Dann haben wir eine Chance, etwas hinzubekommen, was auch dauerhaft Bestand haben wird. Das muss sicherlich alle zwei Jahre überprüft werden. Das machen wir gern.
Mit Blick auf das Verfahren ist vom Finanzminister zu Recht als vorbildlich eingeschätzt worden, dass
wir von Beginn an auch über viele Regelungsinhalte immer wieder geredet haben, dass wir das nicht aus dem Landtag heraus entschieden haben, sondern dass wir mit Bürgermeistern, Landräten und Kämmerern und natürlich auch mit dem Präsidenten des Landesrechungshofes und mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche geführt haben.
Wir haben nicht einfach gesagt, wir entscheiden hier politisch und verabschieden ein FAG, wie wir es haben wollen. Vielmehr haben wir abgewogen und haben den Betroffenen bei jeder Entscheidung dargelegt, warum wir das gemacht haben. Das ist der wirklich neue Gewinn an dem Gesetz, das wir heute verabschieden werden.
Meinen Dank möchte ich abschließend an die Arbeitsgruppe FAG in unserer Fraktion richten, die wirklich sehr viel Geduld hatte und die sich immer wieder mit dem Thema beschäftigt hat, auch für die teilweise sehr heilsamen kontroversen Diskussionen, die auch sehr emotional waren. Am Ende haben wir einen breiten Konsens zwischen CDU und SPD hinbekommen, auch in dem Wissen, dass es noch Baustellen gibt. Ich will jetzt nicht über bestimmte Relationen und Faktoren nachdenken. Ich glaube, dies ist der eigentliche Wert. Ich freue mich darauf, dass wir auch die verbleibenden Probleme gemeinsam lösen werden, und bitte darum, unserem Gesetzentwurf, so wie im Ausschuss beraten, zuzustimmen. - Herzlichen Dank.