- Offensichtlich gibt es noch einige mehr, die das so sehen. - Ich denke, wir müssen die Auseinandersetzung darüber führen, wie wir dahin kommen, dass nur diejenigen staatliches Geld oder staatliche Vergünstigungen erhalten, die tatsächlich nicht Verfassungsfeinde sind. Dazu gehört, dass solche Organisationen nicht unterstützt werden. Dazu gehört aber auch, dass nicht mit Geld für V-Männer die rechte Szene finanziert wird.
Damit will ich es dann auch bewenden lassen. Ich habe in meinem Redebeitrag die Dinge benannt. § 51 der Abgabenordnung gehört reformiert. - Herzlichen Dank.
Damit ist die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Es ist eine Überweisung beantragt worden. Wenn ich es richtig aufgenommen habe, ist eine Überweisung an den Ausschuss für Finanzen beantragt worden. Wer der Überweisung an den Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind scheinbar die CDU-Fraktion und der Abgeordnete Herr Erben.
- Okay, dann noch einmal. - Unter dem Tagesordnungspunkt 18 - Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen - geht es um einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In der Debatte wurde eine Überweisung des Antrages in den Finanzausschuss beantragt.
Wer der Überweisung in den Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einzelne Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Herr Abgeordneter Knöchel. Wer enthält sich der Stimme? - Einige andere Abgeordnete. Damit ist der Überweisung des Antrages mit großer Mehrheit zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor nunmehr 20 Jahren hat Deutschland die UNKinderrechtskonvention unterschrieben und sich damit verpflichtet, Kinderrechte in Deutschland zu achten und Kinder über ihre Rechte zu informieren.
Wie sieht es aber heute mit den Kinderrechten aus? - Aktuelle Umfragen zeigen, dass Kinder ihre Kinderrechte nicht kennen. In einer Umfrage, in der mehr als 1 000 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 15 Jahren befragt worden sind, wusste nur jedes siebte Kind, was Kinderrechte sind.
- Wie ich gerade gesagt habe, sehr verehrter Kollege Borgwardt: Es wurden mehr als 1 000 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 15 Jahren befragt.
Auch im Rahmen des Eurobarometers wurde nach dem Bekanntheitsgrad der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland gefragt. Es zeigte sich auch hierbei, dass der Bekanntheitsgrad in Deutschland deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Ich denke, diese beiden Schlaglichter zeigen deutlich, dass es an dieser Stelle noch viel zu tun gibt, damit wir die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland tatsächlich umsetzen.
Es stellt sich aber die Frage: Was sind denn Kinderrechte eigentlich? - Es gibt die Überlebensrechte, etwa das Recht auf Inklusion, auf Ernährung, auf medizinische Versorgung und auf Schutz vor Armut. Es gibt die Schutzrechte; Kinder haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Sie haben das Recht auf den Schutz ihrer Intimität. Es gibt die Entwicklungs- und Förderungsrechte; Kinder haben das Recht, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
Wenn wir über Kinderrechte debattieren, dann werden zumeist diese Schutz- und Förderungsrechte in den Mittelpunkt gestellt. Das ist auch gut so. Das sind wichtige Rechte. Aber es gibt noch ein weiteres Kinderrecht, nämlich das Recht auf Partizipation und Beteiligung. Das heißt, auch Kinder haben das Recht auf freie Meinungsäußerung, auch Kinder haben das Recht auf Informationen
Diese Rechte werden den Kindern nicht von Erwachseren gewährt, quasi als ein Gnadenakt, vielmehr stehen den Kindern diese Rechte als unveräußerliche Rechte zu. Sie sind ihnen bei der Geburt mitgegeben, eben weil sie Menschen und Mitglieder unserer demokratischen Gemeinschaft sind.
Dabei ist es die Aufgabe des Staates, diese Rechte für Kinder altersgemäß erfahrbar zu machen, sie über diese Rechte zu informieren und sie zu befähigen, diese Rechte tatsächlich einzufordern.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage: Was ist altersgerecht? - Ich habe mir erlaubt, meine Lehrbücher über Entwicklungspsychologie aus dem Regal zu holen, um Ihnen eine Definition dafür zu geben, was denn Kindheit ist. Je nach Definition beginnt die Kindheit bei etwa zweieinhalb Jahren und endet je nach Definition mit zehn, elf oder allerspätestens zwölf Jahren. Wenn wir großzügig rechnen, dann fällt die Kindheit also in das Alter zwischen zweieinhalb und zwölf Jahren.
Es geht darum, dass wir Kinder in diesem Alter über ihre Rechte informieren und sie befähigen, diese Rechte in ihrem Alltag einzufordern, weil Kinder eben Rechtssubjekte und nicht Gnadenempfänger von Rechten sind.
Wenn man gerade über die Partizipations- und Beteiligungsrechte von Kindern debattiert, dann wird einem oft entgegengehalten: Das können die noch gar nicht; Kinder können doch gar nicht für ihre Rechte eintreten. Ich möchte Ihnen als Entgegnung eine Erfahrung schildern, die ich vor zwei, drei Wochen selbst gemacht habe.
Ich bin mit der Polizei in der Spätschicht auf Streife gefahren. Am frühen Abend sind wir zu einem Fall häuslicher Gewalt gerufen worden. In dem Fall war der Vater der Täter, der die Mutter verprügelte. Es war eine Familie mit fünf Kindern. Die Kinder haben die Polizei gerufen, um die Mutter zu schützen. Sie haben der Polizei gesagt, dass der Vater die Mutter wieder geprügelt habe, dass sie sich vor die Mutter gestellt und die Polizei gerufen hätten, um Schlimmeres zu verhindern. Die Polizei ist gekommen, hat sich die Situation angesehen und diese Situation sehr kompetent geklärt.
Der elfjährige Junge, der in diesem Fall die Polizei gerufen hat, war in der Lage, das Recht der Mutter auf körperliche Unversehrtheit zu verteidigen. Ich bin davon überzeugt, dass der Junge auch in der Lage ist, seine eigenen Rechte zu verteidigen und sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrzunehmen. Mich überzeugt das Argu
Als Zweites wird einem, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, entgegnet, dies sei ein völlig überflüssiger Antrag; denn dies stehe bereits alles in den Lehrplänen. Das ist schlicht falsch. Wenn ich sage, das ist falsch, dann beziehe ich mich auf eine Lehrplananalyse, die uns die Landesregierung vorgelegt hat. Ich gehe davon aus, dass sie richtig ist. Anhand dieser Analyse kann man feststellen, dass die Kinderrechte das erste Mal im Ethikunterrichten für die Klassen 9 und 10 auftauchen. In der Regel sind Kinder bzw. Jugendliche in den Klassen 9 und 10 plus/minus 16 Jahre alt.
Ich habe Ihnen eben dargelegt, dass die Kindheit im Alter von elf Jahren, spätestens zwölf Jahren endet. Das heißt, in den Lehrplänen ist festgelegt, dass Jugendliche über Kinderrechte informiert werden, wenn deren Kindheit schon lange vorbei ist.
Das heißt, das Erfahrbarmachen und die Information über Kinderrechte gehört in den Lebenskontext, in dem wir Kinder finden. Das sind neben den Familien die Kitas und die Grundschulen. Dort müssen wir die Information über Kinderrechte verankern.
Es ist mir nicht bekannt, dass dies in den Bildungsplänen der Kitas ein eigenständiger Punkt ist. Wir werden an dieser Stelle sehr genau hinsehen. In den Lehrplänen der Grundschulen finden wir auch keine Kinderrechte. Eines finden wir: im Sachunterricht werden demokratische Verhaltensweisen eingeübt. Das ist richtig. Aber das ist nicht genug.
Die Einübung demokratischer Verhaltensweisen entspricht noch nicht der Befähigung von Kindern, für ihre Rechte einzutreten. Es gibt dafür den schönen englischen Ausdruck „empowerment“. Damit ist gemeint, dass ein Individuum befähigt wird, in die Lage versetzt wird, über sein Leben selbst zu bestimmen.
Genau das sehen Kinderrechte vor: Kinder sollen in die Lage versetzt werden, altergemäß über ihr Leben selbst mitzubestimmen. Das ist weit mehr als die Einübung demokratischer Rechte. Deswegen reicht das, was in den Lehrplänen der Grundschulen steht, nicht aus. Auch dort muss das Vermitteln von Kinderrechten explizit verankert werden.
Kurz und gut: Wir haben diesen Antrag gestellt, weil es an dieser Stelle ein Defizit gibt. Kinder und Erwachsene in Deutschland sind ungenügend über Kinderrechte informiert. Kinder werden in der Kindheit nicht ausreichend über ihre Kinderrechte in
formiert. Sie erfahren ihre Kinderrechte nicht. Sie werden nicht befähigt, altersgemäß über ihr Leben mitzubestimmen.
An dieser Stelle wollen wir mehr Verbindlichkeit haben, um der UN-Kinderrechtskonvention Geltung zu verschaffen. Deswegen gehören die Kinderrechte explizit in die Bildungspläne der Kitas, in die Bildungspläne der Grundschulen und natürlich auch der weiterführenden Schulen.
Es bedarf einer altersgerechten Vermittlung, mit Rücksicht auf die Erfahrung der Kinder. Altersgerecht heißt in diesem Zusammenhang: gemäß dem kognitiven und emotionalen Entwicklungsstand der Kinder. Das heißt, man muss entsprechende Bildungspläne entwickeln. Man muss auch didaktische Überlegungen dahin gehend anstellen, wie man das schaffen kann, wie man das auf den Weg bringen kann.
Deswegen sagen wir: Diese Bildungspläne und diese didaktischen Überlegungen sollen mit den Akteuren in diesem Feld entwickelt werden. Dabei handelt es sich natürlich um die Hochschulen, aber auch um den Kinderschutzbund, das Kinderhilfswerk, den Landesschulbeirat. All diejenigen sollen ihre Erfahrungen einbringen, wenn es darum geht, die Bildungspläne und die Didaktik auf die Erfahrbarmachung und Vermittlung von Kinderrechten auszurichten.
Damit es dann auch in den Schulen und Kitas ankommt, bedarf es der Fortbildung der Akteure. Das heißt, wir brauchen eine Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer durch das Lisa und wir brauchen eine Fortbildung der Frühpädagogen und Frühpädagoginnen durch das Landesjugendamt. Das beinhaltet unser Antrag, den wir Ihnen heute hier zur Abstimmung vorlegen.
Lassen Sie uns gemeinsam der Kinderrechtskonvention Geltung verleihen, indem wir mehr Verbindlichkeit schaffen.