Protocol of the Session on October 18, 2012

Dann noch einmal zu dem Moratorium, Frau Hunger. Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert, was wir mit dem Antrag fordern wollen. Wir haben uns dann für das Moratorium ausgesprochen, nicht weil wir dieses Fracking nicht ebenso kritisch sehen wie Sie, sondern weil wir der Meinung sind, dass sich Forschung in diesem Bereich durchaus auszahlen könnte, vor allem deswegen, weil Forschungsergebnisse auch für die Geothermie durchaus verwertbar sein können. Deswegen ist es im Gegensatz zum Beispiel zur Atomkraft durchaus möglich, aus diesen Forschungsprojekten Ergebnisse zu ziehen, die verwertbar sind. Deshalb wollen wir zum jetzigen Zeitpunkt diese Technologie nicht vollständig ablehnen.

Dann noch einmal kurz zu Herrn Rosmeisl. Ihre Polemik hat im Grunde nur Ihr mangelndes Fachwissen überdecken sollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN - Herr Scheurell, CDU: Das ist eine Un- terstellung!)

- Ja, das ist eine Unterstellung, weil ich überhaupt keine Fachargumente gehört habe. Ich habe nur irgendwelches Halbwissen gehört

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

und überhaupt keine stichhaltigen Argumente, die letztlich gegen unseren Antrag sprechen.

Herr Romeisl, ich will aus der Pressemitteilung des UBA zitieren, die Sie auch angeführt haben. Darin steht als erster Satz: „Die Frackingtechnologie kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen.“ Das ist der erste Satz. Wie soll man mit solch einem Punkt umgehen? Das kann doch nur bedeuten, dass wir uns gegenüber dieser Technologie kritisch positionieren müssen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wenn Sie über irgendwelche Lektüren reden, dann lege ich Ihnen ein Papier der CDU-Landtagsfrak

tion Niedersachsens wärmstens ans Herz, falls Sie eine Minute Zeit finden, sich damit zu befassen. Das ist durchaus aufschlussreich, weil die CDU Niedersachsen sehr detailliert alle kritischen Argumente gegen das Fracking auflistet. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, sich vor der Ausschusssitzung damit zu beschäftigen. Dann können Sie auch ein bisschen qualifizierter zu diesem Thema diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN - Herr Rosmeisl, CDU: Das darf doch nicht wahr sein!)

- Herr Rosmeisl, Sie haben mir Mumpitz vorgeworfen und beschweren sich jetzt über so etwas. Aber das nur am Rande.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Herr Kollege Weihrich, wir hatten vorhin ein technisches Problem. Sie sind deswegen schon über eine Redezeit von sechs Minuten. Ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ja. - Noch zwei Sätze zum Gasmarkt, weil es wichtig ist. Herr Dr. Thiel hat schon darauf angespielt. Auch an dieser Stelle haben Sie bewiesen, dass Sie überhaupt keine Ahnung von diesen Marktmechanismen haben. Sonst wüssten Sie, dass durch das Fracking in Deutschland diese Marktmechanismen in keiner Weise außer Kraft gesetzt werden und dass der Gaspreis in Deutschland höher ist, obwohl in den USA gerade auf dem Höhepunkt gefrackt wird, und deswegen keine Auswirkungen auf Deutschland bestehen. Deswegen könnte man mit diesem nationalen Gas, was hier gefördert wird, mit Sicherheit diesen globalen Gasmarkt in keiner Weise beeinflussen, genauso wenig wie die Energiewende.

Dann noch einmal zu den Ergebnissen des UBAGutachtens. Sie haben gesagt, das Ergebnis des UBA-Gutachtens sei, dass man kein Fracking verbieten will. Das ist zwar richtig, aber Sie vergessen, dass das UBA in dem Gutachten einen detaillierten, umfangreichen Handlungsleitfaden aufgestellt hat, der zunächst abgearbeitet werden soll, bevor man Fracking ermöglicht.

Jetzt frage ich Sie, was kann denn die Folge sein? Wenn man diesen Handlungsleitfaden tatsächlich konsequent abarbeiten will, dann brauchen wir ein Moratorium, bis die Ergebnisse vorliegen. Erst dann kann man über das Fracking entscheiden. Das ist das Ergebnis dieses Gutachtens und nichts anderes. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Jetzt kommen Sie aber bitte zum Ende. - Sie haben Ihre Rede schon beendet? - Dann haben Sie das dezent gemacht. Jetzt gibt es aber zwei Fragen oder Interventionen. Herr Rosmeisl fängt an und dann Herr Borgwardt.

Ich möchte mich noch einmal deutlich gegen den Vorwurf wehren, dass ich das Fracking, so wie es momentan durchgeführt wird, verharmlose oder als umweltfreundlich darstelle. Das ist totaler Quatsch. Das habe ich an keiner Stelle gemacht.

Wenn Sie irgendwelche fachlichen Defizite bei mir sehen, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Ich wollte nur nicht noch einmal darauf eingehen, weil meine Vorredner und auch Sie ausreichend darauf eingegangen sind und ich nur fünf Minuten Redezeit hatte. Ansonsten können wir das Thema gern noch einmal im Ausschuss behandeln und uns dort austauschen.

Herr Rosmeisl, das war jetzt keine Frage. Aber ich will Ihnen trotzdem noch einen Satz sagen. Wenn das so ist und wenn Sie wirklich Fachwissen im Hintergrund haben, dann empfehle ich Ihnen, das auch hier vorzutragen, statt irgendwelche Polemik zu verbreiten.

Jetzt hat Herr Borgwardt das Wort.

Sehr geehrter Herr Kollege, uns eint sicherlich alle, dass wir uns Klarheit über dieses Thema verschaffen wollen. Ich sage nur, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, wir haben den Antrag nicht abgelehnt, sondern uns darauf verständigt, dass wir im Ausschuss darüber reden wollen. Das ist erst einmal ein Fakt. Den müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Ich möchte Ihnen gern noch einen zweiten Hinweis mit auf den Weg geben. Weder die von Ihnen zitierte CDU Niedersachsen hat das vollzogen noch andere, auch nicht Sie, obwohl Sie eine Mehrheit in einem Bundesland stellen, weil es nämlich genau so ist, wie es die Kollegin Hunger ausgeführt hat, nämlich dass die rechtliche Prüfung zu dem Ergebnis geführt hat, dass es keine rechtliche Handhabe gibt. Darüber können Sie lang und breit reden. Das ist eben so. Deswegen halte ich es für einen sehr vernünftigen Kompromiss, im Ausschuss noch einmal genau über diese Risiken und Probleme miteinander zu reden.

Zweitens. Auch das UBA hat versucht, einen möglichen Weg, den Sie kritisiert haben, auch untergesetzlich zu gehen, um genau das möglichst hin

auszuzögern und nicht zum Tragen kommen zu lassen. Wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, verstehe ich das. Tun Sie dann aber bitte nicht so, als wenn Sie eine Möglichkeit sähen, wie Sie es anders umsetzen könnten.

Es gibt in vielen Ländern kritische Positionspapiere. Sie wissen auch, dass der Thüringer Landtag dazu einen Beschluss gefasst hat. Auch das ist schon ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich bin schon der Meinung, dass man auf Bundesebene auch problemlos ein Moratorium verhängen könnte, wenn nur der politische Wille entsprechend ist. Auch die SPD-Bundestagsfraktion ist dieser Auffassung. Wenn Sie den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion lesen, dann stellen Sie fest, dass die letztendlich nichts anderes als ein Moratorium fordern.

Ich denke, in diesem Punkt bin ich mit Ihnen wirklich einer Meinung: Lassen Sie uns in der Ausschussberatung wirklich konzentriert an diesen Themen arbeiten. Dann findet sich mit Sicherheit auch ein rechtlicher Weg, so etwas umzusetzen, wenn der entsprechende politische Wille da ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Daran schließe ich jetzt nahtlos an. Die Debatte ist damit beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1481 ein. Es sind klare Anträge auf Überweisung des Antrages in die Ausschüsse für Umwelt bzw. für Wirtschaft und Wissenschaft gestellt worden. Federführend soll der Ausschuss für Umwelt beraten. Ich sehe, es gibt keine weiteren Wünsche. Dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer diesen Überweisungsanträgen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das Haus in seiner breiten Mehrheit. Es ist so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5. Ihnen ist sicherlich bewusst, dass wir zeitlich etwas nachhängen. Dieser Tagesordnungspunkt wird uns gemäß dem Zeitplan etwa eine Stunde und zehn Minuten beschäftigen, sodass wir voraussichtlich erst etwa gegen 14.30 Uhr in die Mittagspause gehen können.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (Ver- gabegesetz Sachsen-Anhalt - VergabeG LSA)

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/626

Entwurf eines Gesetzes zur Verabschiedung eines Vergabegesetzes und Aufhebung von Teilen des Mittelstandsförderungsgesetzes (Lan- desvergabegesetz - LVG LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/644

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/1499

Änderungsanträge Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1521 und 6/1522

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1523

Die erste Beratung fand in der 16. Sitzung des Landtages am 16. Dezember 2011 statt. Berichterstatter aus dem federführenden Ausschuss ist Herr Tögel. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag, wie soeben schon gesagt, in der 16. Sitzung am 16. Dezember 2011 den Gesetzentwurf in der Drs. 6/626 in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zur federführenden Beratung und in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Landesentwicklung und Verkehr, für Umwelt sowie für Inneres und Sport zur Mitberatung und den Gesetzentwurf in der Drs. 6/644 in die genannten Ausschüsse und den Finanzausschuss überwiesen hat, fand am 1. März 2012 eine Anhörung von mehr als 50 Repräsentanten unter anderem von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Kammern vor den beteiligten Landtagsausschüssen im Plenarsaal des Landtages statt.

Diese mehrstündige Anhörung verlief in einer sachlichen Atmosphäre und es gab verschiedene Argumentationsrichtungen im Hinblick auf den Umgang mit den Gesetzentwürfen.

Die großen Arbeitgeberverbände lehnten jegliche vergabefremden Kriterien als Bedingung für eine öffentliche Auftragserteilung und damit insbesondere Tariftreueerklärungen ab.

Die Handwerkskammer Magdeburg machte deutlich, dass sie mit einem Mindestlohn leben könne, allerdings nicht in der von den LINKEN geforderten Höhe von 8,50 €. Zudem schlug die Handwerkskammer vor, Betriebe auch für die Löhne von Arbeitnehmern in Subunternehmen in Haftung zu nehmen.

Die Gewerkschaften machten deutlich, dass sie nicht in den freien Wettbewerb eingreifen wollten. Gleichwohl müssten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, da diese durch den Steuerzahler finanziert würden, diejenigen den Zuschlag erhalten, die sich an ethischen Normen wie Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt und an sozialen Bedingungen

orientierten. Vonseiten der Gewerkschaften ist kritisiert worden, dass ein klarer Mindeststundenlohn in Höhe von 8,50 € als Vergabekriterium in dem Entwurf fehle.

Aus der Sicht des Bauindustrieverbandes ist der Gesetzentwurf überladen und unpraktikabel. Eine Tariftreueerklärung sei, so der Verband, überflüssig, da die bundesgesetzlichen Regelungen ausreichten.