Protocol of the Session on October 18, 2012

Die Landesregierung hat das immer ziemlich sachlich beantwortet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Ihren zahlreichen Pressemeldungen befürchten Sie gern einmal, dass die Wege in den Überwachungsstaat

führen. Ausweislich Ihrer Großen Anfrage scheinen Sie jedoch eine umfangreiche staatliche Datensammlung zu fordern, die tief in die Persönlichkeitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger eingreift. Wenn das nicht so ist, können Sie uns ja dann erhellen.

Wir alle wissen, zu welcher schlimmen Auswirkung im Leben der Betroffenen die Sammlung von Daten Homosexueller in der Bundesrepublik geführt hat. Eine staatliche Erfassung der sexuellen Orientierung, ganz gleich aus welcher Intention heraus, darf es nach unserer Meinung nicht geben. Viele Ihrer Fragestellungen hätten sich nach unserer Meinung erledigt bzw. Sie hätten sie sich vor dem Hintergrund, den ich gerade zitiert habe, ersparen können.

Dies drückt ein wenig unseren großen politischen Konsens und das ist schade. Ich glaube auch, dass Sie den Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. von Bose nicht konsultiert haben, bevor Sie Ihre Große Anfrage auf den Weg gebracht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Borgwardt. Es gibt eine ganze Reihe Fragen an Sie. - Ihrem Nicken entnehme ich, dass Sie sie beantworten wollen. Es beginnt Frau von Angern. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Borgwardt, ich habe freudig vernommen, dass Sie die gemeinsame Initiative der Landeszentrale für politische Bildung und des schwul-lesbischen Runden Tisches zur Entwicklung eines Aktionsplans für das Land Sachsen-Anhalt sehr wohl begrüßen.

Könnten Sie sich vorstellen, dass die bereits erfolgte Absage der Konrad-Adenauer-Stiftung durch Ihr Engagement möglicherweise in eine Zusage umgewandelt wird und auch eine Mitarbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung an diesem von Ihnen so gelobten Programm realisiert wird?

(Zustimmung bei der LINKEN - Frau Bull, DIE LINKE: Das würde es bereichern!)

Ich kann namens der Konrad-Adenauer-Stiftung hier unschwer eine Erklärung abgeben. Das würden Sie mir sicherlich gestatten. Ich könnte es mir vorstellen, dass sie sich genauso einbindet wie alle anderen.

Nein, sie hat abgesagt.

Frau von Angern, Sie haben mich doch gefragt, ob ich mir das vorstellen könnte.

(Zurufe von Herrn Lange, DIE LINKE, und von Frau von Angern, DIE LINKE)

- Ach so. Dann habe ich es falsch verstanden. - Wenn ich gewusst hätte, dass sie sich abschlägig verhalten haben, dann hätte ich mich mit Sicherheit dafür einsetzen wollen. Das ist richtig.

(Herr Lange, DIE LINKE: Sie können es im- mer noch machen!)

- Gut. Aber jetzt ist es doch schon abgesagt und vorbei.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Nein, es ist nicht zu spät! - Weitere Zurufe von der LIN- KEN)

- Okay. Es tut mir natürlich leid.

Die erste Frage ist beantwortet. - Die zweite Frage stellt Frau Lüddemann.

Herr Kollege Borgwardt, zu den Ausführungen, die Sie bezüglich des Überwachungsstaates gemacht haben, werde ich mich nachher äußern. Ich habe auch sehr wohlwollend vernommen, was Sie bezüglich der Polizei gesagt haben, dass sie auch beratend tätig ist und offensiv mit den Problemen umgeht. Das sehe ich auch so.

In dem Zusammenhang würde mich aber Ihre Bewertung der Idee unseres Ministers Stahlknecht interessieren, einen HIV-Zwangstest durch Polizistinnen und Polizisten durchführen zu lassen.

Entschuldigung, ich habe das letzte Wort nicht verstanden. Was hat Herr Stahlknecht gesagt oder gemacht?

Herr Stahlknecht hat sich, ich glaube, schon um die Jahreswende herum positioniert und vorgeschlagen, dass Polizistinnen und Polizisten einen HIV-Zwangstest bei bestimmten Straftätern, bei Zugeführten durchführen.

(Zuruf von Herrn Kolze, CDU)

- Im SOG, ganz genau. Danke, Herr Kolze.

Da Sie so positiv über die Polizistinnen und Polizisten gesprochen haben, hätte ich gern eine Einschätzung von Ihnen, wie Sie das im Zusammenhang bewerten.

Ich glaube, das eine hat mit dem anderen in der Herangehensweise relativ wenig zu tun. Wenn jemand unter den Personenkreis fällt, über den wir geredet haben, dann finde ich es gut, wenn er Beratungsstellen vorfindet, bei denen er sich beraten lassen kann und seine Sorgen und Nöte loswerden kann.

Ein anderes Thema ist es, wenn möglicherweise ein Schutz vor Straftaten bzw. eine präventive Maßnahme in Überlegung ist. Ist das tatsächlich schon drin?

(Herr Lange, DIE LINKE: Ja, ja! Es wird ei- nen Aufschrei geben! - Zuruf von Frau von Angern, DIE LINKE)

- Ich weiß nicht, ob der Aufschrei zuerst von den Polizisten kommt, die sich davor schützen wollen. Ich weiß nur, dass es im Bereich der Betäubungsmittel und in ähnlichen Bereichen und auch bei der Sitte ein erhebliches Schutzbedürfnis gibt.

Die Bundesregierung hat heute gesagt, dass es gesetzeswidrig ist.

(Herr Lange, DIE LINKE: Verfassungswidrig!)

Dann gehe ich davon aus, dass es eine erfolgreiche Klage von jemandem geben wird, und dann schauen wir einmal, wie das ausgeht.

(Zuruf von Frau von Angern, DIE LINKE)

- Ich habe das schon verstanden. Aber ich sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen einer Beratungsstelle, die gut ist, und dem schutzwürdigen Interesse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das es in den Fokus zu nehmen gilt. An dieser Stelle sehe in keinen Zusammenhang.

Jetzt stellt der Kollege Lange seine Frage. Das ist die letzte Frage.

Herr Präsident! Herr Borgwardt, ich stimme mit Ihnen völlig darin überein, dass jeder das Recht hat und haben muss, seine sexuelle Identität zu verschweigen. Unter diesem Gesichtspunkt frage ich Sie Folgendes: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich Homosexuelle, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, auf Fragebögen und Anträgen outen müssen, wenn nach dem Familienstand gefragt wird?

Ich möchte versuchen, darauf möglichst kurz zu antworten. Der Minister ist darauf eingegangen. Es

ist in der Tat so, dass das so ist. Aber gleichwohl praktizieren wir im Land Sachsen-Anhalt ein anderes Verfahren, beispielsweise beim Steuerrecht, bis zu einer endgültigen Entscheidung, die de facto akzeptiert wird. Das hat der Minister ausgeführt. Ich habe das auch in meinen Unterlagen. Ich wollte es nicht doppelt erwähnen.

Sie finden das auch nicht gut?

Wie na klar?

(Frau von Angern, DIE LINKE: Er findet es nicht gut!)

Ich finde es nicht gut.

Vielen Dank für die Fragen und die Antworten. - Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau von Angern. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, dass die Analyse der Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen und die damit verbundenen Konsequenzen und Zielrichtungen eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe darstellen.

Insofern sind auch alle Mitglieder der Landesregierung, alle Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden und letztlich auch sämtliche Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker des Landtages gefragt, bei all ihren Entscheidungen dies zu berücksichtigen, um Diskriminierungen abzubauen und gesellschaftliche Akzeptanz bzw. Toleranz zu stärken.

Da nicht nur aus der Sicht meiner Partei, der LINKEN, gut gebildete und vor allem aufgeklärte Menschen eine Voraussetzung für eine tolerante Gesellschaft sind, lege ich zunächst den Fokus auf jenes Ressort, das hierfür eine besondere Verantwortung trägt, nämlich das Kultusministerium.

Nun sind Schulen nicht unbedingt und im Allgemeinen dafür bekannt, dass sie mit unterschiedlichen Lebenseinstellungen, unterschiedlichen Menschen tatsächlich differenziert und zugleich akzeptierend in der Gesamtheit umgehen. Dieses