Zugleich ist auch zu konstatieren, dass wir in Zukunft aus den bekannten Gründen weniger Mittel haben werden. Das allein zwingt uns schon, über einen möglichst effizienten Mitteleinsatz nachzudenken und diesen stärker zu fokussieren.
tur. Insofern können wir jetzt einmal deutlich differenzieren zwischen konjunkturpolitischen staatlichen Fördermaßnahmen, die im Moment nicht mehr zu rechtfertigen sind, und strukturpolitischen Maßnahmen, die eigentlich auch diejenigen sind, die die GRW beflügeln sollen.
Weiterhin - auch das ist eben schon angedeutet worden - zeigt eine Beobachtung zumindest exemplarischer Einzelfälle, dass in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Unternehmensaktivitäten im Land nicht immer die entsprechenden Ziele erreicht worden sind. Varioboard hat in der Tat anscheinend nach dem Ablauf der Bindungsfrist ein Jahr Karenzfrist verstreichen lassen. Jetzt gibt es eine Betriebsschließung. Immerhin ist es keine Insolvenz oder ein Konkurs, aber trotzdem ist das nicht befriedigend.
Kurz und gut: Wir werden uns im Rahmen der notwendigen Diskussionen eine ganze Reihe von Fragen stellen müssen und Antworten darauf finden müssen.
Die wichtigste Frage ist: Welche qualifizierten Kriterien wollen wir an die Ausreichung von Förderung, insbesondere von Höchstförderung, knüpfen?
Weiterhin ist zu fragen: Wie können wir erreichen, dass die FuE-Kapazität oder auch die Wissensintensität bei Unternehmensansiedlungen sowie in unseren heimischen Unternehmen erhöht wird? Wie können wir aber auch erreichen, dass die bilanziellen Ergebnisse dieser Wertschöpfung dann auch im Land bleiben?
Außerdem müssen wir uns fragen, wie genau wir Anreize setzen bzw. verbessern wollen, damit noch mehr besonders hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wir müssen auch fragen, ob das Thema Energieeffizienz eine Rolle spielt, wobei ich gleichzeitig davor warnen möchte, die Wirtschaftsförderung mit zu vielen Nebenzielen zu befrachten, da wir damit wieder eine Gießkannenstruktur schaffen würden, die genau das ist, was wir uns in Zukunft nicht mehr leisten können und - auch um klare Ziele zu erreichen - nicht mehr leisten wollen, wie ich denke.
Eines ist aber sicher: Das Programm heißt GRW. Das ‚R’ sollten wir sehr ernst nehmen. Es geht um regionale Wirtschaftsstrukturen,
Gerne, meine Damen und Herren, würde ich mit Ihnen auch noch über sehr viel grundlegendere Fragen diskutieren.
Zum Beispiel zeigt der internationale Vergleich der Wirtschaftsförderung, dass wir möglicherweise etwas grundsätzlich falsch machen. Wir belohnen
Unternehmen dafür, dass sie - plakativ ausgedrückt - auf eine grüne Wiese eine Produktionshalle stellen.
Es gibt andere Länder, die Wirtschaftsförderung nachgelagert betreiben, beispielsweise durch so genannte Tax Discounts. Der amerikanische Bundesstaat Georgia ist damit sehr erfolgreich. Hierbei belohnt man nach der Grundlogik der Förderung Unternehmen dafür, dass sie im Land Geld verdienen und Steuern zahlen. Je mehr Steuern sie zahlen, desto mehr beträgt der prozentuale Discountwert.
Das war in der Vergangenheit bei uns aus vielen Gründen nicht machbar, unter anderem aus steuerrechtlichen Gründen und weil wir im Land noch gar nicht genügend Unternehmen hatten, die überhaupt die Kapitalbasis gehabt hätten. Aber vielleicht kann man auch solche zugegebenermaßen auf den ersten Blick vielleicht etwas schrägen Ideen in Zukunft einmal mit diskutieren.
Außerdem finde ich, dass wir - auch das ist angesprochen worden - die Leistung von Betrieben, die bei uns im Land ohne Subventionen stabile Wertschöpfung leisten und sichere Jobs bieten, stärker würdigen sollten. Auch dazu habe ich einige Ideen, die ich gern detaillierter im Ausschuss diskutieren würde.
Last, but not least können wir auch überlegen, ob wir nicht auch bei der instrumentellen Ausgestaltung der Förderung kreativer sein können. Wir müssen nicht immer nur - plakativ gesagt - Geld geben. Beispielsweise könnten wir, um die Hochschulen und die Unternehmen miteinander ins Gespräch zu bringen, auch Transfergutscheine in Umlauf bringen - das müsste noch etwas interessanter betitelt werden -, mit denen die zu fördernden Unternehmen Beratungsleistungen oder kreative Ideen bei Hochschuleinrichtungen abfragen könnten. Das ist bereits mit der Hochschulrunde und mit den Rektoren diskutiert worden und stößt durchaus auf große Gegenliebe.
All solche Ideen, so denke ich, sollten wir ausführlicher diskutieren. Ausgehend von einer Verständigung über die Grundziele und die grundsätzliche Stoßrichtung der Förderung sollten wir zu einer instrumentell und handwerklich sauberen Ausgestaltung der GRW-Landesregelungen kommen.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung ist die Mannschaft im MWW bereits dabei, die schon im Jahr 2010 eingeleitete und fortzuschreibende Evaluierung der Fördermittelvergabe abzuschließen und uns auf dieser Basis einen Vorschlag für die Änderung der GRW-Landesregelungen zu unterbreiten.
Sobald wir einen Entwurf hierzu haben, werden wir, wie in § 5 des Mittelstandsförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt vorgesehen, die zuständigen Kammern und Verbände sowie die Spitzenorganisatio
nen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber anhören. Nach der Auswertung der Vorschläge der Kammern, der Verbände und der Spitzenorganisationen werden wir den abgestimmten Entwurf dem Kabinett zur Entscheidung vorlegen. Anschließend werden wir den Landtagsausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft wiederum mit der Thematik befassen.
Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, sind wir dabei, das im Hinblick auf die Ausrichtung der Förderpolitik in der Koalition Beschlossene zügig umzusetzen. Der Antrag der LINKEN beflügelt insofern tatsächlich die Diskussion und bestärkt Positionen, die auch wir bereits andenken.
Daher kann ich nur sagen: Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, obwohl ich den Antrag in der vorliegenden Fassung im genauen Wortlaut natürlich so nicht unterstützen kann. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wolff. - Wir steigen nun in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Die Fraktionen sprechen in der folgenden Reihenfolge: SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Evaluierung der Ergebnisse der Wirtschaftsförderung ist schon in der letzten Legislaturperiode gemeinsam im Ausschuss vereinbart worden. Es ist über die Legislaturperiode hinaus vereinbart worden, diese gleich am Anfang der neuen Legislaturperiode durchzuführen. Das ist auch richtig, weil die Öffnung der Landesregelungen bezüglich der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsstruktur“ im Zuge der Finanzkrise und der globalen Wirtschaftskrise auf andere Füße gestellt worden ist.
Diesbezüglich gab es zugegebenermaßen auch Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern der letzten Legislaturperiode, die auch diesmal wieder Koalitionspartner sind.
Auch die Öffnung der GRW dahin gehend, dass man den Bestand erhält und das nicht unbedingt an Arbeitsplätze bindet, und noch ein paar andere Dinge sind schon im Ausschuss diskutiert worden.
Der eine Punkt, den Sie, Herr Thiel, zu Recht immer einfordern, ist im Grunde genommen erfüllt worden. Immer wenn es Änderungen der Landesregelungen zur Gemeinschaftsaufgabe gibt, werden sie auch beraten, aber natürlich erst nach Vor
Es ist natürlich aller Ehren wert, wenn man schon vorher seine Vorstellungen einbringt und hinterher möglicherweise sagt, ich klebe mein Label darauf nach dem Motto „Wir waren es!“, wie beim Ricola Schweizer Kräuterzucker. Aber das wird eben auch nicht immer funktionieren.
Ich glaube, dass wir insgesamt sehr gut mit dem leben können, was an Stichworten im Koalitionsvertrag steht, was in die Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung eingearbeitet werden soll. Dazu gehören natürlich ebenso hochwertige Arbeitsplätze in der besonderen Förderung wie auch eine Erhöhung der Wertschöpfungstiefe.
Ich glaube, dass das ein gutes Ziel für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt ist, weil das Wirtschaftskraft nach Sachsen-Anhalt bringt und weil das in der Regel auch die Schaffung hochwertige Arbeitsplätze fördert, die bei einer Facharbeiterausbildung beginnen und bis in den ingenieurtechnischen Bereich, aber auch in den Marketingbereich und in den finanztechnischen Bereich hineingehen.
Genauso gut ist es - ich finde es wirklich gut, dass der Herr Ministerpräsident das gestern in seiner Regierungserklärung schon einmal gesagt hat -, dass das Thema Leiharbeit aufgenommen wird. Wir hätten in der Tat ein Problem, wenn wir in Sachsen-Anhalt eine große Anzahl von Unternehmen, eine wachsende Anzahl von Unternehmen hätten, die in großem Umfang mit Leiharbeitern arbeiten.
Es mag möglicherweise so sein, dass in einigen Branchen nie ganz darauf verzichtet werden kann, weil sie saisonabhängig sind oder weil es Auftragsspitzen gibt. Aber in dem Umfang, in dem das jetzt stattfindet, kann es nicht weitergehen. So etwas muss der Staat nicht auch noch über Wirtschaftsförderung sanktionieren.
Wir müssen genau schauen, in welche Bereiche das wenige Geld, das wir haben, in Zukunft eingebracht werden soll. Es ist wesentlich weniger als in den letzten 20 Jahren. Deshalb können wir entscheiden, welche Schwerpunkte wir bei der Förderung auch mit Blick auf die Qualität der Arbeitsplätze legen.
Natürlich wird es zukünftig notwendig sein, auch Anlagentechnik im Rahmen der Förderkulisse finanziell zu unterstützen. Es wird nicht immer nur um Arbeitsplätze gehen, weil sehr oft auch technische Voraussetzungen für die Weiterentwicklung geschaffen werden müssen, um gerade jungen Männern und Frauen, die eine hochqualitative
Ausbildung haben, hochwertige Arbeitsplätze anbieten zu können. Das wird auch weiterhin notwendig sein.
Neben den GRW-Bundesregelungen gibt es eben deshalb die Landesregelungen, über die wir intensiv beraten müssen und bei denen wir die Ziele abwägen und bei denen wir überlegen müssen: Was packen wir rein und was packen wir nicht rein?
Es ist auch notwendig, dass das zeitnah erfolgt. Es ist klar, wir müssen uns am Anfang neu ausrichten und wir müssen gleichzeitig für den Einsatz der Strukturfondsmittel, zum Beispiel der EFRE-Mittel, die in den Wirtschaftsbereich gehen, die Weichen stellen, wenn die Strukturfondsmittel neu programmiert und neu strukturiert werden.
Aber, lieber Frank Thiel, wir haben natürlich hinsichtlich der Zeit sowie der Art und Weise, wie die Landesregelungen erarbeitet werden, einen Interessenkonflikt. Ich als Koalitionspartner würde der Ministerin natürlich gern erst die Gelegenheit geben - das werden wir auch tun -, eigene Entwürfe vorzustellen, in denen sie - das hat sie auch gesagt - die Dinge, die im Koalitionsvertrag stehen, berücksichtigen wird.
Sie soll auch eigene Ideen mit einbringen; denn darin liegt ja immer auch eine Chance, wenn man neu aufstellt, neu regelt.
Ich würde ihr natürlich auch gern die Chance geben - auch das sollte möglich sein -, erst einmal selbst mit den Kammern und Verbänden über ihre eigenen Vorstellungen zu reden.
Das, was in Thüringen gelaufen ist, ist richtig gut. Aber es ist zum Teil gegen die Kammern und Verbände gelaufen. Manchmal kann man das nicht ausschließen. Aber man sollte zumindest der Ministerin die Chance geben, das erst einmal selbst vorzubesprechen.
Daher haben wir möglicherweise darin einen Interessenkonflikt, dass das nicht sofort passiert, sondern dass es doch noch vier oder sechs Wochen dauert, bevor wir das in den Wirtschaftsausschuss zur Beratung bekommen.
In Bezug auf die Betriebsräte selbst sage ich: in die Förderung einbeziehen. In den Unternehmen, in denen es Betriebsräte gibt, die vernünftig in die Unternehmenskultur einbezogen sind, funktioniert das ja über die Wirtschaftsausschüsse in den Unternehmen. Dort wird die langfristige Entwicklung in den Unternehmen mit den Betriebsräten in den Wirtschaftsausschüssen besprochen. Dort findet das zwar nicht sozusagen nicht in Form eines Hakens an der Wirtschaftsförderung statt, aber natürlich sinnvollerweise im Vorfeld, wenn es um die Entwicklung der Unternehmen geht.