Protocol of the Session on July 13, 2012

Lassen Sie mich bitte aus der Sicht der CDU-Fraktion auf wesentliche Punkte eingehen. Das neue Sportfördergesetz beinhaltet ein ganz neues Verfahren für die Ausreichung von Landesmitteln zur Unterstützung der Sportorganisationen. Dies bedeutet im Kern eine Entlastung des Ehrenamtes von dem bürokratischen Verwaltungsaufwand. Durch die Einführung von pauschalen Zuschüssen für die Sportorganisationen des Landes nach klaren Kriterien soll eine Abkehr von den bisher sehr aufwendigen Zuwendungssystemen vollzogen werden.

Die Förderung der Landesfachverbände, der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Sportvereine soll nunmehr über die in der Ausführungsverordnung festgelegten Kriterien erfolgen - meine Vorredner und auch der Minister sind bereits darauf eingegangen. Es soll klare Kriterien für die Förderung und mehr Zeit für die eigentliche Arbeit der überwiegend im Ehrenamt agierenden Sportbasis geben, nämlich für die Sportarbeit. Das finden wir gut und richtig.

Eines möchten wir ganz unmissverständlich sagen: Die vom Landessportbund geforderte Ausreichung der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Kreis- und Stadtsportbünde und an die Landesfachverbände durch den Landessportbund nach eigenen Kriterien lehnen wir kategorisch ab.

Diese Forderung wird immerwährend mit dem Grundsatz der Autonomie des Sports begründet. Aber was bedeutet eigentlich Autonomie des Sports? - Der Begriff Sportautonomie bezeichnet das Recht der Vereine und Verbände zur selbständigen Regelung ihrer inneren Angelegenheiten. Sportautonomie bedeutet jedenfalls nicht die Verteilung von fremdem Geld mit einem eigenen Regelwerk durch den Dachverband LSB.

Der LSB befindet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Konsolidierung. Wir sind gut beraten, dem LSB die Last zu nehmen, der Empfänger der Zuwendungen und zugleich der Verwalter der Sportfördermittel zu sein. Da die Vereine sowie die Sport- und Fachbünde künftig als Zahlungsempfänger eigenverantwortlich mit dem Geld wirtschaften können und müssen, wird die Sportförderung dort ankommen, wo sie benötigt wird. Wir erreichen damit eine ganz neue Ebene der Eigenverantwortung. Mehr Sportautonomie geht nicht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Worte zur Nutzung der Sportstätten in öffentlicher Trägerschaft. Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für die gebührenfreie Nutzung durch gemeinnützige Sportvereine gehört traditionell zum Kernstück der kommunalen Sportförderung. § 11 des Gesetzentwurfs der Landesregierung soll nunmehr die alte Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum aus dem Jahr 1990 ersetzen.

Die Arbeitsgruppe Inneres der CDU-Fraktion hat im Rahmen eines Sportdialogs mit den Kreissportbünden, den Stadtsportbünden, den Landräten und den für den Sport zuständigen Dezernenten der kreisfreien Städte interessante Gespräche zu diesem Punkt geführt. Unser werter Herr Präsident Gürth ist auch Vorsitzender eines Kreissportbundes und war während dieser Beratungen auch dabei. Das fand ich natürlich ganz toll.

Es wurde auch mehrmals durch den Landkreistag vorgetragen, dass diese Regelung als ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung verstanden wird. Im Kern geht es dabei für viele um die grundsätzliche Frage, ob trotz der Konsolidierungspflicht der Kommune von einer Gebührenerhebung abgesehen werden kann. Viele tragen sich nämlich mit der Angst, dass eine Kommune unter dem Druck der schwierigen Haushaltslage und der strengen Konsolidierungsauflagen der Kommunalaufsicht eine Benutzungsgebühr einführen muss.

Das Wort „soll“ in § 11 bedeutet eine strikte Bindung für den Regelfall und gestattet ein Abweichen nur in atypischen Fällen. Ein solcher liegt ausweislich der Rechtslage und der Gesetzesbegründung jedenfalls nicht bei einer Nutzung durch Sportvereine für den Spiel- und Trainingsbetrieb vor. Von dieser Seite droht - -

Lieber Kollege Krause, Sie sollten zum Endspurt antreten.

Herr Präsident, ich bitte darum, dass ich, da ich der Letzte bin, meinen Satz noch zu Ende bringen kann.

Den Satz immer.

Von dieser Seite droht somit keine Gefahr. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen will ausweislich des vorgelegten Änderungsantrags generell Nutzungsentgelte für erwachsene Nutzer.

Außerdem bleibt festzuhalten, dass das neue Sportfördergesetz durch Minister Stahlknecht auf einen guten Weg gebracht worden ist und nunmehr auch eine gute Grundlage für die parlamentarische Beratung bietet. Ich bitte daher

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung und des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Inneres und Sport und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir danken Ihnen für die ganze Rede und auch die letzten fünf Sätze. Fragen habe ich nicht gesehen.

Dann treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe von allen Beteiligten ausschließlich einen Überweisungswunsch vernommen, sowohl für den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1254 als auch für den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1283. Ich habe lediglich gehört, dass er in den Innenausschuss überwiesen werden soll; damit ist auch die Federführung geklärt.

Wer all dem, was ich jetzt gesagt habe, zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die große Mehrheit des Hauses. Stimmt jemand dagegen? - Nein. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit sind der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.

Ich wollte, bevor wir zum Tagesordnungspunkt 14 kommen, ansagen, dass wir versuchen sollten, vor der Mittagspause auch noch den Tagesordnungspunkt 15, so das technisch möglich ist, abzuarbeiten; er findet ohne Debatte statt.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1255

Erneut darf der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht einen Gesetzentwurf einbringen. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rettungsdienst ist etwas rechtlich sehr schwierig zu Organisierendes, weil wir in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und in die

höchstrichterliche Rechtsprechung dieses Landes eingebunden sind und weil es am Ende immer um die Vergabe von Leistungen geht, die auch rechtssicher sein muss. Ein Gesetz muss jede Möglichkeit ausschließen, dass es am Ende für verfassungswidrig oder für nicht konform mit dem europäischen Recht erklärt wird. Darüber hinaus muss es anwenderfreundlich sein. - Das waren die Grundüberlegungen.

Wir hatten zu entscheiden zwischen der Submission und der Konzession. Wir haben uns für das Modell der Konzession entschieden, weil wir glauben, damit rechtssicher Leistungserbringer gewinnen zu können, die über Jahre hinweg eine verlässliche Leistung erbracht haben. Deshalb haben wir uns dafür entschieden.

Aber zu berücksichtigen ist auch die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen, sodass diese entscheiden können, ob sie die Leistung selbst wahrnehmen oder diese durch die Konzession an Dritte vergeben.

Ich bin mir nach den vielen Gesprächen sicher, dass es so bleiben wird, wie es ist: dass die Leistungen im Wege der Konzession an Dritte vergeben werden. Aber diese leichte Subsidiarität müssen wir auch im Hinblick auf Artikel 28 des Grundgesetzes in Kauf nehmen, weil wir Gemeinden nicht per Gesetz vorschreiben können, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen dürfen. Das war auch dort ein Spagat.

Wir haben mit dem Gesetz eine stärkere finanzielle Selbstbestimmung der Leistungserbringer erzielt. Die Zusammenarbeit der am Rettungsdienst Beteiligten ist rechtssicher und besser geworden. Wir haben die Notarztversorgung - ich nenne nur die Eckpunkte; wir werden im Ausschuss ausführlich darüber diskutieren - anders und besser geregelt. Wir werden auch regelmäßig die Bereitstellungsfähigkeit der Krankenhäuser bezüglich der Notärzte überprüfen.

Wir haben - dazu wird es im Parlament, lieber Kollege Erben, noch gute Gespräche geben, darauf freue ich mich - die Wasser- und Bergrettung geregelt. Wir haben gesagt: Der Bereich der Wasser- und Bergrettung gehört in ein Rettungsdienstgesetz. Und es gehört auch dazu, dass wir Genehmigungen für geeignete Organisationen erteilen können und dass diese dann für ihren Einsatz auch entsprechend bezahlt werden. Ob man das weitergehend regeln will, müssen wir gemeinsam in aller Ruhe, auch im Hinblick auf finanzielle Verlagerungen und auf das Konnexitätsprinzip, im Ausschuss besprechen. Diesbezüglich sind wir für alles offen.

Wir haben hinsichtlich der Rettungsdienstleitstellen keine gesetzliche Verringerung vorgesehen, weil wir mit dieser Diskussion dieses Gesetz am Ende und schon am Anfang, wo es um die Vergabe ging, überlagert hätten. Doch wir wollen schon,

dass es eine Untersuchung der Leitstellen dahin gehend gibt, ob nicht möglicherweise auch freiwillige Zusammenschlüsse von Leitstellen sinnvoll sind.

Ich habe mir neulich einen Bereich in Bitterfeld angesehen, wo aus den Leitstellen dreier ehemaliger Landkreise nach der Fusion eine hervorragend funktionierende Leitstelle geworden ist. Man sollte darüber nachdenken, ob das in anderen Bereichen nicht auch möglich wäre, zumal man heute über GPS und Digitalfunk dazu durchaus in der Lage wäre.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Aber ich erahne die Diskussionen, die auf uns zukommen würden, wenn wir es verpflichtend gemacht hätten.

Wir haben auf die Schiedsstelle verzichtet, weil wir sie so, wie wir das im Gesetz geregelt haben, nicht mehr brauchen. Wir haben geregelt, dass der Beirat gestrafft wird. Wir haben die Luftrettung als klassisch administrative Aufgabe im Landesverwaltungsamt angesiedelt.

Es ist aus unserer Sicht ein Gesetz, das rechtssicher ist, das mit der Entscheidung für das Konzessionsmodell die verschiedenen Interessen berücksichtigt. Aber wir sollten das durchaus noch in Ruhe im Ausschuss bereden und an der einen oder anderen Stelle noch Vorstellungen, die aus dem Hohen Hause kommen, einbringen. Aber die Grundzüge, meine Damen und Herren, werden eine rechtssichere Rettungskultur in diesem Lande begründen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Als Erste spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Paschke.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da es sich um eine umfassende Novelle des Gesetzes handelt und es ganz viele - der Minister sprach es an - diskussionswürdige Baustellen gibt, möchte ich mich bei der ersten Lesung auf einige grundsätzliche Anmerkungen beschränken.

Erstens. Die vor uns liegende Rettungsdienstnovelle korrigiert in weiten Teilen die Fehler der Gesetzgebung aus der Zeit der Koalition der CDU und der FDP. Am Ende der fünften und zum Beginn der sechsten Legislaturperiode sind diese schrittweise von allen Fraktionen als falsche Weichenstellung erkannt worden. Stichworte waren und sind die verpflichtende Einbindung der Krankenhäuser in die Notfallrettung, der gesetzlich fixierte Platz der Berg- und Wasserrettung in der Rettungskette und die Tarifsicherheit für das Personal. So beurteilt geht der Gesetzentwurf wieder in die richtige Richtung.

Wir sind uns alle darin einig, dass auch am Ende der Diskussion über dieses Rettungsdienstgesetz unterschiedliche Bewertungen auftreten werden, einfach weil dem Gesetz sehr unterschiedliche Interessenlagen zugrunde liegen.

Zweitens. Im Vorblatt heißt es auf Seite 3 unter Abschnitt A - Zielsetzung -:

„Oberstes Gebot und primäres Ziel der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalts ist es, Rechtssicherheit für die am Rettungsdienst Beteiligten herzustellen.“

Meine Damen und Herren! Ob diese Rechtssicherheit durch diese gänzliche Neufassung tatsächlich hergestellt werden kann, können wir im Moment noch nicht einschätzen. Im Moment teilen wir noch die Befürchtung derer, die vortragen, dass es neue Rechtsunsicherheiten geben wird, die aus dem praktischen, zumal völlig ungewohnten Umgang mit dem Gesetz entstehen werden. Inwieweit wir dieses Risiko im Verlauf der Gesetzesberatung minimieren können, ist für uns eine noch offene Frage.

Drittens. Den Kern der Neuregelung stellt die Umstellung vom Submissionsmodell auf das Konzessionsmodell dar. Sicherlich wird man durch diese Umstellung einigen in der Vergangenheit immer wieder auftretenden Ärgernissen und Rechtsunsicherheiten aus dem Wege gehen können, so zum Beispiel der Ausschreibungsfrist. Einer der Anzuhörenden in dem Gesetzgebungsverfahren im Sächsischen Landtag hat allerdings gesagt, dass die Umsetzung des Konzessionsmodells als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte bezeichnet wird. Wir hoffen, dass das in unserem Land nicht so ist.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Kurze, CDU)

- Nein, dabei ging es um genau diese Frage. Wir haben es auch zugeschickt bekommen, Herr Kurze. Ich habe es gelesen.

Viertens. Der Rettungsdienst - so wird es auch in der Gesetzesbegründung mehrmals erwähnt - ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kreise und kreisfreien Städte. Wenn die Gesetzesnovelle im Grundsatz so beschlossen wird, ist der Träger - das bringt das Konzessionsmodell mit sich - weitgehend außen vor. Als schwierig sehen wir es an, dass er dann, wenn es keine Entgelteinigung gibt, mit einem Mal, sozusagen mit einer Satzung, wieder ins Geschäft kommt, bei dem er lange Zeit außen vor war. Das sehen wir tatsächlich als ein Problem an.