Danke schön, Kollege Striegel. - Jetzt begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 14 Tage vor Beginn der Olympischen Sommerspiele in London debattieren wir hier im Landtag über einen Gesetzentwurf zur Förderung des Sports in Sachsen-Anhalt. Wenn wir hoffentlich in wenigen Wochen die Erfolge von Paul Biedermann und Co. feiern können, dann haben diese Erfolge ihre Grundlage im Talent des einzelnen Sportlers, im Trainingsfleiß, in der Betreuung durch Trainer und Mediziner, aber auch in dem Instrument der Sportförderung in unserem Land Sachsen-Anhalt und in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt.
Es geht uns aber nicht nur um den ständig in den Medien wahrzunehmenden Leistungs- oder Spitzensport; es geht auch um die sportliche Basis. Es geht um Breitensport, ohne den keine Talentsichtung, keine Talententwicklung bis hin zum Leistungssport und auch keine sportlichen Erfolge auf internationaler Ebene möglich wären. Es geht aber
auch um Schulsport, um Seniorensport, um Familiensport, um Kinder- und Jugendsport, um Freizeitsport und nicht zuletzt um Behinderten- und Rehabilitationssport. Es geht bei diesem Gesetz um den Ersatz bzw. die Aufhebung oder Änderung von aktuellen Verordnungen, Richtlinien und Regelungen.
Mit diesem Gesetz wollen wir dem Sport in Sachsen-Anhalt, das heißt dem Landessportbund, den Kreissportbünden, den Stadtsportbünden, den Landesfachverbänden, den Städten und den Gemeinden ein zeitgemäßes Instrument an die Hand geben und die Förderung einer freiwilligen Pflichtaufgabe - ich verwende diesen Begriff bewusst - gesetzlich verankern.
Deshalb wurde der vorliegende Gesetzentwurf auch unter breiter Mitwirkung des Sports erarbeitet. Einige vorgebrachte Belange sind in dem Entwurf bereits berücksichtigt worden, andere fanden keine oder noch keine Berücksichtigung.
Wie viele Gesetzentwürfe ist auch dieser Entwurf - um bei einem sportlichen Begriff zu bleiben - ein Spagat. Zu unterschiedlich sind oftmals die gegebenen Interessenlagen. Im Kern geht es um die Frage, wer nach welchen Kriterien welches Geld bekommt. Das ist ein schwieriger Spagat, wohl wissend, dass auch für die Sportförderung nur in begrenztem Umfang Mittel zur Verfügung stehen.
Es ist ein Spagat zwischen dem Spitzensport und dem Breitensport, ein Spagat zwischen den Landesfachverbänden auf der einen Seite und den Stadt- und Kreissportbünden auf der anderen Seite. Es ist auch ein finanzieller Spagat insbesondere für diejenigen Kommunen, die kaum oder sogar keine finanziellen Spielräume mehr haben und sich dennoch dieser freiwilligen Pflichtaufgabe Sport - ich wiederhole das bewusst - stellen wollen.
Sicherlich ist hier bekannt, dass „Spagat“ die Bezeichnung für eine turnerische Grundübung ist, welche ein hohes Maß an Beweglichkeit erfordert und nur unter dieser Voraussetzung bis zur Vollendung ausgeführt werden kann.
- Nicht das, was du meinst. - Wenn diese Beweglichkeit fehlt, dann tut ein Spagat oftmals sehr weh. Ich habe die Hoffnung, dass sich die Schmerzen bei der Umsetzung des Sportfördergesetzes in Grenzen halten, und möchte dies mit dem Vertrauen in die handelnden Personen begründen; denn der Sport im Osten hat immer von seiner Beweglichkeit und Kreativität gelebt.
Ich hoffe, dass unser Sportfördergesetz auch nicht für die nächsten 20 Jahre in Stein gemeißelt bleibt,
sondern flexibel und beweglich ist und durch uns oder durch unsere Nachfolger den Erfordernissen der Zeit angepasst wird.
Obwohl die bisherige Diskussion über die Sportförderung ständig von der Diskussion über die Konsequenzen aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofs zur Sportförderung begleitet wurde, wünsche ich mir, dass von diesem Gesetz ein Impuls des Vertrauens zwischen Sport und Politik oder Politik und Sport ausgeht. Nach den Querelen der vergangenen Jahre hat das vom Landessporttag gewählte Präsidium gerade nach der guten Arbeit der letzten Jahre unser Vertrauen verdient,
wobei wir auch wissen, dass noch nicht alle Probleme abgeräumt sind und dass die Konsolidierung des LSB fortgeschrieben wird. Ich habe auch Vertrauen in die Arbeit der handelnden Personen vor Ort, im Hauptamt und vor allem auch im Ehrenamt.
Ich habe auch Vertrauen in die Kommunalpolitiker, die mit ihrer Erfahrung und den örtlichen Kenntnissen vor allem im Bereich der Sportstättennutzung verantwortungsbewusst mit den Regeln dieses Gesetzes umgehen werden, soweit sie es nicht schon seit vielen Jahren aus eigenem Antrieb heraus tun.
Doch wie gesagt, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb wird in § 12 - Verordnungsermächtigung - des Gesetzentwurfes die Kontrolle der Sportförderung geregelt. Unsere Fraktion geht davon aus, dass parallel zu der Erörterung des Gesetzentwurfs auch der Entwurf der Verordnung vorgelegt wird, damit vor der Beschlussfassung Klarheit über die finanziellen Auswirkungen auf alle Gliederungen des Sports besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Sportfreunde! Das Gerüst für das Sportfördergesetz steht. Sicherlich gibt es wie bei jedem Gesetzentwurf noch kleine Ecken und Kanten, Wünsche, Befindlichkeiten sowie Diskussionsbedarf. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport und bitte um eine entsprechende Überweisung des Gesetzentwurfes sowie des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Sport frei!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Sportentwicklung und das Sporttreiben der Menschen ist es unerlässlich, ein Sportfördergesetz zu erarbeiten. Das Land und die Kommunen schützen und fördern den Sport.
Mit Blick auf die Landesverfassung könnte ein Sportfördergesetz dieses Ziel mit neuer Verbindlichkeit umsetzen. DIE LINKE begrüßt es, dass die Landesregierung nun dem positiven Beispiel anderer Bundesländer folgt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits seit zehn Jahren ein erfolgreiches Sportfördergesetz, das von einer rot-roten Landesregierung erarbeitet worden ist.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1283 nimmt dieses Gesetz sogar zur Vorlage für die unter Punkt 4 vorgeschlagene Regelung zur Sportstättennutzung in Sachsen-Anhalt.
DIE LINKE hält es für wichtig, zukünftig die Sportentwicklung als einen Teil der Landesentwicklung zu begreifen und zu unterstützen. Dabei gilt es, sowohl den Belangen des Natur- und Umweltschutzes, der Raumordnung und der Landesplanung als auch der örtlichen Tradition hinreichend Rechnung zu tragen. Unverzichtbar ist es dabei aus unserer Sicht, dass das Land und die Kommunen partnerschaftlich mit den Sportorganisationen zusammenarbeiten,
um mehr Planungssicherheit, Eigenverantwortung der Partner und eine effizientere Kontrolle in der Sportförderung zu sichern.
Nicht nur in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention muss es in einem noch stärkeren Maße gelingen, allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Handicap eine sportliche Betätigung zu ermöglichen
und den Sport grundsätzlich barrierefrei zu organisieren. Während zukünftiger Ehrungen von Sportlerinnen sollte es nicht erneut vorkommen, dass Sportlerinnen und Sportler mit Handicap vergessen werden. Ihre Erfolge sind doppelt so hoch anzurechnen.
DIE LINKE wird sich weiterhin für eine ausgewogene Förderung des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports sowie des Nachwuchsleistungs- und des Spitzensports einsetzen. In geeigneter Weise ist dabei gegen den Missbrauch des
Sports und den Einsatz von Dopingmitteln vorzugehen. Neben landesseitigen Anstrengungen sollte die Nationale Anti-Doping-Agentur jährlich mit einem allgemeinen Zuschuss gefördert werden; denn seit fast zehn Jahren steht die Nada im Kampf gegen das Doping für Unabhängigkeit, für Glaubwürdigkeit und für Professionalität.
Daneben setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass das geplante Sportkuratorium dem Landtag regelmäßig über die Ergebnisse seiner Tätigkeit berichtet und dass seine Mitglieder durch den Landtag berufen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sport trägt aus der Sicht der LINKEN in unserer Gesellschaft zur Lösung wichtiger sozialer, gesundheitlicher und pädagogischer Fragen bei. Er schafft eine sinnvolle Freizeitgestaltung, hilft Persönlichkeit und Selbstwertgefühl zu entwickeln sowie Vorurteile abzubauen und begünstigt eine generationsübergreifende Kommunikation. Das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen ist ein zentraler Baustein für den Sport in unserem Land. Mit einem zukunftsfähigen Sportfördergesetz für Sachsen-Anhalt gilt es die Förderung von Sportanlagen sowie die Verbesserung der Sportinfrastruktur auf eine eindeutige und verlässliche Grundlage zu stellen.
DIE LINKE wird ihre Änderungsvorschläge während der parlamentarischen Beratungen einbringen und stimmt einer Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung und des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Inneres und Sport zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Loos. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Krause. Bitte, Herr Krause.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Der Sport hat eine hohe Integrationskraft und ist von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, für die Sozialbeziehungen und für die Freizeitgestaltung unserer Gesellschaft.
Der organisierte Sport ist der quantitativ bedeutsamste Träger des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft. In den Vereinen vor Ort halten sich die Bürgerinnen und Bürger fit. Bei den Olympischen Spielen, bei den Paralympics sowie bei den Europa- und Weltmeisterschaften erreichen unsere Athletinnen und Athleten Spitzenergebnisse und stärken dadurch das Ansehen Sachsen-Anhalts.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag die zeitnahe Einbringung des Sportfördergesetzes beschlossen. Herr Minister Stahlknecht ist in seiner Einbringung ausführlich auf die Kernziele des Gesetzes eingegangen, nämlich die Förderung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den Breiten-, den Leistungs-, den Gesundheits- und den Behindertensport sowie die Förderung des Sportstättenbaues.
Lassen Sie mich bitte aus der Sicht der CDU-Fraktion auf wesentliche Punkte eingehen. Das neue Sportfördergesetz beinhaltet ein ganz neues Verfahren für die Ausreichung von Landesmitteln zur Unterstützung der Sportorganisationen. Dies bedeutet im Kern eine Entlastung des Ehrenamtes von dem bürokratischen Verwaltungsaufwand. Durch die Einführung von pauschalen Zuschüssen für die Sportorganisationen des Landes nach klaren Kriterien soll eine Abkehr von den bisher sehr aufwendigen Zuwendungssystemen vollzogen werden.