Ein derartiger Nachweis bzw. ein Zertifikat soll aber auch - dies ist genauso wichtig - dazu führen, dass die Unternehmen erkennen, dass es sich bei behinderten Menschen um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt und dass diese nachgewiesene Qualifikation die Unternehmen dazu veranlasst, behinderte Menschen auch einzustellen.
Meine Damen und Herren! Wenn man sich in den Werkstätten für behinderte Menschen umsieht und sieht, welche teilweise hochwertige und qualifizierte Arbeit dort verrichtet wird, zum Teil auch für industrielle Unternehmen, dann wird man sehr schnell erkennen, dass unser Vorhaben nicht nur ein wichtiger Schritt, sondern auch der richtige Schritt ist.
Wir haben den politischen Auftrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft, so gut es geht, zu ermöglichen. Der wichtigste Bereich hierfür ist und bleibt das Arbeitsleben. Deshalb bitten wir die Landesregierung, gemeinsam mit allen Beteiligten - der Bundesagentur für Arbeit und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen - ein modellhaftes Konzept zur Anerkennung von Qualifikationen in den Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln und vorzulegen.
Das Parlament und insbesondere der zuständige Ausschuss werden auf der Grundlage dieses Prozesses, der damit verbunden ist, die Erarbeitung des Konzeptes aktiv unterstützen und begleiten. In diesem Sinne beantragen wir - das ist schon gesagt worden -, das im Arbeits- und Sozialausschuss zu beraten und uns dort von der Landesregierung entsprechend berichten zu lassen. - Danke schön.
Wir stimmen jetzt ab über die Drs. 6/1166. Es ist eine Direktabstimmung vorgesehen. Wer dem Antrag in Drs. 6/1166 zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag so angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten, bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen. Ich habe das Protokoll der Landtagssitzung, den Entwurf der stenografischen Mitschrift gelesen und möchte auf etwas hinweisen. Bei dem Thema Kleine Anfragen wurde hier vom Kollege Krause der Eindruck in den Raum gestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung hier im Haus Kleine Anfragen zensieren würden.
Vor dem Hintergrund, dass Sie wissen müssen, dass ich, seitdem ich hier bin, immer für die Stärkung der Parlamentsrechte eingetreten bin und dies auch immer tun werde, muss ich mit aller Deutlichkeit auf Folgendes hinweisen - das kann so nicht im Raum stehen bleiben, es reicht ein Blick in die Geschäftsordnung, ich bitte, das wirklich zu berücksichtigen -:
Es ist in den §§ 43 und 44 eindeutig geregelt. Aus gegebenem Anlass ist es wichtig, darauf hinzuweisen. In § 43 Abs. 2 heißt es:
„Große Anfragen sind schriftlich zu begründen, soweit nicht der Sachverhalt, über den Auskunft gewünscht wird, aus dem Wortlaut der Anfrage deutlich genug hervorgeht. Wortlaut und Begründung der Anfrage sollen knapp und sachlich formuliert sein. Ihr Inhalt darf nicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung begründen und keine Werturteile oder parlamentarisch unzulässigen Wendungen enthalten.“
Für eine Entscheidung bei einer Anfrage ist nicht irgendein Mitarbeiter, sondern der Landtagspräsident zuständig. Das habe im Zweifelsfall ich zu entscheiden. Ich bediene mich natürlich des Parlamentssekretariats, so wie das in allen Parlamenten in Deutschland üblich ist. Im Zweifelsfall gibt es Gespräche mit den Abgeordneten, wenn man zu dem Eindruck kommt - das ist auch zum Schutz des Abgeordneten -, dass sich Wertungen oder Aussagen in der Anfrage befinden, die nicht im Interesse des Fragestellenden sind.
Darüber hinaus finden auch andere professionelle Dienstleistungen statt. Wir tragen Sorge dafür, dass Anfragen fehlerfrei und korrekt weiterkommen. Wir beraten auch, wenn wir den Eindruck haben, dass eine Anfrage von der Formulierung her nicht geeignet ist, so beantwortet zu werden, wie es der Abgeordnete wünscht.
Was niemals stattfindet, das ist eine Zensur hier im Haus. Das möchte ich noch einmal eindeutig klarstellen, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für uns arbeiten.
Ich sage das, weil konkret in der Debatte auf eine Mitarbeiterin hingewiesen wurde. Das findet sich im Parlamentsprotokoll so wieder. Das möchte ich auf keinen Fall so stehen lassen.
Zum Abschluss möchte ich noch etwas anderes aufgreifen. Herr Vizepräsident Miesterfeldt hat schon darauf hingewiesen, dass das ein Thema im Ältestenrat sein wird. Wir werden in der nächsten Ältestenratsitzung das Thema „Kleine Anfragen“ auf die Tagesordnung stellen. Wir haben uns ein gemeinsames Regelwerk gegeben. Das ist die Geschäftsordnung. Das ist keine Zensur, das ist keine Willkür von Mitarbeitern oder von einem Parlamentspräsidenten. Das ist unser gemeinsames Regelwerk.
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) durch das Land Sachsen-Anhalt
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) beim Europarat
Mit Schreiben vom 26. Juni 2012 hat Staatssekretär Robra mitgeteilt, dass für die bevorstehende 10. Amtszeit von 2012 bis 2016 des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat durch das Land Sachsen-Anhalt ein stellvertretendes Mitglied benannt werden könne. Die Landesregierung bietet dem Landtag an, dafür einen Abgeordneten vorzusehen.
Ihnen liegt dazu der Antrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/1247 vor, den Abgeordneten Herrn Jürgen Stadelmann zu benennen. Der Antrag in der Drs. 6/1248 der Fraktion DIE LINKE ist auf die Benennung der Abgeordneten Frau Evelyn Edler gerichtet.
Eingangs dieser Sitzungsperiode ist eine Dreiminutendebatte festgelegt worden. In diesem Fall hätten wir noch über die Rednerreihenfolge zu befinden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass nur die Fraktion DIE LINKE das Wort ergreifen
möchte, um ihren Antrag einzubringen. Ich frage jetzt, gibt es außer den Einbringern noch weitere Wortmeldungen? - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Dann sage ich noch etwas zum Abstimmungsverfahren. Wir würden jetzt über den Antrag in der Drs. 6/1247 abstimmen. Wenn dieser Antrag die Mehrheit gefunden hat, dann hat sich der Antrag in der Drs. 6/1248 erledigt.
Wer dem Antrag in der Drs. 6/1247 zustimmt, also Herrn Abgeordneten Stadelmann als stellvertretendes Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat zu benennen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Es gibt sechs Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Es gibt zwei Stimmenthaltungen. Damit hat der Antrag die erforderliche Mehrheit gefunden. Ihm wurde damit zugestimmt.
Damit benennt der Landtag Herrn Jürgen Stadelmann als stellvertretendes Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat. Da nur die Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes vorgesehen ist, beinhaltet diese Entscheidung des Landtages die Erledigung des Antrages in der Drs. 6/1248.
Herr Stadelmann, wir wünschen Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg. Der Tagesordnungspunkt 24 ist erledigt.
Ich möchte mich nur für das Vertrauen herzlich bedanken und hoffe, dass ich das Land dort würdig vertreten kann.
Herr Präsident, ich möchte die Verfahrensweise, die wir gerade gewählt haben, außerordentlich missbilligen. Sie haben angekündigt, dass die Fraktion DIE LINKE begehrt, vor der Abstimmung die Annahme ihres Antrags begründen zu können. Sie haben unsere Fraktion nicht aufgerufen, sondern sind gleich zur Wahl gekommen. Wir hatten im Ältestenrat festgestellt, dass das Verfahren nicht so ohne Weiteres möglich ist. Aber ich halte es im Sinne der Geschäftsordnung des Hauses auch für angemessen, dass die Fraktionen vor den Abstimmungen die Gelegenheit haben, zumindest zu erklären, warum sie in bestimmter Art und Wei
se stimmen möchten. Deswegen möchte ich dieses Verfahren noch einmal im Namen meiner Fraktion kritisieren.
Vielen Dank, Herr Kollege. Aber das Verfahren war auch schon Gegenstand einer längeren Beratung im Ältestenrat. Wir können das gern in der nächsten Ältestenratssitzung noch einmal besprechen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine gute Ausbildung und Leistungsbereitschaft schützen schon lange nicht mehr vor prekärer Beschäftigung. Zu dieser Erkenntnis kann man gelangen, wenn man einen Blick auf das System Hochschule und Wissenschaft wirft. Kurzfristige Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr sind an vielen Einrichtungen genauso wie Stellenteilungen im wissenschaftlichen Mittelbau die Regel.
Es kommt vor, dass Promovierende nur eine Drittelstelle bekommen. Während einer Veranstaltung, die die GEW gemeinsam mit dem Studierendenrat und der Rosa-Luxemburg-Stiftung am letzten Dienstag durchführte, berichtete ein Uni-Mitglied über die Besetzung von Viertelstellen. Dies geschah zum Entsetzten der Prorektorin, die auch anwesend war. Der Staatssekretär war auch da.
Gleichzeitig wird volle Leistungsbereitschaft erwartet. Die Betroffenen werden auch voll in die Lehre integriert. Sich dagegen zu wehren bedeutet für diese Beschäftigten immer die Gefahr, den befristeten Vertrag nicht verlängert zu bekommen. Zudem wird die Promotion als Arbeit für sich selbst deklariert, um dieses Vorgehen zu rechtfertigen.