Ich sehe dort oben Herrn von Bose. Ohne jetzt zu kritisch zu werden, sage ich: Dieser Spagat zwischen Datensicherheit und dem Ausnutzen technischer Möglichkeiten, wobei Bürgerinnen und Bürger entweder auf ihr Recht pochen, nichts soll weitergeleitet werden, oder sagen, das ist mir doch Wurst; Hauptsache, es funktioniert irgendwie - das reibt uns in Deutschland auf.
Ich habe heute gelesen: der gläserne Schüler. Da wünschen wir uns, dass, wenn Kinder zum Arzt gehen, bekannt ist, was sie in ihrem Vorleben hatten, sagen aber gleich: Der Datenschutz ist wichtiger. Diesbezüglich muss sich Deutschland einmal zu einer Linie bekennen, sonst kann Technik, sonst können diejenigen, die das machen sollen, nichts erreichen.
Ich will Ihnen einmal ein Beispiel liefern, wie es andersherum geht. Ich habe das beim letzten Mal schon erwähnt. Ich war in Skandinavien wegen Fragen in Bezug auf Fonds, Geldanlagen usw. Da saß ein Kollege von der Bank und irgendwie sind wir auf das Thema Einkommensteuererklärung gekommen. Es war köstlich. Er hat mir gesagt, dass er für die Einkommensteuererklärung ein zweiseitiges Formular vorfindet, das ihm übrigens zugeschickt wird. Ich habe mir dann ein Exemplar schicken lassen. Da Finnisch nicht meine Hauptsprache ist, habe ich sie mir ins Deutsche übersetzen lassen.
Wir Deutschen würden schon an der Schlichtheit der Fragen scheitern; denn die haben nicht tausend Dinge, die abgesetzt werden können. Sie
Die Krone des Ganzen war, dass er mir erzählt hat, dass er letztens wegen überhöhter Geschwindigkeit auf einer dieser langen Straßen angehalten wurde. Der Polizist konnte in seinem Auto auf die Datenbank zugreifen, konnte über die Steuernummer die Einkommensteuererklärung sehen und sagte: Da Sie viel verdienen, wird Ihre Strafe höher ausfallen als bei anderen. Sie können sie jetzt gleich bezahlen oder es wird, bevor Sie zu Hause sind, verbucht.
Fragen Sie sich einmal, wer von Ihnen das mitmachen würde. Das heißt, die Techniker würden sagen: Das können wir auch. - Die Frage ist nur, ob wir das auch wollen.
Deswegen wird jetzt nicht allein eine Landesregierung darüber entscheiden können, was in Zukunft Inhalt sein soll. Gleichwohl werden wir diesen Prozess, der durch den Antrag angeschoben werden soll, begeistert mitmachen. Wir sagen aber auch, wir müssen irgendwann zu einem Ende kommen, was wir mit den Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Verwaltung, im politischen Austausch, aber auch im normalen Leben darstellen wollen, sodass im Netz eben nicht mehr Vereinbarungen aus dem Jahr 2003 zu finden sind.
Aus diesem Grund werden wir uns übrigens im Herbst mit einer Kabinettsvorlage neu befassen müssen, die diese ganzen Aktivitäten bündelt, damit Sie als Parlament, die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, aber auch wir als Verwaltung wieder eine neue Basis für die Aufgaben bekommen, die vor uns stehen. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. Ich denke, das war ein interessanter Erkenntnisgewinn dahin gehend, was woanders in dieser Sache Fakt ist.
Jetzt bitte ich mit Blick auf den Antrag unter der Überschrift „Sachsen-Anhalt digital“ um erhöhte Aufmerksamkeit, die analog erforderlich ist.
Erstens liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, bei dem die Einbringer des Ursprungsantrags, die Koalitionsfraktionen, ankündigten, dagegen stimmen zu wollen.
Zweitens haben wir in der Debatte durch die Antragsteller erfahren, dass nicht unwesentliche Teile des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in den Ursprungsantrag übernommen werden sollen. Daher müssen wir die Frage stellen, ob die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich gebe zunächst für alle im Hause bekannt, welche Änderungen die Antragsteller an ihrem eigenen Antrag vornehmen wollen. Dies würde, ohne Plagiatsgefahr, die Übernahme von wesentlichen Passagen aus dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedeuten.
Die erste Änderung wäre die Einfügung der Wörter „Europäischer Union“, welche im Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der neunten Zeile des ersten Absatzes aufgeführt sind. Diese würden unter Punkt 1 in Satz 5 des Ursprungsantrags eingefügt werden. Dieser lautet dann wie folgt:
„Der Landtag bekennt sich ausdrücklich zu einem sorgfältig geplanten und landesspezifischen E-Government-Ansatz im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens von“
Zur zweiten Änderung. Die Antragsteller würden aus dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1287 den unter Punkt 2 angeführten Satz in leicht veränderter Fassung übernehmen wollen und ihn unter Punkt 3 Buchstabe f neu einfügen wollen. Ich lese ihn einmal vor. Der Satz würde, wenn ich es richtig verstanden habe, wie folgt lauten:
„Die Prüfung der Umsetzung der von der EU-Kommission definierten acht öffentlichen Online-Dienstleistungen für Unternehmen und zwölf öffentlichen Basisdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger.“
Dies würde unter Punkt 3 Buchstabe f aufgenommen werden. - Ist das korrekt? - Herr Graner nickt mit dem Kopf.
Das sind jetzt alle Änderungen, die ich zumindest der Debatte entnommen habe. Gibt es weitere? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so korrekt.
Jetzt gibt es noch zwei Wortmeldungen. Zunächst spricht der Kollege Striegel und dann der Kollege Herr Thiel.
Aufgrund der jetzt angesagten Übernahme der Änderungen kann ich für meine Fraktion erklären, dass wir unseren Änderungsantrag zurückziehen. Über ihn muss also nicht gesondert abgestimmt werden.
Herr Präsident, ich wollte Ihren Redefluss nicht unterbrechen, weil das wirklich nicht so ganz einfach ist. Aber nachdem die Regierung gesprochen hat, gibt es noch einmal die Möglichkeit, gegebenenfalls zu erwidern. Ich wollte darauf aufmerksam machen, dass Sie vielleicht diese Frage stellen sollten.
Das ist ein richtiger Hinweis. Das sieht unsere Geschäftsordnung so vor. Ich stelle gleich die Frage.
Bevor jemand antworten möchte, begrüße ich als Gäste Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Allstedt, die gerade mitbekommen, dass Geschäftsordnungsfragen manchmal wichtig und nicht ganz einfach sind. Herzlich willkommen hier im Hause!
Ich frage nun: Möchte, nachdem die Landesregierung zum Schluss der Debatte gesprochen hat, noch jemand aus den Reihen der Abgeordneten das Wort ergreifen? - Herr Abgeordneter Wagner möchte das. Dann merken wir uns das, was ich eben inhaltlich zum Ursprungsantrag gerade gesagt habe, und hören jetzt den Kollegen Herrn Wagner.
Ich muss noch einmal kurz auf zwei wesentliche Aussagen zu sprechen kommen, die in der Debatte gefallen sind.
Das eine, Herr Graner, haben Sie ein bisschen abgetan: Darin steht wieder schnelles Internet, darin steht wieder Open Data, darin steht wieder die Zur-Verfügung-Stellung von Daten. Dann haben Sie gesagt, das wollen Sie alles nicht.
Wir haben das jedoch in unseren Änderungsantrag aufgenommen, weil wir das wollen. Wir wollen auch die politische Debatte darüber.
Jetzt erinnere ich Sie einmal an etwas: Vor zehn Monaten haben wir hier einen Antrag zum offenen Haushalt erörtert. Damals haben die CDU und die SPD argumentiert, man könne das alles wegen der Privatsphäre nicht machen. Das war das einzige Argument, das am Ende übrig geblieben ist.
(Herr Barthel, CDU: Das ist falsch! - Herr Borgwardt, CDU: Sehr verkürzt! - Weiterer Zuruf von der CDU: O nein! - Unruhe bei der CDU)
Das war schon damals albern und ist es heute auch noch. Heute stellen Sie sich hin und wollen das alles eigentlich gar nicht. Das hätten Sie dann auch schon vor zehn Monaten sagen können.
Aber ich sage: Auch das Thema offener Haushalt bleibt aktuell. Auch das wird bestimmt etwas sein, was unter die Daten fällt, die tatsächlich frei und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden müssen.
Dann ist in der Debatte andauernd angeklungen, wir müssen jetzt wegen der Demografie E-Government machen. Ich gebe zu, E-Government ist wirklich ein gutes Mittel, um vermeintlich negative Auswirkungen des demografischen Wandels abfedern zu können. Aber dass wir jetzt E-Government machen, ist doch eine Reaktion auf einen gesellschaftlichen Wandel. Es ist eine aktuelle gesellschaftspolitische Aufgabe, die jenseits der Demografie begründet gehört. Auch das möchte ich an dieser Stelle einfach einmal klarstellen.