Protocol of the Session on July 12, 2012

In Bezug auf die Risiken der Einigung sage ich: Wer in Zukunft innerdeutsche Finanzbeziehungen überdenken will, der darf als alte oder neue Bundesregierung nicht in einem solchen Maße sozusagen einen Vertrauensbruch begehen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Dazu brauchen wir keine neue Föderalismuskommission aufzumachen. Deswegen gehe ich davon aus. Das hat Herr Schäuble gesagt; das haben andere aus der Bundesregierung gesagt; das haben, glaube ich, die meisten Fraktionen im Bundestag gesagt, die Bundesregierung, auch mit Entschließungsanträgen und Protokollnotizen. Es ist fest davon auszugehen, dass das gemacht wird.

Nur, Sie wissen das viel besser als ich, Herr Henke: Am Ende zählt das, was vertraglich niedergeschrieben ist. Deswegen: Ich werde mich nicht mehr vor die Bundesregierung schmeißen, schon gar nicht vor die zukünftige, und etwas tun über das hinaus, was ich jetzt schon gemacht habe.

Herr Henke möchte eine Nachfrage stellen.

Herr Minister, ich habe mit einer Antwort dieser Art von Ihnen gerechnet. Sie enttäuschen mich insofern persönlich nicht.

Ich kann es doch nicht ändern, auch wenn ich Sie enttäusche.

Lassen Sie mich doch bitte einmal weiter reden.

Ausschlaggebend für meine Fragestellung war ein Interview des Ministerpräsidenten mit dem Fern

sehsender Phoenix am 25. Juni 2012. Er sagte dort wörtlich, es gebe konkrete Zusagen und konkrete Zahlen. Also etwa Belastbares müsse es ja wohl sein.

Frau Dr. Klein hatte bereits unter dem Tagesordnungspunkt zum Nachtragshaushalt darauf hingewiesen, dass die Leistungsgesetze für die finanziellen Auswirkungen erst nach 2013 auf den Weg gebracht werden sollen.

Hierzu war mir jetzt Ihre Antwort zu ungenau: Wie ist für die Kommunen garantiert, dass sie keine finanziellen Nachteile haben und ihre Aufgaben wirklich so erfüllen können, wie es von Ihnen allgemein postuliert wird?

Herr Henke, Ihre Einschätzung, dass ich Sie enttäusche, ist nichts Neues. Das ist eine Wertung. Das gebe ich gern zurück.

Ich sage Ihnen eines: Die Landesregierung steht nicht hier vorn, um sich permanent vorwerfen zu lassen, dass sie nichts drauf hat.

(Oh! bei den GRÜNEN)

Es muss möglich sein, hier sachlich etwas anzubringen, was ich schon dreimal gemacht habe. Sie können es trotzdem falsch finden. Sie ziehen das sofort auf die persönliche Ebene.

(Frau Tiedge, DIE LINKE, und Frau Bull, DIE LINKE, lachen)

Ich möchte das nur noch einmal ansprechen, weil das manchmal eine sehr einseitige Veranstaltung ist.

Noch einmal konkret, Herr Henke, und vielleicht zum Mitschreiben.

Erstens. Es gibt in Bezug auf die Sanierung beim KiFöG eine konkrete Zahl. Das habe ich schon zweimal gesagt. Da gibt es Investitionsmittel und es gibt Kosten für laufende Ausgaben. Das habe ich vorhin gesagt. Die Zahlen habe ich genannt.

Zweitens habe ich gesagt - das kann ich heute nicht fixieren -, dass bei der Abrechnung von Kosten, die die Kommunen direkt betreffen, die Bewertung näher an das aktuelle Jahr herankommt. Das habe ich vorhin gesagt. Daran, ob Sie das gut oder schlecht finden, kann ich nichts ändern. Aber ich kann den Betrag für das laufende Jahr natürlich nicht vorwegnehmen.

Drittens habe ich Ihnen hinsichtlich der Eingliederungshilfe gesagt, anhand unserer Zahlen, unserer Fakten - einmal unterstellt, man nimmt ein Drittel - können Sie die Zahlen - Sie kennen den Haushalt, jedenfalls sind Sie im Ausschuss mit dabei - um mehr als ein Drittel zurückführen.

Die Frage, ob es ein wirkliches Bundesleistungsgesetz wird, ist offen. Das wirft ganz andere Fra

gen auf. Dann muss der Bund mindestens die Hälfte übernehmen. Das geht bis hin zu der Frage: Welche Rolle oder welche Kostenpflichtigkeit entsteht bei der Sozialagentur? Also: Wer trägt das in Zukunft? Das habe ich gesagt.

Übrigens ist es völlig falsch zu sagen, den Kommunen entsteht aufgrund dieser Kompromisse ein Risiko. Es gibt, wenn überhaupt, eine Entlastung. Jeder einzelne Euro wäre eine Entlastung.

Diese Frage, woher das Risiko aus dem Fiskalpakt kommt, ist eine ganz andere Diskussion. Dazu hat der Bund ganz klar gesagt, er schirmt die deutschen Länder und - in Klammern - die Kommunen bis 2019 komplett ab.

Ich habe Ihnen wiederum gesagt - auch das sei der Vollständigkeit halber wiederholt -, dass ich mir aufgrund unserer Strukturen hinsichtlich der Kommunalfinanzen bis hin zur Entlastung durch Stark II, Stark IV - das wird kommen - und das FAG sowie bei der Verschuldung der Kommunen und des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund seines eigenen strukturellen Defizits im Moment überhaupt keine Situation vorstellen kann, dass wir zuerst gefragt werden, wenn es um Sanktionen ginge. Da haben andere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sicherlich größere Diskussionen. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Das sind die Tatsachen.

Ich jedenfalls vertraue den Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung und im Bundesrat und habe keinen Grund zu einer anderen Annahme, weil ich auch weiß, dass solche Dinge im politischen Miteinander dann Bestand haben, wenn man sich in die Augen schaut.

Ich weiß auch - dabei bin ich fair; das müssen nicht alle teilen -, dass eine Bundesregierung, die jetzt noch wenige Monate bis zur nächsten Wahl im Amt ist, eine solche grundsätzliche Veränderung wie die Eingliederungshilfe gar nicht aus dem Boden stampfen kann.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Sie haben ja was bekommen!)

Herr Minister, Herr Henke möchte Ihnen noch eine Frage stellen.

Ich möchte auf die Frage der Risiken für die Kommunen eingehen. Es ist ja nun so, dass den Vertretern der Kommunen kein Sitz im Stabilitätsrat zugesprochen wurde. Sie haben nur eine beratende Stimme, aber können nicht mitentscheiden.

Vor dem Hintergrund dessen, dass wir eine angespannte finanzielle Situation in den Kommunen haben - unabhängig aus welchen Gründen, wir haben sie -, sehen Sie denn nicht das Risiko, dass durch die Defizitüberwachung, die nun installiert wird, ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung erfolgen könnte?

Herr Henke, das ist eine völlig andere Frage; denn das Thema Stabilitätsrat hat nicht ein einziges Mal eine Rolle gespielt.

Übrigens haben sie nicht einmal einen Sitz mit beratender Funktion; sie sind gar nicht im Stabilitätsrat vertreten. Aus diesem Grund habe ich mit unseren Spitzenverbänden besprochen, dass ich mich infolge des Fiskalpakts - diesbezüglich sind wir total beieinander - dafür einsetzen und dafür werben will, dass den deutschen kommunalen Spitzenverbänden aufgrund der erweiterten Aufgabenstruktur des Stabilitätsrats in diesem Gremium ein Platz angeboten werden sollte.

Denn die Aufgabenübertragung an den Stabilitätsrat hat ja mehr zur Folge als bisher. Bisher hatte er sich mit der Überwachung der Landeshaushalte zu beschäftigen. Jetzt spielen erstmals die kommunalen Haushalte eine Rolle. Ich hoffe, dass das nicht kommt, aber wir sollen sogar noch einen Beirat von sechs oder sieben Wissenschaftlern bekommen.

Ich frage mich, was das wird, wenn wir zwischen den Herren Sinn und Bofinger hin- und hergetrieben werden. Da sitze ich wahrscheinlich zwölfmal im Stabi-Rat und werde irgendwann wahnsinnig. Ich weiß aber, wir brauchen eine Expertise. Nur die Frage, wie nahe sie an die Entscheidung kommt, müssen wir ähnlich wie bei der Föderalismuskommission vorher gut klären; denn da gab es, glaube ich, mehr als 20 Wissenschaftler. Die haben uns ein halbes Jahr Zeit gekostet und am Ende hatten wir 20 Meinungen.

Diesbezüglich bin ich ganz dicht bei Ihnen. Durch die viel stärkere Einbeziehung der kommunalen Ebene in die allgemeine politische Bewertung müssen den Kommunen sozusagen mehr Möglichkeiten eröffnet werden, dort mitzureden. Ich muss einmal schauen, ob das andere Länder auch so sehen.

Der Stabilitätsrat wird sich im November 2012 wieder treffen und wird sich vorher sicherlich auch mit der weiteren Aufgabe beschäftigen. Es kann nur helfen, wenn alle Fraktionen aus Sachsen-Anhalt oder dem Bundestag diese Meinung vertreten. Dann sollte es gelingen, dass die Kolleginnen und Kollegen mit am Tisch sitzen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Fragestunde ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1018

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/1244

b) Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1019

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/1245

Die erste Beratung fand in der 24. Sitzung des Landtages am 26. April 2012 statt. Die Berichterstatterin zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1018 ist Frau Dr. Verena Späthe. Frau Späthe, Sie haben das Wort. Bitte schön.