Protocol of the Session on July 12, 2012

Die erste Beratung fand in der 24. Sitzung des Landtages am 26. April 2012 statt. Die Berichterstatterin zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1018 ist Frau Dr. Verena Späthe. Frau Späthe, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/1018 wurde vom Plenum in der 24. Sitzung am 26. April 2012 in erster Lesung behandelt und zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Eine Mitberatung durch weitere Ausschüsse war nicht vorgesehen.

Auf europäischer und nationaler Ebene wurden zur Erhöhung der Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten bzw. zur Verhinderung, dass unsichere Produkte überhaupt auf den Markt gelangen, die Rechtsvorschriften für diese Produktgruppen verschärft. Aus diesem Grund ist das in Deutschland bestehende Staatsvertragsabkommen zur Gründung der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten anzupassen. Insbesondere geht es um die Zuweisung neuer Aufgaben.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 15. Sitzung am 27. Juni 2012 behandelt. Dazu lag ihm eine mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthält keine Änderungsvorschläge.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1018 ohne Änderungen einstimmig beschlossen, und empfiehlt dem Landtag, das Gesetz in unveränderter Fassung zu verabschieden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Barthel, CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe.

Berichterstatter zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1019 ist Herr Peter Rotter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/1019 wurde vom Plenum in der 24. Sitzung am 26. April 2012 in erster Lesung behandelt und zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Eine Mitberatung durch weitere Ausschüsse war nicht vorgesehen.

Wie im zuvor behandelten Gesetzentwurf geht es auch hierbei um die Verschärfung der Rechtsvorschriften für Produktgruppen auf europäischer und nationaler Ebene. Im Speziellen sind hiermit technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte gemeint. Den Marktüberwachungsbehörden sollen durch geeignete Maßnahmen effizientere Arbeitsweisen ermöglicht werden. Folglich ist das in Deutschland bestehende Staatsvertragsabkommen zur Gründung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik anzupassen. Auch hierbei geht es insbesondere um die Zuweisung neuer Aufgaben.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 15. Sitzung am 27. Juni 2012 behandelt. Dazu lag ihm eine mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales abgestimmte Synopse vor. Darin wurde hinsichtlich des Artikels 1 Abs. 3 - Bekanntmachung des Inkrafttretens - empfohlen, zum Zwecke der Rechtsklarheit und im Interesse der Rechtsanwender beide Zeitpunkte des Inkrafttretens, den nach § 2 Abs. 1 und den nach § 2 Satz 2 des Abkommens, jeweils amtlich bekannt zu machen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist dieser Änderungsempfehlung einstimmig gefolgt und hat den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1019 mit dieser Änderung einstimmig beschlossen.

Dem Plenum wird empfohlen, das Gesetz in dieser geänderten Fassung zu verabschieden - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU, und bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Rotter. - Wir treten in die Abstimmung ein, da hierzu keine Debatte vereinbart worden ist. Ich sehe niemanden, der jetzt eine eröffnen möchte.

Ich schlage vor, über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder wünscht jemand eine Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall.

Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1244 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das ist eine große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist auch niemand. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.

Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zum zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das ist eine große Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit ist die Überschrift beschlossen worden.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Eine große Mehrheit. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann ist das Gesetz damit beschlossen.

Dann kommen wir zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1245. Auch hier schlage ich vor, darüber in der Gesamtheit abzustimmen. Will jemand anders verfahren? - Nein.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Eine große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.

Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts. Wer stimmt dem zu? - Eine große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit wurde die Überschrift einstimmig beschlossen.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Eine große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Vielen Dank.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Änderung der Geschäftsordnung des Landtages

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1164

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 6/1268

Die erste Beratung fand in der 26. Sitzung des Landtages am 7. Juni 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Thiel. Bitte sehr.

Herr Dr. Thiel, Berichterstatter des Ältestenrates:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit der konstituierenden Sitzung am 19. April 2011 bestand zwischen den Fraktionen Einvernehmen darüber, den Empfehlungen des Alterspräsidenten und insbesondere des neu gewählten Landtagspräsidenten zur Durchsicht der Geschäftsordnung im Interesse der Gewährleistung von mehr Transparenz, Effizienz und Lebendigkeit bei gleichzeitiger Wahrung der Würde des Hauses zu folgen.

Bereits in der ersten Sitzung des Ältestenrates am 19. April 2011 sind die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen gebeten worden, dieses Verfahren vorzubereiten. Sie fanden sich in der Arbeitsgruppe „Parlamentsreform“ zusammen und bereiteten in insgesamt sechs Sitzungen den interfraktionellen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Landtages vor, den das Plenum in erster Beratung in der 26. Sitzung am 7. Juni 2012 in den Ältestenrat überwies. Der Ältestenrat befasste sich in seiner Sitzung am 5. Juli 2012 unter dem ersten Tagesordnungspunkt mit diesem interfraktionellen Antrag und beschloss einvernehmlich die Ihnen in der Drs. 6/1268 vorliegende Beschlussempfehlung.

Wie Sie wissen, ist nicht nur die Geschäftsordnung einer eingehenden Durchsicht unterzogen worden. Dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer auch mit dem Abgeordnetengesetz - dieses Gesetzgebungsverfahren konnte bereits abgeschlossen werden - und mit dem Wahlrecht sowie mit den immunitätsrechtlichen Regelungen beschäftigten, machte den umfassenden Ansatz dieser Reformberatungen deutlich.

Wir werden uns als Nächstes der Aufgabe zuwenden, vor allem in Umsetzung des einstimmig verabschiedeten Entschließungsantrages vom 7. Juni 2012 in der Drs. 6/1196 zum Gesetz zur Änderung abgeordnetengesetzlicher Vorschriften entsprechende Vorschläge zur Meisterung des demografischen Wandels auch bei der Zusammenset

zung und der Wahl des Landtages, aber auch bei der Ausübung des Abgeordnetenmandats und der Wahrnehmung der Landtagszuständigkeiten zu erarbeiten. Die Reformdiskussion endet also nicht. Wir erreichen heute nicht mehr und nicht weniger als ein Etappenziel.

Mit dem heute zur abschließenden zweiten Beratung anstehenden interfraktionellen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bietet sich uns die Gelegenheit, das solide demokratische Einvernehmen zwischen allen Fraktionen fortzusetzen und dem Auftrag aus der konstituierenden Sitzung gerecht zu werden, die Weichen für ein lebendigeres Parlament zu stellen.

Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat hat in der 17. Sitzung am 5. Juli 2012 keinerlei Änderungen an diesem Antrag vorgenommen. Er empfiehlt Ihnen daher die unveränderte Annahme des Antrages.

Ich hatte zur Begründung des interfraktionellen Antrages in der ersten Beratung am 7. Juni 2012 bereits zu zentralen Punkten der verabredeten Geschäftsordnungsänderung gesprochen. Dennoch möchte ich wie bereits bei der ersten Lesung auf Veränderungen bei der Gestaltung der Ausschusssitzungen aufmerksam machen.

Der Ältestenrat folgte der Absicht der Fraktionen, die Möglichkeit öffentlicher Ausschusssitzungen zu erleichtern. In der Sitzung des Ältestenrates ist aber auch der Hoffnung Ausdruck verliehen worden, dass von den nun vorhandenen neuen Möglichkeiten in Verantwortung der Ausschüsse auch Gebrauch gemacht wird, um punktuell mehr Öffentlichkeit bei den Ausschussberatungen zuzulassen.

Ausschüsse sind im wahrsten Sinne des Wortes Werkstätten des Parlamentes. Wir wollen den Schutz des Ausschussverfahrens, der mit dem Prinzip der Nichtöffentlichkeit einhergeht, nicht vollständig aufgeben, ihn vielmehr im Grundsatz beibehalten. Wir sehen aber auch die Chance wie die Notwendigkeit, in Einzelfällen auch im Ausschussverfahren für mehr Transparenz im Sinne eines Informationsangebotes aus erster Hand an die Bürgergesellschaft Sorge zu tragen. Es ist jetzt an uns, was wir daraus machen.

Auch möchte ich nochmals auf die Veränderung bei der geschäftsordnungsrechtlichen Ausgestaltung des Amtes des Alterspräsidenten eingehen. Nach der neuen Regelung wird derjenige das Amt wahrnehmen, der am längsten dem Landtag angehört; erst bei Gleichheit in der Dauer der Zugehörigkeit entscheidet das Alter.

Der Politikwissenschaftler Benedikt Brunner schreibt zum Alterspräsidenten, das Amt sei eine evolutionär betagte parlamentarische Eintagsfliege. Oder anders ausgedrückt: Dieses Amt, das eine lange Tradition und Geschichte hat, wird in aller Regel

nur kurz und das nahezu ausschließlich zu Beginn einer jeden Legislaturperiode ausgeübt.

Uns ist bewusst: Die Ausgestaltung eines sehr alten parlamentarischen Amtes zu verändern, wird auch medial Auswirkungen haben; denn die Unwägbarkeiten des Agierens und vor allem des zur Eröffnung Sprechens insbesondere erstmals in das Haus einziehender Lebensältester machte einen besonderen Reiz der Eröffnung und des Konstituierungszeremoniells aus.

Wir wissen aber auch, dass sich insbesondere rechtsextremistische Parteien wegen der besonderen Bedeutung des Amtes immer wieder darum bemühen, die Älteste oder den Ältesten über die Wahl in dieses parlamentarische Amt zu bringen. Ich möchte auch erwähnen, dass die Fraktionen dabei auch die Erfahrungen des Hauses mit der Konstituierung des Landtages in der dritten Wahlperiode im Jahr 1998 ausgewertet haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer in ihren Verhandlungen zur Geschäftsordnung auch mit der Fragestunde beschäftigt. Da wir einhellig der Auffassung waren und sind, dass von den Fragestunden in Plenarsitzungen mit dem Verlesen von Fragen und Antworten kaum eine Anziehungskraft im Sinne lebendiger Regierungskontrolle ausgeht, ist auch die Abschaffung erwogen worden.

Davon haben die Fraktionen Abstand genommen. Vielmehr ist die Idee geboren worden, der Fragestunde eine Regierungsbefragung voranzustellen, die thematisch weniger gebunden und vom Verfahren her weniger vorstrukturiert ablaufen soll als die erste, letztlich nicht befriedigende Erprobung vor einigen Jahren.

Auf der Grundlage der Regierungsbefragungen im Deutschen Bundestag und im Landtag von BadenWürttemberg ist ein Verfahren verabredet und durch den Ältestenrat einstimmig beschlossen worden, das ab dem Ende der parlamentarischen Sommerpause bis zum Ende des Jahres 2012 erprobt werden soll. Ich verweise hierzu auf die Unterrichtung in der Drs. 6/1271, in der der Erprobungsbeschluss veröffentlicht wird. Wir hoffen auf eine lebendigere Befragung der Regierungsmitglieder durch uns Abgeordnete. Der Ältestenrat hat bereits in Aussicht genommen, sich ständig mit der Auswertung der in der Erprobung gesammelten Erfahrungen zu befassen. Erforderlichenfalls werden wir in dem Erprobungsbeschluss auch auf neue Erfordernisse eingehen.

Nach der Sommerpause wird sich der Ältestenrat schließlich auch mit der Frage beschäftigen, ob und inwieweit in der Geschäftsordnung Vorkehrungen für eine nachhaltige Landespolitik aufgenommen werden sollen. Die Fraktion DIE LINKE hat mit ihrem Antrag in der Drs. 6/65 frühzeitig in

dieser Wahlperiode einen Antrag in das Haus eingebracht, der an den Ältestenrat überwiesen worden ist. Wir hoffen, nach der Sommerpause hierzu eine Verständigung präsentieren zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe meine Berichterstattung mit der Bitte um eine möglichst breite Zustimmung zu der im Ältestenrat einhellig verabschiedeten Beschlussempfehlung zur Änderung der Geschäftsordnung. - Vielen Dank.