Protocol of the Session on June 8, 2012

- Ich habe das nur erst einmal dargestellt. - Dataport ist der Informations- und Kommunikationsdienstleister für Hamburg, für Bremen, für Schleswig-Holstein und bezogen auf die Steuerverwaltung für Mecklenburg-Vorpommern und für Niedersachen. Inzwischen gab es auch eine entsprechende Information des Finanzausschusses.

Im Prinzip gibt es gegen Dataport nicht viel zu sagen. Der Staatsvertrag - den es bisher gibt; dem wir noch nicht beigetreten sind - macht deutlich, dass es hierbei nicht um eine Privatisierung geht und die Anstalt öffentlichen Rechts die Dienstherrenfähigkeit besitzt, das heißt, dass Beamte auch Beamte bleiben können. Es gibt einen DataportShop, mit dem Beschaffungen in großem Stil und für die Länder preisgünstig realisiert werden können. - So weit, so gut, könnte man sagen.

Im Einzelplan 19 steht, dass die Kooperationen mit den anderen Ländern vertieft werden sollen.

Aber nun soll es auf einmal sehr schnell gehen, ohne dass dafür die Gründe benannt worden sind. Der Staatsvertrag soll bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der Finanzausschuss und die Fraktionen werden über ihre Vertreter im IKT-Beirat informiert, aber letztlich haben wir nichts weiter zu beschließen, als am Ende im Landtag dem Staatsvertrag unsere Zustimmung zu geben.

Frau Dr. Klein, darf ich Sie kurz unterbrechen. Ich bin für meine Pünktlichkeit verschrien, aber das ist offensichtlich bei meinen Schriftführern noch nicht angekommen.

Könnten sich zwei der gewählten Schriftführer bitte neben mich setzen und unter anderem die Technik bedienen. Einer hat sich schon gefunden - das ist ganz nett -, ein Zweiter findet sich auch noch, hervorragend. Das gibt einen Eintrag ins Goldene Buch. Vielen Dank.

(Zustimmung von der CDU)

Frau Dr. Klein hat bereits drei Minuten gesprochen. Bitte fahren Sie fort, Frau Dr. Klein.

Danke. - Wie gesagt, zum einen gibt es diese Informationen, aber zum anderen fehlen - zumindest uns - für die Zustimmung grundlegende Voraussetzungen, um das sachgerecht zu erfüllen.

Die Informationstechnologie und die Kommunikationstechnik, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind eine Querschnittsaufgabe des Landes, die

von außerordentlicher Bedeutung ist und deren Bedeutung in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird.

Sie berührt alle Ressorts und ist zugleich von strategisch langfristiger Wirkung. Ihre Entwicklung wird auch die mittelbare Landesverwaltung, beispielsweise die Landesbetriebe, die Hochschulen, aber auch die Kommunen beeinflussen.

Eine erfolgte Bindung kann daher nicht nach zwei oder drei Jahren wieder infrage gestellt werden. Wenn wir den Staatsvertrag einmal beschlossen haben, hat er auch für längere Zeit Gültigkeit.

Es geht hierbei um viel Geld, um mindestens 50 Millionen € jährlich. Hinzu kommen in den nächsten Jahren weitere 30 bis 40 Millionen € für das Landesdatennetz.

Deshalb kann das Parlament nur dann entscheiden, wenn es die entsprechenden Kenntnisse hat und die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung erfüllt sind. Diese fehlen aus unserer Sicht noch.

Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE ist der neue Kurs der Landesregierung ein Eingestehen des Scheiterns der bisherigen Arbeit in diesem Bereich. Es wird nunmehr versucht, mit dem Beitritt zu Dataport die Flucht nach vorn anzutreten.

Lassen Sie mich deshalb einen Blick zurückwerfen: Im Jahr 2003 wurde das Landesinformationszentrum als der zentrale IT-Dienstleister für die Landesregierung als Betrieb nach § 26 LHO gegründet. Es hatte seinen Sitz in Halle.

Im Jahr 2009 wurde per Kabinettsbeschluss das Landesrechenzentrum gegründet. Es bestand aus zwei Teilen, und zwar aus dem Finanzrechenzentrum der Oberfinanzdirektion in Magdeburg und dem Landesinformationszentrum in Halle. Beide Standorte blieben erhalten.

Eine Evaluierung des Landesinformationszentrums hat es nicht gegeben, obwohl es im Finanzausschuss, aber auch im Rechnungsprüfungsausschuss mehrfach gefordert wurde.

Auch eine Evaluierung des Landesrechenzentrums ist mir nicht bekannt. Wir kennen also nicht die Ursachen für die Entscheidung der Landesregierung, den wichtigen Bereich der Informationstechnologie und Kommunikationsstrategie künftig nicht mehr allein zu betreiben und vor allen Dingen zu steuern. Das Argument, dass bis zum Jahr 2025 rund 40 % des Personals des Landesrechenzentrums ausscheidet, gilt nur bedingt.

Es gibt an der Fachhochschule Harz seit Jahren einen internen Studiengang Internet/E-Administration für Bedienstete des Landes. Mit diesem Studiengang soll der wachsende Bedarf in diesem Bereich abgedeckt werden.

Weniger tröstlich ist der Fakt, dass es in den nächsten Jahren zu einem massiven Personalrückgang - übrigens in den verschiedensten Bereichen - kommen wird. Er ist nicht neu, aber er ist von der Landesregierung beharrlich weggedrückt worden.

Auch die Frage der Kosten ist sicherlich zu betrachten. Es gibt nach Aussage meiner Kolleginnen und Kollegen in den Trägerländern von Dataport die Information, dass es eine Kostensteigerung in den vergangenen Jahren gegeben hat. Sie sagen, Dataport sei teuer und langsam.

Interessanter könnte der Fakt sein, dass Dataport im Großraum Hamburg zwei neue Rechenzentren baut, und diese müssen natürlich ausgelastet werden. Diesbezüglich kann man die Kommunen, aber auch andere Länder einbeziehen.

Damit sind wir bei den entscheidenden Fragen und Voraussetzungen, die unseres Erachtens zwingend erfüllt sein müssen. Dazu gehört an erster Stelle der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen.

Bis jetzt gibt es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 LHO. Bis heute liegt sie weder dem Finanzausschuss noch dem Parlament vor. Gleichfalls fehlen neben einer Risikobetrachtung die entsprechenden Alternativuntersuchungen als Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Neben einem Angebot aus München soll es - so hört man - ein Angebot aus Hessen und für den nichthoheitlichen Bereich von der Telekom geben. Diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind aber die Grundvoraussetzung, um finanzwirksame Maßnahmen wirklich umsetzen zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine Zentralisierung der IT-Bereiche scheiterte in der Vergangenheit wiederholt am Widerstand der einzelnen Ressorts. Nun aber soll nach Aussagen des Finanzministeriums der gesamte IT-Bereich zu Dataport übergehen, das heißt, auch der IT-Bereich der Polizei, die Landesvermessung und die Geoinformation, der IT-Bereich der Justiz und andere.

Welche Auswirkungen hat das für das Personal in den Bereichen? Welche Kosten entstehen dadurch für das Land? Gibt es Ausnahmen, die beim Land bleiben sollen? Wer betreibt diese dann und garantiert, dass es zukünftig nicht unterschiedliche Entwicklungen im Land geben wird? Welche Folgen hat ein Beitritt für die mittelbare Verwaltung?

So wird zurzeit zum Beispiel die Berechung des Bafög durch das Landesrechenzentrum vorgenommen, auch bestimmte Aufgaben von Kommunen erfolgen durch das Landesrechenzentrum.

Was passiert damit? Gehen sie an Dataport über? - Das wäre möglich; denn Dataport will wachsen. Auf die zwei neuen Rechenzentren habe ich schon verwiesen. Entstehen dadurch für die betroffenen Einrichtungen Mehrkosten? Wie ist es mit dem Service?

Ich habe mir sagen lassen, dass in manchen Finanzämtern sehr oft die Technik zusammenbricht. Dann ruft man halt im Landesrechenzentrum an und sagt: Hallo, wir haben hier ein Problem. Die Daten kommen noch oder wir übermitteln sie auf andere Weise. - Das wird dann nicht mehr so einfach möglich sein. Es gibt, wie gesagt, eine Vielzahl von Problemen.

Generell steht die Frage: Welche Kosten entstehen für das Land? - Ein Anteil am Stammkapital von mindestens 3 Millionen € muss geleistet werden, um Träger mit Stimmrecht zu werden.

Wie hoch werden die laufenden Kosten sein? Werden diese durch das Kapitel 19 01 - Landesrechenzentrum - gedeckt? Welche Transaktionskosten entstehen bei der Überführung des Betriebes in die Anstalt?

Zum Personal wurde gesagt, dass das entweder mit zu Dataport übergeht oder aber in der Landesverwaltung verbleibt. Größenordnungen sind weder für die eine noch für die andere Variante bekannt. Es soll keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Wurde aber zum Beispiel geprüft, ob der Übergang von Personal zur Anstalt öffentlichen Rechts per Gesetz unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 im Zusammenhang mit der Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg rechtens ist?

Nach diesem Urteil ist die Versetzung bzw. die Überleitung in den Anstaltsdienst der im Landesdienst stehenden und beim Uniklinikum als Anstalt öffentlichen Rechts tätigen nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

Von Bedeutung ist auch der Einfluss des Landes auf die Anstalt öffentlichen Rechts entsprechend dem geplanten Anteil des Landes am Stammkapital bzw. entsprechend dem eingebrachten Vermögen.

Hat das Land überhaupt Vermögen, das eingebracht werden kann? - Die Technik ist es nicht, wurde bereits gesagt.

Letztlich steht natürlich auch das Schicksal der Oberfinanzdirektion und der neu geschaffenen Abteilung 6 im Finanzministerium auf dem Prüfstand. Es gibt vonseiten des Ministeriums die Aussage, dass die OFD nicht zur Disposition steht.

Aber letztlich kamen in den vergangenen Jahren fast alle Entscheidungen hinsichtlich neuer Strukturen sehr schnell. Also muss man auch hierbei

möglicherweise damit rechnen, dass es eine andere Entscheidung gibt.

Wir haben natürlich auch von den Befürchtungen der IT-Branche in unserem Land gehört und auch mit deren Vertretern gesprochen. Auch deren Bedenken sollten ernst genommen werden. Preise, wie sie mit dem Dataport-Shop ausgehandelt werden, können kleine und mittlere Unternehmen nicht bieten. Aber sie haben vielleicht flexiblere und dem Land besser angepasste Lösungen für manche Probleme zu bieten. Es ist zu begrüßen, dass es hierzu regelmäßig Gespräche geben soll.

Wir wissen natürlich, dass uns die Landesregierung auf die Fülle der Fragen nicht sofort antworten kann. Aber bevor die Verhandlungen dann zu einem unterschriftsreifen Vertragsentwurf führen, muss der Landtag an diesem Prozess unmittelbar beteiligt werden, und das nicht nur durch eine blanke Information nach dem Motto: Ich erzähle euch einmal etwas.

Deshalb halten wir es auch für notwendig, dass sich auch die entsprechenden Fachausschüsse in die Diskussion einklinken. Der Finanzausschuss kann zum Beispiel überhaupt nicht einschätzen, welche Folgen die Übergabe der Landesvermessung und Geoinformation letztlich für das Land hat. Der Fachausschuss muss entscheiden, ob er das will oder ob er das nicht will. Das betrifft auch die anderen Bereiche. Der Innenausschuss muss sich zum TPA und zur Einbeziehung der Kommunen verständigen.

Erst wenn alles auf dem Tisch liegt, kann entschieden werden, ob und an wen der gesamte IT-Bereich des Landes aus den Händen gegeben werden kann, oder ob man wie Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen zunächst mit Teilbereichen anfängt. Erst dann wissen wir, ob Dataport eine echte Alternative zum Landesrechenzentrum ist. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag gibt mir Gelegenheit, den Sachstand ein bisschen zu erläutern. Frau Klein hat gesagt, dass es nicht möglich ist, die Dinge heute im Detail zu beantworten. Die Aneinanderreihung von 100 Fragen ist sicherlich auch nicht das, was durch uns jetzt hier stehenden Fußes abgearbeitet werden kann und muss. Das wird im Ausschuss passieren.

Ich sage aber auch, Frau Dr. Klein - das ist nicht nur rhetorisch gemeint -, dass wir das ohnehin ge

tan hätten, das tun wir auch schon. Das ist die ganze Zeit unser Thema. Es ist für mich jetzt sicherlich kein Problem, das auszuweiten. Wir werden dabei die Zeitachse beachten müssen.